Allgemeine Leistungsaspekte der Württembergische Zahnzusatzversicherung
Württembergische Zahnzusatzversicherung
Die Württembergische Versicherung AG bietet ihren Kunden seit 1828 ein breites Spektrum an Tarifvarianten als umfassenden Rundum-Vollschutz, das wesentlich zu ihrem Erfolg beiträgt. Die neuen Zahnzusatztarife der Württembergischen Krankenversicherung zeichnen sich durch eine hohe Leistungsfähigkeit aus und nehmen einen Spitzenplatz in der Rangliste ein.
Kunden, die einen umfassenden Schutz suchen, finden bei der Württembergischen Versicherung das Richtige. Der Tarif Württembergische ZahnSchutz Premium (ZZ100 + ZZBPlus) bietet nicht nur eine erstklassige Leistung, sondern ist auch kostengünstig. Es werden auch kleinere Pakete mit eingeschränkterem Leistungsumfang als Alternative angeboten, wie der ZahnSchutz Komfort (ZZ90 + ZZB), ZahnSchutz KomfortPlus (ZZ90 + ZZBPlus) oder ZahnSchutz Kompakt (ZZ75 + ZZB), sowie verschiedene Kombinationen der einzelnen Tarifbausteine.
Im Bereich Zahnersatz umfassen die Tarife der Württembergischen Zahnzusatzversicherung die Bausteine ZGU 70 - ZGU 50 - ZGU 30 und im Bereich Zahnbehandlung den Baustein ZBU sowie den Baustein BZGU 20 als Ergänzung für Zahnersatz und professionelle Zahnreinigung. Der leistungsstärkste Tarif (ZGU70 + BZGU20 + ZBU) mag zwar etwas teurer sein als andere Zahnversicherungen, ist aber durch eine Altersrückstellung kalkuliert und bleibt daher auch im weiteren Verlauf des Lebens bestehen.
Die Württembergische Zahnzusatzversicherung bietet auch Schutz für fehlende Zähne, sofern vor Versicherungsbeginn keine Behandlung stattgefunden hat. Der umfassende Tarif (ZGU70 + BZGU20 + ZBU) beinhaltet außerdem eine Brillenversorgung von 125 € alle zwei Versicherungsjahre. Sichern Sie sich noch heute Ihr individuelles Angebot für die Zahnzusatzversicherung mit unserem kostenfreien Vergleichsrechner.
Bei der Regelversorgung handelt es sich um eine von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegte medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung, für die Festkostenzuschüsse definiert sind. Ausschlaggebend für die Höhe ist die Anzahl der Jahre des lückenlos gepflegten Bonusheftes. Möchte man eine höherwertige Versorgung, erhält der Patient von der gesetzlichen Krankenkasse trotzdem nur den Festkostenzuschuss für die Standardversorgung.
Beispiel: Festzuschuss ohne Bonusheft 60 %, mit 5 Jahre Bonusheft 70 % und mit 10 Jahren Bonusheft 75 % von den Kosten einer Regel-/ Standardversorgung.
100 % 100 %
Implantate
Implantate sind deutlich kostenintensiver als Brücken, jedoch müssen bei der Brücke gesunde Zähne als Brückenpfeiler angeschliffen werden und damit ist eine Implantatlösung schonender für die Zahnsubstanz. Das Implantat wird in den Kieferknochen eingesetzt und ist eine künstliche Zahnwurzel.
Beispiel: Die Kosten für ein Implantat mit Keramikkrone liegen durchschnittlich bei ca. 2.300 Euro. Dabei bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse lediglich ca. 255 Euro. Demnach entsteht ein durchschnittlicher Eigenanteil von 2.045 Euro. Mit der richtigen Tarifwahl können Sie Ihren Eigenanteil auf ein Minimum reduzieren.
100 % 100 %
Knochenaufbau
Besonders ist bei einem Abschluss eines Zahnzusatztarifs darauf zu achten, dass neben dem Implantat auch ein etwaiger Knochenaufbau mitversichert ist. Der Knochenaufbau dient als Vorbereitung eines Implantats, wenn der eigene Kieferknochen zu schwach ist.
Beispiel: Die Gesamtkosten eines Implantats mit vorangehendem Knochenaufbau kann schnell zwischen 3.000 Euro bis 3.500 Euro liegen.
100 % 100 %
Kronen, Brücken und Prothesen
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen Festzuschuss. Die meisten Zahnzusatztarife übernehmen als Aufstockung zum Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse meist einen Prozentsatz der Kosten. Die Kosten für eine Brücke oder Krone können je nach Material und Ausführung zwischen 600 Euro und 2.500 Euro betragen.
Beispiel: Die Kosten für eine dreigliedrige Keramikbrücke (Zahnersatz für einen fehlenden Zahn) betragen etwa 1.000 Euro. Die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt ca. 471 Euro. Dadurch entsteht eine Zahlungslücke von 529 Euro, die Sie durch eine Zahnzusatzversicherung reduzieren können.
100 % 100 %
Einlagefüllungen wie Inlays und Onlays
Inlays sind Einlagefüllungen, die in einem Dentallabor angefertigt werden. Sie werden in den präparierten Zahn eingeklebt oder einzementiert. Inlays bestehen aus Kunststoff, Gold, Titan oder Keramik und weisen aufgrund ihrer präzisen Anpassung eine gute Haltbarkeit auf. Aus ästhetischen Gründen werden Kunststoff- und Keramik-Inlays bevorzugt, da sie an die Zahnfarbe angepasst werden können.
Beispiel: Ein Inlay aus Keramik kostet durchschnittlich 550 Euro. Für ein Inlay erhält man lediglich einen Zuschuss in Höhe einer normalen Zahnfüllung. Dieser beträgt ca. 40 Euro. 510 Euro beträgt Ihr Eigenanteil.
100 % 100 %
Keramikverblendung
Keramikverblendungen sind hauchdünne Schalen aus Keramik, die als Blenden auf die Vorderzähne kommen. Alternativ dienen Keramikverblendungen, wenn dich die Zähne oder alte Füllungen stark verfärbt haben oder abgestorben sind und dunkler werden. Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen, die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für eine entsprechende Versorgung.
Beispiel: Die Kosten für eine Verblendschale aus Keramik betragen pro Zahn ca. 500 Euro – 800 Euro, je nach Vorarbeit und Aufwand.
100 %, bis 8er Zahn 100 %, bis 8er Zahn
Labortechnische Kosten
Zahnersatz ist teuer, zu dem zahnärztlichen Honorar, entstehen hohe Material und Laborkosten. Für Material und Labor gibt es keinen allgemeinen oder verbindlichen Preis. Gesetzlich und privat versicherte Patienten erhalten nicht selten unterschiedlich hohe Rechnungen für die gleichen Versorgungen. Manche Zahnzusatzversicherungen haben Preisverzeichnisse an der die Erstattungen festgelegt werden, andere haben Angemessenheitsklauseln.
100 % 100 %
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Die Funktionsanalyse hat sich außerdem bei der Planung von Brücken, Kronen, Inlays und von umfangreichen Rehabilitationen bewährt.
100 % 100 %
Wartezeit Zahnersatz
Im Bereich Zahnersatz hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Hochwertige Kunststofffüllungen (inkl. GKV)
Hochwertige Kunststofffüllungen bestehen aus Füllmittel in Ihrer individuellen Zahnfarbe und für eine schönere Zahnästhetik. Zahnärzte nennen diese auch Kompositfüllungen, welches ein Verbundwerkstoff ist aus fein zerriebenem Glas oder Keramik mit einem Kunststoffanteil.
Beispiel: Hochwertige Füllungen aus Keramik kosten rund 180 Euro, von dem die gesetzliche Krankenkasse nur 40 Euro übernimmt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt lediglich 40 Euro, für die hochwertige Füllung aus Keramik, bei der die Kosten um 180 Euro liegen. Die Behandlungskosten für eine einfache Kompositfüllung im Frontzahnbereich werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Im Seitenzahnbereich erstattet die gesetzliche Krankenkasse lediglich Amalgamfüllungen. Die Mehrkosten für eine Kompositfüllung müssten Sie selbst tragen.
100 % 100 %
Parodontalbehandlung (inkl. GKV)
Die Kosten für die Parodontalbehandlung unterteilen sich in Vorbehandlung, Hauptbehandlung, Nachbehandlung und Prophylaxe, wobei die gesetzliche Krankenkasse lediglich die Kosten für die Hauptbehandlung und die Nachbehandlung trägt. Parodontalbehandlung inkl. GKV bedeutet, dass die private Zahnzusatzversicherung die Kosten in der vertraglich festgelegten Höhe trägt abzüglich der Kosten der gesetzlichen Krankenkasse.
100 % 100 %
Wurzelbehandlung (inkl. GKV)
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur unter der Voraussetzung, dass ein Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Da nicht immer alle Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, übernimmt die private Zahnzusatzversicherung die restlichen Kosten zu dem im Tarif hinterlegten Prozentsatz.
100 % 100 %
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Diese Behandlung wird bei den Aufbissbehelfen und Aufbissschienen angewendet.
100 % 100 %
Wartezeit Zahnbehandlung
Im Bereich der Zahnbehandlung hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Professionelle Zahnreinigung
Für eine umfangreiche Prophylaxe ist die professionelle Zahnreinigung Pflicht. Bei der großen Auswahl an Zahnzusatztarifen sollten sie darauf achten, dass mindestens einmal im Jahr die Kosten für die professionelle Zahnreinigung von ihrer Zahnzusatzversicherung übernommen werden.
Die Versicherungen bieten unterschiedliche Abrechnungsalternativen an. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Behandlung eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung erhalten. In den meisten Fällen behalten Sie das Duplikat und der Versicherer erhält das Original, damit Sie Ihre Erstattungsleistung erhalten.
100 %, max. 150 € je Jahr 100 %, max. 150 € je Jahr
Weitere prophylaktische Leistungen
Zur Prophylaxe zählen alle vorbeugenden Maßnahmen oder Behandlungen, die zum Beispiel das Entstehen einer Krankheit wie Karies oder Zahnfleischbluten verhindern sollen.
Fissurenversiegelung
Um Karies an den Fissuren (Erhebungen und Vertiefungen an den Backenzahnoberflächen) zu vermeiden, kann man diese mithilfe von Kunststofflacken versiegeln. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet diese Leistung nur noch für die hinteren Kinder-Backenzähne.
Fluoridierung
Überempfindlichen Zähnen oder freiliegende Zahnhälse werden nach einer professionellen Zahnreinigung (PZR) häufig mit einem speziellen Florid-Gel oder –Lack behandelt. Dies verhilft Zähnen und Zahnhälsen gegenüber Karies-Erreger widerstandsfähiger zu sein. In bestimmten Fällen ist die Fluoridierung eine Privatleistung und kann über den Tarif mit der genannten Leistungshöhe abgerechnet werden.
Kariesrisikodiagnostik
Die Kariesrisikodiagnostik ist eine prophylaktische Methode zur Früherkennung von Karies. Eine Diagnose in der Entstehungsphase ist deshalb wichtig, um sie minimalinvasiv - ohne einen möglichst geringen Zahnhartsubstanzverlust - therapieren zu können.
Mundhygienestatus
Die Bestimmung des Mundhygienestatus beinhaltet verschiedene Untersuchungen, die angewendet werden, um den aktuellen Zustand der Mundhygiene eines Patienten festzustellen. Das ist wahlweise möglich durch die Beurteilung der Mundhygiene, das Einfärben der Zähne, das Erstellen eines Zahnsteinindex, eines Belagindex oder eines Papillen-Blutungs-Index.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bei Patienten über 18 Jahren nur bei schwereren Kieferanomalien kieferorthopädische Behandlungen. Dabei ist neben dem kieferorthopädischen Eingriff auch eine kieferchirurgische Korrektur erforderlich. Kieferanomalien werden bei besonderen Kiefer- und Gesichtschirurgen durchgeführt. Die meisten anderen Fälle kieferorthopädischer Eingriffe sind bei Erwachsenen nicht für eine Kostenübernahme durch die GKV vorgesehen.
100 %, max. 2.000 €, nur in Folge eines Unfalls 100 %, max. 2.000 €, nur in Folge eines Unfalls
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 2
Bei der Einordnung von Kindern und Jugendlichen in die kieferorthopädische Indikationsgruppe 2 (KIG 2) handelt es sich um eine Zahnfehlstellung mit geringer Ausprägung, die allerdings im Sinne des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkasse nicht behandlungsbedürftig ist.
Beispiel: Zum Schweregrad zwei zählen distale Bisslagen oder ein offener Biss. In beiden Fällen leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht für Korrekturmaßnahmen. Die Kosten betragen zwischen 2.500 Euro und 7.000 Euro je nach Material und Methode.
100 %, max. 3.000 € 100 %, max. 3.000 €, der späteste Beginn der Behandlung ist mit 17 Jahre
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 3 - 5
Bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 (KIG 3-5) handelt es sich um eine deutliche bis extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet bis zum Ende des 17. Lebensjahres sämtliche Kosten für die Behandlung. Diese spiegelt aber leider oftmals nicht den heutigen Stand der Technik im Bereich Kieferorthopädie wieder. Somit kann es zu sogenannten Mehrkosten kommen.
Beispiel: Entstehen bei der kieferorthopädischen Behandlung jedoch Mehrkosten, weil man eine höherwertige Versorgung durch Kunststoff- oder Mini-Brackets gewählt hat, werden diese nicht übernommen. Dafür tritt dann die Zahnzusatzversicherung ein. Die Mehrkosten betragen zwischen 500 Euro und 7.000 Euro je nach Wahl des Materials und Behandlungsmethode.
100 %, max. 3.000 € 100 %, max. 3.000 €, der späteste Beginn der Behandlung ist mit 17 Jahre
Bei der Regelversorgung handelt es sich um eine von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegte medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung, für die Festkostenzuschüsse definiert sind. Ausschlaggebend für die Höhe ist die Anzahl der Jahre des lückenlos gepflegten Bonusheftes. Möchte man eine höherwertige Versorgung, erhält der Patient von der gesetzlichen Krankenkasse trotzdem nur den Festkostenzuschuss für die Standardversorgung.
Beispiel: Festzuschuss ohne Bonusheft 60 %, mit 5 Jahre Bonusheft 70 % und mit 10 Jahren Bonusheft 75 % von den Kosten einer Regel-/ Standardversorgung.
100 % 100 %
Implantate
Implantate sind deutlich kostenintensiver als Brücken, jedoch müssen bei der Brücke gesunde Zähne als Brückenpfeiler angeschliffen werden und damit ist eine Implantatlösung schonender für die Zahnsubstanz. Das Implantat wird in den Kieferknochen eingesetzt und ist eine künstliche Zahnwurzel.
Beispiel: Die Kosten für ein Implantat mit Keramikkrone liegen durchschnittlich bei ca. 2.300 Euro. Dabei bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse lediglich ca. 255 Euro. Demnach entsteht ein durchschnittlicher Eigenanteil von 2.045 Euro. Mit der richtigen Tarifwahl können Sie Ihren Eigenanteil auf ein Minimum reduzieren.
90 % - 95 % 90 % - 95 %
Knochenaufbau
Besonders ist bei einem Abschluss eines Zahnzusatztarifs darauf zu achten, dass neben dem Implantat auch ein etwaiger Knochenaufbau mitversichert ist. Der Knochenaufbau dient als Vorbereitung eines Implantats, wenn der eigene Kieferknochen zu schwach ist.
Beispiel: Die Gesamtkosten eines Implantats mit vorangehendem Knochenaufbau kann schnell zwischen 3.000 Euro bis 3.500 Euro liegen.
90 % - 95 % 90 % - 95 %
Kronen, Brücken und Prothesen
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen Festzuschuss. Die meisten Zahnzusatztarife übernehmen als Aufstockung zum Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse meist einen Prozentsatz der Kosten. Die Kosten für eine Brücke oder Krone können je nach Material und Ausführung zwischen 600 Euro und 2.500 Euro betragen.
Beispiel: Die Kosten für eine dreigliedrige Keramikbrücke (Zahnersatz für einen fehlenden Zahn) betragen etwa 1.000 Euro. Die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt ca. 471 Euro. Dadurch entsteht eine Zahlungslücke von 529 Euro, die Sie durch eine Zahnzusatzversicherung reduzieren können.
90 % - 95 % 90 % - 95 %
Einlagefüllungen wie Inlays und Onlays
Inlays sind Einlagefüllungen, die in einem Dentallabor angefertigt werden. Sie werden in den präparierten Zahn eingeklebt oder einzementiert. Inlays bestehen aus Kunststoff, Gold, Titan oder Keramik und weisen aufgrund ihrer präzisen Anpassung eine gute Haltbarkeit auf. Aus ästhetischen Gründen werden Kunststoff- und Keramik-Inlays bevorzugt, da sie an die Zahnfarbe angepasst werden können.
Beispiel: Ein Inlay aus Keramik kostet durchschnittlich 550 Euro. Für ein Inlay erhält man lediglich einen Zuschuss in Höhe einer normalen Zahnfüllung. Dieser beträgt ca. 40 Euro. 510 Euro beträgt Ihr Eigenanteil.
90 % - 95 % 90 % - 95 %
Keramikverblendung
Keramikverblendungen sind hauchdünne Schalen aus Keramik, die als Blenden auf die Vorderzähne kommen. Alternativ dienen Keramikverblendungen, wenn dich die Zähne oder alte Füllungen stark verfärbt haben oder abgestorben sind und dunkler werden. Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen, die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für eine entsprechende Versorgung.
Beispiel: Die Kosten für eine Verblendschale aus Keramik betragen pro Zahn ca. 500 Euro – 800 Euro, je nach Vorarbeit und Aufwand.
90 % - 95 %, bis 8er Zahn 90 % - 95 %, bis 8er Zahn
Labortechnische Kosten
Zahnersatz ist teuer, zu dem zahnärztlichen Honorar, entstehen hohe Material und Laborkosten. Für Material und Labor gibt es keinen allgemeinen oder verbindlichen Preis. Gesetzlich und privat versicherte Patienten erhalten nicht selten unterschiedlich hohe Rechnungen für die gleichen Versorgungen. Manche Zahnzusatzversicherungen haben Preisverzeichnisse an der die Erstattungen festgelegt werden, andere haben Angemessenheitsklauseln.
90 % 90 %
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Die Funktionsanalyse hat sich außerdem bei der Planung von Brücken, Kronen, Inlays und von umfangreichen Rehabilitationen bewährt.
90 % 90 %
Wartezeit Zahnersatz
Im Bereich Zahnersatz hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Hochwertige Kunststofffüllungen (inkl. GKV)
Hochwertige Kunststofffüllungen bestehen aus Füllmittel in Ihrer individuellen Zahnfarbe und für eine schönere Zahnästhetik. Zahnärzte nennen diese auch Kompositfüllungen, welches ein Verbundwerkstoff ist aus fein zerriebenem Glas oder Keramik mit einem Kunststoffanteil.
Beispiel: Hochwertige Füllungen aus Keramik kosten rund 180 Euro, von dem die gesetzliche Krankenkasse nur 40 Euro übernimmt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt lediglich 40 Euro, für die hochwertige Füllung aus Keramik, bei der die Kosten um 180 Euro liegen. Die Behandlungskosten für eine einfache Kompositfüllung im Frontzahnbereich werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Im Seitenzahnbereich erstattet die gesetzliche Krankenkasse lediglich Amalgamfüllungen. Die Mehrkosten für eine Kompositfüllung müssten Sie selbst tragen.
100 % 100 %
Parodontalbehandlung (inkl. GKV)
Die Kosten für die Parodontalbehandlung unterteilen sich in Vorbehandlung, Hauptbehandlung, Nachbehandlung und Prophylaxe, wobei die gesetzliche Krankenkasse lediglich die Kosten für die Hauptbehandlung und die Nachbehandlung trägt. Parodontalbehandlung inkl. GKV bedeutet, dass die private Zahnzusatzversicherung die Kosten in der vertraglich festgelegten Höhe trägt abzüglich der Kosten der gesetzlichen Krankenkasse.
100 % 100 %
Wurzelbehandlung (inkl. GKV)
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur unter der Voraussetzung, dass ein Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Da nicht immer alle Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, übernimmt die private Zahnzusatzversicherung die restlichen Kosten zu dem im Tarif hinterlegten Prozentsatz.
100 % 100 %
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Diese Behandlung wird bei den Aufbissbehelfen und Aufbissschienen angewendet.
100 % 100 %
Wartezeit Zahnbehandlung
Im Bereich der Zahnbehandlung hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Professionelle Zahnreinigung
Für eine umfangreiche Prophylaxe ist die professionelle Zahnreinigung Pflicht. Bei der großen Auswahl an Zahnzusatztarifen sollten sie darauf achten, dass mindestens einmal im Jahr die Kosten für die professionelle Zahnreinigung von ihrer Zahnzusatzversicherung übernommen werden.
Die Versicherungen bieten unterschiedliche Abrechnungsalternativen an. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Behandlung eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung erhalten. In den meisten Fällen behalten Sie das Duplikat und der Versicherer erhält das Original, damit Sie Ihre Erstattungsleistung erhalten.
100 %, max. 150 € je Jahr 100 %, max. 150 € je Jahr
Weitere prophylaktische Leistungen
Zur Prophylaxe zählen alle vorbeugenden Maßnahmen oder Behandlungen, die zum Beispiel das Entstehen einer Krankheit wie Karies oder Zahnfleischbluten verhindern sollen.
Fissurenversiegelung
Um Karies an den Fissuren (Erhebungen und Vertiefungen an den Backenzahnoberflächen) zu vermeiden, kann man diese mithilfe von Kunststofflacken versiegeln. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet diese Leistung nur noch für die hinteren Kinder-Backenzähne.
Fluoridierung
Überempfindlichen Zähnen oder freiliegende Zahnhälse werden nach einer professionellen Zahnreinigung (PZR) häufig mit einem speziellen Florid-Gel oder –Lack behandelt. Dies verhilft Zähnen und Zahnhälsen gegenüber Karies-Erreger widerstandsfähiger zu sein. In bestimmten Fällen ist die Fluoridierung eine Privatleistung und kann über den Tarif mit der genannten Leistungshöhe abgerechnet werden.
Kariesrisikodiagnostik
Die Kariesrisikodiagnostik ist eine prophylaktische Methode zur Früherkennung von Karies. Eine Diagnose in der Entstehungsphase ist deshalb wichtig, um sie minimalinvasiv - ohne einen möglichst geringen Zahnhartsubstanzverlust - therapieren zu können.
Mundhygienestatus
Die Bestimmung des Mundhygienestatus beinhaltet verschiedene Untersuchungen, die angewendet werden, um den aktuellen Zustand der Mundhygiene eines Patienten festzustellen. Das ist wahlweise möglich durch die Beurteilung der Mundhygiene, das Einfärben der Zähne, das Erstellen eines Zahnsteinindex, eines Belagindex oder eines Papillen-Blutungs-Index.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bei Patienten über 18 Jahren nur bei schwereren Kieferanomalien kieferorthopädische Behandlungen. Dabei ist neben dem kieferorthopädischen Eingriff auch eine kieferchirurgische Korrektur erforderlich. Kieferanomalien werden bei besonderen Kiefer- und Gesichtschirurgen durchgeführt. Die meisten anderen Fälle kieferorthopädischer Eingriffe sind bei Erwachsenen nicht für eine Kostenübernahme durch die GKV vorgesehen.
100 %, max. 2.000 €, nur in Folge eines Unfalls 100 %, max. 2.000 €, nur in Folge eines Unfalls
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 2
Bei der Einordnung von Kindern und Jugendlichen in die kieferorthopädische Indikationsgruppe 2 (KIG 2) handelt es sich um eine Zahnfehlstellung mit geringer Ausprägung, die allerdings im Sinne des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkasse nicht behandlungsbedürftig ist.
Beispiel: Zum Schweregrad zwei zählen distale Bisslagen oder ein offener Biss. In beiden Fällen leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht für Korrekturmaßnahmen. Die Kosten betragen zwischen 2.500 Euro und 7.000 Euro je nach Material und Methode.
100 %, max. 3.000 € 100 %, max. 3.000 €, der späteste Beginn der Behandlung ist mit 17 Jahre
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 3 - 5
Bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 (KIG 3-5) handelt es sich um eine deutliche bis extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet bis zum Ende des 17. Lebensjahres sämtliche Kosten für die Behandlung. Diese spiegelt aber leider oftmals nicht den heutigen Stand der Technik im Bereich Kieferorthopädie wieder. Somit kann es zu sogenannten Mehrkosten kommen.
Beispiel: Entstehen bei der kieferorthopädischen Behandlung jedoch Mehrkosten, weil man eine höherwertige Versorgung durch Kunststoff- oder Mini-Brackets gewählt hat, werden diese nicht übernommen. Dafür tritt dann die Zahnzusatzversicherung ein. Die Mehrkosten betragen zwischen 500 Euro und 7.000 Euro je nach Wahl des Materials und Behandlungsmethode.
100 %, max. 3.000 € 100 %, max. 3.000 €, der späteste Beginn der Behandlung ist mit 17 Jahre
Bei der Regelversorgung handelt es sich um eine von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegte medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung, für die Festkostenzuschüsse definiert sind. Ausschlaggebend für die Höhe ist die Anzahl der Jahre des lückenlos gepflegten Bonusheftes. Möchte man eine höherwertige Versorgung, erhält der Patient von der gesetzlichen Krankenkasse trotzdem nur den Festkostenzuschuss für die Standardversorgung.
Beispiel: Festzuschuss ohne Bonusheft 60 %, mit 5 Jahre Bonusheft 70 % und mit 10 Jahren Bonusheft 75 % von den Kosten einer Regel-/ Standardversorgung.
100 % 100 %
Implantate
Implantate sind deutlich kostenintensiver als Brücken, jedoch müssen bei der Brücke gesunde Zähne als Brückenpfeiler angeschliffen werden und damit ist eine Implantatlösung schonender für die Zahnsubstanz. Das Implantat wird in den Kieferknochen eingesetzt und ist eine künstliche Zahnwurzel.
Beispiel: Die Kosten für ein Implantat mit Keramikkrone liegen durchschnittlich bei ca. 2.300 Euro. Dabei bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse lediglich ca. 255 Euro. Demnach entsteht ein durchschnittlicher Eigenanteil von 2.045 Euro. Mit der richtigen Tarifwahl können Sie Ihren Eigenanteil auf ein Minimum reduzieren.
90 % - 95 % 90 % - 95 %
Knochenaufbau
Besonders ist bei einem Abschluss eines Zahnzusatztarifs darauf zu achten, dass neben dem Implantat auch ein etwaiger Knochenaufbau mitversichert ist. Der Knochenaufbau dient als Vorbereitung eines Implantats, wenn der eigene Kieferknochen zu schwach ist.
Beispiel: Die Gesamtkosten eines Implantats mit vorangehendem Knochenaufbau kann schnell zwischen 3.000 Euro bis 3.500 Euro liegen.
90 % - 95 % 90 % - 95 %
Kronen, Brücken und Prothesen
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen Festzuschuss. Die meisten Zahnzusatztarife übernehmen als Aufstockung zum Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse meist einen Prozentsatz der Kosten. Die Kosten für eine Brücke oder Krone können je nach Material und Ausführung zwischen 600 Euro und 2.500 Euro betragen.
Beispiel: Die Kosten für eine dreigliedrige Keramikbrücke (Zahnersatz für einen fehlenden Zahn) betragen etwa 1.000 Euro. Die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt ca. 471 Euro. Dadurch entsteht eine Zahlungslücke von 529 Euro, die Sie durch eine Zahnzusatzversicherung reduzieren können.
90 % - 95 % 90 % - 95 %
Einlagefüllungen wie Inlays und Onlays
Inlays sind Einlagefüllungen, die in einem Dentallabor angefertigt werden. Sie werden in den präparierten Zahn eingeklebt oder einzementiert. Inlays bestehen aus Kunststoff, Gold, Titan oder Keramik und weisen aufgrund ihrer präzisen Anpassung eine gute Haltbarkeit auf. Aus ästhetischen Gründen werden Kunststoff- und Keramik-Inlays bevorzugt, da sie an die Zahnfarbe angepasst werden können.
Beispiel: Ein Inlay aus Keramik kostet durchschnittlich 550 Euro. Für ein Inlay erhält man lediglich einen Zuschuss in Höhe einer normalen Zahnfüllung. Dieser beträgt ca. 40 Euro. 510 Euro beträgt Ihr Eigenanteil.
90 % - 95 % 90 % - 95 %
Keramikverblendung
Keramikverblendungen sind hauchdünne Schalen aus Keramik, die als Blenden auf die Vorderzähne kommen. Alternativ dienen Keramikverblendungen, wenn dich die Zähne oder alte Füllungen stark verfärbt haben oder abgestorben sind und dunkler werden. Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen, die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für eine entsprechende Versorgung.
Beispiel: Die Kosten für eine Verblendschale aus Keramik betragen pro Zahn ca. 500 Euro – 800 Euro, je nach Vorarbeit und Aufwand.
90 % - 95 %, bis 8er Zahn 90 % - 95 %, bis 8er Zahn
Labortechnische Kosten
Zahnersatz ist teuer, zu dem zahnärztlichen Honorar, entstehen hohe Material und Laborkosten. Für Material und Labor gibt es keinen allgemeinen oder verbindlichen Preis. Gesetzlich und privat versicherte Patienten erhalten nicht selten unterschiedlich hohe Rechnungen für die gleichen Versorgungen. Manche Zahnzusatzversicherungen haben Preisverzeichnisse an der die Erstattungen festgelegt werden, andere haben Angemessenheitsklauseln.
