Zahnersatz: Auf welchem Eigenanteil gesetzlich Versicherte sitzen bleiben

Zahnersatz ist ohne eine Zahnzusatzversicherung nicht zu bezahlen. Das gilt insbesondere dann, wenn es sich um Inlays oder Implantate handelt. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren sich nicht an den jeweiligen Gesamtkosten, sondern an der Regelversorgung und betragen gerade mal 50 Prozent davon. Auf den restlichen Kosten bleibt der Versicherte sitzen. Dieser Eigenanteil kann immens hoch sind, denn abgerechnet wird nach dem privatärztlichen System. Zahlenbeispiele verdeutlichen die Kluft zwischen GKV-Leistungserstattung und Eigenanteil.

Die GKV-Leistungserstattung im Bereich Zahnersatz

Bereits seit 2005 ist der Begriff der Regelleistung neu definiert worden mit der Folge, dass die Leistungen für Zahnbehandlungen der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich geringer ausfallen. Sie orientiert sich seitdem nicht mehr an den gesamten Zahnersatzkosten, von denen bis 2005 die Hälfte übernommen wurde. Heute werden nur noch 50 Prozent der Regelleistung erstattet, die an enge Kriterien geknüpft sind. Sie muss dem Zweck entsprechen sowie wirtschaftlich und ausreichend sein, wobei die Ästhetik unerheblich ist. Im Bereich des Zahnersatzes umfasst sie unverblendete oder teilverblendete Stahlkronen oder Stahlbrücken und Klammerprothesen und entspricht damit der Zahnheilkunde der 70er Jahre. Der bis heute erzielte zahnmedizinische Fortschritt in Form von Implantaten und keramischen Versorgungen bleibt in der Regelversorgung unberücksichtigt. Wer sich als Zahnpatient allein auf die Regelversorgung verlässt, muss in Kauf nehmen, dass das Gebiss jeglicher Ästhetik entbehrt. Weiterführende Informationen finden sie unter: Wie sieht die GKV-Leistungserstattung im Bereich Zahnersatz aus?

Diese Situation können Sie ändern mit einer Zahnversicherung, die Ihren individuellen Anforderungen entspricht. Das heißt, Sie entscheiden über den Leistungsumfang und die Höhe der monatlichen Beitragszahlungen.

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Zahnersatz: Das zahlt die Kasse - das der Versicherte

Die private Zahnversicherung zahlt sich insbesondere beim Zahnersatz aus. Je teurer er ist, umso wichtiger wird eine Zahnzusatzversicherung, die den hohen Eigenanteil abfedert, indem sie die Kosten teilweise oder vollständig übernimmt. Das ist abhängig vom gewählten Tarif in der Zahnversicherung. Die Leistungen der GKV konzentrieren sich auf ein Minimum, was an den nachfolgenden Erstattungsbeispiele für Zahnersatz deutlich wird.

Beispiele Leistungserstattungen für Zahnersatz

Kassenkrone für 260 Euro

Sie ist eine Vollgusskrone aus edelmetallfreier Legierung. Als Regelversorgung ist eine Krone aus einer Nicht-Edelmetalllegierung vorgesehen, eine sogenannte NEM-Krone. Sofern es sich um einen Zahn handelt, der sich im nicht sichtbaren Bereich befindet, übernimmt die GKV keine Kosten für Verblendungen in der passenden Zahnfarbe. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 260 Euro, von denen die GKV im Falle des Höchstbonus 181 Euro übernimmt, sodass sich der Eigenanteil auf 79 Euro beläuft.

Inlay für 600 Euro

Ein Inlay ist eine harte Füllung, mit der ein Loch im Zahn ausgebessert wird. Für eine Goldlegierung oder Keramik zahlt die Kasse keinen Festzuschuss, sondern lediglich den für eine Füllung vorgesehenen Betrag, bei der es sich üblicherweise um Amalgam handelt. Der Zahnarzt rechnet ein Inlay nach dem privatzahnärztlichen System ab. Die Gesamtkosten in Höhe von 600 Euro setzen sich aus Material- und Laborkosten in Höhe von 300 Euro und aus den zahnärztlichen Leistungen in Höhe von ebenfalls 300 Euro zusammen. Der Kassenzuschuss beträgt 45 Euro, sodass ein Eigenanteil von 555 Euro verbleibt.

Zahnersatz auf Implantat für 3.580 Euro 

Es handelt sich um ein Implantat mit vollständig verblendeter Metall-Keramik-Krone im nicht sichtbaren Seitenbereich des Kiefers. Als Regelversorgung ist eine unverblendete Brücke vorgesehen, die aus einer Metalllegierung ohne Goldanteil besteht und an den Nachbarzähnen befestigt wird. Auch bei einer Implantatversorgung rechnet der Zahnarzt nach der privatzahnärztlichen Gebührenordnung ab. Die Gesamtkosten in Höhe von 3.580 Euro setzen sich aus dem Implantat für 1.530 Euro, aus dem Knochenaufbau für 1.150 Euro und aus der Suprakonstruktion in Höhe von 900 Euro zusammen. Der Kassenzuschuss beläuft sich beim Höchstbonus auf 429 Euro, während der Eigenanteil 3.151 Euro umfasst.

Eigenanteil für Zahnersatz und Implantate reduzieren

Die vorgenannten Erstattungsbeispiele für Zahnersatz machen sehr deutlich, auf welchem Eigenanteil Versicherte ohne eine Zahnversicherung sitzenbleiben: Bei der Kassenkrone sind es 79 Euro, beim Inlay 555 Euro und beim Zahnersatz auf Implantat 3.151 Euro. Diese Zahlen verdeutlichen, dass schöne Zähne ohne eine Zahnzusatzversicherung eine Frage des Geldbeutels sind. Das ist vor allem dann fatal, wenn mehrere Zähne gleichzeitig sanierungsbedürftig sind. Umso wichtiger ist es, den hohen Eigenanteil für Zahnersatz und Implantate durch eine Zahnzusatzversicherung zu reduzieren.

Sie haben die Wahl, in welcher Höhe Sie sich versichern möchten. Die monatlichen Beitragszahlungen orientieren sich an den Leistungen der jeweiligen Zahnversicherung. Es gibt zahlreiche Tarife im Bereich der Zahnzusatzversicherung, angefangen vom Basistarif bis zum Premiumschutz. Vergleichen Sie die Tarife und finden Sie mit dem kostenlosen Online-Rechner den für Sie passenden Tarif!

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