90 % 90 %
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Die Funktionsanalyse hat sich außerdem bei der Planung von Brücken, Kronen, Inlays und von umfangreichen Rehabilitationen bewährt.
90 % 90 %
Wartezeit Zahnersatz
Im Bereich Zahnersatz hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Hochwertige Kunststofffüllungen (inkl. GKV)
Hochwertige Kunststofffüllungen bestehen aus Füllmittel in Ihrer individuellen Zahnfarbe und für eine schönere Zahnästhetik. Zahnärzte nennen diese auch Kompositfüllungen, welches ein Verbundwerkstoff ist aus fein zerriebenem Glas oder Keramik mit einem Kunststoffanteil.
Beispiel: Hochwertige Füllungen aus Keramik kosten rund 180 Euro, von dem die gesetzliche Krankenkasse nur 40 Euro übernimmt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt lediglich 40 Euro, für die hochwertige Füllung aus Keramik, bei der die Kosten um 180 Euro liegen. Die Behandlungskosten für eine einfache Kompositfüllung im Frontzahnbereich werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Im Seitenzahnbereich erstattet die gesetzliche Krankenkasse lediglich Amalgamfüllungen. Die Mehrkosten für eine Kompositfüllung müssten Sie selbst tragen.
100 % 100 %
Parodontalbehandlung (inkl. GKV)
Die Kosten für die Parodontalbehandlung unterteilen sich in Vorbehandlung, Hauptbehandlung, Nachbehandlung und Prophylaxe, wobei die gesetzliche Krankenkasse lediglich die Kosten für die Hauptbehandlung und die Nachbehandlung trägt. Parodontalbehandlung inkl. GKV bedeutet, dass die private Zahnzusatzversicherung die Kosten in der vertraglich festgelegten Höhe trägt abzüglich der Kosten der gesetzlichen Krankenkasse.
100 % 100 %
Wurzelbehandlung (inkl. GKV)
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur unter der Voraussetzung, dass ein Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Da nicht immer alle Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, übernimmt die private Zahnzusatzversicherung die restlichen Kosten zu dem im Tarif hinterlegten Prozentsatz.
100 % 100 %
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Diese Behandlung wird bei den Aufbissbehelfen und Aufbissschienen angewendet.
100 % 100 %
Wartezeit Zahnbehandlung
Im Bereich der Zahnbehandlung hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Professionelle Zahnreinigung
Für eine umfangreiche Prophylaxe ist die professionelle Zahnreinigung Pflicht. Bei der großen Auswahl an Zahnzusatztarifen sollten sie darauf achten, dass mindestens einmal im Jahr die Kosten für die professionelle Zahnreinigung von ihrer Zahnzusatzversicherung übernommen werden.
Die Versicherungen bieten unterschiedliche Abrechnungsalternativen an. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Behandlung eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung erhalten. In den meisten Fällen behalten Sie das Duplikat und der Versicherer erhält das Original, damit Sie Ihre Erstattungsleistung erhalten.
100 %, max. 80 € je Jahr 100 %, max. 80 € je Jahr
Weitere prophylaktische Leistungen
Zur Prophylaxe zählen alle vorbeugenden Maßnahmen oder Behandlungen, die zum Beispiel das Entstehen einer Krankheit wie Karies oder Zahnfleischbluten verhindern sollen.
Fissurenversiegelung
Um Karies an den Fissuren (Erhebungen und Vertiefungen an den Backenzahnoberflächen) zu vermeiden, kann man diese mithilfe von Kunststofflacken versiegeln. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet diese Leistung nur noch für die hinteren Kinder-Backenzähne.
Fluoridierung
Überempfindlichen Zähnen oder freiliegende Zahnhälse werden nach einer professionellen Zahnreinigung (PZR) häufig mit einem speziellen Florid-Gel oder –Lack behandelt. Dies verhilft Zähnen und Zahnhälsen gegenüber Karies-Erreger widerstandsfähiger zu sein. In bestimmten Fällen ist die Fluoridierung eine Privatleistung und kann über den Tarif mit der genannten Leistungshöhe abgerechnet werden.
Kariesrisikodiagnostik
Die Kariesrisikodiagnostik ist eine prophylaktische Methode zur Früherkennung von Karies. Eine Diagnose in der Entstehungsphase ist deshalb wichtig, um sie minimalinvasiv - ohne einen möglichst geringen Zahnhartsubstanzverlust - therapieren zu können.
Mundhygienestatus
Die Bestimmung des Mundhygienestatus beinhaltet verschiedene Untersuchungen, die angewendet werden, um den aktuellen Zustand der Mundhygiene eines Patienten festzustellen. Das ist wahlweise möglich durch die Beurteilung der Mundhygiene, das Einfärben der Zähne, das Erstellen eines Zahnsteinindex, eines Belagindex oder eines Papillen-Blutungs-Index.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bei Patienten über 18 Jahren nur bei schwereren Kieferanomalien kieferorthopädische Behandlungen. Dabei ist neben dem kieferorthopädischen Eingriff auch eine kieferchirurgische Korrektur erforderlich. Kieferanomalien werden bei besonderen Kiefer- und Gesichtschirurgen durchgeführt. Die meisten anderen Fälle kieferorthopädischer Eingriffe sind bei Erwachsenen nicht für eine Kostenübernahme durch die GKV vorgesehen.
100 %, max. 2.000 €, nur in Folge eines Unfalls 100 %, max. 2.000 €, nur in Folge eines Unfalls
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 2
Bei der Einordnung von Kindern und Jugendlichen in die kieferorthopädische Indikationsgruppe 2 (KIG 2) handelt es sich um eine Zahnfehlstellung mit geringer Ausprägung, die allerdings im Sinne des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkasse nicht behandlungsbedürftig ist.
Beispiel: Zum Schweregrad zwei zählen distale Bisslagen oder ein offener Biss. In beiden Fällen leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht für Korrekturmaßnahmen. Die Kosten betragen zwischen 2.500 Euro und 7.000 Euro je nach Material und Methode.
100 %, max. 1.000 € 100 %, max. 1.000 €, der späteste Beginn der Behandlung ist mit 17 Jahre
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 3 - 5
Bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 (KIG 3-5) handelt es sich um eine deutliche bis extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet bis zum Ende des 17. Lebensjahres sämtliche Kosten für die Behandlung. Diese spiegelt aber leider oftmals nicht den heutigen Stand der Technik im Bereich Kieferorthopädie wieder. Somit kann es zu sogenannten Mehrkosten kommen.
Beispiel: Entstehen bei der kieferorthopädischen Behandlung jedoch Mehrkosten, weil man eine höherwertige Versorgung durch Kunststoff- oder Mini-Brackets gewählt hat, werden diese nicht übernommen. Dafür tritt dann die Zahnzusatzversicherung ein. Die Mehrkosten betragen zwischen 500 Euro und 7.000 Euro je nach Wahl des Materials und Behandlungsmethode.
100 %, max. 1.000 € 100 %, max. 1.000 €, der späteste Beginn der Behandlung ist mit 17 Jahre
Bei der Regelversorgung handelt es sich um eine von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegte medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung, für die Festkostenzuschüsse definiert sind. Ausschlaggebend für die Höhe ist die Anzahl der Jahre des lückenlos gepflegten Bonusheftes. Möchte man eine höherwertige Versorgung, erhält der Patient von der gesetzlichen Krankenkasse trotzdem nur den Festkostenzuschuss für die Standardversorgung.
Beispiel: Festzuschuss ohne Bonusheft 60 %, mit 5 Jahre Bonusheft 70 % und mit 10 Jahren Bonusheft 75 % von den Kosten einer Regel-/ Standardversorgung.
100 % 100 %
Implantate
Implantate sind deutlich kostenintensiver als Brücken, jedoch müssen bei der Brücke gesunde Zähne als Brückenpfeiler angeschliffen werden und damit ist eine Implantatlösung schonender für die Zahnsubstanz. Das Implantat wird in den Kieferknochen eingesetzt und ist eine künstliche Zahnwurzel.
Beispiel: Die Kosten für ein Implantat mit Keramikkrone liegen durchschnittlich bei ca. 2.300 Euro. Dabei bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse lediglich ca. 255 Euro. Demnach entsteht ein durchschnittlicher Eigenanteil von 2.045 Euro. Mit der richtigen Tarifwahl können Sie Ihren Eigenanteil auf ein Minimum reduzieren.
75 % - 80 % 75 % - 80 %
Knochenaufbau
Besonders ist bei einem Abschluss eines Zahnzusatztarifs darauf zu achten, dass neben dem Implantat auch ein etwaiger Knochenaufbau mitversichert ist. Der Knochenaufbau dient als Vorbereitung eines Implantats, wenn der eigene Kieferknochen zu schwach ist.
Beispiel: Die Gesamtkosten eines Implantats mit vorangehendem Knochenaufbau kann schnell zwischen 3.000 Euro bis 3.500 Euro liegen.
75 % - 80 % 75 % - 80 %
Kronen, Brücken und Prothesen
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen Festzuschuss. Die meisten Zahnzusatztarife übernehmen als Aufstockung zum Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse meist einen Prozentsatz der Kosten. Die Kosten für eine Brücke oder Krone können je nach Material und Ausführung zwischen 600 Euro und 2.500 Euro betragen.
Beispiel: Die Kosten für eine dreigliedrige Keramikbrücke (Zahnersatz für einen fehlenden Zahn) betragen etwa 1.000 Euro. Die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt ca. 471 Euro. Dadurch entsteht eine Zahlungslücke von 529 Euro, die Sie durch eine Zahnzusatzversicherung reduzieren können.
75 % - 80 % 75 % - 80 %
Einlagefüllungen wie Inlays und Onlays
Inlays sind Einlagefüllungen, die in einem Dentallabor angefertigt werden. Sie werden in den präparierten Zahn eingeklebt oder einzementiert. Inlays bestehen aus Kunststoff, Gold, Titan oder Keramik und weisen aufgrund ihrer präzisen Anpassung eine gute Haltbarkeit auf. Aus ästhetischen Gründen werden Kunststoff- und Keramik-Inlays bevorzugt, da sie an die Zahnfarbe angepasst werden können.
Beispiel: Ein Inlay aus Keramik kostet durchschnittlich 550 Euro. Für ein Inlay erhält man lediglich einen Zuschuss in Höhe einer normalen Zahnfüllung. Dieser beträgt ca. 40 Euro. 510 Euro beträgt Ihr Eigenanteil.
75 % - 80 % 75 % - 80 %
Keramikverblendung
Keramikverblendungen sind hauchdünne Schalen aus Keramik, die als Blenden auf die Vorderzähne kommen. Alternativ dienen Keramikverblendungen, wenn dich die Zähne oder alte Füllungen stark verfärbt haben oder abgestorben sind und dunkler werden. Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen, die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für eine entsprechende Versorgung.
Beispiel: Die Kosten für eine Verblendschale aus Keramik betragen pro Zahn ca. 500 Euro – 800 Euro, je nach Vorarbeit und Aufwand.
75 % - 80 %, bis 8er Zahn 75 % - 80 %, bis 8er Zahn
Labortechnische Kosten
Zahnersatz ist teuer, zu dem zahnärztlichen Honorar, entstehen hohe Material und Laborkosten. Für Material und Labor gibt es keinen allgemeinen oder verbindlichen Preis. Gesetzlich und privat versicherte Patienten erhalten nicht selten unterschiedlich hohe Rechnungen für die gleichen Versorgungen. Manche Zahnzusatzversicherungen haben Preisverzeichnisse an der die Erstattungen festgelegt werden, andere haben Angemessenheitsklauseln.
75 % 75 %
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Die Funktionsanalyse hat sich außerdem bei der Planung von Brücken, Kronen, Inlays und von umfangreichen Rehabilitationen bewährt.
75 % 75 %
Wartezeit Zahnersatz
Im Bereich Zahnersatz hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Hochwertige Kunststofffüllungen (inkl. GKV)
Hochwertige Kunststofffüllungen bestehen aus Füllmittel in Ihrer individuellen Zahnfarbe und für eine schönere Zahnästhetik. Zahnärzte nennen diese auch Kompositfüllungen, welches ein Verbundwerkstoff ist aus fein zerriebenem Glas oder Keramik mit einem Kunststoffanteil.
Beispiel: Hochwertige Füllungen aus Keramik kosten rund 180 Euro, von dem die gesetzliche Krankenkasse nur 40 Euro übernimmt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt lediglich 40 Euro, für die hochwertige Füllung aus Keramik, bei der die Kosten um 180 Euro liegen. Die Behandlungskosten für eine einfache Kompositfüllung im Frontzahnbereich werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Im Seitenzahnbereich erstattet die gesetzliche Krankenkasse lediglich Amalgamfüllungen. Die Mehrkosten für eine Kompositfüllung müssten Sie selbst tragen.
100 % 100 %
Parodontalbehandlung (inkl. GKV)
Die Kosten für die Parodontalbehandlung unterteilen sich in Vorbehandlung, Hauptbehandlung, Nachbehandlung und Prophylaxe, wobei die gesetzliche Krankenkasse lediglich die Kosten für die Hauptbehandlung und die Nachbehandlung trägt. Parodontalbehandlung inkl. GKV bedeutet, dass die private Zahnzusatzversicherung die Kosten in der vertraglich festgelegten Höhe trägt abzüglich der Kosten der gesetzlichen Krankenkasse.
100 % 100 %
Wurzelbehandlung (inkl. GKV)
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur unter der Voraussetzung, dass ein Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Da nicht immer alle Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, übernimmt die private Zahnzusatzversicherung die restlichen Kosten zu dem im Tarif hinterlegten Prozentsatz.
100 % 100 %
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Diese Behandlung wird bei den Aufbissbehelfen und Aufbissschienen angewendet.
100 % 100 %
Wartezeit Zahnbehandlung
Im Bereich der Zahnbehandlung hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Professionelle Zahnreinigung
Für eine umfangreiche Prophylaxe ist die professionelle Zahnreinigung Pflicht. Bei der großen Auswahl an Zahnzusatztarifen sollten sie darauf achten, dass mindestens einmal im Jahr die Kosten für die professionelle Zahnreinigung von ihrer Zahnzusatzversicherung übernommen werden.
Die Versicherungen bieten unterschiedliche Abrechnungsalternativen an. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Behandlung eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung erhalten. In den meisten Fällen behalten Sie das Duplikat und der Versicherer erhält das Original, damit Sie Ihre Erstattungsleistung erhalten.
100 %, max. 80 € je Jahr 100 %, max. 80 € je Jahr
Weitere prophylaktische Leistungen
Zur Prophylaxe zählen alle vorbeugenden Maßnahmen oder Behandlungen, die zum Beispiel das Entstehen einer Krankheit wie Karies oder Zahnfleischbluten verhindern sollen.
Fissurenversiegelung
Um Karies an den Fissuren (Erhebungen und Vertiefungen an den Backenzahnoberflächen) zu vermeiden, kann man diese mithilfe von Kunststofflacken versiegeln. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet diese Leistung nur noch für die hinteren Kinder-Backenzähne.
Fluoridierung
Überempfindlichen Zähnen oder freiliegende Zahnhälse werden nach einer professionellen Zahnreinigung (PZR) häufig mit einem speziellen Florid-Gel oder –Lack behandelt. Dies verhilft Zähnen und Zahnhälsen gegenüber Karies-Erreger widerstandsfähiger zu sein. In bestimmten Fällen ist die Fluoridierung eine Privatleistung und kann über den Tarif mit der genannten Leistungshöhe abgerechnet werden.
Kariesrisikodiagnostik
Die Kariesrisikodiagnostik ist eine prophylaktische Methode zur Früherkennung von Karies. Eine Diagnose in der Entstehungsphase ist deshalb wichtig, um sie minimalinvasiv - ohne einen möglichst geringen Zahnhartsubstanzverlust - therapieren zu können.
Mundhygienestatus
Die Bestimmung des Mundhygienestatus beinhaltet verschiedene Untersuchungen, die angewendet werden, um den aktuellen Zustand der Mundhygiene eines Patienten festzustellen. Das ist wahlweise möglich durch die Beurteilung der Mundhygiene, das Einfärben der Zähne, das Erstellen eines Zahnsteinindex, eines Belagindex oder eines Papillen-Blutungs-Index.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bei Patienten über 18 Jahren nur bei schwereren Kieferanomalien kieferorthopädische Behandlungen. Dabei ist neben dem kieferorthopädischen Eingriff auch eine kieferchirurgische Korrektur erforderlich. Kieferanomalien werden bei besonderen Kiefer- und Gesichtschirurgen durchgeführt. Die meisten anderen Fälle kieferorthopädischer Eingriffe sind bei Erwachsenen nicht für eine Kostenübernahme durch die GKV vorgesehen.
100 %, max. 2.000 €, nur in Folge eines Unfalls 100 %, max. 2.000 €, nur in Folge eines Unfalls
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 2
Bei der Einordnung von Kindern und Jugendlichen in die kieferorthopädische Indikationsgruppe 2 (KIG 2) handelt es sich um eine Zahnfehlstellung mit geringer Ausprägung, die allerdings im Sinne des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkasse nicht behandlungsbedürftig ist.
Beispiel: Zum Schweregrad zwei zählen distale Bisslagen oder ein offener Biss. In beiden Fällen leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht für Korrekturmaßnahmen. Die Kosten betragen zwischen 2.500 Euro und 7.000 Euro je nach Material und Methode.
100 %, max. 1.000 € 100 %, max. 1.000 €, der späteste Beginn der Behandlung ist mit 17 Jahre
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 3 - 5
Bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 (KIG 3-5) handelt es sich um eine deutliche bis extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet bis zum Ende des 17. Lebensjahres sämtliche Kosten für die Behandlung. Diese spiegelt aber leider oftmals nicht den heutigen Stand der Technik im Bereich Kieferorthopädie wieder. Somit kann es zu sogenannten Mehrkosten kommen.
Beispiel: Entstehen bei der kieferorthopädischen Behandlung jedoch Mehrkosten, weil man eine höherwertige Versorgung durch Kunststoff- oder Mini-Brackets gewählt hat, werden diese nicht übernommen. Dafür tritt dann die Zahnzusatzversicherung ein. Die Mehrkosten betragen zwischen 500 Euro und 7.000 Euro je nach Wahl des Materials und Behandlungsmethode.
100 %, max. 1.000 € 100 %, max. 1.000 €, der späteste Beginn der Behandlung ist mit 17 Jahre
Bei der Regelversorgung handelt es sich um eine von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegte medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung, für die Festkostenzuschüsse definiert sind. Ausschlaggebend für die Höhe ist die Anzahl der Jahre des lückenlos gepflegten Bonusheftes. Möchte man eine höherwertige Versorgung, erhält der Patient von der gesetzlichen Krankenkasse trotzdem nur den Festkostenzuschuss für die Standardversorgung.
Beispiel: Festzuschuss ohne Bonusheft 60 %, mit 5 Jahre Bonusheft 70 % und mit 10 Jahren Bonusheft 75 % von den Kosten einer Regel-/ Standardversorgung.
90 % 190 % 1
Implantate
Implantate sind deutlich kostenintensiver als Brücken, jedoch müssen bei der Brücke gesunde Zähne als Brückenpfeiler angeschliffen werden und damit ist eine Implantatlösung schonender für die Zahnsubstanz. Das Implantat wird in den Kieferknochen eingesetzt und ist eine künstliche Zahnwurzel.
Beispiel: Die Kosten für ein Implantat mit Keramikkrone liegen durchschnittlich bei ca. 2.300 Euro. Dabei bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse lediglich ca. 255 Euro. Demnach entsteht ein durchschnittlicher Eigenanteil von 2.045 Euro. Mit der richtigen Tarifwahl können Sie Ihren Eigenanteil auf ein Minimum reduzieren.
90 % 190 % 1
Knochenaufbau
Besonders ist bei einem Abschluss eines Zahnzusatztarifs darauf zu achten, dass neben dem Implantat auch ein etwaiger Knochenaufbau mitversichert ist. Der Knochenaufbau dient als Vorbereitung eines Implantats, wenn der eigene Kieferknochen zu schwach ist.
Beispiel: Die Gesamtkosten eines Implantats mit vorangehendem Knochenaufbau kann schnell zwischen 3.000 Euro bis 3.500 Euro liegen.
90 % 190 % 1
Kronen, Brücken und Prothesen
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen Festzuschuss. Die meisten Zahnzusatztarife übernehmen als Aufstockung zum Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse meist einen Prozentsatz der Kosten. Die Kosten für eine Brücke oder Krone können je nach Material und Ausführung zwischen 600 Euro und 2.500 Euro betragen.
Beispiel: Die Kosten für eine dreigliedrige Keramikbrücke (Zahnersatz für einen fehlenden Zahn) betragen etwa 1.000 Euro. Die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt ca. 471 Euro. Dadurch entsteht eine Zahlungslücke von 529 Euro, die Sie durch eine Zahnzusatzversicherung reduzieren können.
90 % 190 % 1
Einlagefüllungen wie Inlays und Onlays
Inlays sind Einlagefüllungen, die in einem Dentallabor angefertigt werden. Sie werden in den präparierten Zahn eingeklebt oder einzementiert. Inlays bestehen aus Kunststoff, Gold, Titan oder Keramik und weisen aufgrund ihrer präzisen Anpassung eine gute Haltbarkeit auf. Aus ästhetischen Gründen werden Kunststoff- und Keramik-Inlays bevorzugt, da sie an die Zahnfarbe angepasst werden können.
Beispiel: Ein Inlay aus Keramik kostet durchschnittlich 550 Euro. Für ein Inlay erhält man lediglich einen Zuschuss in Höhe einer normalen Zahnfüllung. Dieser beträgt ca. 40 Euro. 510 Euro beträgt Ihr Eigenanteil.
90 % 190 % 1
Keramikverblendung
Keramikverblendungen sind hauchdünne Schalen aus Keramik, die als Blenden auf die Vorderzähne kommen. Alternativ dienen Keramikverblendungen, wenn dich die Zähne oder alte Füllungen stark verfärbt haben oder abgestorben sind und dunkler werden. Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen, die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für eine entsprechende Versorgung.
Beispiel: Die Kosten für eine Verblendschale aus Keramik betragen pro Zahn ca. 500 Euro – 800 Euro, je nach Vorarbeit und Aufwand.
90 %, bis 8er Zahn 190 %, bis 8er Zahn 1
Labortechnische Kosten
Zahnersatz ist teuer, zu dem zahnärztlichen Honorar, entstehen hohe Material und Laborkosten. Für Material und Labor gibt es keinen allgemeinen oder verbindlichen Preis. Gesetzlich und privat versicherte Patienten erhalten nicht selten unterschiedlich hohe Rechnungen für die gleichen Versorgungen. Manche Zahnzusatzversicherungen haben Preisverzeichnisse an der die Erstattungen festgelegt werden, andere haben Angemessenheitsklauseln.
90 % 190 % 1
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Die Funktionsanalyse hat sich außerdem bei der Planung von Brücken, Kronen, Inlays und von umfangreichen Rehabilitationen bewährt.
90 % 190 % 1
Wartezeit Zahnersatz
Im Bereich Zahnersatz hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Hochwertige Kunststofffüllungen (inkl. GKV)
Hochwertige Kunststofffüllungen bestehen aus Füllmittel in Ihrer individuellen Zahnfarbe und für eine schönere Zahnästhetik. Zahnärzte nennen diese auch Kompositfüllungen, welches ein Verbundwerkstoff ist aus fein zerriebenem Glas oder Keramik mit einem Kunststoffanteil.
Beispiel: Hochwertige Füllungen aus Keramik kosten rund 180 Euro, von dem die gesetzliche Krankenkasse nur 40 Euro übernimmt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt lediglich 40 Euro, für die hochwertige Füllung aus Keramik, bei der die Kosten um 180 Euro liegen. Die Behandlungskosten für eine einfache Kompositfüllung im Frontzahnbereich werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Im Seitenzahnbereich erstattet die gesetzliche Krankenkasse lediglich Amalgamfüllungen. Die Mehrkosten für eine Kompositfüllung müssten Sie selbst tragen.
100 % 100 %
Parodontalbehandlung (inkl. GKV)
Die Kosten für die Parodontalbehandlung unterteilen sich in Vorbehandlung, Hauptbehandlung, Nachbehandlung und Prophylaxe, wobei die gesetzliche Krankenkasse lediglich die Kosten für die Hauptbehandlung und die Nachbehandlung trägt. Parodontalbehandlung inkl. GKV bedeutet, dass die private Zahnzusatzversicherung die Kosten in der vertraglich festgelegten Höhe trägt abzüglich der Kosten der gesetzlichen Krankenkasse.
100 % 100 %
Wurzelbehandlung (inkl. GKV)
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur unter der Voraussetzung, dass ein Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Da nicht immer alle Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, übernimmt die private Zahnzusatzversicherung die restlichen Kosten zu dem im Tarif hinterlegten Prozentsatz.
100 % 100 %
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Diese Behandlung wird bei den Aufbissbehelfen und Aufbissschienen angewendet.
100 % 100 %
Wartezeit Zahnbehandlung
Im Bereich der Zahnbehandlung hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Professionelle Zahnreinigung
Für eine umfangreiche Prophylaxe ist die professionelle Zahnreinigung Pflicht. Bei der großen Auswahl an Zahnzusatztarifen sollten sie darauf achten, dass mindestens einmal im Jahr die Kosten für die professionelle Zahnreinigung von ihrer Zahnzusatzversicherung übernommen werden.
Die Versicherungen bieten unterschiedliche Abrechnungsalternativen an. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Behandlung eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung erhalten. In den meisten Fällen behalten Sie das Duplikat und der Versicherer erhält das Original, damit Sie Ihre Erstattungsleistung erhalten.
100 % 100 %
Weitere prophylaktische Leistungen
Zur Prophylaxe zählen alle vorbeugenden Maßnahmen oder Behandlungen, die zum Beispiel das Entstehen einer Krankheit wie Karies oder Zahnfleischbluten verhindern sollen.
Fissurenversiegelung
Um Karies an den Fissuren (Erhebungen und Vertiefungen an den Backenzahnoberflächen) zu vermeiden, kann man diese mithilfe von Kunststofflacken versiegeln. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet diese Leistung nur noch für die hinteren Kinder-Backenzähne.
Fluoridierung
Überempfindlichen Zähnen oder freiliegende Zahnhälse werden nach einer professionellen Zahnreinigung (PZR) häufig mit einem speziellen Florid-Gel oder –Lack behandelt. Dies verhilft Zähnen und Zahnhälsen gegenüber Karies-Erreger widerstandsfähiger zu sein. In bestimmten Fällen ist die Fluoridierung eine Privatleistung und kann über den Tarif mit der genannten Leistungshöhe abgerechnet werden.
Kariesrisikodiagnostik
Die Kariesrisikodiagnostik ist eine prophylaktische Methode zur Früherkennung von Karies. Eine Diagnose in der Entstehungsphase ist deshalb wichtig, um sie minimalinvasiv - ohne einen möglichst geringen Zahnhartsubstanzverlust - therapieren zu können.
Mundhygienestatus
Die Bestimmung des Mundhygienestatus beinhaltet verschiedene Untersuchungen, die angewendet werden, um den aktuellen Zustand der Mundhygiene eines Patienten festzustellen. Das ist wahlweise möglich durch die Beurteilung der Mundhygiene, das Einfärben der Zähne, das Erstellen eines Zahnsteinindex, eines Belagindex oder eines Papillen-Blutungs-Index.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bei Patienten über 18 Jahren nur bei schwereren Kieferanomalien kieferorthopädische Behandlungen. Dabei ist neben dem kieferorthopädischen Eingriff auch eine kieferchirurgische Korrektur erforderlich. Kieferanomalien werden bei besonderen Kiefer- und Gesichtschirurgen durchgeführt. Die meisten anderen Fälle kieferorthopädischer Eingriffe sind bei Erwachsenen nicht für eine Kostenübernahme durch die GKV vorgesehen.
nicht versichert nicht versichert
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 2
Bei der Einordnung von Kindern und Jugendlichen in die kieferorthopädische Indikationsgruppe 2 (KIG 2) handelt es sich um eine Zahnfehlstellung mit geringer Ausprägung, die allerdings im Sinne des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkasse nicht behandlungsbedürftig ist.
Beispiel: Zum Schweregrad zwei zählen distale Bisslagen oder ein offener Biss. In beiden Fällen leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht für Korrekturmaßnahmen. Die Kosten betragen zwischen 2.500 Euro und 7.000 Euro je nach Material und Methode.
nicht versichert nicht versichert
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 3 - 5
Bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 (KIG 3-5) handelt es sich um eine deutliche bis extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet bis zum Ende des 17. Lebensjahres sämtliche Kosten für die Behandlung. Diese spiegelt aber leider oftmals nicht den heutigen Stand der Technik im Bereich Kieferorthopädie wieder. Somit kann es zu sogenannten Mehrkosten kommen.
Beispiel: Entstehen bei der kieferorthopädischen Behandlung jedoch Mehrkosten, weil man eine höherwertige Versorgung durch Kunststoff- oder Mini-Brackets gewählt hat, werden diese nicht übernommen. Dafür tritt dann die Zahnzusatzversicherung ein. Die Mehrkosten betragen zwischen 500 Euro und 7.000 Euro je nach Wahl des Materials und Behandlungsmethode.
Bei der Regelversorgung handelt es sich um eine von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegte medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung, für die Festkostenzuschüsse definiert sind. Ausschlaggebend für die Höhe ist die Anzahl der Jahre des lückenlos gepflegten Bonusheftes. Möchte man eine höherwertige Versorgung, erhält der Patient von der gesetzlichen Krankenkasse trotzdem nur den Festkostenzuschuss für die Standardversorgung.
Beispiel: Festzuschuss ohne Bonusheft 60 %, mit 5 Jahre Bonusheft 70 % und mit 10 Jahren Bonusheft 75 % von den Kosten einer Regel-/ Standardversorgung.
90 % 190 % 1
Implantate
Implantate sind deutlich kostenintensiver als Brücken, jedoch müssen bei der Brücke gesunde Zähne als Brückenpfeiler angeschliffen werden und damit ist eine Implantatlösung schonender für die Zahnsubstanz. Das Implantat wird in den Kieferknochen eingesetzt und ist eine künstliche Zahnwurzel.
Beispiel: Die Kosten für ein Implantat mit Keramikkrone liegen durchschnittlich bei ca. 2.300 Euro. Dabei bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse lediglich ca. 255 Euro. Demnach entsteht ein durchschnittlicher Eigenanteil von 2.045 Euro. Mit der richtigen Tarifwahl können Sie Ihren Eigenanteil auf ein Minimum reduzieren.
90 % 190 % 1
Knochenaufbau
Besonders ist bei einem Abschluss eines Zahnzusatztarifs darauf zu achten, dass neben dem Implantat auch ein etwaiger Knochenaufbau mitversichert ist. Der Knochenaufbau dient als Vorbereitung eines Implantats, wenn der eigene Kieferknochen zu schwach ist.
Beispiel: Die Gesamtkosten eines Implantats mit vorangehendem Knochenaufbau kann schnell zwischen 3.000 Euro bis 3.500 Euro liegen.
90 % 190 % 1
Kronen, Brücken und Prothesen
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen Festzuschuss. Die meisten Zahnzusatztarife übernehmen als Aufstockung zum Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse meist einen Prozentsatz der Kosten. Die Kosten für eine Brücke oder Krone können je nach Material und Ausführung zwischen 600 Euro und 2.500 Euro betragen.
Beispiel: Die Kosten für eine dreigliedrige Keramikbrücke (Zahnersatz für einen fehlenden Zahn) betragen etwa 1.000 Euro. Die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt ca. 471 Euro. Dadurch entsteht eine Zahlungslücke von 529 Euro, die Sie durch eine Zahnzusatzversicherung reduzieren können.
90 % 190 % 1
Einlagefüllungen wie Inlays und Onlays
Inlays sind Einlagefüllungen, die in einem Dentallabor angefertigt werden. Sie werden in den präparierten Zahn eingeklebt oder einzementiert. Inlays bestehen aus Kunststoff, Gold, Titan oder Keramik und weisen aufgrund ihrer präzisen Anpassung eine gute Haltbarkeit auf. Aus ästhetischen Gründen werden Kunststoff- und Keramik-Inlays bevorzugt, da sie an die Zahnfarbe angepasst werden können.
Beispiel: Ein Inlay aus Keramik kostet durchschnittlich 550 Euro. Für ein Inlay erhält man lediglich einen Zuschuss in Höhe einer normalen Zahnfüllung. Dieser beträgt ca. 40 Euro. 510 Euro beträgt Ihr Eigenanteil.
90 % 190 % 1
Keramikverblendung
Keramikverblendungen sind hauchdünne Schalen aus Keramik, die als Blenden auf die Vorderzähne kommen. Alternativ dienen Keramikverblendungen, wenn dich die Zähne oder alte Füllungen stark verfärbt haben oder abgestorben sind und dunkler werden. Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen, die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für eine entsprechende Versorgung.
Beispiel: Die Kosten für eine Verblendschale aus Keramik betragen pro Zahn ca. 500 Euro – 800 Euro, je nach Vorarbeit und Aufwand.
90 %, bis 8er Zahn 190 %, bis 8er Zahn 1
Labortechnische Kosten
Zahnersatz ist teuer, zu dem zahnärztlichen Honorar, entstehen hohe Material und Laborkosten. Für Material und Labor gibt es keinen allgemeinen oder verbindlichen Preis. Gesetzlich und privat versicherte Patienten erhalten nicht selten unterschiedlich hohe Rechnungen für die gleichen Versorgungen. Manche Zahnzusatzversicherungen haben Preisverzeichnisse an der die Erstattungen festgelegt werden, andere haben Angemessenheitsklauseln.
90 % 190 % 1
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Die Funktionsanalyse hat sich außerdem bei der Planung von Brücken, Kronen, Inlays und von umfangreichen Rehabilitationen bewährt.
90 % 190 % 1
Wartezeit Zahnersatz
Im Bereich Zahnersatz hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Hochwertige Kunststofffüllungen (inkl. GKV)
Hochwertige Kunststofffüllungen bestehen aus Füllmittel in Ihrer individuellen Zahnfarbe und für eine schönere Zahnästhetik. Zahnärzte nennen diese auch Kompositfüllungen, welches ein Verbundwerkstoff ist aus fein zerriebenem Glas oder Keramik mit einem Kunststoffanteil.
Beispiel: Hochwertige Füllungen aus Keramik kosten rund 180 Euro, von dem die gesetzliche Krankenkasse nur 40 Euro übernimmt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt lediglich 40 Euro, für die hochwertige Füllung aus Keramik, bei der die Kosten um 180 Euro liegen. Die Behandlungskosten für eine einfache Kompositfüllung im Frontzahnbereich werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Im Seitenzahnbereich erstattet die gesetzliche Krankenkasse lediglich Amalgamfüllungen. Die Mehrkosten für eine Kompositfüllung müssten Sie selbst tragen.
20 % 20 %
Parodontalbehandlung (inkl. GKV)
Die Kosten für die Parodontalbehandlung unterteilen sich in Vorbehandlung, Hauptbehandlung, Nachbehandlung und Prophylaxe, wobei die gesetzliche Krankenkasse lediglich die Kosten für die Hauptbehandlung und die Nachbehandlung trägt. Parodontalbehandlung inkl. GKV bedeutet, dass die private Zahnzusatzversicherung die Kosten in der vertraglich festgelegten Höhe trägt abzüglich der Kosten der gesetzlichen Krankenkasse.
nicht versichert nicht versichert
Wurzelbehandlung (inkl. GKV)
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur unter der Voraussetzung, dass ein Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Da nicht immer alle Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, übernimmt die private Zahnzusatzversicherung die restlichen Kosten zu dem im Tarif hinterlegten Prozentsatz.
nicht versichert nicht versichert
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Diese Behandlung wird bei den Aufbissbehelfen und Aufbissschienen angewendet.
nicht versichert nicht versichert
Wartezeit Zahnbehandlung
Im Bereich der Zahnbehandlung hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Professionelle Zahnreinigung
Für eine umfangreiche Prophylaxe ist die professionelle Zahnreinigung Pflicht. Bei der großen Auswahl an Zahnzusatztarifen sollten sie darauf achten, dass mindestens einmal im Jahr die Kosten für die professionelle Zahnreinigung von ihrer Zahnzusatzversicherung übernommen werden.
Die Versicherungen bieten unterschiedliche Abrechnungsalternativen an. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Behandlung eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung erhalten. In den meisten Fällen behalten Sie das Duplikat und der Versicherer erhält das Original, damit Sie Ihre Erstattungsleistung erhalten.
100 %, max. 80 € je Jahr 100 %, max. 80 € je Jahr
Weitere prophylaktische Leistungen
Zur Prophylaxe zählen alle vorbeugenden Maßnahmen oder Behandlungen, die zum Beispiel das Entstehen einer Krankheit wie Karies oder Zahnfleischbluten verhindern sollen.
Fissurenversiegelung
Um Karies an den Fissuren (Erhebungen und Vertiefungen an den Backenzahnoberflächen) zu vermeiden, kann man diese mithilfe von Kunststofflacken versiegeln. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet diese Leistung nur noch für die hinteren Kinder-Backenzähne.
Fluoridierung
Überempfindlichen Zähnen oder freiliegende Zahnhälse werden nach einer professionellen Zahnreinigung (PZR) häufig mit einem speziellen Florid-Gel oder –Lack behandelt. Dies verhilft Zähnen und Zahnhälsen gegenüber Karies-Erreger widerstandsfähiger zu sein. In bestimmten Fällen ist die Fluoridierung eine Privatleistung und kann über den Tarif mit der genannten Leistungshöhe abgerechnet werden.
Kariesrisikodiagnostik
Die Kariesrisikodiagnostik ist eine prophylaktische Methode zur Früherkennung von Karies. Eine Diagnose in der Entstehungsphase ist deshalb wichtig, um sie minimalinvasiv - ohne einen möglichst geringen Zahnhartsubstanzverlust - therapieren zu können.
Mundhygienestatus
Die Bestimmung des Mundhygienestatus beinhaltet verschiedene Untersuchungen, die angewendet werden, um den aktuellen Zustand der Mundhygiene eines Patienten festzustellen. Das ist wahlweise möglich durch die Beurteilung der Mundhygiene, das Einfärben der Zähne, das Erstellen eines Zahnsteinindex, eines Belagindex oder eines Papillen-Blutungs-Index.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bei Patienten über 18 Jahren nur bei schwereren Kieferanomalien kieferorthopädische Behandlungen. Dabei ist neben dem kieferorthopädischen Eingriff auch eine kieferchirurgische Korrektur erforderlich. Kieferanomalien werden bei besonderen Kiefer- und Gesichtschirurgen durchgeführt. Die meisten anderen Fälle kieferorthopädischer Eingriffe sind bei Erwachsenen nicht für eine Kostenübernahme durch die GKV vorgesehen.
nicht versichert nicht versichert
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 2
Bei der Einordnung von Kindern und Jugendlichen in die kieferorthopädische Indikationsgruppe 2 (KIG 2) handelt es sich um eine Zahnfehlstellung mit geringer Ausprägung, die allerdings im Sinne des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkasse nicht behandlungsbedürftig ist.
Beispiel: Zum Schweregrad zwei zählen distale Bisslagen oder ein offener Biss. In beiden Fällen leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht für Korrekturmaßnahmen. Die Kosten betragen zwischen 2.500 Euro und 7.000 Euro je nach Material und Methode.
nicht versichert nicht versichert
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 3 - 5
Bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 (KIG 3-5) handelt es sich um eine deutliche bis extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet bis zum Ende des 17. Lebensjahres sämtliche Kosten für die Behandlung. Diese spiegelt aber leider oftmals nicht den heutigen Stand der Technik im Bereich Kieferorthopädie wieder. Somit kann es zu sogenannten Mehrkosten kommen.
Beispiel: Entstehen bei der kieferorthopädischen Behandlung jedoch Mehrkosten, weil man eine höherwertige Versorgung durch Kunststoff- oder Mini-Brackets gewählt hat, werden diese nicht übernommen. Dafür tritt dann die Zahnzusatzversicherung ein. Die Mehrkosten betragen zwischen 500 Euro und 7.000 Euro je nach Wahl des Materials und Behandlungsmethode.
Bei der Regelversorgung handelt es sich um eine von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegte medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung, für die Festkostenzuschüsse definiert sind. Ausschlaggebend für die Höhe ist die Anzahl der Jahre des lückenlos gepflegten Bonusheftes. Möchte man eine höherwertige Versorgung, erhält der Patient von der gesetzlichen Krankenkasse trotzdem nur den Festkostenzuschuss für die Standardversorgung.
Beispiel: Festzuschuss ohne Bonusheft 60 %, mit 5 Jahre Bonusheft 70 % und mit 10 Jahren Bonusheft 75 % von den Kosten einer Regel-/ Standardversorgung.
70 % 170 % 1
Implantate
Implantate sind deutlich kostenintensiver als Brücken, jedoch müssen bei der Brücke gesunde Zähne als Brückenpfeiler angeschliffen werden und damit ist eine Implantatlösung schonender für die Zahnsubstanz. Das Implantat wird in den Kieferknochen eingesetzt und ist eine künstliche Zahnwurzel.
Beispiel: Die Kosten für ein Implantat mit Keramikkrone liegen durchschnittlich bei ca. 2.300 Euro. Dabei bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse lediglich ca. 255 Euro. Demnach entsteht ein durchschnittlicher Eigenanteil von 2.045 Euro. Mit der richtigen Tarifwahl können Sie Ihren Eigenanteil auf ein Minimum reduzieren.
70 % 170 % 1
Knochenaufbau
Besonders ist bei einem Abschluss eines Zahnzusatztarifs darauf zu achten, dass neben dem Implantat auch ein etwaiger Knochenaufbau mitversichert ist. Der Knochenaufbau dient als Vorbereitung eines Implantats, wenn der eigene Kieferknochen zu schwach ist.
Beispiel: Die Gesamtkosten eines Implantats mit vorangehendem Knochenaufbau kann schnell zwischen 3.000 Euro bis 3.500 Euro liegen.
70 % 170 % 1
Kronen, Brücken und Prothesen
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen Festzuschuss. Die meisten Zahnzusatztarife übernehmen als Aufstockung zum Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse meist einen Prozentsatz der Kosten. Die Kosten für eine Brücke oder Krone können je nach Material und Ausführung zwischen 600 Euro und 2.500 Euro betragen.
Beispiel: Die Kosten für eine dreigliedrige Keramikbrücke (Zahnersatz für einen fehlenden Zahn) betragen etwa 1.000 Euro. Die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt ca. 471 Euro. Dadurch entsteht eine Zahlungslücke von 529 Euro, die Sie durch eine Zahnzusatzversicherung reduzieren können.
70 % 170 % 1
Einlagefüllungen wie Inlays und Onlays
Inlays sind Einlagefüllungen, die in einem Dentallabor angefertigt werden. Sie werden in den präparierten Zahn eingeklebt oder einzementiert. Inlays bestehen aus Kunststoff, Gold, Titan oder Keramik und weisen aufgrund ihrer präzisen Anpassung eine gute Haltbarkeit auf. Aus ästhetischen Gründen werden Kunststoff- und Keramik-Inlays bevorzugt, da sie an die Zahnfarbe angepasst werden können.
Beispiel: Ein Inlay aus Keramik kostet durchschnittlich 550 Euro. Für ein Inlay erhält man lediglich einen Zuschuss in Höhe einer normalen Zahnfüllung. Dieser beträgt ca. 40 Euro. 510 Euro beträgt Ihr Eigenanteil.
70 % 170 % 1
Keramikverblendung
Keramikverblendungen sind hauchdünne Schalen aus Keramik, die als Blenden auf die Vorderzähne kommen. Alternativ dienen Keramikverblendungen, wenn dich die Zähne oder alte Füllungen stark verfärbt haben oder abgestorben sind und dunkler werden. Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen, die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für eine entsprechende Versorgung.
Beispiel: Die Kosten für eine Verblendschale aus Keramik betragen pro Zahn ca. 500 Euro – 800 Euro, je nach Vorarbeit und Aufwand.
70 %, bis 8er Zahn 170 %, bis 8er Zahn 1
Labortechnische Kosten
Zahnersatz ist teuer, zu dem zahnärztlichen Honorar, entstehen hohe Material und Laborkosten. Für Material und Labor gibt es keinen allgemeinen oder verbindlichen Preis. Gesetzlich und privat versicherte Patienten erhalten nicht selten unterschiedlich hohe Rechnungen für die gleichen Versorgungen. Manche Zahnzusatzversicherungen haben Preisverzeichnisse an der die Erstattungen festgelegt werden, andere haben Angemessenheitsklauseln.
70 % 170 % 1
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Die Funktionsanalyse hat sich außerdem bei der Planung von Brücken, Kronen, Inlays und von umfangreichen Rehabilitationen bewährt.
70 % 170 % 1
Wartezeit Zahnersatz
Im Bereich Zahnersatz hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Hochwertige Kunststofffüllungen (inkl. GKV)
Hochwertige Kunststofffüllungen bestehen aus Füllmittel in Ihrer individuellen Zahnfarbe und für eine schönere Zahnästhetik. Zahnärzte nennen diese auch Kompositfüllungen, welches ein Verbundwerkstoff ist aus fein zerriebenem Glas oder Keramik mit einem Kunststoffanteil.
Beispiel: Hochwertige Füllungen aus Keramik kosten rund 180 Euro, von dem die gesetzliche Krankenkasse nur 40 Euro übernimmt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt lediglich 40 Euro, für die hochwertige Füllung aus Keramik, bei der die Kosten um 180 Euro liegen. Die Behandlungskosten für eine einfache Kompositfüllung im Frontzahnbereich werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Im Seitenzahnbereich erstattet die gesetzliche Krankenkasse lediglich Amalgamfüllungen. Die Mehrkosten für eine Kompositfüllung müssten Sie selbst tragen.
100 % 100 %
Parodontalbehandlung (inkl. GKV)
Die Kosten für die Parodontalbehandlung unterteilen sich in Vorbehandlung, Hauptbehandlung, Nachbehandlung und Prophylaxe, wobei die gesetzliche Krankenkasse lediglich die Kosten für die Hauptbehandlung und die Nachbehandlung trägt. Parodontalbehandlung inkl. GKV bedeutet, dass die private Zahnzusatzversicherung die Kosten in der vertraglich festgelegten Höhe trägt abzüglich der Kosten der gesetzlichen Krankenkasse.
100 % 100 %
Wurzelbehandlung (inkl. GKV)
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur unter der Voraussetzung, dass ein Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Da nicht immer alle Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, übernimmt die private Zahnzusatzversicherung die restlichen Kosten zu dem im Tarif hinterlegten Prozentsatz.
100 % 100 %
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Diese Behandlung wird bei den Aufbissbehelfen und Aufbissschienen angewendet.
100 % 100 %
Wartezeit Zahnbehandlung
Im Bereich der Zahnbehandlung hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Professionelle Zahnreinigung
Für eine umfangreiche Prophylaxe ist die professionelle Zahnreinigung Pflicht. Bei der großen Auswahl an Zahnzusatztarifen sollten sie darauf achten, dass mindestens einmal im Jahr die Kosten für die professionelle Zahnreinigung von ihrer Zahnzusatzversicherung übernommen werden.
Die Versicherungen bieten unterschiedliche Abrechnungsalternativen an. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Behandlung eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung erhalten. In den meisten Fällen behalten Sie das Duplikat und der Versicherer erhält das Original, damit Sie Ihre Erstattungsleistung erhalten.
100 % 100 %
Weitere prophylaktische Leistungen
Zur Prophylaxe zählen alle vorbeugenden Maßnahmen oder Behandlungen, die zum Beispiel das Entstehen einer Krankheit wie Karies oder Zahnfleischbluten verhindern sollen.
Fissurenversiegelung
Um Karies an den Fissuren (Erhebungen und Vertiefungen an den Backenzahnoberflächen) zu vermeiden, kann man diese mithilfe von Kunststofflacken versiegeln. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet diese Leistung nur noch für die hinteren Kinder-Backenzähne.
Fluoridierung
Überempfindlichen Zähnen oder freiliegende Zahnhälse werden nach einer professionellen Zahnreinigung (PZR) häufig mit einem speziellen Florid-Gel oder –Lack behandelt. Dies verhilft Zähnen und Zahnhälsen gegenüber Karies-Erreger widerstandsfähiger zu sein. In bestimmten Fällen ist die Fluoridierung eine Privatleistung und kann über den Tarif mit der genannten Leistungshöhe abgerechnet werden.
Kariesrisikodiagnostik
Die Kariesrisikodiagnostik ist eine prophylaktische Methode zur Früherkennung von Karies. Eine Diagnose in der Entstehungsphase ist deshalb wichtig, um sie minimalinvasiv - ohne einen möglichst geringen Zahnhartsubstanzverlust - therapieren zu können.
Mundhygienestatus
Die Bestimmung des Mundhygienestatus beinhaltet verschiedene Untersuchungen, die angewendet werden, um den aktuellen Zustand der Mundhygiene eines Patienten festzustellen. Das ist wahlweise möglich durch die Beurteilung der Mundhygiene, das Einfärben der Zähne, das Erstellen eines Zahnsteinindex, eines Belagindex oder eines Papillen-Blutungs-Index.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bei Patienten über 18 Jahren nur bei schwereren Kieferanomalien kieferorthopädische Behandlungen. Dabei ist neben dem kieferorthopädischen Eingriff auch eine kieferchirurgische Korrektur erforderlich. Kieferanomalien werden bei besonderen Kiefer- und Gesichtschirurgen durchgeführt. Die meisten anderen Fälle kieferorthopädischer Eingriffe sind bei Erwachsenen nicht für eine Kostenübernahme durch die GKV vorgesehen.
nicht versichert nicht versichert
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 2
Bei der Einordnung von Kindern und Jugendlichen in die kieferorthopädische Indikationsgruppe 2 (KIG 2) handelt es sich um eine Zahnfehlstellung mit geringer Ausprägung, die allerdings im Sinne des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkasse nicht behandlungsbedürftig ist.
Beispiel: Zum Schweregrad zwei zählen distale Bisslagen oder ein offener Biss. In beiden Fällen leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht für Korrekturmaßnahmen. Die Kosten betragen zwischen 2.500 Euro und 7.000 Euro je nach Material und Methode.
nicht versichert nicht versichert
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 3 - 5
Bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 (KIG 3-5) handelt es sich um eine deutliche bis extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet bis zum Ende des 17. Lebensjahres sämtliche Kosten für die Behandlung. Diese spiegelt aber leider oftmals nicht den heutigen Stand der Technik im Bereich Kieferorthopädie wieder. Somit kann es zu sogenannten Mehrkosten kommen.
Beispiel: Entstehen bei der kieferorthopädischen Behandlung jedoch Mehrkosten, weil man eine höherwertige Versorgung durch Kunststoff- oder Mini-Brackets gewählt hat, werden diese nicht übernommen. Dafür tritt dann die Zahnzusatzversicherung ein. Die Mehrkosten betragen zwischen 500 Euro und 7.000 Euro je nach Wahl des Materials und Behandlungsmethode.
Bei der Regelversorgung handelt es sich um eine von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegte medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung, für die Festkostenzuschüsse definiert sind. Ausschlaggebend für die Höhe ist die Anzahl der Jahre des lückenlos gepflegten Bonusheftes. Möchte man eine höherwertige Versorgung, erhält der Patient von der gesetzlichen Krankenkasse trotzdem nur den Festkostenzuschuss für die Standardversorgung.
Beispiel: Festzuschuss ohne Bonusheft 60 %, mit 5 Jahre Bonusheft 70 % und mit 10 Jahren Bonusheft 75 % von den Kosten einer Regel-/ Standardversorgung.
70 % 170 % 1
Implantate
Implantate sind deutlich kostenintensiver als Brücken, jedoch müssen bei der Brücke gesunde Zähne als Brückenpfeiler angeschliffen werden und damit ist eine Implantatlösung schonender für die Zahnsubstanz. Das Implantat wird in den Kieferknochen eingesetzt und ist eine künstliche Zahnwurzel.
Beispiel: Die Kosten für ein Implantat mit Keramikkrone liegen durchschnittlich bei ca. 2.300 Euro. Dabei bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse lediglich ca. 255 Euro. Demnach entsteht ein durchschnittlicher Eigenanteil von 2.045 Euro. Mit der richtigen Tarifwahl können Sie Ihren Eigenanteil auf ein Minimum reduzieren.
70 % 170 % 1
Knochenaufbau
Besonders ist bei einem Abschluss eines Zahnzusatztarifs darauf zu achten, dass neben dem Implantat auch ein etwaiger Knochenaufbau mitversichert ist. Der Knochenaufbau dient als Vorbereitung eines Implantats, wenn der eigene Kieferknochen zu schwach ist.
Beispiel: Die Gesamtkosten eines Implantats mit vorangehendem Knochenaufbau kann schnell zwischen 3.000 Euro bis 3.500 Euro liegen.
70 % 170 % 1
Kronen, Brücken und Prothesen
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen Festzuschuss. Die meisten Zahnzusatztarife übernehmen als Aufstockung zum Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse meist einen Prozentsatz der Kosten. Die Kosten für eine Brücke oder Krone können je nach Material und Ausführung zwischen 600 Euro und 2.500 Euro betragen.
Beispiel: Die Kosten für eine dreigliedrige Keramikbrücke (Zahnersatz für einen fehlenden Zahn) betragen etwa 1.000 Euro. Die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt ca. 471 Euro. Dadurch entsteht eine Zahlungslücke von 529 Euro, die Sie durch eine Zahnzusatzversicherung reduzieren können.
70 % 170 % 1
Einlagefüllungen wie Inlays und Onlays
Inlays sind Einlagefüllungen, die in einem Dentallabor angefertigt werden. Sie werden in den präparierten Zahn eingeklebt oder einzementiert. Inlays bestehen aus Kunststoff, Gold, Titan oder Keramik und weisen aufgrund ihrer präzisen Anpassung eine gute Haltbarkeit auf. Aus ästhetischen Gründen werden Kunststoff- und Keramik-Inlays bevorzugt, da sie an die Zahnfarbe angepasst werden können.
Beispiel: Ein Inlay aus Keramik kostet durchschnittlich 550 Euro. Für ein Inlay erhält man lediglich einen Zuschuss in Höhe einer normalen Zahnfüllung. Dieser beträgt ca. 40 Euro. 510 Euro beträgt Ihr Eigenanteil.
70 % 170 % 1
Keramikverblendung
Keramikverblendungen sind hauchdünne Schalen aus Keramik, die als Blenden auf die Vorderzähne kommen. Alternativ dienen Keramikverblendungen, wenn dich die Zähne oder alte Füllungen stark verfärbt haben oder abgestorben sind und dunkler werden. Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen, die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für eine entsprechende Versorgung.
Beispiel: Die Kosten für eine Verblendschale aus Keramik betragen pro Zahn ca. 500 Euro – 800 Euro, je nach Vorarbeit und Aufwand.
70 %, bis 8er Zahn 170 %, bis 8er Zahn 1
Labortechnische Kosten
Zahnersatz ist teuer, zu dem zahnärztlichen Honorar, entstehen hohe Material und Laborkosten. Für Material und Labor gibt es keinen allgemeinen oder verbindlichen Preis. Gesetzlich und privat versicherte Patienten erhalten nicht selten unterschiedlich hohe Rechnungen für die gleichen Versorgungen. Manche Zahnzusatzversicherungen haben Preisverzeichnisse an der die Erstattungen festgelegt werden, andere haben Angemessenheitsklauseln.
70 % 170 % 1
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Die Funktionsanalyse hat sich außerdem bei der Planung von Brücken, Kronen, Inlays und von umfangreichen Rehabilitationen bewährt.
70 % 170 % 1
Wartezeit Zahnersatz
Im Bereich Zahnersatz hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Hochwertige Kunststofffüllungen (inkl. GKV)
Hochwertige Kunststofffüllungen bestehen aus Füllmittel in Ihrer individuellen Zahnfarbe und für eine schönere Zahnästhetik. Zahnärzte nennen diese auch Kompositfüllungen, welches ein Verbundwerkstoff ist aus fein zerriebenem Glas oder Keramik mit einem Kunststoffanteil.
Beispiel: Hochwertige Füllungen aus Keramik kosten rund 180 Euro, von dem die gesetzliche Krankenkasse nur 40 Euro übernimmt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt lediglich 40 Euro, für die hochwertige Füllung aus Keramik, bei der die Kosten um 180 Euro liegen. Die Behandlungskosten für eine einfache Kompositfüllung im Frontzahnbereich werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Im Seitenzahnbereich erstattet die gesetzliche Krankenkasse lediglich Amalgamfüllungen. Die Mehrkosten für eine Kompositfüllung müssten Sie selbst tragen.
20 % 20 %
Parodontalbehandlung (inkl. GKV)
Die Kosten für die Parodontalbehandlung unterteilen sich in Vorbehandlung, Hauptbehandlung, Nachbehandlung und Prophylaxe, wobei die gesetzliche Krankenkasse lediglich die Kosten für die Hauptbehandlung und die Nachbehandlung trägt. Parodontalbehandlung inkl. GKV bedeutet, dass die private Zahnzusatzversicherung die Kosten in der vertraglich festgelegten Höhe trägt abzüglich der Kosten der gesetzlichen Krankenkasse.
nicht versichert nicht versichert
Wurzelbehandlung (inkl. GKV)
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur unter der Voraussetzung, dass ein Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Da nicht immer alle Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, übernimmt die private Zahnzusatzversicherung die restlichen Kosten zu dem im Tarif hinterlegten Prozentsatz.
nicht versichert nicht versichert
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Diese Behandlung wird bei den Aufbissbehelfen und Aufbissschienen angewendet.
nicht versichert nicht versichert
Wartezeit Zahnbehandlung
Im Bereich der Zahnbehandlung hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Professionelle Zahnreinigung
Für eine umfangreiche Prophylaxe ist die professionelle Zahnreinigung Pflicht. Bei der großen Auswahl an Zahnzusatztarifen sollten sie darauf achten, dass mindestens einmal im Jahr die Kosten für die professionelle Zahnreinigung von ihrer Zahnzusatzversicherung übernommen werden.
Die Versicherungen bieten unterschiedliche Abrechnungsalternativen an. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Behandlung eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung erhalten. In den meisten Fällen behalten Sie das Duplikat und der Versicherer erhält das Original, damit Sie Ihre Erstattungsleistung erhalten.
100 %, max. 80 € je Jahr 100 %, max. 80 € je Jahr
Weitere prophylaktische Leistungen
Zur Prophylaxe zählen alle vorbeugenden Maßnahmen oder Behandlungen, die zum Beispiel das Entstehen einer Krankheit wie Karies oder Zahnfleischbluten verhindern sollen.
Fissurenversiegelung
Um Karies an den Fissuren (Erhebungen und Vertiefungen an den Backenzahnoberflächen) zu vermeiden, kann man diese mithilfe von Kunststofflacken versiegeln. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet diese Leistung nur noch für die hinteren Kinder-Backenzähne.
Fluoridierung
Überempfindlichen Zähnen oder freiliegende Zahnhälse werden nach einer professionellen Zahnreinigung (PZR) häufig mit einem speziellen Florid-Gel oder –Lack behandelt. Dies verhilft Zähnen und Zahnhälsen gegenüber Karies-Erreger widerstandsfähiger zu sein. In bestimmten Fällen ist die Fluoridierung eine Privatleistung und kann über den Tarif mit der genannten Leistungshöhe abgerechnet werden.
Kariesrisikodiagnostik
Die Kariesrisikodiagnostik ist eine prophylaktische Methode zur Früherkennung von Karies. Eine Diagnose in der Entstehungsphase ist deshalb wichtig, um sie minimalinvasiv - ohne einen möglichst geringen Zahnhartsubstanzverlust - therapieren zu können.
Mundhygienestatus
Die Bestimmung des Mundhygienestatus beinhaltet verschiedene Untersuchungen, die angewendet werden, um den aktuellen Zustand der Mundhygiene eines Patienten festzustellen. Das ist wahlweise möglich durch die Beurteilung der Mundhygiene, das Einfärben der Zähne, das Erstellen eines Zahnsteinindex, eines Belagindex oder eines Papillen-Blutungs-Index.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bei Patienten über 18 Jahren nur bei schwereren Kieferanomalien kieferorthopädische Behandlungen. Dabei ist neben dem kieferorthopädischen Eingriff auch eine kieferchirurgische Korrektur erforderlich. Kieferanomalien werden bei besonderen Kiefer- und Gesichtschirurgen durchgeführt. Die meisten anderen Fälle kieferorthopädischer Eingriffe sind bei Erwachsenen nicht für eine Kostenübernahme durch die GKV vorgesehen.
nicht versichert nicht versichert
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 2
Bei der Einordnung von Kindern und Jugendlichen in die kieferorthopädische Indikationsgruppe 2 (KIG 2) handelt es sich um eine Zahnfehlstellung mit geringer Ausprägung, die allerdings im Sinne des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkasse nicht behandlungsbedürftig ist.
Beispiel: Zum Schweregrad zwei zählen distale Bisslagen oder ein offener Biss. In beiden Fällen leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht für Korrekturmaßnahmen. Die Kosten betragen zwischen 2.500 Euro und 7.000 Euro je nach Material und Methode.
nicht versichert nicht versichert
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 3 - 5
Bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 (KIG 3-5) handelt es sich um eine deutliche bis extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet bis zum Ende des 17. Lebensjahres sämtliche Kosten für die Behandlung. Diese spiegelt aber leider oftmals nicht den heutigen Stand der Technik im Bereich Kieferorthopädie wieder. Somit kann es zu sogenannten Mehrkosten kommen.
Beispiel: Entstehen bei der kieferorthopädischen Behandlung jedoch Mehrkosten, weil man eine höherwertige Versorgung durch Kunststoff- oder Mini-Brackets gewählt hat, werden diese nicht übernommen. Dafür tritt dann die Zahnzusatzversicherung ein. Die Mehrkosten betragen zwischen 500 Euro und 7.000 Euro je nach Wahl des Materials und Behandlungsmethode.
Bei der Regelversorgung handelt es sich um eine von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegte medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung, für die Festkostenzuschüsse definiert sind. Ausschlaggebend für die Höhe ist die Anzahl der Jahre des lückenlos gepflegten Bonusheftes. Möchte man eine höherwertige Versorgung, erhält der Patient von der gesetzlichen Krankenkasse trotzdem nur den Festkostenzuschuss für die Standardversorgung.
Beispiel: Festzuschuss ohne Bonusheft 60 %, mit 5 Jahre Bonusheft 70 % und mit 10 Jahren Bonusheft 75 % von den Kosten einer Regel-/ Standardversorgung.
50 % 150 % 1
Implantate
Implantate sind deutlich kostenintensiver als Brücken, jedoch müssen bei der Brücke gesunde Zähne als Brückenpfeiler angeschliffen werden und damit ist eine Implantatlösung schonender für die Zahnsubstanz. Das Implantat wird in den Kieferknochen eingesetzt und ist eine künstliche Zahnwurzel.
Beispiel: Die Kosten für ein Implantat mit Keramikkrone liegen durchschnittlich bei ca. 2.300 Euro. Dabei bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse lediglich ca. 255 Euro. Demnach entsteht ein durchschnittlicher Eigenanteil von 2.045 Euro. Mit der richtigen Tarifwahl können Sie Ihren Eigenanteil auf ein Minimum reduzieren.
50 % 150 % 1
Knochenaufbau
Besonders ist bei einem Abschluss eines Zahnzusatztarifs darauf zu achten, dass neben dem Implantat auch ein etwaiger Knochenaufbau mitversichert ist. Der Knochenaufbau dient als Vorbereitung eines Implantats, wenn der eigene Kieferknochen zu schwach ist.
Beispiel: Die Gesamtkosten eines Implantats mit vorangehendem Knochenaufbau kann schnell zwischen 3.000 Euro bis 3.500 Euro liegen.
50 % 150 % 1
Kronen, Brücken und Prothesen
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen Festzuschuss. Die meisten Zahnzusatztarife übernehmen als Aufstockung zum Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse meist einen Prozentsatz der Kosten. Die Kosten für eine Brücke oder Krone können je nach Material und Ausführung zwischen 600 Euro und 2.500 Euro betragen.
Beispiel: Die Kosten für eine dreigliedrige Keramikbrücke (Zahnersatz für einen fehlenden Zahn) betragen etwa 1.000 Euro. Die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt ca. 471 Euro. Dadurch entsteht eine Zahlungslücke von 529 Euro, die Sie durch eine Zahnzusatzversicherung reduzieren können.
50 % 150 % 1
Einlagefüllungen wie Inlays und Onlays
Inlays sind Einlagefüllungen, die in einem Dentallabor angefertigt werden. Sie werden in den präparierten Zahn eingeklebt oder einzementiert. Inlays bestehen aus Kunststoff, Gold, Titan oder Keramik und weisen aufgrund ihrer präzisen Anpassung eine gute Haltbarkeit auf. Aus ästhetischen Gründen werden Kunststoff- und Keramik-Inlays bevorzugt, da sie an die Zahnfarbe angepasst werden können.
Beispiel: Ein Inlay aus Keramik kostet durchschnittlich 550 Euro. Für ein Inlay erhält man lediglich einen Zuschuss in Höhe einer normalen Zahnfüllung. Dieser beträgt ca. 40 Euro. 510 Euro beträgt Ihr Eigenanteil.
50 % 150 % 1
Keramikverblendung
Keramikverblendungen sind hauchdünne Schalen aus Keramik, die als Blenden auf die Vorderzähne kommen. Alternativ dienen Keramikverblendungen, wenn dich die Zähne oder alte Füllungen stark verfärbt haben oder abgestorben sind und dunkler werden. Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen, die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für eine entsprechende Versorgung.
Beispiel: Die Kosten für eine Verblendschale aus Keramik betragen pro Zahn ca. 500 Euro – 800 Euro, je nach Vorarbeit und Aufwand.
50 %, bis 8er Zahn 150 %, bis 8er Zahn 1
Labortechnische Kosten
Zahnersatz ist teuer, zu dem zahnärztlichen Honorar, entstehen hohe Material und Laborkosten. Für Material und Labor gibt es keinen allgemeinen oder verbindlichen Preis. Gesetzlich und privat versicherte Patienten erhalten nicht selten unterschiedlich hohe Rechnungen für die gleichen Versorgungen. Manche Zahnzusatzversicherungen haben Preisverzeichnisse an der die Erstattungen festgelegt werden, andere haben Angemessenheitsklauseln.
50 % 150 % 1
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Die Funktionsanalyse hat sich außerdem bei der Planung von Brücken, Kronen, Inlays und von umfangreichen Rehabilitationen bewährt.
50 % 150 % 1
Wartezeit Zahnersatz
Im Bereich Zahnersatz hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Hochwertige Kunststofffüllungen (inkl. GKV)
Hochwertige Kunststofffüllungen bestehen aus Füllmittel in Ihrer individuellen Zahnfarbe und für eine schönere Zahnästhetik. Zahnärzte nennen diese auch Kompositfüllungen, welches ein Verbundwerkstoff ist aus fein zerriebenem Glas oder Keramik mit einem Kunststoffanteil.
Beispiel: Hochwertige Füllungen aus Keramik kosten rund 180 Euro, von dem die gesetzliche Krankenkasse nur 40 Euro übernimmt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt lediglich 40 Euro, für die hochwertige Füllung aus Keramik, bei der die Kosten um 180 Euro liegen. Die Behandlungskosten für eine einfache Kompositfüllung im Frontzahnbereich werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Im Seitenzahnbereich erstattet die gesetzliche Krankenkasse lediglich Amalgamfüllungen. Die Mehrkosten für eine Kompositfüllung müssten Sie selbst tragen.
100 % 100 %
Parodontalbehandlung (inkl. GKV)
Die Kosten für die Parodontalbehandlung unterteilen sich in Vorbehandlung, Hauptbehandlung, Nachbehandlung und Prophylaxe, wobei die gesetzliche Krankenkasse lediglich die Kosten für die Hauptbehandlung und die Nachbehandlung trägt. Parodontalbehandlung inkl. GKV bedeutet, dass die private Zahnzusatzversicherung die Kosten in der vertraglich festgelegten Höhe trägt abzüglich der Kosten der gesetzlichen Krankenkasse.
100 % 100 %
Wurzelbehandlung (inkl. GKV)
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur unter der Voraussetzung, dass ein Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Da nicht immer alle Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, übernimmt die private Zahnzusatzversicherung die restlichen Kosten zu dem im Tarif hinterlegten Prozentsatz.
100 % 100 %
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Diese Behandlung wird bei den Aufbissbehelfen und Aufbissschienen angewendet.
100 % 100 %
Wartezeit Zahnbehandlung
Im Bereich der Zahnbehandlung hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Professionelle Zahnreinigung
Für eine umfangreiche Prophylaxe ist die professionelle Zahnreinigung Pflicht. Bei der großen Auswahl an Zahnzusatztarifen sollten sie darauf achten, dass mindestens einmal im Jahr die Kosten für die professionelle Zahnreinigung von ihrer Zahnzusatzversicherung übernommen werden.
Die Versicherungen bieten unterschiedliche Abrechnungsalternativen an. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Behandlung eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung erhalten. In den meisten Fällen behalten Sie das Duplikat und der Versicherer erhält das Original, damit Sie Ihre Erstattungsleistung erhalten.
100 % 100 %
Weitere prophylaktische Leistungen
Zur Prophylaxe zählen alle vorbeugenden Maßnahmen oder Behandlungen, die zum Beispiel das Entstehen einer Krankheit wie Karies oder Zahnfleischbluten verhindern sollen.
Fissurenversiegelung
Um Karies an den Fissuren (Erhebungen und Vertiefungen an den Backenzahnoberflächen) zu vermeiden, kann man diese mithilfe von Kunststofflacken versiegeln. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet diese Leistung nur noch für die hinteren Kinder-Backenzähne.
Fluoridierung
Überempfindlichen Zähnen oder freiliegende Zahnhälse werden nach einer professionellen Zahnreinigung (PZR) häufig mit einem speziellen Florid-Gel oder –Lack behandelt. Dies verhilft Zähnen und Zahnhälsen gegenüber Karies-Erreger widerstandsfähiger zu sein. In bestimmten Fällen ist die Fluoridierung eine Privatleistung und kann über den Tarif mit der genannten Leistungshöhe abgerechnet werden.
Kariesrisikodiagnostik
Die Kariesrisikodiagnostik ist eine prophylaktische Methode zur Früherkennung von Karies. Eine Diagnose in der Entstehungsphase ist deshalb wichtig, um sie minimalinvasiv - ohne einen möglichst geringen Zahnhartsubstanzverlust - therapieren zu können.
Mundhygienestatus
Die Bestimmung des Mundhygienestatus beinhaltet verschiedene Untersuchungen, die angewendet werden, um den aktuellen Zustand der Mundhygiene eines Patienten festzustellen. Das ist wahlweise möglich durch die Beurteilung der Mundhygiene, das Einfärben der Zähne, das Erstellen eines Zahnsteinindex, eines Belagindex oder eines Papillen-Blutungs-Index.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bei Patienten über 18 Jahren nur bei schwereren Kieferanomalien kieferorthopädische Behandlungen. Dabei ist neben dem kieferorthopädischen Eingriff auch eine kieferchirurgische Korrektur erforderlich. Kieferanomalien werden bei besonderen Kiefer- und Gesichtschirurgen durchgeführt. Die meisten anderen Fälle kieferorthopädischer Eingriffe sind bei Erwachsenen nicht für eine Kostenübernahme durch die GKV vorgesehen.
nicht versichert nicht versichert
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 2
Bei der Einordnung von Kindern und Jugendlichen in die kieferorthopädische Indikationsgruppe 2 (KIG 2) handelt es sich um eine Zahnfehlstellung mit geringer Ausprägung, die allerdings im Sinne des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkasse nicht behandlungsbedürftig ist.
Beispiel: Zum Schweregrad zwei zählen distale Bisslagen oder ein offener Biss. In beiden Fällen leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht für Korrekturmaßnahmen. Die Kosten betragen zwischen 2.500 Euro und 7.000 Euro je nach Material und Methode.
nicht versichert nicht versichert
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 3 - 5
Bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 (KIG 3-5) handelt es sich um eine deutliche bis extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet bis zum Ende des 17. Lebensjahres sämtliche Kosten für die Behandlung. Diese spiegelt aber leider oftmals nicht den heutigen Stand der Technik im Bereich Kieferorthopädie wieder. Somit kann es zu sogenannten Mehrkosten kommen.
Beispiel: Entstehen bei der kieferorthopädischen Behandlung jedoch Mehrkosten, weil man eine höherwertige Versorgung durch Kunststoff- oder Mini-Brackets gewählt hat, werden diese nicht übernommen. Dafür tritt dann die Zahnzusatzversicherung ein. Die Mehrkosten betragen zwischen 500 Euro und 7.000 Euro je nach Wahl des Materials und Behandlungsmethode.
Bei der Regelversorgung handelt es sich um eine von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegte medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung, für die Festkostenzuschüsse definiert sind. Ausschlaggebend für die Höhe ist die Anzahl der Jahre des lückenlos gepflegten Bonusheftes. Möchte man eine höherwertige Versorgung, erhält der Patient von der gesetzlichen Krankenkasse trotzdem nur den Festkostenzuschuss für die Standardversorgung.
Beispiel: Festzuschuss ohne Bonusheft 60 %, mit 5 Jahre Bonusheft 70 % und mit 10 Jahren Bonusheft 75 % von den Kosten einer Regel-/ Standardversorgung.
50 % 150 % 1
Implantate
Implantate sind deutlich kostenintensiver als Brücken, jedoch müssen bei der Brücke gesunde Zähne als Brückenpfeiler angeschliffen werden und damit ist eine Implantatlösung schonender für die Zahnsubstanz. Das Implantat wird in den Kieferknochen eingesetzt und ist eine künstliche Zahnwurzel.
Beispiel: Die Kosten für ein Implantat mit Keramikkrone liegen durchschnittlich bei ca. 2.300 Euro. Dabei bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse lediglich ca. 255 Euro. Demnach entsteht ein durchschnittlicher Eigenanteil von 2.045 Euro. Mit der richtigen Tarifwahl können Sie Ihren Eigenanteil auf ein Minimum reduzieren.
50 % 150 % 1
Knochenaufbau
Besonders ist bei einem Abschluss eines Zahnzusatztarifs darauf zu achten, dass neben dem Implantat auch ein etwaiger Knochenaufbau mitversichert ist. Der Knochenaufbau dient als Vorbereitung eines Implantats, wenn der eigene Kieferknochen zu schwach ist.
Beispiel: Die Gesamtkosten eines Implantats mit vorangehendem Knochenaufbau kann schnell zwischen 3.000 Euro bis 3.500 Euro liegen.
50 % 150 % 1
Kronen, Brücken und Prothesen
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen Festzuschuss. Die meisten Zahnzusatztarife übernehmen als Aufstockung zum Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse meist einen Prozentsatz der Kosten. Die Kosten für eine Brücke oder Krone können je nach Material und Ausführung zwischen 600 Euro und 2.500 Euro betragen.
Beispiel: Die Kosten für eine dreigliedrige Keramikbrücke (Zahnersatz für einen fehlenden Zahn) betragen etwa 1.000 Euro. Die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt ca. 471 Euro. Dadurch entsteht eine Zahlungslücke von 529 Euro, die Sie durch eine Zahnzusatzversicherung reduzieren können.
50 % 150 % 1
Einlagefüllungen wie Inlays und Onlays
Inlays sind Einlagefüllungen, die in einem Dentallabor angefertigt werden. Sie werden in den präparierten Zahn eingeklebt oder einzementiert. Inlays bestehen aus Kunststoff, Gold, Titan oder Keramik und weisen aufgrund ihrer präzisen Anpassung eine gute Haltbarkeit auf. Aus ästhetischen Gründen werden Kunststoff- und Keramik-Inlays bevorzugt, da sie an die Zahnfarbe angepasst werden können.
Beispiel: Ein Inlay aus Keramik kostet durchschnittlich 550 Euro. Für ein Inlay erhält man lediglich einen Zuschuss in Höhe einer normalen Zahnfüllung. Dieser beträgt ca. 40 Euro. 510 Euro beträgt Ihr Eigenanteil.
50 % 150 % 1
Keramikverblendung
Keramikverblendungen sind hauchdünne Schalen aus Keramik, die als Blenden auf die Vorderzähne kommen. Alternativ dienen Keramikverblendungen, wenn dich die Zähne oder alte Füllungen stark verfärbt haben oder abgestorben sind und dunkler werden. Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen, die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für eine entsprechende Versorgung.
Beispiel: Die Kosten für eine Verblendschale aus Keramik betragen pro Zahn ca. 500 Euro – 800 Euro, je nach Vorarbeit und Aufwand.
50 %, bis 8er Zahn 150 %, bis 8er Zahn 1
Labortechnische Kosten
Zahnersatz ist teuer, zu dem zahnärztlichen Honorar, entstehen hohe Material und Laborkosten. Für Material und Labor gibt es keinen allgemeinen oder verbindlichen Preis. Gesetzlich und privat versicherte Patienten erhalten nicht selten unterschiedlich hohe Rechnungen für die gleichen Versorgungen. Manche Zahnzusatzversicherungen haben Preisverzeichnisse an der die Erstattungen festgelegt werden, andere haben Angemessenheitsklauseln.
50 % 150 % 1
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Die Funktionsanalyse hat sich außerdem bei der Planung von Brücken, Kronen, Inlays und von umfangreichen Rehabilitationen bewährt.
50 % 150 % 1
Wartezeit Zahnersatz
Im Bereich Zahnersatz hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Hochwertige Kunststofffüllungen (inkl. GKV)
Hochwertige Kunststofffüllungen bestehen aus Füllmittel in Ihrer individuellen Zahnfarbe und für eine schönere Zahnästhetik. Zahnärzte nennen diese auch Kompositfüllungen, welches ein Verbundwerkstoff ist aus fein zerriebenem Glas oder Keramik mit einem Kunststoffanteil.
Beispiel: Hochwertige Füllungen aus Keramik kosten rund 180 Euro, von dem die gesetzliche Krankenkasse nur 40 Euro übernimmt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt lediglich 40 Euro, für die hochwertige Füllung aus Keramik, bei der die Kosten um 180 Euro liegen. Die Behandlungskosten für eine einfache Kompositfüllung im Frontzahnbereich werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Im Seitenzahnbereich erstattet die gesetzliche Krankenkasse lediglich Amalgamfüllungen. Die Mehrkosten für eine Kompositfüllung müssten Sie selbst tragen.
20 % 20 %
Parodontalbehandlung (inkl. GKV)
Die Kosten für die Parodontalbehandlung unterteilen sich in Vorbehandlung, Hauptbehandlung, Nachbehandlung und Prophylaxe, wobei die gesetzliche Krankenkasse lediglich die Kosten für die Hauptbehandlung und die Nachbehandlung trägt. Parodontalbehandlung inkl. GKV bedeutet, dass die private Zahnzusatzversicherung die Kosten in der vertraglich festgelegten Höhe trägt abzüglich der Kosten der gesetzlichen Krankenkasse.
nicht versichert nicht versichert
Wurzelbehandlung (inkl. GKV)
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur unter der Voraussetzung, dass ein Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Da nicht immer alle Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, übernimmt die private Zahnzusatzversicherung die restlichen Kosten zu dem im Tarif hinterlegten Prozentsatz.
nicht versichert nicht versichert
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Diese Behandlung wird bei den Aufbissbehelfen und Aufbissschienen angewendet.
nicht versichert nicht versichert
Wartezeit Zahnbehandlung
Im Bereich der Zahnbehandlung hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Professionelle Zahnreinigung
Für eine umfangreiche Prophylaxe ist die professionelle Zahnreinigung Pflicht. Bei der großen Auswahl an Zahnzusatztarifen sollten sie darauf achten, dass mindestens einmal im Jahr die Kosten für die professionelle Zahnreinigung von ihrer Zahnzusatzversicherung übernommen werden.
Die Versicherungen bieten unterschiedliche Abrechnungsalternativen an. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Behandlung eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung erhalten. In den meisten Fällen behalten Sie das Duplikat und der Versicherer erhält das Original, damit Sie Ihre Erstattungsleistung erhalten.
100 %, max. 80 € je Jahr 100 %, max. 80 € je Jahr
Weitere prophylaktische Leistungen
Zur Prophylaxe zählen alle vorbeugenden Maßnahmen oder Behandlungen, die zum Beispiel das Entstehen einer Krankheit wie Karies oder Zahnfleischbluten verhindern sollen.
Fissurenversiegelung
Um Karies an den Fissuren (Erhebungen und Vertiefungen an den Backenzahnoberflächen) zu vermeiden, kann man diese mithilfe von Kunststofflacken versiegeln. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet diese Leistung nur noch für die hinteren Kinder-Backenzähne.
Fluoridierung
Überempfindlichen Zähnen oder freiliegende Zahnhälse werden nach einer professionellen Zahnreinigung (PZR) häufig mit einem speziellen Florid-Gel oder –Lack behandelt. Dies verhilft Zähnen und Zahnhälsen gegenüber Karies-Erreger widerstandsfähiger zu sein. In bestimmten Fällen ist die Fluoridierung eine Privatleistung und kann über den Tarif mit der genannten Leistungshöhe abgerechnet werden.
Kariesrisikodiagnostik
Die Kariesrisikodiagnostik ist eine prophylaktische Methode zur Früherkennung von Karies. Eine Diagnose in der Entstehungsphase ist deshalb wichtig, um sie minimalinvasiv - ohne einen möglichst geringen Zahnhartsubstanzverlust - therapieren zu können.
Mundhygienestatus
Die Bestimmung des Mundhygienestatus beinhaltet verschiedene Untersuchungen, die angewendet werden, um den aktuellen Zustand der Mundhygiene eines Patienten festzustellen. Das ist wahlweise möglich durch die Beurteilung der Mundhygiene, das Einfärben der Zähne, das Erstellen eines Zahnsteinindex, eines Belagindex oder eines Papillen-Blutungs-Index.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bei Patienten über 18 Jahren nur bei schwereren Kieferanomalien kieferorthopädische Behandlungen. Dabei ist neben dem kieferorthopädischen Eingriff auch eine kieferchirurgische Korrektur erforderlich. Kieferanomalien werden bei besonderen Kiefer- und Gesichtschirurgen durchgeführt. Die meisten anderen Fälle kieferorthopädischer Eingriffe sind bei Erwachsenen nicht für eine Kostenübernahme durch die GKV vorgesehen.
nicht versichert nicht versichert
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 2
Bei der Einordnung von Kindern und Jugendlichen in die kieferorthopädische Indikationsgruppe 2 (KIG 2) handelt es sich um eine Zahnfehlstellung mit geringer Ausprägung, die allerdings im Sinne des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkasse nicht behandlungsbedürftig ist.
Beispiel: Zum Schweregrad zwei zählen distale Bisslagen oder ein offener Biss. In beiden Fällen leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht für Korrekturmaßnahmen. Die Kosten betragen zwischen 2.500 Euro und 7.000 Euro je nach Material und Methode.
nicht versichert nicht versichert
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 3 - 5
Bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 (KIG 3-5) handelt es sich um eine deutliche bis extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet bis zum Ende des 17. Lebensjahres sämtliche Kosten für die Behandlung. Diese spiegelt aber leider oftmals nicht den heutigen Stand der Technik im Bereich Kieferorthopädie wieder. Somit kann es zu sogenannten Mehrkosten kommen.
Beispiel: Entstehen bei der kieferorthopädischen Behandlung jedoch Mehrkosten, weil man eine höherwertige Versorgung durch Kunststoff- oder Mini-Brackets gewählt hat, werden diese nicht übernommen. Dafür tritt dann die Zahnzusatzversicherung ein. Die Mehrkosten betragen zwischen 500 Euro und 7.000 Euro je nach Wahl des Materials und Behandlungsmethode.
Bei der Regelversorgung handelt es sich um eine von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegte medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung, für die Festkostenzuschüsse definiert sind. Ausschlaggebend für die Höhe ist die Anzahl der Jahre des lückenlos gepflegten Bonusheftes. Möchte man eine höherwertige Versorgung, erhält der Patient von der gesetzlichen Krankenkasse trotzdem nur den Festkostenzuschuss für die Standardversorgung.
Beispiel: Festzuschuss ohne Bonusheft 60 %, mit 5 Jahre Bonusheft 70 % und mit 10 Jahren Bonusheft 75 % von den Kosten einer Regel-/ Standardversorgung.
70 % 170 % 1
Implantate
Implantate sind deutlich kostenintensiver als Brücken, jedoch müssen bei der Brücke gesunde Zähne als Brückenpfeiler angeschliffen werden und damit ist eine Implantatlösung schonender für die Zahnsubstanz. Das Implantat wird in den Kieferknochen eingesetzt und ist eine künstliche Zahnwurzel.
Beispiel: Die Kosten für ein Implantat mit Keramikkrone liegen durchschnittlich bei ca. 2.300 Euro. Dabei bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse lediglich ca. 255 Euro. Demnach entsteht ein durchschnittlicher Eigenanteil von 2.045 Euro. Mit der richtigen Tarifwahl können Sie Ihren Eigenanteil auf ein Minimum reduzieren.
70 % 170 % 1
Knochenaufbau
Besonders ist bei einem Abschluss eines Zahnzusatztarifs darauf zu achten, dass neben dem Implantat auch ein etwaiger Knochenaufbau mitversichert ist. Der Knochenaufbau dient als Vorbereitung eines Implantats, wenn der eigene Kieferknochen zu schwach ist.
Beispiel: Die Gesamtkosten eines Implantats mit vorangehendem Knochenaufbau kann schnell zwischen 3.000 Euro bis 3.500 Euro liegen.
70 % 170 % 1
Kronen, Brücken und Prothesen
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen Festzuschuss. Die meisten Zahnzusatztarife übernehmen als Aufstockung zum Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse meist einen Prozentsatz der Kosten. Die Kosten für eine Brücke oder Krone können je nach Material und Ausführung zwischen 600 Euro und 2.500 Euro betragen.
Beispiel: Die Kosten für eine dreigliedrige Keramikbrücke (Zahnersatz für einen fehlenden Zahn) betragen etwa 1.000 Euro. Die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt ca. 471 Euro. Dadurch entsteht eine Zahlungslücke von 529 Euro, die Sie durch eine Zahnzusatzversicherung reduzieren können.
70 % 170 % 1
Einlagefüllungen wie Inlays und Onlays
Inlays sind Einlagefüllungen, die in einem Dentallabor angefertigt werden. Sie werden in den präparierten Zahn eingeklebt oder einzementiert. Inlays bestehen aus Kunststoff, Gold, Titan oder Keramik und weisen aufgrund ihrer präzisen Anpassung eine gute Haltbarkeit auf. Aus ästhetischen Gründen werden Kunststoff- und Keramik-Inlays bevorzugt, da sie an die Zahnfarbe angepasst werden können.
Beispiel: Ein Inlay aus Keramik kostet durchschnittlich 550 Euro. Für ein Inlay erhält man lediglich einen Zuschuss in Höhe einer normalen Zahnfüllung. Dieser beträgt ca. 40 Euro. 510 Euro beträgt Ihr Eigenanteil.
70 % 170 % 1
Keramikverblendung
Keramikverblendungen sind hauchdünne Schalen aus Keramik, die als Blenden auf die Vorderzähne kommen. Alternativ dienen Keramikverblendungen, wenn dich die Zähne oder alte Füllungen stark verfärbt haben oder abgestorben sind und dunkler werden. Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen, die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für eine entsprechende Versorgung.
Beispiel: Die Kosten für eine Verblendschale aus Keramik betragen pro Zahn ca. 500 Euro – 800 Euro, je nach Vorarbeit und Aufwand.
70 %, bis 8er Zahn 170 %, bis 8er Zahn 1
Labortechnische Kosten
Zahnersatz ist teuer, zu dem zahnärztlichen Honorar, entstehen hohe Material und Laborkosten. Für Material und Labor gibt es keinen allgemeinen oder verbindlichen Preis. Gesetzlich und privat versicherte Patienten erhalten nicht selten unterschiedlich hohe Rechnungen für die gleichen Versorgungen. Manche Zahnzusatzversicherungen haben Preisverzeichnisse an der die Erstattungen festgelegt werden, andere haben Angemessenheitsklauseln.
70 % 170 % 1
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Die Funktionsanalyse hat sich außerdem bei der Planung von Brücken, Kronen, Inlays und von umfangreichen Rehabilitationen bewährt.
70 % 170 % 1
Wartezeit Zahnersatz
Im Bereich Zahnersatz hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
8 Monate 8 Monate
Hochwertige Kunststofffüllungen (inkl. GKV)
Hochwertige Kunststofffüllungen bestehen aus Füllmittel in Ihrer individuellen Zahnfarbe und für eine schönere Zahnästhetik. Zahnärzte nennen diese auch Kompositfüllungen, welches ein Verbundwerkstoff ist aus fein zerriebenem Glas oder Keramik mit einem Kunststoffanteil.
Beispiel: Hochwertige Füllungen aus Keramik kosten rund 180 Euro, von dem die gesetzliche Krankenkasse nur 40 Euro übernimmt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt lediglich 40 Euro, für die hochwertige Füllung aus Keramik, bei der die Kosten um 180 Euro liegen. Die Behandlungskosten für eine einfache Kompositfüllung im Frontzahnbereich werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Im Seitenzahnbereich erstattet die gesetzliche Krankenkasse lediglich Amalgamfüllungen. Die Mehrkosten für eine Kompositfüllung müssten Sie selbst tragen.
nicht versichert nicht versichert
Parodontalbehandlung (inkl. GKV)
Die Kosten für die Parodontalbehandlung unterteilen sich in Vorbehandlung, Hauptbehandlung, Nachbehandlung und Prophylaxe, wobei die gesetzliche Krankenkasse lediglich die Kosten für die Hauptbehandlung und die Nachbehandlung trägt. Parodontalbehandlung inkl. GKV bedeutet, dass die private Zahnzusatzversicherung die Kosten in der vertraglich festgelegten Höhe trägt abzüglich der Kosten der gesetzlichen Krankenkasse.
nicht versichert nicht versichert
Wurzelbehandlung (inkl. GKV)
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur unter der Voraussetzung, dass ein Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Da nicht immer alle Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, übernimmt die private Zahnzusatzversicherung die restlichen Kosten zu dem im Tarif hinterlegten Prozentsatz.
nicht versichert nicht versichert
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Diese Behandlung wird bei den Aufbissbehelfen und Aufbissschienen angewendet.
nicht versichert nicht versichert
Wartezeit Zahnbehandlung
Im Bereich der Zahnbehandlung hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
nicht versichert nicht versichert
Professionelle Zahnreinigung
Für eine umfangreiche Prophylaxe ist die professionelle Zahnreinigung Pflicht. Bei der großen Auswahl an Zahnzusatztarifen sollten sie darauf achten, dass mindestens einmal im Jahr die Kosten für die professionelle Zahnreinigung von ihrer Zahnzusatzversicherung übernommen werden.
Die Versicherungen bieten unterschiedliche Abrechnungsalternativen an. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Behandlung eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung erhalten. In den meisten Fällen behalten Sie das Duplikat und der Versicherer erhält das Original, damit Sie Ihre Erstattungsleistung erhalten.
nicht versichert nicht versichert
Weitere prophylaktische Leistungen
Zur Prophylaxe zählen alle vorbeugenden Maßnahmen oder Behandlungen, die zum Beispiel das Entstehen einer Krankheit wie Karies oder Zahnfleischbluten verhindern sollen.
Fissurenversiegelung
Um Karies an den Fissuren (Erhebungen und Vertiefungen an den Backenzahnoberflächen) zu vermeiden, kann man diese mithilfe von Kunststofflacken versiegeln. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet diese Leistung nur noch für die hinteren Kinder-Backenzähne.
Fluoridierung
Überempfindlichen Zähnen oder freiliegende Zahnhälse werden nach einer professionellen Zahnreinigung (PZR) häufig mit einem speziellen Florid-Gel oder –Lack behandelt. Dies verhilft Zähnen und Zahnhälsen gegenüber Karies-Erreger widerstandsfähiger zu sein. In bestimmten Fällen ist die Fluoridierung eine Privatleistung und kann über den Tarif mit der genannten Leistungshöhe abgerechnet werden.
Kariesrisikodiagnostik
Die Kariesrisikodiagnostik ist eine prophylaktische Methode zur Früherkennung von Karies. Eine Diagnose in der Entstehungsphase ist deshalb wichtig, um sie minimalinvasiv - ohne einen möglichst geringen Zahnhartsubstanzverlust - therapieren zu können.
Mundhygienestatus
Die Bestimmung des Mundhygienestatus beinhaltet verschiedene Untersuchungen, die angewendet werden, um den aktuellen Zustand der Mundhygiene eines Patienten festzustellen. Das ist wahlweise möglich durch die Beurteilung der Mundhygiene, das Einfärben der Zähne, das Erstellen eines Zahnsteinindex, eines Belagindex oder eines Papillen-Blutungs-Index.
nicht versichert nicht versichert
Kieferorthopädie für Erwachsene
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bei Patienten über 18 Jahren nur bei schwereren Kieferanomalien kieferorthopädische Behandlungen. Dabei ist neben dem kieferorthopädischen Eingriff auch eine kieferchirurgische Korrektur erforderlich. Kieferanomalien werden bei besonderen Kiefer- und Gesichtschirurgen durchgeführt. Die meisten anderen Fälle kieferorthopädischer Eingriffe sind bei Erwachsenen nicht für eine Kostenübernahme durch die GKV vorgesehen.
nicht versichert nicht versichert
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 2
Bei der Einordnung von Kindern und Jugendlichen in die kieferorthopädische Indikationsgruppe 2 (KIG 2) handelt es sich um eine Zahnfehlstellung mit geringer Ausprägung, die allerdings im Sinne des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkasse nicht behandlungsbedürftig ist.
Beispiel: Zum Schweregrad zwei zählen distale Bisslagen oder ein offener Biss. In beiden Fällen leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht für Korrekturmaßnahmen. Die Kosten betragen zwischen 2.500 Euro und 7.000 Euro je nach Material und Methode.
nicht versichert nicht versichert
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 3 - 5
Bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 (KIG 3-5) handelt es sich um eine deutliche bis extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet bis zum Ende des 17. Lebensjahres sämtliche Kosten für die Behandlung. Diese spiegelt aber leider oftmals nicht den heutigen Stand der Technik im Bereich Kieferorthopädie wieder. Somit kann es zu sogenannten Mehrkosten kommen.
Beispiel: Entstehen bei der kieferorthopädischen Behandlung jedoch Mehrkosten, weil man eine höherwertige Versorgung durch Kunststoff- oder Mini-Brackets gewählt hat, werden diese nicht übernommen. Dafür tritt dann die Zahnzusatzversicherung ein. Die Mehrkosten betragen zwischen 500 Euro und 7.000 Euro je nach Wahl des Materials und Behandlungsmethode.
Bei der Regelversorgung handelt es sich um eine von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegte medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung, für die Festkostenzuschüsse definiert sind. Ausschlaggebend für die Höhe ist die Anzahl der Jahre des lückenlos gepflegten Bonusheftes. Möchte man eine höherwertige Versorgung, erhält der Patient von der gesetzlichen Krankenkasse trotzdem nur den Festkostenzuschuss für die Standardversorgung.
Beispiel: Festzuschuss ohne Bonusheft 60 %, mit 5 Jahre Bonusheft 70 % und mit 10 Jahren Bonusheft 75 % von den Kosten einer Regel-/ Standardversorgung.
50 % 150 % 1
Implantate
Implantate sind deutlich kostenintensiver als Brücken, jedoch müssen bei der Brücke gesunde Zähne als Brückenpfeiler angeschliffen werden und damit ist eine Implantatlösung schonender für die Zahnsubstanz. Das Implantat wird in den Kieferknochen eingesetzt und ist eine künstliche Zahnwurzel.
Beispiel: Die Kosten für ein Implantat mit Keramikkrone liegen durchschnittlich bei ca. 2.300 Euro. Dabei bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse lediglich ca. 255 Euro. Demnach entsteht ein durchschnittlicher Eigenanteil von 2.045 Euro. Mit der richtigen Tarifwahl können Sie Ihren Eigenanteil auf ein Minimum reduzieren.
50 % 150 % 1
Knochenaufbau
Besonders ist bei einem Abschluss eines Zahnzusatztarifs darauf zu achten, dass neben dem Implantat auch ein etwaiger Knochenaufbau mitversichert ist. Der Knochenaufbau dient als Vorbereitung eines Implantats, wenn der eigene Kieferknochen zu schwach ist.
Beispiel: Die Gesamtkosten eines Implantats mit vorangehendem Knochenaufbau kann schnell zwischen 3.000 Euro bis 3.500 Euro liegen.
50 % 150 % 1
Kronen, Brücken und Prothesen
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen Festzuschuss. Die meisten Zahnzusatztarife übernehmen als Aufstockung zum Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse meist einen Prozentsatz der Kosten. Die Kosten für eine Brücke oder Krone können je nach Material und Ausführung zwischen 600 Euro und 2.500 Euro betragen.
Beispiel: Die Kosten für eine dreigliedrige Keramikbrücke (Zahnersatz für einen fehlenden Zahn) betragen etwa 1.000 Euro. Die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt ca. 471 Euro. Dadurch entsteht eine Zahlungslücke von 529 Euro, die Sie durch eine Zahnzusatzversicherung reduzieren können.
50 % 150 % 1
Einlagefüllungen wie Inlays und Onlays
Inlays sind Einlagefüllungen, die in einem Dentallabor angefertigt werden. Sie werden in den präparierten Zahn eingeklebt oder einzementiert. Inlays bestehen aus Kunststoff, Gold, Titan oder Keramik und weisen aufgrund ihrer präzisen Anpassung eine gute Haltbarkeit auf. Aus ästhetischen Gründen werden Kunststoff- und Keramik-Inlays bevorzugt, da sie an die Zahnfarbe angepasst werden können.
Beispiel: Ein Inlay aus Keramik kostet durchschnittlich 550 Euro. Für ein Inlay erhält man lediglich einen Zuschuss in Höhe einer normalen Zahnfüllung. Dieser beträgt ca. 40 Euro. 510 Euro beträgt Ihr Eigenanteil.
50 % 150 % 1
Keramikverblendung
Keramikverblendungen sind hauchdünne Schalen aus Keramik, die als Blenden auf die Vorderzähne kommen. Alternativ dienen Keramikverblendungen, wenn dich die Zähne oder alte Füllungen stark verfärbt haben oder abgestorben sind und dunkler werden. Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen, die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für eine entsprechende Versorgung.
Beispiel: Die Kosten für eine Verblendschale aus Keramik betragen pro Zahn ca. 500 Euro – 800 Euro, je nach Vorarbeit und Aufwand.
50 %, bis 8er Zahn 150 %, bis 8er Zahn 1
Labortechnische Kosten
Zahnersatz ist teuer, zu dem zahnärztlichen Honorar, entstehen hohe Material und Laborkosten. Für Material und Labor gibt es keinen allgemeinen oder verbindlichen Preis. Gesetzlich und privat versicherte Patienten erhalten nicht selten unterschiedlich hohe Rechnungen für die gleichen Versorgungen. Manche Zahnzusatzversicherungen haben Preisverzeichnisse an der die Erstattungen festgelegt werden, andere haben Angemessenheitsklauseln.
50 % 150 % 1
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Die Funktionsanalyse hat sich außerdem bei der Planung von Brücken, Kronen, Inlays und von umfangreichen Rehabilitationen bewährt.
50 % 150 % 1
Wartezeit Zahnersatz
Im Bereich Zahnersatz hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
8 Monate 8 Monate
Hochwertige Kunststofffüllungen (inkl. GKV)
Hochwertige Kunststofffüllungen bestehen aus Füllmittel in Ihrer individuellen Zahnfarbe und für eine schönere Zahnästhetik. Zahnärzte nennen diese auch Kompositfüllungen, welches ein Verbundwerkstoff ist aus fein zerriebenem Glas oder Keramik mit einem Kunststoffanteil.
Beispiel: Hochwertige Füllungen aus Keramik kosten rund 180 Euro, von dem die gesetzliche Krankenkasse nur 40 Euro übernimmt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt lediglich 40 Euro, für die hochwertige Füllung aus Keramik, bei der die Kosten um 180 Euro liegen. Die Behandlungskosten für eine einfache Kompositfüllung im Frontzahnbereich werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Im Seitenzahnbereich erstattet die gesetzliche Krankenkasse lediglich Amalgamfüllungen. Die Mehrkosten für eine Kompositfüllung müssten Sie selbst tragen.
nicht versichert nicht versichert
Parodontalbehandlung (inkl. GKV)
Die Kosten für die Parodontalbehandlung unterteilen sich in Vorbehandlung, Hauptbehandlung, Nachbehandlung und Prophylaxe, wobei die gesetzliche Krankenkasse lediglich die Kosten für die Hauptbehandlung und die Nachbehandlung trägt. Parodontalbehandlung inkl. GKV bedeutet, dass die private Zahnzusatzversicherung die Kosten in der vertraglich festgelegten Höhe trägt abzüglich der Kosten der gesetzlichen Krankenkasse.
nicht versichert nicht versichert
Wurzelbehandlung (inkl. GKV)
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur unter der Voraussetzung, dass ein Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Da nicht immer alle Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, übernimmt die private Zahnzusatzversicherung die restlichen Kosten zu dem im Tarif hinterlegten Prozentsatz.
nicht versichert nicht versichert
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Diese Behandlung wird bei den Aufbissbehelfen und Aufbissschienen angewendet.
nicht versichert nicht versichert
Wartezeit Zahnbehandlung
Im Bereich der Zahnbehandlung hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
nicht versichert nicht versichert
Professionelle Zahnreinigung
Für eine umfangreiche Prophylaxe ist die professionelle Zahnreinigung Pflicht. Bei der großen Auswahl an Zahnzusatztarifen sollten sie darauf achten, dass mindestens einmal im Jahr die Kosten für die professionelle Zahnreinigung von ihrer Zahnzusatzversicherung übernommen werden.
Die Versicherungen bieten unterschiedliche Abrechnungsalternativen an. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Behandlung eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung erhalten. In den meisten Fällen behalten Sie das Duplikat und der Versicherer erhält das Original, damit Sie Ihre Erstattungsleistung erhalten.
nicht versichert nicht versichert
Weitere prophylaktische Leistungen
Zur Prophylaxe zählen alle vorbeugenden Maßnahmen oder Behandlungen, die zum Beispiel das Entstehen einer Krankheit wie Karies oder Zahnfleischbluten verhindern sollen.
Fissurenversiegelung
Um Karies an den Fissuren (Erhebungen und Vertiefungen an den Backenzahnoberflächen) zu vermeiden, kann man diese mithilfe von Kunststofflacken versiegeln. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet diese Leistung nur noch für die hinteren Kinder-Backenzähne.
Fluoridierung
Überempfindlichen Zähnen oder freiliegende Zahnhälse werden nach einer professionellen Zahnreinigung (PZR) häufig mit einem speziellen Florid-Gel oder –Lack behandelt. Dies verhilft Zähnen und Zahnhälsen gegenüber Karies-Erreger widerstandsfähiger zu sein. In bestimmten Fällen ist die Fluoridierung eine Privatleistung und kann über den Tarif mit der genannten Leistungshöhe abgerechnet werden.
Kariesrisikodiagnostik
Die Kariesrisikodiagnostik ist eine prophylaktische Methode zur Früherkennung von Karies. Eine Diagnose in der Entstehungsphase ist deshalb wichtig, um sie minimalinvasiv - ohne einen möglichst geringen Zahnhartsubstanzverlust - therapieren zu können.
Mundhygienestatus
Die Bestimmung des Mundhygienestatus beinhaltet verschiedene Untersuchungen, die angewendet werden, um den aktuellen Zustand der Mundhygiene eines Patienten festzustellen. Das ist wahlweise möglich durch die Beurteilung der Mundhygiene, das Einfärben der Zähne, das Erstellen eines Zahnsteinindex, eines Belagindex oder eines Papillen-Blutungs-Index.
nicht versichert nicht versichert
Kieferorthopädie für Erwachsene
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bei Patienten über 18 Jahren nur bei schwereren Kieferanomalien kieferorthopädische Behandlungen. Dabei ist neben dem kieferorthopädischen Eingriff auch eine kieferchirurgische Korrektur erforderlich. Kieferanomalien werden bei besonderen Kiefer- und Gesichtschirurgen durchgeführt. Die meisten anderen Fälle kieferorthopädischer Eingriffe sind bei Erwachsenen nicht für eine Kostenübernahme durch die GKV vorgesehen.
nicht versichert nicht versichert
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 2
Bei der Einordnung von Kindern und Jugendlichen in die kieferorthopädische Indikationsgruppe 2 (KIG 2) handelt es sich um eine Zahnfehlstellung mit geringer Ausprägung, die allerdings im Sinne des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkasse nicht behandlungsbedürftig ist.
Beispiel: Zum Schweregrad zwei zählen distale Bisslagen oder ein offener Biss. In beiden Fällen leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht für Korrekturmaßnahmen. Die Kosten betragen zwischen 2.500 Euro und 7.000 Euro je nach Material und Methode.
nicht versichert nicht versichert
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 3 - 5
Bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 (KIG 3-5) handelt es sich um eine deutliche bis extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet bis zum Ende des 17. Lebensjahres sämtliche Kosten für die Behandlung. Diese spiegelt aber leider oftmals nicht den heutigen Stand der Technik im Bereich Kieferorthopädie wieder. Somit kann es zu sogenannten Mehrkosten kommen.
Beispiel: Entstehen bei der kieferorthopädischen Behandlung jedoch Mehrkosten, weil man eine höherwertige Versorgung durch Kunststoff- oder Mini-Brackets gewählt hat, werden diese nicht übernommen. Dafür tritt dann die Zahnzusatzversicherung ein. Die Mehrkosten betragen zwischen 500 Euro und 7.000 Euro je nach Wahl des Materials und Behandlungsmethode.
Bei der Regelversorgung handelt es sich um eine von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegte medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung, für die Festkostenzuschüsse definiert sind. Ausschlaggebend für die Höhe ist die Anzahl der Jahre des lückenlos gepflegten Bonusheftes. Möchte man eine höherwertige Versorgung, erhält der Patient von der gesetzlichen Krankenkasse trotzdem nur den Festkostenzuschuss für die Standardversorgung.
Beispiel: Festzuschuss ohne Bonusheft 60 %, mit 5 Jahre Bonusheft 70 % und mit 10 Jahren Bonusheft 75 % von den Kosten einer Regel-/ Standardversorgung.
30 % 130 % 1
Implantate
Implantate sind deutlich kostenintensiver als Brücken, jedoch müssen bei der Brücke gesunde Zähne als Brückenpfeiler angeschliffen werden und damit ist eine Implantatlösung schonender für die Zahnsubstanz. Das Implantat wird in den Kieferknochen eingesetzt und ist eine künstliche Zahnwurzel.
Beispiel: Die Kosten für ein Implantat mit Keramikkrone liegen durchschnittlich bei ca. 2.300 Euro. Dabei bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse lediglich ca. 255 Euro. Demnach entsteht ein durchschnittlicher Eigenanteil von 2.045 Euro. Mit der richtigen Tarifwahl können Sie Ihren Eigenanteil auf ein Minimum reduzieren.
30 % 130 % 1
Knochenaufbau
Besonders ist bei einem Abschluss eines Zahnzusatztarifs darauf zu achten, dass neben dem Implantat auch ein etwaiger Knochenaufbau mitversichert ist. Der Knochenaufbau dient als Vorbereitung eines Implantats, wenn der eigene Kieferknochen zu schwach ist.
Beispiel: Die Gesamtkosten eines Implantats mit vorangehendem Knochenaufbau kann schnell zwischen 3.000 Euro bis 3.500 Euro liegen.
30 % 130 % 1
Kronen, Brücken und Prothesen
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen Festzuschuss. Die meisten Zahnzusatztarife übernehmen als Aufstockung zum Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse meist einen Prozentsatz der Kosten. Die Kosten für eine Brücke oder Krone können je nach Material und Ausführung zwischen 600 Euro und 2.500 Euro betragen.
Beispiel: Die Kosten für eine dreigliedrige Keramikbrücke (Zahnersatz für einen fehlenden Zahn) betragen etwa 1.000 Euro. Die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt ca. 471 Euro. Dadurch entsteht eine Zahlungslücke von 529 Euro, die Sie durch eine Zahnzusatzversicherung reduzieren können.
30 % 130 % 1
Einlagefüllungen wie Inlays und Onlays
Inlays sind Einlagefüllungen, die in einem Dentallabor angefertigt werden. Sie werden in den präparierten Zahn eingeklebt oder einzementiert. Inlays bestehen aus Kunststoff, Gold, Titan oder Keramik und weisen aufgrund ihrer präzisen Anpassung eine gute Haltbarkeit auf. Aus ästhetischen Gründen werden Kunststoff- und Keramik-Inlays bevorzugt, da sie an die Zahnfarbe angepasst werden können.
Beispiel: Ein Inlay aus Keramik kostet durchschnittlich 550 Euro. Für ein Inlay erhält man lediglich einen Zuschuss in Höhe einer normalen Zahnfüllung. Dieser beträgt ca. 40 Euro. 510 Euro beträgt Ihr Eigenanteil.
30 % 130 % 1
Keramikverblendung
Keramikverblendungen sind hauchdünne Schalen aus Keramik, die als Blenden auf die Vorderzähne kommen. Alternativ dienen Keramikverblendungen, wenn dich die Zähne oder alte Füllungen stark verfärbt haben oder abgestorben sind und dunkler werden. Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen, die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für eine entsprechende Versorgung.
Beispiel: Die Kosten für eine Verblendschale aus Keramik betragen pro Zahn ca. 500 Euro – 800 Euro, je nach Vorarbeit und Aufwand.
30 %, bis 8er Zahn 130 %, bis 8er Zahn 1
Labortechnische Kosten
Zahnersatz ist teuer, zu dem zahnärztlichen Honorar, entstehen hohe Material und Laborkosten. Für Material und Labor gibt es keinen allgemeinen oder verbindlichen Preis. Gesetzlich und privat versicherte Patienten erhalten nicht selten unterschiedlich hohe Rechnungen für die gleichen Versorgungen. Manche Zahnzusatzversicherungen haben Preisverzeichnisse an der die Erstattungen festgelegt werden, andere haben Angemessenheitsklauseln.
30 % 130 % 1
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Die Funktionsanalyse hat sich außerdem bei der Planung von Brücken, Kronen, Inlays und von umfangreichen Rehabilitationen bewährt.
30 % 130 % 1
Wartezeit Zahnersatz
Im Bereich Zahnersatz hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
8 Monate 8 Monate
Hochwertige Kunststofffüllungen (inkl. GKV)
Hochwertige Kunststofffüllungen bestehen aus Füllmittel in Ihrer individuellen Zahnfarbe und für eine schönere Zahnästhetik. Zahnärzte nennen diese auch Kompositfüllungen, welches ein Verbundwerkstoff ist aus fein zerriebenem Glas oder Keramik mit einem Kunststoffanteil.
Beispiel: Hochwertige Füllungen aus Keramik kosten rund 180 Euro, von dem die gesetzliche Krankenkasse nur 40 Euro übernimmt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt lediglich 40 Euro, für die hochwertige Füllung aus Keramik, bei der die Kosten um 180 Euro liegen. Die Behandlungskosten für eine einfache Kompositfüllung im Frontzahnbereich werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Im Seitenzahnbereich erstattet die gesetzliche Krankenkasse lediglich Amalgamfüllungen. Die Mehrkosten für eine Kompositfüllung müssten Sie selbst tragen.
nicht versichert nicht versichert
Parodontalbehandlung (inkl. GKV)
Die Kosten für die Parodontalbehandlung unterteilen sich in Vorbehandlung, Hauptbehandlung, Nachbehandlung und Prophylaxe, wobei die gesetzliche Krankenkasse lediglich die Kosten für die Hauptbehandlung und die Nachbehandlung trägt. Parodontalbehandlung inkl. GKV bedeutet, dass die private Zahnzusatzversicherung die Kosten in der vertraglich festgelegten Höhe trägt abzüglich der Kosten der gesetzlichen Krankenkasse.
nicht versichert nicht versichert
Wurzelbehandlung (inkl. GKV)
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur unter der Voraussetzung, dass ein Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Da nicht immer alle Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, übernimmt die private Zahnzusatzversicherung die restlichen Kosten zu dem im Tarif hinterlegten Prozentsatz.
nicht versichert nicht versichert
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Diese Behandlung wird bei den Aufbissbehelfen und Aufbissschienen angewendet.
nicht versichert nicht versichert
Wartezeit Zahnbehandlung
Im Bereich der Zahnbehandlung hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
nicht versichert nicht versichert
Professionelle Zahnreinigung
Für eine umfangreiche Prophylaxe ist die professionelle Zahnreinigung Pflicht. Bei der großen Auswahl an Zahnzusatztarifen sollten sie darauf achten, dass mindestens einmal im Jahr die Kosten für die professionelle Zahnreinigung von ihrer Zahnzusatzversicherung übernommen werden.
Die Versicherungen bieten unterschiedliche Abrechnungsalternativen an. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Behandlung eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung erhalten. In den meisten Fällen behalten Sie das Duplikat und der Versicherer erhält das Original, damit Sie Ihre Erstattungsleistung erhalten.
nicht versichert nicht versichert
Weitere prophylaktische Leistungen
Zur Prophylaxe zählen alle vorbeugenden Maßnahmen oder Behandlungen, die zum Beispiel das Entstehen einer Krankheit wie Karies oder Zahnfleischbluten verhindern sollen.
Fissurenversiegelung
Um Karies an den Fissuren (Erhebungen und Vertiefungen an den Backenzahnoberflächen) zu vermeiden, kann man diese mithilfe von Kunststofflacken versiegeln. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet diese Leistung nur noch für die hinteren Kinder-Backenzähne.
Fluoridierung
Überempfindlichen Zähnen oder freiliegende Zahnhälse werden nach einer professionellen Zahnreinigung (PZR) häufig mit einem speziellen Florid-Gel oder –Lack behandelt. Dies verhilft Zähnen und Zahnhälsen gegenüber Karies-Erreger widerstandsfähiger zu sein. In bestimmten Fällen ist die Fluoridierung eine Privatleistung und kann über den Tarif mit der genannten Leistungshöhe abgerechnet werden.
Kariesrisikodiagnostik
Die Kariesrisikodiagnostik ist eine prophylaktische Methode zur Früherkennung von Karies. Eine Diagnose in der Entstehungsphase ist deshalb wichtig, um sie minimalinvasiv - ohne einen möglichst geringen Zahnhartsubstanzverlust - therapieren zu können.
Mundhygienestatus
Die Bestimmung des Mundhygienestatus beinhaltet verschiedene Untersuchungen, die angewendet werden, um den aktuellen Zustand der Mundhygiene eines Patienten festzustellen. Das ist wahlweise möglich durch die Beurteilung der Mundhygiene, das Einfärben der Zähne, das Erstellen eines Zahnsteinindex, eines Belagindex oder eines Papillen-Blutungs-Index.
nicht versichert nicht versichert
Kieferorthopädie für Erwachsene
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bei Patienten über 18 Jahren nur bei schwereren Kieferanomalien kieferorthopädische Behandlungen. Dabei ist neben dem kieferorthopädischen Eingriff auch eine kieferchirurgische Korrektur erforderlich. Kieferanomalien werden bei besonderen Kiefer- und Gesichtschirurgen durchgeführt. Die meisten anderen Fälle kieferorthopädischer Eingriffe sind bei Erwachsenen nicht für eine Kostenübernahme durch die GKV vorgesehen.
nicht versichert nicht versichert
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 2
Bei der Einordnung von Kindern und Jugendlichen in die kieferorthopädische Indikationsgruppe 2 (KIG 2) handelt es sich um eine Zahnfehlstellung mit geringer Ausprägung, die allerdings im Sinne des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkasse nicht behandlungsbedürftig ist.
Beispiel: Zum Schweregrad zwei zählen distale Bisslagen oder ein offener Biss. In beiden Fällen leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht für Korrekturmaßnahmen. Die Kosten betragen zwischen 2.500 Euro und 7.000 Euro je nach Material und Methode.
nicht versichert nicht versichert
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 3 - 5
Bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 (KIG 3-5) handelt es sich um eine deutliche bis extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet bis zum Ende des 17. Lebensjahres sämtliche Kosten für die Behandlung. Diese spiegelt aber leider oftmals nicht den heutigen Stand der Technik im Bereich Kieferorthopädie wieder. Somit kann es zu sogenannten Mehrkosten kommen.
Beispiel: Entstehen bei der kieferorthopädischen Behandlung jedoch Mehrkosten, weil man eine höherwertige Versorgung durch Kunststoff- oder Mini-Brackets gewählt hat, werden diese nicht übernommen. Dafür tritt dann die Zahnzusatzversicherung ein. Die Mehrkosten betragen zwischen 500 Euro und 7.000 Euro je nach Wahl des Materials und Behandlungsmethode.
Bei der Regelversorgung handelt es sich um eine von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegte medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung, für die Festkostenzuschüsse definiert sind. Ausschlaggebend für die Höhe ist die Anzahl der Jahre des lückenlos gepflegten Bonusheftes. Möchte man eine höherwertige Versorgung, erhält der Patient von der gesetzlichen Krankenkasse trotzdem nur den Festkostenzuschuss für die Standardversorgung.
Beispiel: Festzuschuss ohne Bonusheft 60 %, mit 5 Jahre Bonusheft 70 % und mit 10 Jahren Bonusheft 75 % von den Kosten einer Regel-/ Standardversorgung.
20 % 120 % 1
Implantate
Implantate sind deutlich kostenintensiver als Brücken, jedoch müssen bei der Brücke gesunde Zähne als Brückenpfeiler angeschliffen werden und damit ist eine Implantatlösung schonender für die Zahnsubstanz. Das Implantat wird in den Kieferknochen eingesetzt und ist eine künstliche Zahnwurzel.
Beispiel: Die Kosten für ein Implantat mit Keramikkrone liegen durchschnittlich bei ca. 2.300 Euro. Dabei bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse lediglich ca. 255 Euro. Demnach entsteht ein durchschnittlicher Eigenanteil von 2.045 Euro. Mit der richtigen Tarifwahl können Sie Ihren Eigenanteil auf ein Minimum reduzieren.
20 % 120 % 1
Knochenaufbau
Besonders ist bei einem Abschluss eines Zahnzusatztarifs darauf zu achten, dass neben dem Implantat auch ein etwaiger Knochenaufbau mitversichert ist. Der Knochenaufbau dient als Vorbereitung eines Implantats, wenn der eigene Kieferknochen zu schwach ist.
Beispiel: Die Gesamtkosten eines Implantats mit vorangehendem Knochenaufbau kann schnell zwischen 3.000 Euro bis 3.500 Euro liegen.
20 % 120 % 1
Kronen, Brücken und Prothesen
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen Festzuschuss. Die meisten Zahnzusatztarife übernehmen als Aufstockung zum Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse meist einen Prozentsatz der Kosten. Die Kosten für eine Brücke oder Krone können je nach Material und Ausführung zwischen 600 Euro und 2.500 Euro betragen.
Beispiel: Die Kosten für eine dreigliedrige Keramikbrücke (Zahnersatz für einen fehlenden Zahn) betragen etwa 1.000 Euro. Die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt ca. 471 Euro. Dadurch entsteht eine Zahlungslücke von 529 Euro, die Sie durch eine Zahnzusatzversicherung reduzieren können.
20 % 120 % 1
Einlagefüllungen wie Inlays und Onlays
Inlays sind Einlagefüllungen, die in einem Dentallabor angefertigt werden. Sie werden in den präparierten Zahn eingeklebt oder einzementiert. Inlays bestehen aus Kunststoff, Gold, Titan oder Keramik und weisen aufgrund ihrer präzisen Anpassung eine gute Haltbarkeit auf. Aus ästhetischen Gründen werden Kunststoff- und Keramik-Inlays bevorzugt, da sie an die Zahnfarbe angepasst werden können.
Beispiel: Ein Inlay aus Keramik kostet durchschnittlich 550 Euro. Für ein Inlay erhält man lediglich einen Zuschuss in Höhe einer normalen Zahnfüllung. Dieser beträgt ca. 40 Euro. 510 Euro beträgt Ihr Eigenanteil.
20 % 120 % 1
Keramikverblendung
Keramikverblendungen sind hauchdünne Schalen aus Keramik, die als Blenden auf die Vorderzähne kommen. Alternativ dienen Keramikverblendungen, wenn dich die Zähne oder alte Füllungen stark verfärbt haben oder abgestorben sind und dunkler werden. Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen, die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für eine entsprechende Versorgung.
Beispiel: Die Kosten für eine Verblendschale aus Keramik betragen pro Zahn ca. 500 Euro – 800 Euro, je nach Vorarbeit und Aufwand.
20 %, bis 8er Zahn 120 %, bis 8er Zahn 1
Labortechnische Kosten
Zahnersatz ist teuer, zu dem zahnärztlichen Honorar, entstehen hohe Material und Laborkosten. Für Material und Labor gibt es keinen allgemeinen oder verbindlichen Preis. Gesetzlich und privat versicherte Patienten erhalten nicht selten unterschiedlich hohe Rechnungen für die gleichen Versorgungen. Manche Zahnzusatzversicherungen haben Preisverzeichnisse an der die Erstattungen festgelegt werden, andere haben Angemessenheitsklauseln.
20 % 120 % 1
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Die Funktionsanalyse hat sich außerdem bei der Planung von Brücken, Kronen, Inlays und von umfangreichen Rehabilitationen bewährt.
20 % 120 % 1
Wartezeit Zahnersatz
Im Bereich Zahnersatz hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
8 Monate 8 Monate
Hochwertige Kunststofffüllungen (inkl. GKV)
Hochwertige Kunststofffüllungen bestehen aus Füllmittel in Ihrer individuellen Zahnfarbe und für eine schönere Zahnästhetik. Zahnärzte nennen diese auch Kompositfüllungen, welches ein Verbundwerkstoff ist aus fein zerriebenem Glas oder Keramik mit einem Kunststoffanteil.
Beispiel: Hochwertige Füllungen aus Keramik kosten rund 180 Euro, von dem die gesetzliche Krankenkasse nur 40 Euro übernimmt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt lediglich 40 Euro, für die hochwertige Füllung aus Keramik, bei der die Kosten um 180 Euro liegen. Die Behandlungskosten für eine einfache Kompositfüllung im Frontzahnbereich werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Im Seitenzahnbereich erstattet die gesetzliche Krankenkasse lediglich Amalgamfüllungen. Die Mehrkosten für eine Kompositfüllung müssten Sie selbst tragen.
20 % 120 % 1
Parodontalbehandlung (inkl. GKV)
Die Kosten für die Parodontalbehandlung unterteilen sich in Vorbehandlung, Hauptbehandlung, Nachbehandlung und Prophylaxe, wobei die gesetzliche Krankenkasse lediglich die Kosten für die Hauptbehandlung und die Nachbehandlung trägt. Parodontalbehandlung inkl. GKV bedeutet, dass die private Zahnzusatzversicherung die Kosten in der vertraglich festgelegten Höhe trägt abzüglich der Kosten der gesetzlichen Krankenkasse.
nicht versichert nicht versichert
Wurzelbehandlung (inkl. GKV)
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur unter der Voraussetzung, dass ein Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Da nicht immer alle Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, übernimmt die private Zahnzusatzversicherung die restlichen Kosten zu dem im Tarif hinterlegten Prozentsatz.
nicht versichert nicht versichert
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Diese Behandlung wird bei den Aufbissbehelfen und Aufbissschienen angewendet.
nicht versichert nicht versichert
Wartezeit Zahnbehandlung
Im Bereich der Zahnbehandlung hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
8 Monate 8 Monate
Professionelle Zahnreinigung
Für eine umfangreiche Prophylaxe ist die professionelle Zahnreinigung Pflicht. Bei der großen Auswahl an Zahnzusatztarifen sollten sie darauf achten, dass mindestens einmal im Jahr die Kosten für die professionelle Zahnreinigung von ihrer Zahnzusatzversicherung übernommen werden.
Die Versicherungen bieten unterschiedliche Abrechnungsalternativen an. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Behandlung eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung erhalten. In den meisten Fällen behalten Sie das Duplikat und der Versicherer erhält das Original, damit Sie Ihre Erstattungsleistung erhalten.
100 %, max. 80 € je Jahr 100 %, max. 80 € je Jahr
Weitere prophylaktische Leistungen
Zur Prophylaxe zählen alle vorbeugenden Maßnahmen oder Behandlungen, die zum Beispiel das Entstehen einer Krankheit wie Karies oder Zahnfleischbluten verhindern sollen.
Fissurenversiegelung
Um Karies an den Fissuren (Erhebungen und Vertiefungen an den Backenzahnoberflächen) zu vermeiden, kann man diese mithilfe von Kunststofflacken versiegeln. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet diese Leistung nur noch für die hinteren Kinder-Backenzähne.
Fluoridierung
Überempfindlichen Zähnen oder freiliegende Zahnhälse werden nach einer professionellen Zahnreinigung (PZR) häufig mit einem speziellen Florid-Gel oder –Lack behandelt. Dies verhilft Zähnen und Zahnhälsen gegenüber Karies-Erreger widerstandsfähiger zu sein. In bestimmten Fällen ist die Fluoridierung eine Privatleistung und kann über den Tarif mit der genannten Leistungshöhe abgerechnet werden.
Kariesrisikodiagnostik
Die Kariesrisikodiagnostik ist eine prophylaktische Methode zur Früherkennung von Karies. Eine Diagnose in der Entstehungsphase ist deshalb wichtig, um sie minimalinvasiv - ohne einen möglichst geringen Zahnhartsubstanzverlust - therapieren zu können.
Mundhygienestatus
Die Bestimmung des Mundhygienestatus beinhaltet verschiedene Untersuchungen, die angewendet werden, um den aktuellen Zustand der Mundhygiene eines Patienten festzustellen. Das ist wahlweise möglich durch die Beurteilung der Mundhygiene, das Einfärben der Zähne, das Erstellen eines Zahnsteinindex, eines Belagindex oder eines Papillen-Blutungs-Index.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bei Patienten über 18 Jahren nur bei schwereren Kieferanomalien kieferorthopädische Behandlungen. Dabei ist neben dem kieferorthopädischen Eingriff auch eine kieferchirurgische Korrektur erforderlich. Kieferanomalien werden bei besonderen Kiefer- und Gesichtschirurgen durchgeführt. Die meisten anderen Fälle kieferorthopädischer Eingriffe sind bei Erwachsenen nicht für eine Kostenübernahme durch die GKV vorgesehen.
nicht versichert nicht versichert
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 2
Bei der Einordnung von Kindern und Jugendlichen in die kieferorthopädische Indikationsgruppe 2 (KIG 2) handelt es sich um eine Zahnfehlstellung mit geringer Ausprägung, die allerdings im Sinne des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkasse nicht behandlungsbedürftig ist.
Beispiel: Zum Schweregrad zwei zählen distale Bisslagen oder ein offener Biss. In beiden Fällen leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht für Korrekturmaßnahmen. Die Kosten betragen zwischen 2.500 Euro und 7.000 Euro je nach Material und Methode.
nicht versichert nicht versichert
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 3 - 5
Bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 (KIG 3-5) handelt es sich um eine deutliche bis extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet bis zum Ende des 17. Lebensjahres sämtliche Kosten für die Behandlung. Diese spiegelt aber leider oftmals nicht den heutigen Stand der Technik im Bereich Kieferorthopädie wieder. Somit kann es zu sogenannten Mehrkosten kommen.
Beispiel: Entstehen bei der kieferorthopädischen Behandlung jedoch Mehrkosten, weil man eine höherwertige Versorgung durch Kunststoff- oder Mini-Brackets gewählt hat, werden diese nicht übernommen. Dafür tritt dann die Zahnzusatzversicherung ein. Die Mehrkosten betragen zwischen 500 Euro und 7.000 Euro je nach Wahl des Materials und Behandlungsmethode.
Bei der Regelversorgung handelt es sich um eine von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegte medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung, für die Festkostenzuschüsse definiert sind. Ausschlaggebend für die Höhe ist die Anzahl der Jahre des lückenlos gepflegten Bonusheftes. Möchte man eine höherwertige Versorgung, erhält der Patient von der gesetzlichen Krankenkasse trotzdem nur den Festkostenzuschuss für die Standardversorgung.
Beispiel: Festzuschuss ohne Bonusheft 60 %, mit 5 Jahre Bonusheft 70 % und mit 10 Jahren Bonusheft 75 % von den Kosten einer Regel-/ Standardversorgung.
nicht versichert nicht versichert
Implantate
Implantate sind deutlich kostenintensiver als Brücken, jedoch müssen bei der Brücke gesunde Zähne als Brückenpfeiler angeschliffen werden und damit ist eine Implantatlösung schonender für die Zahnsubstanz. Das Implantat wird in den Kieferknochen eingesetzt und ist eine künstliche Zahnwurzel.
Beispiel: Die Kosten für ein Implantat mit Keramikkrone liegen durchschnittlich bei ca. 2.300 Euro. Dabei bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse lediglich ca. 255 Euro. Demnach entsteht ein durchschnittlicher Eigenanteil von 2.045 Euro. Mit der richtigen Tarifwahl können Sie Ihren Eigenanteil auf ein Minimum reduzieren.
nicht versichert nicht versichert
Knochenaufbau
Besonders ist bei einem Abschluss eines Zahnzusatztarifs darauf zu achten, dass neben dem Implantat auch ein etwaiger Knochenaufbau mitversichert ist. Der Knochenaufbau dient als Vorbereitung eines Implantats, wenn der eigene Kieferknochen zu schwach ist.
Beispiel: Die Gesamtkosten eines Implantats mit vorangehendem Knochenaufbau kann schnell zwischen 3.000 Euro bis 3.500 Euro liegen.
nicht versichert nicht versichert
Kronen, Brücken und Prothesen
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen Festzuschuss. Die meisten Zahnzusatztarife übernehmen als Aufstockung zum Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse meist einen Prozentsatz der Kosten. Die Kosten für eine Brücke oder Krone können je nach Material und Ausführung zwischen 600 Euro und 2.500 Euro betragen.
Beispiel: Die Kosten für eine dreigliedrige Keramikbrücke (Zahnersatz für einen fehlenden Zahn) betragen etwa 1.000 Euro. Die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt ca. 471 Euro. Dadurch entsteht eine Zahlungslücke von 529 Euro, die Sie durch eine Zahnzusatzversicherung reduzieren können.
nicht versichert nicht versichert
Einlagefüllungen wie Inlays und Onlays
Inlays sind Einlagefüllungen, die in einem Dentallabor angefertigt werden. Sie werden in den präparierten Zahn eingeklebt oder einzementiert. Inlays bestehen aus Kunststoff, Gold, Titan oder Keramik und weisen aufgrund ihrer präzisen Anpassung eine gute Haltbarkeit auf. Aus ästhetischen Gründen werden Kunststoff- und Keramik-Inlays bevorzugt, da sie an die Zahnfarbe angepasst werden können.
Beispiel: Ein Inlay aus Keramik kostet durchschnittlich 550 Euro. Für ein Inlay erhält man lediglich einen Zuschuss in Höhe einer normalen Zahnfüllung. Dieser beträgt ca. 40 Euro. 510 Euro beträgt Ihr Eigenanteil.
nicht versichert nicht versichert
Keramikverblendung
Keramikverblendungen sind hauchdünne Schalen aus Keramik, die als Blenden auf die Vorderzähne kommen. Alternativ dienen Keramikverblendungen, wenn dich die Zähne oder alte Füllungen stark verfärbt haben oder abgestorben sind und dunkler werden. Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen, die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für eine entsprechende Versorgung.
Beispiel: Die Kosten für eine Verblendschale aus Keramik betragen pro Zahn ca. 500 Euro – 800 Euro, je nach Vorarbeit und Aufwand.
nicht versichert nicht versichert
Labortechnische Kosten
Zahnersatz ist teuer, zu dem zahnärztlichen Honorar, entstehen hohe Material und Laborkosten. Für Material und Labor gibt es keinen allgemeinen oder verbindlichen Preis. Gesetzlich und privat versicherte Patienten erhalten nicht selten unterschiedlich hohe Rechnungen für die gleichen Versorgungen. Manche Zahnzusatzversicherungen haben Preisverzeichnisse an der die Erstattungen festgelegt werden, andere haben Angemessenheitsklauseln.
nicht versichert nicht versichert
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Die Funktionsanalyse hat sich außerdem bei der Planung von Brücken, Kronen, Inlays und von umfangreichen Rehabilitationen bewährt.
nicht versichert nicht versichert
Wartezeit Zahnersatz
Im Bereich Zahnersatz hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
nicht versichert nicht versichert
Hochwertige Kunststofffüllungen (inkl. GKV)
Hochwertige Kunststofffüllungen bestehen aus Füllmittel in Ihrer individuellen Zahnfarbe und für eine schönere Zahnästhetik. Zahnärzte nennen diese auch Kompositfüllungen, welches ein Verbundwerkstoff ist aus fein zerriebenem Glas oder Keramik mit einem Kunststoffanteil.
Beispiel: Hochwertige Füllungen aus Keramik kosten rund 180 Euro, von dem die gesetzliche Krankenkasse nur 40 Euro übernimmt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt lediglich 40 Euro, für die hochwertige Füllung aus Keramik, bei der die Kosten um 180 Euro liegen. Die Behandlungskosten für eine einfache Kompositfüllung im Frontzahnbereich werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Im Seitenzahnbereich erstattet die gesetzliche Krankenkasse lediglich Amalgamfüllungen. Die Mehrkosten für eine Kompositfüllung müssten Sie selbst tragen.
100 % 100 %
Parodontalbehandlung (inkl. GKV)
Die Kosten für die Parodontalbehandlung unterteilen sich in Vorbehandlung, Hauptbehandlung, Nachbehandlung und Prophylaxe, wobei die gesetzliche Krankenkasse lediglich die Kosten für die Hauptbehandlung und die Nachbehandlung trägt. Parodontalbehandlung inkl. GKV bedeutet, dass die private Zahnzusatzversicherung die Kosten in der vertraglich festgelegten Höhe trägt abzüglich der Kosten der gesetzlichen Krankenkasse.
100 % 100 %
Wurzelbehandlung (inkl. GKV)
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur unter der Voraussetzung, dass ein Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Da nicht immer alle Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, übernimmt die private Zahnzusatzversicherung die restlichen Kosten zu dem im Tarif hinterlegten Prozentsatz.
100 % 100 %
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Diese Behandlung wird bei den Aufbissbehelfen und Aufbissschienen angewendet.
100 % 100 %
Wartezeit Zahnbehandlung
Im Bereich der Zahnbehandlung hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
8 Monate 8 Monate
Professionelle Zahnreinigung
Für eine umfangreiche Prophylaxe ist die professionelle Zahnreinigung Pflicht. Bei der großen Auswahl an Zahnzusatztarifen sollten sie darauf achten, dass mindestens einmal im Jahr die Kosten für die professionelle Zahnreinigung von ihrer Zahnzusatzversicherung übernommen werden.
Die Versicherungen bieten unterschiedliche Abrechnungsalternativen an. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Behandlung eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung erhalten. In den meisten Fällen behalten Sie das Duplikat und der Versicherer erhält das Original, damit Sie Ihre Erstattungsleistung erhalten.
100 % 100 %
Weitere prophylaktische Leistungen
Zur Prophylaxe zählen alle vorbeugenden Maßnahmen oder Behandlungen, die zum Beispiel das Entstehen einer Krankheit wie Karies oder Zahnfleischbluten verhindern sollen.
Fissurenversiegelung
Um Karies an den Fissuren (Erhebungen und Vertiefungen an den Backenzahnoberflächen) zu vermeiden, kann man diese mithilfe von Kunststofflacken versiegeln. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet diese Leistung nur noch für die hinteren Kinder-Backenzähne.
Fluoridierung
Überempfindlichen Zähnen oder freiliegende Zahnhälse werden nach einer professionellen Zahnreinigung (PZR) häufig mit einem speziellen Florid-Gel oder –Lack behandelt. Dies verhilft Zähnen und Zahnhälsen gegenüber Karies-Erreger widerstandsfähiger zu sein. In bestimmten Fällen ist die Fluoridierung eine Privatleistung und kann über den Tarif mit der genannten Leistungshöhe abgerechnet werden.
Kariesrisikodiagnostik
Die Kariesrisikodiagnostik ist eine prophylaktische Methode zur Früherkennung von Karies. Eine Diagnose in der Entstehungsphase ist deshalb wichtig, um sie minimalinvasiv - ohne einen möglichst geringen Zahnhartsubstanzverlust - therapieren zu können.
Mundhygienestatus
Die Bestimmung des Mundhygienestatus beinhaltet verschiedene Untersuchungen, die angewendet werden, um den aktuellen Zustand der Mundhygiene eines Patienten festzustellen. Das ist wahlweise möglich durch die Beurteilung der Mundhygiene, das Einfärben der Zähne, das Erstellen eines Zahnsteinindex, eines Belagindex oder eines Papillen-Blutungs-Index.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bei Patienten über 18 Jahren nur bei schwereren Kieferanomalien kieferorthopädische Behandlungen. Dabei ist neben dem kieferorthopädischen Eingriff auch eine kieferchirurgische Korrektur erforderlich. Kieferanomalien werden bei besonderen Kiefer- und Gesichtschirurgen durchgeführt. Die meisten anderen Fälle kieferorthopädischer Eingriffe sind bei Erwachsenen nicht für eine Kostenübernahme durch die GKV vorgesehen.
nicht versichert nicht versichert
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 2
Bei der Einordnung von Kindern und Jugendlichen in die kieferorthopädische Indikationsgruppe 2 (KIG 2) handelt es sich um eine Zahnfehlstellung mit geringer Ausprägung, die allerdings im Sinne des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkasse nicht behandlungsbedürftig ist.
Beispiel: Zum Schweregrad zwei zählen distale Bisslagen oder ein offener Biss. In beiden Fällen leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht für Korrekturmaßnahmen. Die Kosten betragen zwischen 2.500 Euro und 7.000 Euro je nach Material und Methode.
nicht versichert nicht versichert
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 3 - 5
Bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 (KIG 3-5) handelt es sich um eine deutliche bis extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet bis zum Ende des 17. Lebensjahres sämtliche Kosten für die Behandlung. Diese spiegelt aber leider oftmals nicht den heutigen Stand der Technik im Bereich Kieferorthopädie wieder. Somit kann es zu sogenannten Mehrkosten kommen.
Beispiel: Entstehen bei der kieferorthopädischen Behandlung jedoch Mehrkosten, weil man eine höherwertige Versorgung durch Kunststoff- oder Mini-Brackets gewählt hat, werden diese nicht übernommen. Dafür tritt dann die Zahnzusatzversicherung ein. Die Mehrkosten betragen zwischen 500 Euro und 7.000 Euro je nach Wahl des Materials und Behandlungsmethode.
Bei der Regelversorgung handelt es sich um eine von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegte medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung, für die Festkostenzuschüsse definiert sind. Ausschlaggebend für die Höhe ist die Anzahl der Jahre des lückenlos gepflegten Bonusheftes. Möchte man eine höherwertige Versorgung, erhält der Patient von der gesetzlichen Krankenkasse trotzdem nur den Festkostenzuschuss für die Standardversorgung.
Beispiel: Festzuschuss ohne Bonusheft 60 %, mit 5 Jahre Bonusheft 70 % und mit 10 Jahren Bonusheft 75 % von den Kosten einer Regel-/ Standardversorgung.
100 % 100 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 100 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 100 %
Implantate
Implantate sind deutlich kostenintensiver als Brücken, jedoch müssen bei der Brücke gesunde Zähne als Brückenpfeiler angeschliffen werden und damit ist eine Implantatlösung schonender für die Zahnsubstanz. Das Implantat wird in den Kieferknochen eingesetzt und ist eine künstliche Zahnwurzel.
Beispiel: Die Kosten für ein Implantat mit Keramikkrone liegen durchschnittlich bei ca. 2.300 Euro. Dabei bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse lediglich ca. 255 Euro. Demnach entsteht ein durchschnittlicher Eigenanteil von 2.045 Euro. Mit der richtigen Tarifwahl können Sie Ihren Eigenanteil auf ein Minimum reduzieren.
90 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 90 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 90 %. 90 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 90 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 90 %.
Knochenaufbau
Besonders ist bei einem Abschluss eines Zahnzusatztarifs darauf zu achten, dass neben dem Implantat auch ein etwaiger Knochenaufbau mitversichert ist. Der Knochenaufbau dient als Vorbereitung eines Implantats, wenn der eigene Kieferknochen zu schwach ist.
Beispiel: Die Gesamtkosten eines Implantats mit vorangehendem Knochenaufbau kann schnell zwischen 3.000 Euro bis 3.500 Euro liegen.
90 % 90 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 90 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 90 %.
Kronen, Brücken und Prothesen
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen Festzuschuss. Die meisten Zahnzusatztarife übernehmen als Aufstockung zum Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse meist einen Prozentsatz der Kosten. Die Kosten für eine Brücke oder Krone können je nach Material und Ausführung zwischen 600 Euro und 2.500 Euro betragen.
Beispiel: Die Kosten für eine dreigliedrige Keramikbrücke (Zahnersatz für einen fehlenden Zahn) betragen etwa 1.000 Euro. Die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt ca. 471 Euro. Dadurch entsteht eine Zahlungslücke von 529 Euro, die Sie durch eine Zahnzusatzversicherung reduzieren können.
90 % 90 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 90 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 90 %.
Einlagefüllungen wie Inlays und Onlays
Inlays sind Einlagefüllungen, die in einem Dentallabor angefertigt werden. Sie werden in den präparierten Zahn eingeklebt oder einzementiert. Inlays bestehen aus Kunststoff, Gold, Titan oder Keramik und weisen aufgrund ihrer präzisen Anpassung eine gute Haltbarkeit auf. Aus ästhetischen Gründen werden Kunststoff- und Keramik-Inlays bevorzugt, da sie an die Zahnfarbe angepasst werden können.
Beispiel: Ein Inlay aus Keramik kostet durchschnittlich 550 Euro. Für ein Inlay erhält man lediglich einen Zuschuss in Höhe einer normalen Zahnfüllung. Dieser beträgt ca. 40 Euro. 510 Euro beträgt Ihr Eigenanteil.
90 % 90 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 90 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 90 %.
Keramikverblendung
Keramikverblendungen sind hauchdünne Schalen aus Keramik, die als Blenden auf die Vorderzähne kommen. Alternativ dienen Keramikverblendungen, wenn dich die Zähne oder alte Füllungen stark verfärbt haben oder abgestorben sind und dunkler werden. Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen, die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für eine entsprechende Versorgung.
Beispiel: Die Kosten für eine Verblendschale aus Keramik betragen pro Zahn ca. 500 Euro – 800 Euro, je nach Vorarbeit und Aufwand.
90 % 90 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 90 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 90 %.
Labortechnische Kosten
Zahnersatz ist teuer, zu dem zahnärztlichen Honorar, entstehen hohe Material und Laborkosten. Für Material und Labor gibt es keinen allgemeinen oder verbindlichen Preis. Gesetzlich und privat versicherte Patienten erhalten nicht selten unterschiedlich hohe Rechnungen für die gleichen Versorgungen. Manche Zahnzusatzversicherungen haben Preisverzeichnisse an der die Erstattungen festgelegt werden, andere haben Angemessenheitsklauseln.
90 % 90 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 90 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 90 %.
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Die Funktionsanalyse hat sich außerdem bei der Planung von Brücken, Kronen, Inlays und von umfangreichen Rehabilitationen bewährt.
90 % 90 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 90 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 90 %.
Wartezeit Zahnersatz
Im Bereich Zahnersatz hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Hochwertige Kunststofffüllungen (inkl. GKV)
Hochwertige Kunststofffüllungen bestehen aus Füllmittel in Ihrer individuellen Zahnfarbe und für eine schönere Zahnästhetik. Zahnärzte nennen diese auch Kompositfüllungen, welches ein Verbundwerkstoff ist aus fein zerriebenem Glas oder Keramik mit einem Kunststoffanteil.
Beispiel: Hochwertige Füllungen aus Keramik kosten rund 180 Euro, von dem die gesetzliche Krankenkasse nur 40 Euro übernimmt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt lediglich 40 Euro, für die hochwertige Füllung aus Keramik, bei der die Kosten um 180 Euro liegen. Die Behandlungskosten für eine einfache Kompositfüllung im Frontzahnbereich werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Im Seitenzahnbereich erstattet die gesetzliche Krankenkasse lediglich Amalgamfüllungen. Die Mehrkosten für eine Kompositfüllung müssten Sie selbst tragen.
100 % 100 %
Parodontalbehandlung (inkl. GKV)
Die Kosten für die Parodontalbehandlung unterteilen sich in Vorbehandlung, Hauptbehandlung, Nachbehandlung und Prophylaxe, wobei die gesetzliche Krankenkasse lediglich die Kosten für die Hauptbehandlung und die Nachbehandlung trägt. Parodontalbehandlung inkl. GKV bedeutet, dass die private Zahnzusatzversicherung die Kosten in der vertraglich festgelegten Höhe trägt abzüglich der Kosten der gesetzlichen Krankenkasse.
100 % 100 %
Wurzelbehandlung (inkl. GKV)
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur unter der Voraussetzung, dass ein Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Da nicht immer alle Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, übernimmt die private Zahnzusatzversicherung die restlichen Kosten zu dem im Tarif hinterlegten Prozentsatz.
100 % 100 %
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Diese Behandlung wird bei den Aufbissbehelfen und Aufbissschienen angewendet.
100 % 100 %
Wartezeit Zahnbehandlung
Im Bereich der Zahnbehandlung hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Professionelle Zahnreinigung
Für eine umfangreiche Prophylaxe ist die professionelle Zahnreinigung Pflicht. Bei der großen Auswahl an Zahnzusatztarifen sollten sie darauf achten, dass mindestens einmal im Jahr die Kosten für die professionelle Zahnreinigung von ihrer Zahnzusatzversicherung übernommen werden.
Die Versicherungen bieten unterschiedliche Abrechnungsalternativen an. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Behandlung eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung erhalten. In den meisten Fällen behalten Sie das Duplikat und der Versicherer erhält das Original, damit Sie Ihre Erstattungsleistung erhalten.
100 %, Mindestalter für Prophylaxemaßnahmen von 0 Jahren 100 %, max. 300,00 € je 2 Jahre, Mindestalter für Prophylaxemaßnahmen von 0 Jahren
Weitere prophylaktische Leistungen
Zur Prophylaxe zählen alle vorbeugenden Maßnahmen oder Behandlungen, die zum Beispiel das Entstehen einer Krankheit wie Karies oder Zahnfleischbluten verhindern sollen.
Fissurenversiegelung
Um Karies an den Fissuren (Erhebungen und Vertiefungen an den Backenzahnoberflächen) zu vermeiden, kann man diese mithilfe von Kunststofflacken versiegeln. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet diese Leistung nur noch für die hinteren Kinder-Backenzähne.
Fluoridierung
Überempfindlichen Zähnen oder freiliegende Zahnhälse werden nach einer professionellen Zahnreinigung (PZR) häufig mit einem speziellen Florid-Gel oder –Lack behandelt. Dies verhilft Zähnen und Zahnhälsen gegenüber Karies-Erreger widerstandsfähiger zu sein. In bestimmten Fällen ist die Fluoridierung eine Privatleistung und kann über den Tarif mit der genannten Leistungshöhe abgerechnet werden.
Kariesrisikodiagnostik
Die Kariesrisikodiagnostik ist eine prophylaktische Methode zur Früherkennung von Karies. Eine Diagnose in der Entstehungsphase ist deshalb wichtig, um sie minimalinvasiv - ohne einen möglichst geringen Zahnhartsubstanzverlust - therapieren zu können.
Mundhygienestatus
Die Bestimmung des Mundhygienestatus beinhaltet verschiedene Untersuchungen, die angewendet werden, um den aktuellen Zustand der Mundhygiene eines Patienten festzustellen. Das ist wahlweise möglich durch die Beurteilung der Mundhygiene, das Einfärben der Zähne, das Erstellen eines Zahnsteinindex, eines Belagindex oder eines Papillen-Blutungs-Index.
Weitere prophylaktische Leistungen: Kariesrisikodiagnostik, Mundhygienestatus, Fissurenversiegelung, Fluoridierung Weitere prophylaktische Leistungen: Kariesrisikodiagnostik, Mundhygienestatus, Fissurenversiegelung, Fluoridierung
Kieferorthopädie für Erwachsene
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bei Patienten über 18 Jahren nur bei schwereren Kieferanomalien kieferorthopädische Behandlungen. Dabei ist neben dem kieferorthopädischen Eingriff auch eine kieferchirurgische Korrektur erforderlich. Kieferanomalien werden bei besonderen Kiefer- und Gesichtschirurgen durchgeführt. Die meisten anderen Fälle kieferorthopädischer Eingriffe sind bei Erwachsenen nicht für eine Kostenübernahme durch die GKV vorgesehen.
100 %, max. 2.000 €, nur in Folge eines Unfalls, nur bei medizinischer Notwendigkeit 100 %, max. 2.000 €, nur in Folge eines Unfalls, nur bei medizinischer Notwendigkeit
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 2
Bei der Einordnung von Kindern und Jugendlichen in die kieferorthopädische Indikationsgruppe 2 (KIG 2) handelt es sich um eine Zahnfehlstellung mit geringer Ausprägung, die allerdings im Sinne des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkasse nicht behandlungsbedürftig ist.
Beispiel: Zum Schweregrad zwei zählen distale Bisslagen oder ein offener Biss. In beiden Fällen leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht für Korrekturmaßnahmen. Die Kosten betragen zwischen 2.500 Euro und 7.000 Euro je nach Material und Methode.
100 %, max. 2.000 € 100 %, max. 2.000 €, der späteste Beginn der Behandlung ist mit 17 Jahre
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 3 - 5
Bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 (KIG 3-5) handelt es sich um eine deutliche bis extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet bis zum Ende des 17. Lebensjahres sämtliche Kosten für die Behandlung. Diese spiegelt aber leider oftmals nicht den heutigen Stand der Technik im Bereich Kieferorthopädie wieder. Somit kann es zu sogenannten Mehrkosten kommen.
Beispiel: Entstehen bei der kieferorthopädischen Behandlung jedoch Mehrkosten, weil man eine höherwertige Versorgung durch Kunststoff- oder Mini-Brackets gewählt hat, werden diese nicht übernommen. Dafür tritt dann die Zahnzusatzversicherung ein. Die Mehrkosten betragen zwischen 500 Euro und 7.000 Euro je nach Wahl des Materials und Behandlungsmethode.
100 %, max. 2.000 € 100 %, max. 2.000 €, der späteste Beginn der Behandlung ist mit 17 Jahre
Bei der Regelversorgung handelt es sich um eine von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegte medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung, für die Festkostenzuschüsse definiert sind. Ausschlaggebend für die Höhe ist die Anzahl der Jahre des lückenlos gepflegten Bonusheftes. Möchte man eine höherwertige Versorgung, erhält der Patient von der gesetzlichen Krankenkasse trotzdem nur den Festkostenzuschuss für die Standardversorgung.
Beispiel: Festzuschuss ohne Bonusheft 60 %, mit 5 Jahre Bonusheft 70 % und mit 10 Jahren Bonusheft 75 % von den Kosten einer Regel-/ Standardversorgung.
100 % 100 %
Implantate
Implantate sind deutlich kostenintensiver als Brücken, jedoch müssen bei der Brücke gesunde Zähne als Brückenpfeiler angeschliffen werden und damit ist eine Implantatlösung schonender für die Zahnsubstanz. Das Implantat wird in den Kieferknochen eingesetzt und ist eine künstliche Zahnwurzel.
Beispiel: Die Kosten für ein Implantat mit Keramikkrone liegen durchschnittlich bei ca. 2.300 Euro. Dabei bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse lediglich ca. 255 Euro. Demnach entsteht ein durchschnittlicher Eigenanteil von 2.045 Euro. Mit der richtigen Tarifwahl können Sie Ihren Eigenanteil auf ein Minimum reduzieren.
90 % - 95 % 190 % - 95 % 1
Knochenaufbau
Besonders ist bei einem Abschluss eines Zahnzusatztarifs darauf zu achten, dass neben dem Implantat auch ein etwaiger Knochenaufbau mitversichert ist. Der Knochenaufbau dient als Vorbereitung eines Implantats, wenn der eigene Kieferknochen zu schwach ist.
Beispiel: Die Gesamtkosten eines Implantats mit vorangehendem Knochenaufbau kann schnell zwischen 3.000 Euro bis 3.500 Euro liegen.
90 % 90 %
Kronen, Brücken und Prothesen
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen Festzuschuss. Die meisten Zahnzusatztarife übernehmen als Aufstockung zum Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse meist einen Prozentsatz der Kosten. Die Kosten für eine Brücke oder Krone können je nach Material und Ausführung zwischen 600 Euro und 2.500 Euro betragen.
Beispiel: Die Kosten für eine dreigliedrige Keramikbrücke (Zahnersatz für einen fehlenden Zahn) betragen etwa 1.000 Euro. Die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt ca. 471 Euro. Dadurch entsteht eine Zahlungslücke von 529 Euro, die Sie durch eine Zahnzusatzversicherung reduzieren können.
90 % - 95 % 190 % - 95 % 1
Einlagefüllungen wie Inlays und Onlays
Inlays sind Einlagefüllungen, die in einem Dentallabor angefertigt werden. Sie werden in den präparierten Zahn eingeklebt oder einzementiert. Inlays bestehen aus Kunststoff, Gold, Titan oder Keramik und weisen aufgrund ihrer präzisen Anpassung eine gute Haltbarkeit auf. Aus ästhetischen Gründen werden Kunststoff- und Keramik-Inlays bevorzugt, da sie an die Zahnfarbe angepasst werden können.
Beispiel: Ein Inlay aus Keramik kostet durchschnittlich 550 Euro. Für ein Inlay erhält man lediglich einen Zuschuss in Höhe einer normalen Zahnfüllung. Dieser beträgt ca. 40 Euro. 510 Euro beträgt Ihr Eigenanteil.
90 % - 95 % 90 % - 95 %
Keramikverblendung
Keramikverblendungen sind hauchdünne Schalen aus Keramik, die als Blenden auf die Vorderzähne kommen. Alternativ dienen Keramikverblendungen, wenn dich die Zähne oder alte Füllungen stark verfärbt haben oder abgestorben sind und dunkler werden. Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen, die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für eine entsprechende Versorgung.
Beispiel: Die Kosten für eine Verblendschale aus Keramik betragen pro Zahn ca. 500 Euro – 800 Euro, je nach Vorarbeit und Aufwand.
90 % - 95 %, bis 8er Zahn 190 % - 95 %, bis 8er Zahn 1
Labortechnische Kosten
Zahnersatz ist teuer, zu dem zahnärztlichen Honorar, entstehen hohe Material und Laborkosten. Für Material und Labor gibt es keinen allgemeinen oder verbindlichen Preis. Gesetzlich und privat versicherte Patienten erhalten nicht selten unterschiedlich hohe Rechnungen für die gleichen Versorgungen. Manche Zahnzusatzversicherungen haben Preisverzeichnisse an der die Erstattungen festgelegt werden, andere haben Angemessenheitsklauseln.
90 % - 100 % 90 % - 100 %
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Die Funktionsanalyse hat sich außerdem bei der Planung von Brücken, Kronen, Inlays und von umfangreichen Rehabilitationen bewährt.
90 % - 100 % 90 % - 100 %
Wartezeit Zahnersatz
Im Bereich Zahnersatz hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Hochwertige Kunststofffüllungen (inkl. GKV)
Hochwertige Kunststofffüllungen bestehen aus Füllmittel in Ihrer individuellen Zahnfarbe und für eine schönere Zahnästhetik. Zahnärzte nennen diese auch Kompositfüllungen, welches ein Verbundwerkstoff ist aus fein zerriebenem Glas oder Keramik mit einem Kunststoffanteil.
Beispiel: Hochwertige Füllungen aus Keramik kosten rund 180 Euro, von dem die gesetzliche Krankenkasse nur 40 Euro übernimmt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt lediglich 40 Euro, für die hochwertige Füllung aus Keramik, bei der die Kosten um 180 Euro liegen. Die Behandlungskosten für eine einfache Kompositfüllung im Frontzahnbereich werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Im Seitenzahnbereich erstattet die gesetzliche Krankenkasse lediglich Amalgamfüllungen. Die Mehrkosten für eine Kompositfüllung müssten Sie selbst tragen.
100 % 100 %
Parodontalbehandlung (inkl. GKV)
Die Kosten für die Parodontalbehandlung unterteilen sich in Vorbehandlung, Hauptbehandlung, Nachbehandlung und Prophylaxe, wobei die gesetzliche Krankenkasse lediglich die Kosten für die Hauptbehandlung und die Nachbehandlung trägt. Parodontalbehandlung inkl. GKV bedeutet, dass die private Zahnzusatzversicherung die Kosten in der vertraglich festgelegten Höhe trägt abzüglich der Kosten der gesetzlichen Krankenkasse.
100 % 100 %
Wurzelbehandlung (inkl. GKV)
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur unter der Voraussetzung, dass ein Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Da nicht immer alle Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, übernimmt die private Zahnzusatzversicherung die restlichen Kosten zu dem im Tarif hinterlegten Prozentsatz.
100 % 100 %
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Diese Behandlung wird bei den Aufbissbehelfen und Aufbissschienen angewendet.
90 % - 100 % 90 % - 100 %
Wartezeit Zahnbehandlung
Im Bereich der Zahnbehandlung hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Professionelle Zahnreinigung
Für eine umfangreiche Prophylaxe ist die professionelle Zahnreinigung Pflicht. Bei der großen Auswahl an Zahnzusatztarifen sollten sie darauf achten, dass mindestens einmal im Jahr die Kosten für die professionelle Zahnreinigung von ihrer Zahnzusatzversicherung übernommen werden.
Die Versicherungen bieten unterschiedliche Abrechnungsalternativen an. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Behandlung eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung erhalten. In den meisten Fällen behalten Sie das Duplikat und der Versicherer erhält das Original, damit Sie Ihre Erstattungsleistung erhalten.
100 %, max. 300 € je 2 Jahre 100 %, max. 300 € je 2 Jahre
Weitere prophylaktische Leistungen
Zur Prophylaxe zählen alle vorbeugenden Maßnahmen oder Behandlungen, die zum Beispiel das Entstehen einer Krankheit wie Karies oder Zahnfleischbluten verhindern sollen.
Fissurenversiegelung
Um Karies an den Fissuren (Erhebungen und Vertiefungen an den Backenzahnoberflächen) zu vermeiden, kann man diese mithilfe von Kunststofflacken versiegeln. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet diese Leistung nur noch für die hinteren Kinder-Backenzähne.
Fluoridierung
Überempfindlichen Zähnen oder freiliegende Zahnhälse werden nach einer professionellen Zahnreinigung (PZR) häufig mit einem speziellen Florid-Gel oder –Lack behandelt. Dies verhilft Zähnen und Zahnhälsen gegenüber Karies-Erreger widerstandsfähiger zu sein. In bestimmten Fällen ist die Fluoridierung eine Privatleistung und kann über den Tarif mit der genannten Leistungshöhe abgerechnet werden.
Kariesrisikodiagnostik
Die Kariesrisikodiagnostik ist eine prophylaktische Methode zur Früherkennung von Karies. Eine Diagnose in der Entstehungsphase ist deshalb wichtig, um sie minimalinvasiv - ohne einen möglichst geringen Zahnhartsubstanzverlust - therapieren zu können.
Mundhygienestatus
Die Bestimmung des Mundhygienestatus beinhaltet verschiedene Untersuchungen, die angewendet werden, um den aktuellen Zustand der Mundhygiene eines Patienten festzustellen. Das ist wahlweise möglich durch die Beurteilung der Mundhygiene, das Einfärben der Zähne, das Erstellen eines Zahnsteinindex, eines Belagindex oder eines Papillen-Blutungs-Index.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bei Patienten über 18 Jahren nur bei schwereren Kieferanomalien kieferorthopädische Behandlungen. Dabei ist neben dem kieferorthopädischen Eingriff auch eine kieferchirurgische Korrektur erforderlich. Kieferanomalien werden bei besonderen Kiefer- und Gesichtschirurgen durchgeführt. Die meisten anderen Fälle kieferorthopädischer Eingriffe sind bei Erwachsenen nicht für eine Kostenübernahme durch die GKV vorgesehen.
100 %, max. 0 €, nur in Folge eines Unfalls 1100 %, max. 0 €, nur in Folge eines Unfalls 1
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 2
Bei der Einordnung von Kindern und Jugendlichen in die kieferorthopädische Indikationsgruppe 2 (KIG 2) handelt es sich um eine Zahnfehlstellung mit geringer Ausprägung, die allerdings im Sinne des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkasse nicht behandlungsbedürftig ist.
Beispiel: Zum Schweregrad zwei zählen distale Bisslagen oder ein offener Biss. In beiden Fällen leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht für Korrekturmaßnahmen. Die Kosten betragen zwischen 2.500 Euro und 7.000 Euro je nach Material und Methode.
100 %, max. 2.000 €, nur in Folge eines Unfalls 100 %, max. 2.000 €, der späteste Beginn der Behandlung ist mit 18 Jahre, nur in Folge eines Unfalls
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 3 - 5
Bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 (KIG 3-5) handelt es sich um eine deutliche bis extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet bis zum Ende des 17. Lebensjahres sämtliche Kosten für die Behandlung. Diese spiegelt aber leider oftmals nicht den heutigen Stand der Technik im Bereich Kieferorthopädie wieder. Somit kann es zu sogenannten Mehrkosten kommen.
Beispiel: Entstehen bei der kieferorthopädischen Behandlung jedoch Mehrkosten, weil man eine höherwertige Versorgung durch Kunststoff- oder Mini-Brackets gewählt hat, werden diese nicht übernommen. Dafür tritt dann die Zahnzusatzversicherung ein. Die Mehrkosten betragen zwischen 500 Euro und 7.000 Euro je nach Wahl des Materials und Behandlungsmethode.
100 %, max. 2.000 €, nur in Folge eines Unfalls 100 %, max. 2.000 €, der späteste Beginn der Behandlung ist mit 18 Jahre, nur in Folge eines Unfalls
Bei der Regelversorgung handelt es sich um eine von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegte medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung, für die Festkostenzuschüsse definiert sind. Ausschlaggebend für die Höhe ist die Anzahl der Jahre des lückenlos gepflegten Bonusheftes. Möchte man eine höherwertige Versorgung, erhält der Patient von der gesetzlichen Krankenkasse trotzdem nur den Festkostenzuschuss für die Standardversorgung.
Beispiel: Festzuschuss ohne Bonusheft 60 %, mit 5 Jahre Bonusheft 70 % und mit 10 Jahren Bonusheft 75 % von den Kosten einer Regel-/ Standardversorgung.
100 % 100 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 100 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 100 %
Implantate
Implantate sind deutlich kostenintensiver als Brücken, jedoch müssen bei der Brücke gesunde Zähne als Brückenpfeiler angeschliffen werden und damit ist eine Implantatlösung schonender für die Zahnsubstanz. Das Implantat wird in den Kieferknochen eingesetzt und ist eine künstliche Zahnwurzel.
Beispiel: Die Kosten für ein Implantat mit Keramikkrone liegen durchschnittlich bei ca. 2.300 Euro. Dabei bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse lediglich ca. 255 Euro. Demnach entsteht ein durchschnittlicher Eigenanteil von 2.045 Euro. Mit der richtigen Tarifwahl können Sie Ihren Eigenanteil auf ein Minimum reduzieren.
90 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 90 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 90 %. 90 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 90 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 90 %.
Knochenaufbau
Besonders ist bei einem Abschluss eines Zahnzusatztarifs darauf zu achten, dass neben dem Implantat auch ein etwaiger Knochenaufbau mitversichert ist. Der Knochenaufbau dient als Vorbereitung eines Implantats, wenn der eigene Kieferknochen zu schwach ist.
Beispiel: Die Gesamtkosten eines Implantats mit vorangehendem Knochenaufbau kann schnell zwischen 3.000 Euro bis 3.500 Euro liegen.
90 % 90 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 90 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 90 %.
Kronen, Brücken und Prothesen
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen Festzuschuss. Die meisten Zahnzusatztarife übernehmen als Aufstockung zum Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse meist einen Prozentsatz der Kosten. Die Kosten für eine Brücke oder Krone können je nach Material und Ausführung zwischen 600 Euro und 2.500 Euro betragen.
Beispiel: Die Kosten für eine dreigliedrige Keramikbrücke (Zahnersatz für einen fehlenden Zahn) betragen etwa 1.000 Euro. Die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt ca. 471 Euro. Dadurch entsteht eine Zahlungslücke von 529 Euro, die Sie durch eine Zahnzusatzversicherung reduzieren können.
90 % 90 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 90 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 90 %.
Einlagefüllungen wie Inlays und Onlays
Inlays sind Einlagefüllungen, die in einem Dentallabor angefertigt werden. Sie werden in den präparierten Zahn eingeklebt oder einzementiert. Inlays bestehen aus Kunststoff, Gold, Titan oder Keramik und weisen aufgrund ihrer präzisen Anpassung eine gute Haltbarkeit auf. Aus ästhetischen Gründen werden Kunststoff- und Keramik-Inlays bevorzugt, da sie an die Zahnfarbe angepasst werden können.
Beispiel: Ein Inlay aus Keramik kostet durchschnittlich 550 Euro. Für ein Inlay erhält man lediglich einen Zuschuss in Höhe einer normalen Zahnfüllung. Dieser beträgt ca. 40 Euro. 510 Euro beträgt Ihr Eigenanteil.
90 % 90 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 90 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 90 %.
Keramikverblendung
Keramikverblendungen sind hauchdünne Schalen aus Keramik, die als Blenden auf die Vorderzähne kommen. Alternativ dienen Keramikverblendungen, wenn dich die Zähne oder alte Füllungen stark verfärbt haben oder abgestorben sind und dunkler werden. Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen, die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für eine entsprechende Versorgung.
Beispiel: Die Kosten für eine Verblendschale aus Keramik betragen pro Zahn ca. 500 Euro – 800 Euro, je nach Vorarbeit und Aufwand.
90 % 90 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 90 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 90 %.
Labortechnische Kosten
Zahnersatz ist teuer, zu dem zahnärztlichen Honorar, entstehen hohe Material und Laborkosten. Für Material und Labor gibt es keinen allgemeinen oder verbindlichen Preis. Gesetzlich und privat versicherte Patienten erhalten nicht selten unterschiedlich hohe Rechnungen für die gleichen Versorgungen. Manche Zahnzusatzversicherungen haben Preisverzeichnisse an der die Erstattungen festgelegt werden, andere haben Angemessenheitsklauseln.
90 % 90 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 90 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 90 %.
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Die Funktionsanalyse hat sich außerdem bei der Planung von Brücken, Kronen, Inlays und von umfangreichen Rehabilitationen bewährt.
90 % 90 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 90 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 90 %.
Wartezeit Zahnersatz
Im Bereich Zahnersatz hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Hochwertige Kunststofffüllungen (inkl. GKV)
Hochwertige Kunststofffüllungen bestehen aus Füllmittel in Ihrer individuellen Zahnfarbe und für eine schönere Zahnästhetik. Zahnärzte nennen diese auch Kompositfüllungen, welches ein Verbundwerkstoff ist aus fein zerriebenem Glas oder Keramik mit einem Kunststoffanteil.
Beispiel: Hochwertige Füllungen aus Keramik kosten rund 180 Euro, von dem die gesetzliche Krankenkasse nur 40 Euro übernimmt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt lediglich 40 Euro, für die hochwertige Füllung aus Keramik, bei der die Kosten um 180 Euro liegen. Die Behandlungskosten für eine einfache Kompositfüllung im Frontzahnbereich werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Im Seitenzahnbereich erstattet die gesetzliche Krankenkasse lediglich Amalgamfüllungen. Die Mehrkosten für eine Kompositfüllung müssten Sie selbst tragen.
100 % 100 %
Parodontalbehandlung (inkl. GKV)
Die Kosten für die Parodontalbehandlung unterteilen sich in Vorbehandlung, Hauptbehandlung, Nachbehandlung und Prophylaxe, wobei die gesetzliche Krankenkasse lediglich die Kosten für die Hauptbehandlung und die Nachbehandlung trägt. Parodontalbehandlung inkl. GKV bedeutet, dass die private Zahnzusatzversicherung die Kosten in der vertraglich festgelegten Höhe trägt abzüglich der Kosten der gesetzlichen Krankenkasse.
100 % 100 %
Wurzelbehandlung (inkl. GKV)
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur unter der Voraussetzung, dass ein Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Da nicht immer alle Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, übernimmt die private Zahnzusatzversicherung die restlichen Kosten zu dem im Tarif hinterlegten Prozentsatz.
100 % 100 %
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Diese Behandlung wird bei den Aufbissbehelfen und Aufbissschienen angewendet.
100 % 100 %
Wartezeit Zahnbehandlung
Im Bereich der Zahnbehandlung hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Professionelle Zahnreinigung
Für eine umfangreiche Prophylaxe ist die professionelle Zahnreinigung Pflicht. Bei der großen Auswahl an Zahnzusatztarifen sollten sie darauf achten, dass mindestens einmal im Jahr die Kosten für die professionelle Zahnreinigung von ihrer Zahnzusatzversicherung übernommen werden.
Die Versicherungen bieten unterschiedliche Abrechnungsalternativen an. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Behandlung eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung erhalten. In den meisten Fällen behalten Sie das Duplikat und der Versicherer erhält das Original, damit Sie Ihre Erstattungsleistung erhalten.
100 %, Mindestalter für Prophylaxemaßnahmen von 0 Jahren 100 %, max. 460,00 € je 2 Jahre, Mindestalter für Prophylaxemaßnahmen von 0 Jahren
Weitere prophylaktische Leistungen
Zur Prophylaxe zählen alle vorbeugenden Maßnahmen oder Behandlungen, die zum Beispiel das Entstehen einer Krankheit wie Karies oder Zahnfleischbluten verhindern sollen.
Fissurenversiegelung
Um Karies an den Fissuren (Erhebungen und Vertiefungen an den Backenzahnoberflächen) zu vermeiden, kann man diese mithilfe von Kunststofflacken versiegeln. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet diese Leistung nur noch für die hinteren Kinder-Backenzähne.
Fluoridierung
Überempfindlichen Zähnen oder freiliegende Zahnhälse werden nach einer professionellen Zahnreinigung (PZR) häufig mit einem speziellen Florid-Gel oder –Lack behandelt. Dies verhilft Zähnen und Zahnhälsen gegenüber Karies-Erreger widerstandsfähiger zu sein. In bestimmten Fällen ist die Fluoridierung eine Privatleistung und kann über den Tarif mit der genannten Leistungshöhe abgerechnet werden.
Kariesrisikodiagnostik
Die Kariesrisikodiagnostik ist eine prophylaktische Methode zur Früherkennung von Karies. Eine Diagnose in der Entstehungsphase ist deshalb wichtig, um sie minimalinvasiv - ohne einen möglichst geringen Zahnhartsubstanzverlust - therapieren zu können.
Mundhygienestatus
Die Bestimmung des Mundhygienestatus beinhaltet verschiedene Untersuchungen, die angewendet werden, um den aktuellen Zustand der Mundhygiene eines Patienten festzustellen. Das ist wahlweise möglich durch die Beurteilung der Mundhygiene, das Einfärben der Zähne, das Erstellen eines Zahnsteinindex, eines Belagindex oder eines Papillen-Blutungs-Index.
Weitere prophylaktische Leistungen: Kariesrisikodiagnostik, Mundhygienestatus, Fissurenversiegelung, Fluoridierung Weitere prophylaktische Leistungen: Kariesrisikodiagnostik, Mundhygienestatus, Fissurenversiegelung, Fluoridierung
Kieferorthopädie für Erwachsene
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bei Patienten über 18 Jahren nur bei schwereren Kieferanomalien kieferorthopädische Behandlungen. Dabei ist neben dem kieferorthopädischen Eingriff auch eine kieferchirurgische Korrektur erforderlich. Kieferanomalien werden bei besonderen Kiefer- und Gesichtschirurgen durchgeführt. Die meisten anderen Fälle kieferorthopädischer Eingriffe sind bei Erwachsenen nicht für eine Kostenübernahme durch die GKV vorgesehen.
100 %, max. 1.000,00 €, nur in Folge eines Unfalls, nur bei medizinischer Notwendigkeit 100 %, max. 1.000,00 €, nur in Folge eines Unfalls, nur bei medizinischer Notwendigkeit
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 2
Bei der Einordnung von Kindern und Jugendlichen in die kieferorthopädische Indikationsgruppe 2 (KIG 2) handelt es sich um eine Zahnfehlstellung mit geringer Ausprägung, die allerdings im Sinne des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkasse nicht behandlungsbedürftig ist.
Beispiel: Zum Schweregrad zwei zählen distale Bisslagen oder ein offener Biss. In beiden Fällen leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht für Korrekturmaßnahmen. Die Kosten betragen zwischen 2.500 Euro und 7.000 Euro je nach Material und Methode.
100 %, max. 1.000,00 € 100 %, max. 1.000,00 €, der späteste Beginn der Behandlung ist mit 17 Jahre
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 3 - 5
Bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 (KIG 3-5) handelt es sich um eine deutliche bis extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet bis zum Ende des 17. Lebensjahres sämtliche Kosten für die Behandlung. Diese spiegelt aber leider oftmals nicht den heutigen Stand der Technik im Bereich Kieferorthopädie wieder. Somit kann es zu sogenannten Mehrkosten kommen.
Beispiel: Entstehen bei der kieferorthopädischen Behandlung jedoch Mehrkosten, weil man eine höherwertige Versorgung durch Kunststoff- oder Mini-Brackets gewählt hat, werden diese nicht übernommen. Dafür tritt dann die Zahnzusatzversicherung ein. Die Mehrkosten betragen zwischen 500 Euro und 7.000 Euro je nach Wahl des Materials und Behandlungsmethode.
100 %, max. 1.000,00 € 100 %, max. 1.000,00 €, der späteste Beginn der Behandlung ist mit 17 Jahre
Bei der Regelversorgung handelt es sich um eine von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegte medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung, für die Festkostenzuschüsse definiert sind. Ausschlaggebend für die Höhe ist die Anzahl der Jahre des lückenlos gepflegten Bonusheftes. Möchte man eine höherwertige Versorgung, erhält der Patient von der gesetzlichen Krankenkasse trotzdem nur den Festkostenzuschuss für die Standardversorgung.
Beispiel: Festzuschuss ohne Bonusheft 60 %, mit 5 Jahre Bonusheft 70 % und mit 10 Jahren Bonusheft 75 % von den Kosten einer Regel-/ Standardversorgung.
100 % 100 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 100 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 100 %
Implantate
Implantate sind deutlich kostenintensiver als Brücken, jedoch müssen bei der Brücke gesunde Zähne als Brückenpfeiler angeschliffen werden und damit ist eine Implantatlösung schonender für die Zahnsubstanz. Das Implantat wird in den Kieferknochen eingesetzt und ist eine künstliche Zahnwurzel.
Beispiel: Die Kosten für ein Implantat mit Keramikkrone liegen durchschnittlich bei ca. 2.300 Euro. Dabei bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse lediglich ca. 255 Euro. Demnach entsteht ein durchschnittlicher Eigenanteil von 2.045 Euro. Mit der richtigen Tarifwahl können Sie Ihren Eigenanteil auf ein Minimum reduzieren.
70 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 70 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 70 %. 70 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 70 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 70 %.
Knochenaufbau
Besonders ist bei einem Abschluss eines Zahnzusatztarifs darauf zu achten, dass neben dem Implantat auch ein etwaiger Knochenaufbau mitversichert ist. Der Knochenaufbau dient als Vorbereitung eines Implantats, wenn der eigene Kieferknochen zu schwach ist.
Beispiel: Die Gesamtkosten eines Implantats mit vorangehendem Knochenaufbau kann schnell zwischen 3.000 Euro bis 3.500 Euro liegen.
70 % 70 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 70 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 70 %.
Kronen, Brücken und Prothesen
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen Festzuschuss. Die meisten Zahnzusatztarife übernehmen als Aufstockung zum Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse meist einen Prozentsatz der Kosten. Die Kosten für eine Brücke oder Krone können je nach Material und Ausführung zwischen 600 Euro und 2.500 Euro betragen.
Beispiel: Die Kosten für eine dreigliedrige Keramikbrücke (Zahnersatz für einen fehlenden Zahn) betragen etwa 1.000 Euro. Die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt ca. 471 Euro. Dadurch entsteht eine Zahlungslücke von 529 Euro, die Sie durch eine Zahnzusatzversicherung reduzieren können.
70 % 70 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 70 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 70 %.
Einlagefüllungen wie Inlays und Onlays
Inlays sind Einlagefüllungen, die in einem Dentallabor angefertigt werden. Sie werden in den präparierten Zahn eingeklebt oder einzementiert. Inlays bestehen aus Kunststoff, Gold, Titan oder Keramik und weisen aufgrund ihrer präzisen Anpassung eine gute Haltbarkeit auf. Aus ästhetischen Gründen werden Kunststoff- und Keramik-Inlays bevorzugt, da sie an die Zahnfarbe angepasst werden können.
Beispiel: Ein Inlay aus Keramik kostet durchschnittlich 550 Euro. Für ein Inlay erhält man lediglich einen Zuschuss in Höhe einer normalen Zahnfüllung. Dieser beträgt ca. 40 Euro. 510 Euro beträgt Ihr Eigenanteil.
70 % 70 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 70 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 70 %.
Keramikverblendung
Keramikverblendungen sind hauchdünne Schalen aus Keramik, die als Blenden auf die Vorderzähne kommen. Alternativ dienen Keramikverblendungen, wenn dich die Zähne oder alte Füllungen stark verfärbt haben oder abgestorben sind und dunkler werden. Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen, die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für eine entsprechende Versorgung.
Beispiel: Die Kosten für eine Verblendschale aus Keramik betragen pro Zahn ca. 500 Euro – 800 Euro, je nach Vorarbeit und Aufwand.
70 % 70 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 70 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 70 %.
Labortechnische Kosten
Zahnersatz ist teuer, zu dem zahnärztlichen Honorar, entstehen hohe Material und Laborkosten. Für Material und Labor gibt es keinen allgemeinen oder verbindlichen Preis. Gesetzlich und privat versicherte Patienten erhalten nicht selten unterschiedlich hohe Rechnungen für die gleichen Versorgungen. Manche Zahnzusatzversicherungen haben Preisverzeichnisse an der die Erstattungen festgelegt werden, andere haben Angemessenheitsklauseln.
70 % 70 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 70 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 70 %.
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Die Funktionsanalyse hat sich außerdem bei der Planung von Brücken, Kronen, Inlays und von umfangreichen Rehabilitationen bewährt.
70 % 70 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 70 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 70 %.
Wartezeit Zahnersatz
Im Bereich Zahnersatz hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Hochwertige Kunststofffüllungen (inkl. GKV)
Hochwertige Kunststofffüllungen bestehen aus Füllmittel in Ihrer individuellen Zahnfarbe und für eine schönere Zahnästhetik. Zahnärzte nennen diese auch Kompositfüllungen, welches ein Verbundwerkstoff ist aus fein zerriebenem Glas oder Keramik mit einem Kunststoffanteil.
Beispiel: Hochwertige Füllungen aus Keramik kosten rund 180 Euro, von dem die gesetzliche Krankenkasse nur 40 Euro übernimmt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt lediglich 40 Euro, für die hochwertige Füllung aus Keramik, bei der die Kosten um 180 Euro liegen. Die Behandlungskosten für eine einfache Kompositfüllung im Frontzahnbereich werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Im Seitenzahnbereich erstattet die gesetzliche Krankenkasse lediglich Amalgamfüllungen. Die Mehrkosten für eine Kompositfüllung müssten Sie selbst tragen.
100 % 100 %
Parodontalbehandlung (inkl. GKV)
Die Kosten für die Parodontalbehandlung unterteilen sich in Vorbehandlung, Hauptbehandlung, Nachbehandlung und Prophylaxe, wobei die gesetzliche Krankenkasse lediglich die Kosten für die Hauptbehandlung und die Nachbehandlung trägt. Parodontalbehandlung inkl. GKV bedeutet, dass die private Zahnzusatzversicherung die Kosten in der vertraglich festgelegten Höhe trägt abzüglich der Kosten der gesetzlichen Krankenkasse.
100 % 100 %
Wurzelbehandlung (inkl. GKV)
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur unter der Voraussetzung, dass ein Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Da nicht immer alle Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, übernimmt die private Zahnzusatzversicherung die restlichen Kosten zu dem im Tarif hinterlegten Prozentsatz.
100 % 100 %
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Diese Behandlung wird bei den Aufbissbehelfen und Aufbissschienen angewendet.
100 % 100 %
Wartezeit Zahnbehandlung
Im Bereich der Zahnbehandlung hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Professionelle Zahnreinigung
Für eine umfangreiche Prophylaxe ist die professionelle Zahnreinigung Pflicht. Bei der großen Auswahl an Zahnzusatztarifen sollten sie darauf achten, dass mindestens einmal im Jahr die Kosten für die professionelle Zahnreinigung von ihrer Zahnzusatzversicherung übernommen werden.
Die Versicherungen bieten unterschiedliche Abrechnungsalternativen an. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Behandlung eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung erhalten. In den meisten Fällen behalten Sie das Duplikat und der Versicherer erhält das Original, damit Sie Ihre Erstattungsleistung erhalten.
100 %, Mindestalter für Prophylaxemaßnahmen von 0 Jahren 100 %, max. 300,00 € je 2 Jahre, Mindestalter für Prophylaxemaßnahmen von 0 Jahren
Weitere prophylaktische Leistungen
Zur Prophylaxe zählen alle vorbeugenden Maßnahmen oder Behandlungen, die zum Beispiel das Entstehen einer Krankheit wie Karies oder Zahnfleischbluten verhindern sollen.
Fissurenversiegelung
Um Karies an den Fissuren (Erhebungen und Vertiefungen an den Backenzahnoberflächen) zu vermeiden, kann man diese mithilfe von Kunststofflacken versiegeln. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet diese Leistung nur noch für die hinteren Kinder-Backenzähne.
Fluoridierung
Überempfindlichen Zähnen oder freiliegende Zahnhälse werden nach einer professionellen Zahnreinigung (PZR) häufig mit einem speziellen Florid-Gel oder –Lack behandelt. Dies verhilft Zähnen und Zahnhälsen gegenüber Karies-Erreger widerstandsfähiger zu sein. In bestimmten Fällen ist die Fluoridierung eine Privatleistung und kann über den Tarif mit der genannten Leistungshöhe abgerechnet werden.
Kariesrisikodiagnostik
Die Kariesrisikodiagnostik ist eine prophylaktische Methode zur Früherkennung von Karies. Eine Diagnose in der Entstehungsphase ist deshalb wichtig, um sie minimalinvasiv - ohne einen möglichst geringen Zahnhartsubstanzverlust - therapieren zu können.
Mundhygienestatus
Die Bestimmung des Mundhygienestatus beinhaltet verschiedene Untersuchungen, die angewendet werden, um den aktuellen Zustand der Mundhygiene eines Patienten festzustellen. Das ist wahlweise möglich durch die Beurteilung der Mundhygiene, das Einfärben der Zähne, das Erstellen eines Zahnsteinindex, eines Belagindex oder eines Papillen-Blutungs-Index.
Weitere prophylaktische Leistungen: Kariesrisikodiagnostik, Mundhygienestatus, Fissurenversiegelung, Fluoridierung Weitere prophylaktische Leistungen: Kariesrisikodiagnostik, Mundhygienestatus, Fissurenversiegelung, Fluoridierung
Kieferorthopädie für Erwachsene
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bei Patienten über 18 Jahren nur bei schwereren Kieferanomalien kieferorthopädische Behandlungen. Dabei ist neben dem kieferorthopädischen Eingriff auch eine kieferchirurgische Korrektur erforderlich. Kieferanomalien werden bei besonderen Kiefer- und Gesichtschirurgen durchgeführt. Die meisten anderen Fälle kieferorthopädischer Eingriffe sind bei Erwachsenen nicht für eine Kostenübernahme durch die GKV vorgesehen.
100 %, max. 1.000,00 €, nur in Folge eines Unfalls, nur bei medizinischer Notwendigkeit 100 %, max. 1.000,00 €, nur in Folge eines Unfalls, nur bei medizinischer Notwendigkeit
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 2
Bei der Einordnung von Kindern und Jugendlichen in die kieferorthopädische Indikationsgruppe 2 (KIG 2) handelt es sich um eine Zahnfehlstellung mit geringer Ausprägung, die allerdings im Sinne des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkasse nicht behandlungsbedürftig ist.
Beispiel: Zum Schweregrad zwei zählen distale Bisslagen oder ein offener Biss. In beiden Fällen leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht für Korrekturmaßnahmen. Die Kosten betragen zwischen 2.500 Euro und 7.000 Euro je nach Material und Methode.
100 %, max. 1.000,00 € 100 %, max. 1.000,00 €, der späteste Beginn der Behandlung ist mit 17 Jahre
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 3 - 5
Bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 (KIG 3-5) handelt es sich um eine deutliche bis extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet bis zum Ende des 17. Lebensjahres sämtliche Kosten für die Behandlung. Diese spiegelt aber leider oftmals nicht den heutigen Stand der Technik im Bereich Kieferorthopädie wieder. Somit kann es zu sogenannten Mehrkosten kommen.
Beispiel: Entstehen bei der kieferorthopädischen Behandlung jedoch Mehrkosten, weil man eine höherwertige Versorgung durch Kunststoff- oder Mini-Brackets gewählt hat, werden diese nicht übernommen. Dafür tritt dann die Zahnzusatzversicherung ein. Die Mehrkosten betragen zwischen 500 Euro und 7.000 Euro je nach Wahl des Materials und Behandlungsmethode.
100 %, max. 1.000,00 € 100 %, max. 1.000,00 €, der späteste Beginn der Behandlung ist mit 17 Jahre
Bei der Regelversorgung handelt es sich um eine von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegte medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung, für die Festkostenzuschüsse definiert sind. Ausschlaggebend für die Höhe ist die Anzahl der Jahre des lückenlos gepflegten Bonusheftes. Möchte man eine höherwertige Versorgung, erhält der Patient von der gesetzlichen Krankenkasse trotzdem nur den Festkostenzuschuss für die Standardversorgung.
Beispiel: Festzuschuss ohne Bonusheft 60 %, mit 5 Jahre Bonusheft 70 % und mit 10 Jahren Bonusheft 75 % von den Kosten einer Regel-/ Standardversorgung.
100 % 100 %
Implantate
Implantate sind deutlich kostenintensiver als Brücken, jedoch müssen bei der Brücke gesunde Zähne als Brückenpfeiler angeschliffen werden und damit ist eine Implantatlösung schonender für die Zahnsubstanz. Das Implantat wird in den Kieferknochen eingesetzt und ist eine künstliche Zahnwurzel.
Beispiel: Die Kosten für ein Implantat mit Keramikkrone liegen durchschnittlich bei ca. 2.300 Euro. Dabei bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse lediglich ca. 255 Euro. Demnach entsteht ein durchschnittlicher Eigenanteil von 2.045 Euro. Mit der richtigen Tarifwahl können Sie Ihren Eigenanteil auf ein Minimum reduzieren.
70 % - 75 % 170 % - 75 % 1
Knochenaufbau
Besonders ist bei einem Abschluss eines Zahnzusatztarifs darauf zu achten, dass neben dem Implantat auch ein etwaiger Knochenaufbau mitversichert ist. Der Knochenaufbau dient als Vorbereitung eines Implantats, wenn der eigene Kieferknochen zu schwach ist.
Beispiel: Die Gesamtkosten eines Implantats mit vorangehendem Knochenaufbau kann schnell zwischen 3.000 Euro bis 3.500 Euro liegen.
70 % 70 %
Kronen, Brücken und Prothesen
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen Festzuschuss. Die meisten Zahnzusatztarife übernehmen als Aufstockung zum Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse meist einen Prozentsatz der Kosten. Die Kosten für eine Brücke oder Krone können je nach Material und Ausführung zwischen 600 Euro und 2.500 Euro betragen.
Beispiel: Die Kosten für eine dreigliedrige Keramikbrücke (Zahnersatz für einen fehlenden Zahn) betragen etwa 1.000 Euro. Die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt ca. 471 Euro. Dadurch entsteht eine Zahlungslücke von 529 Euro, die Sie durch eine Zahnzusatzversicherung reduzieren können.
70 % - 75 % 170 % - 75 % 1
Einlagefüllungen wie Inlays und Onlays
Inlays sind Einlagefüllungen, die in einem Dentallabor angefertigt werden. Sie werden in den präparierten Zahn eingeklebt oder einzementiert. Inlays bestehen aus Kunststoff, Gold, Titan oder Keramik und weisen aufgrund ihrer präzisen Anpassung eine gute Haltbarkeit auf. Aus ästhetischen Gründen werden Kunststoff- und Keramik-Inlays bevorzugt, da sie an die Zahnfarbe angepasst werden können.
Beispiel: Ein Inlay aus Keramik kostet durchschnittlich 550 Euro. Für ein Inlay erhält man lediglich einen Zuschuss in Höhe einer normalen Zahnfüllung. Dieser beträgt ca. 40 Euro. 510 Euro beträgt Ihr Eigenanteil.
70 % - 75 % 170 % - 75 % 1
Keramikverblendung
Keramikverblendungen sind hauchdünne Schalen aus Keramik, die als Blenden auf die Vorderzähne kommen. Alternativ dienen Keramikverblendungen, wenn dich die Zähne oder alte Füllungen stark verfärbt haben oder abgestorben sind und dunkler werden. Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen, die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für eine entsprechende Versorgung.
Beispiel: Die Kosten für eine Verblendschale aus Keramik betragen pro Zahn ca. 500 Euro – 800 Euro, je nach Vorarbeit und Aufwand.
70 % - 75 %, bis 8er Zahn 170 % - 75 %, bis 8er Zahn 1
Labortechnische Kosten
Zahnersatz ist teuer, zu dem zahnärztlichen Honorar, entstehen hohe Material und Laborkosten. Für Material und Labor gibt es keinen allgemeinen oder verbindlichen Preis. Gesetzlich und privat versicherte Patienten erhalten nicht selten unterschiedlich hohe Rechnungen für die gleichen Versorgungen. Manche Zahnzusatzversicherungen haben Preisverzeichnisse an der die Erstattungen festgelegt werden, andere haben Angemessenheitsklauseln.
70 % - 100 % 170 % - 100 % 1
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Die Funktionsanalyse hat sich außerdem bei der Planung von Brücken, Kronen, Inlays und von umfangreichen Rehabilitationen bewährt.
70 % - 100 % 70 % - 100 %
Wartezeit Zahnersatz
Im Bereich Zahnersatz hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Hochwertige Kunststofffüllungen (inkl. GKV)
Hochwertige Kunststofffüllungen bestehen aus Füllmittel in Ihrer individuellen Zahnfarbe und für eine schönere Zahnästhetik. Zahnärzte nennen diese auch Kompositfüllungen, welches ein Verbundwerkstoff ist aus fein zerriebenem Glas oder Keramik mit einem Kunststoffanteil.
Beispiel: Hochwertige Füllungen aus Keramik kosten rund 180 Euro, von dem die gesetzliche Krankenkasse nur 40 Euro übernimmt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt lediglich 40 Euro, für die hochwertige Füllung aus Keramik, bei der die Kosten um 180 Euro liegen. Die Behandlungskosten für eine einfache Kompositfüllung im Frontzahnbereich werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Im Seitenzahnbereich erstattet die gesetzliche Krankenkasse lediglich Amalgamfüllungen. Die Mehrkosten für eine Kompositfüllung müssten Sie selbst tragen.
100 % 100 %
Parodontalbehandlung (inkl. GKV)
Die Kosten für die Parodontalbehandlung unterteilen sich in Vorbehandlung, Hauptbehandlung, Nachbehandlung und Prophylaxe, wobei die gesetzliche Krankenkasse lediglich die Kosten für die Hauptbehandlung und die Nachbehandlung trägt. Parodontalbehandlung inkl. GKV bedeutet, dass die private Zahnzusatzversicherung die Kosten in der vertraglich festgelegten Höhe trägt abzüglich der Kosten der gesetzlichen Krankenkasse.
100 % 100 %
Wurzelbehandlung (inkl. GKV)
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur unter der Voraussetzung, dass ein Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Da nicht immer alle Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, übernimmt die private Zahnzusatzversicherung die restlichen Kosten zu dem im Tarif hinterlegten Prozentsatz.
100 % 100 %
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Diese Behandlung wird bei den Aufbissbehelfen und Aufbissschienen angewendet.
70 % - 100 % 70 % - 100 %
Wartezeit Zahnbehandlung
Im Bereich der Zahnbehandlung hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Professionelle Zahnreinigung
Für eine umfangreiche Prophylaxe ist die professionelle Zahnreinigung Pflicht. Bei der großen Auswahl an Zahnzusatztarifen sollten sie darauf achten, dass mindestens einmal im Jahr die Kosten für die professionelle Zahnreinigung von ihrer Zahnzusatzversicherung übernommen werden.
Die Versicherungen bieten unterschiedliche Abrechnungsalternativen an. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Behandlung eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung erhalten. In den meisten Fällen behalten Sie das Duplikat und der Versicherer erhält das Original, damit Sie Ihre Erstattungsleistung erhalten.
100 %, max. 300 € je 2 Jahre 100 %, max. 300 € je 2 Jahre
Weitere prophylaktische Leistungen
Zur Prophylaxe zählen alle vorbeugenden Maßnahmen oder Behandlungen, die zum Beispiel das Entstehen einer Krankheit wie Karies oder Zahnfleischbluten verhindern sollen.
Fissurenversiegelung
Um Karies an den Fissuren (Erhebungen und Vertiefungen an den Backenzahnoberflächen) zu vermeiden, kann man diese mithilfe von Kunststofflacken versiegeln. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet diese Leistung nur noch für die hinteren Kinder-Backenzähne.
Fluoridierung
Überempfindlichen Zähnen oder freiliegende Zahnhälse werden nach einer professionellen Zahnreinigung (PZR) häufig mit einem speziellen Florid-Gel oder –Lack behandelt. Dies verhilft Zähnen und Zahnhälsen gegenüber Karies-Erreger widerstandsfähiger zu sein. In bestimmten Fällen ist die Fluoridierung eine Privatleistung und kann über den Tarif mit der genannten Leistungshöhe abgerechnet werden.
Kariesrisikodiagnostik
Die Kariesrisikodiagnostik ist eine prophylaktische Methode zur Früherkennung von Karies. Eine Diagnose in der Entstehungsphase ist deshalb wichtig, um sie minimalinvasiv - ohne einen möglichst geringen Zahnhartsubstanzverlust - therapieren zu können.
Mundhygienestatus
Die Bestimmung des Mundhygienestatus beinhaltet verschiedene Untersuchungen, die angewendet werden, um den aktuellen Zustand der Mundhygiene eines Patienten festzustellen. Das ist wahlweise möglich durch die Beurteilung der Mundhygiene, das Einfärben der Zähne, das Erstellen eines Zahnsteinindex, eines Belagindex oder eines Papillen-Blutungs-Index.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bei Patienten über 18 Jahren nur bei schwereren Kieferanomalien kieferorthopädische Behandlungen. Dabei ist neben dem kieferorthopädischen Eingriff auch eine kieferchirurgische Korrektur erforderlich. Kieferanomalien werden bei besonderen Kiefer- und Gesichtschirurgen durchgeführt. Die meisten anderen Fälle kieferorthopädischer Eingriffe sind bei Erwachsenen nicht für eine Kostenübernahme durch die GKV vorgesehen.
100 %, max. 1.000 €, nur in Folge eines Unfalls 1100 %, max. 1.000 €, nur in Folge eines Unfalls 1
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 2
Bei der Einordnung von Kindern und Jugendlichen in die kieferorthopädische Indikationsgruppe 2 (KIG 2) handelt es sich um eine Zahnfehlstellung mit geringer Ausprägung, die allerdings im Sinne des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkasse nicht behandlungsbedürftig ist.
Beispiel: Zum Schweregrad zwei zählen distale Bisslagen oder ein offener Biss. In beiden Fällen leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht für Korrekturmaßnahmen. Die Kosten betragen zwischen 2.500 Euro und 7.000 Euro je nach Material und Methode.
100 %, max. 1.000 €, nur in Folge eines Unfalls 100 %, max. 1.000 €, der späteste Beginn der Behandlung ist mit 18 Jahre, nur in Folge eines Unfalls
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 3 - 5
Bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 (KIG 3-5) handelt es sich um eine deutliche bis extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet bis zum Ende des 17. Lebensjahres sämtliche Kosten für die Behandlung. Diese spiegelt aber leider oftmals nicht den heutigen Stand der Technik im Bereich Kieferorthopädie wieder. Somit kann es zu sogenannten Mehrkosten kommen.
Beispiel: Entstehen bei der kieferorthopädischen Behandlung jedoch Mehrkosten, weil man eine höherwertige Versorgung durch Kunststoff- oder Mini-Brackets gewählt hat, werden diese nicht übernommen. Dafür tritt dann die Zahnzusatzversicherung ein. Die Mehrkosten betragen zwischen 500 Euro und 7.000 Euro je nach Wahl des Materials und Behandlungsmethode.
100 %, max. 1.000 €, nur in Folge eines Unfalls 100 %, max. 1.000 €, der späteste Beginn der Behandlung ist mit 18 Jahre, nur in Folge eines Unfalls
Bei der Regelversorgung handelt es sich um eine von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegte medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung, für die Festkostenzuschüsse definiert sind. Ausschlaggebend für die Höhe ist die Anzahl der Jahre des lückenlos gepflegten Bonusheftes. Möchte man eine höherwertige Versorgung, erhält der Patient von der gesetzlichen Krankenkasse trotzdem nur den Festkostenzuschuss für die Standardversorgung.
Beispiel: Festzuschuss ohne Bonusheft 60 %, mit 5 Jahre Bonusheft 70 % und mit 10 Jahren Bonusheft 75 % von den Kosten einer Regel-/ Standardversorgung.
100 % 100 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 100 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 100 %
Implantate
Implantate sind deutlich kostenintensiver als Brücken, jedoch müssen bei der Brücke gesunde Zähne als Brückenpfeiler angeschliffen werden und damit ist eine Implantatlösung schonender für die Zahnsubstanz. Das Implantat wird in den Kieferknochen eingesetzt und ist eine künstliche Zahnwurzel.
Beispiel: Die Kosten für ein Implantat mit Keramikkrone liegen durchschnittlich bei ca. 2.300 Euro. Dabei bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse lediglich ca. 255 Euro. Demnach entsteht ein durchschnittlicher Eigenanteil von 2.045 Euro. Mit der richtigen Tarifwahl können Sie Ihren Eigenanteil auf ein Minimum reduzieren.
90 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 90 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 90 %. 90 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 90 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 90 %.
Knochenaufbau
Besonders ist bei einem Abschluss eines Zahnzusatztarifs darauf zu achten, dass neben dem Implantat auch ein etwaiger Knochenaufbau mitversichert ist. Der Knochenaufbau dient als Vorbereitung eines Implantats, wenn der eigene Kieferknochen zu schwach ist.
Beispiel: Die Gesamtkosten eines Implantats mit vorangehendem Knochenaufbau kann schnell zwischen 3.000 Euro bis 3.500 Euro liegen.
90 % 90 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 90 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 90 %.
Kronen, Brücken und Prothesen
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen Festzuschuss. Die meisten Zahnzusatztarife übernehmen als Aufstockung zum Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse meist einen Prozentsatz der Kosten. Die Kosten für eine Brücke oder Krone können je nach Material und Ausführung zwischen 600 Euro und 2.500 Euro betragen.
Beispiel: Die Kosten für eine dreigliedrige Keramikbrücke (Zahnersatz für einen fehlenden Zahn) betragen etwa 1.000 Euro. Die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt ca. 471 Euro. Dadurch entsteht eine Zahlungslücke von 529 Euro, die Sie durch eine Zahnzusatzversicherung reduzieren können.
90 % 90 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 90 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 90 %.
Einlagefüllungen wie Inlays und Onlays
Inlays sind Einlagefüllungen, die in einem Dentallabor angefertigt werden. Sie werden in den präparierten Zahn eingeklebt oder einzementiert. Inlays bestehen aus Kunststoff, Gold, Titan oder Keramik und weisen aufgrund ihrer präzisen Anpassung eine gute Haltbarkeit auf. Aus ästhetischen Gründen werden Kunststoff- und Keramik-Inlays bevorzugt, da sie an die Zahnfarbe angepasst werden können.
Beispiel: Ein Inlay aus Keramik kostet durchschnittlich 550 Euro. Für ein Inlay erhält man lediglich einen Zuschuss in Höhe einer normalen Zahnfüllung. Dieser beträgt ca. 40 Euro. 510 Euro beträgt Ihr Eigenanteil.
90 % 90 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 90 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 90 %.
Keramikverblendung
Keramikverblendungen sind hauchdünne Schalen aus Keramik, die als Blenden auf die Vorderzähne kommen. Alternativ dienen Keramikverblendungen, wenn dich die Zähne oder alte Füllungen stark verfärbt haben oder abgestorben sind und dunkler werden. Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen, die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für eine entsprechende Versorgung.
Beispiel: Die Kosten für eine Verblendschale aus Keramik betragen pro Zahn ca. 500 Euro – 800 Euro, je nach Vorarbeit und Aufwand.
90 % 90 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 90 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 90 %.
Labortechnische Kosten
Zahnersatz ist teuer, zu dem zahnärztlichen Honorar, entstehen hohe Material und Laborkosten. Für Material und Labor gibt es keinen allgemeinen oder verbindlichen Preis. Gesetzlich und privat versicherte Patienten erhalten nicht selten unterschiedlich hohe Rechnungen für die gleichen Versorgungen. Manche Zahnzusatzversicherungen haben Preisverzeichnisse an der die Erstattungen festgelegt werden, andere haben Angemessenheitsklauseln.
90 % 90 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 90 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 90 %.
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Die Funktionsanalyse hat sich außerdem bei der Planung von Brücken, Kronen, Inlays und von umfangreichen Rehabilitationen bewährt.
90 % 90 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 90 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 90 %.
Wartezeit Zahnersatz
Im Bereich Zahnersatz hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Hochwertige Kunststofffüllungen (inkl. GKV)
Hochwertige Kunststofffüllungen bestehen aus Füllmittel in Ihrer individuellen Zahnfarbe und für eine schönere Zahnästhetik. Zahnärzte nennen diese auch Kompositfüllungen, welches ein Verbundwerkstoff ist aus fein zerriebenem Glas oder Keramik mit einem Kunststoffanteil.
Beispiel: Hochwertige Füllungen aus Keramik kosten rund 180 Euro, von dem die gesetzliche Krankenkasse nur 40 Euro übernimmt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt lediglich 40 Euro, für die hochwertige Füllung aus Keramik, bei der die Kosten um 180 Euro liegen. Die Behandlungskosten für eine einfache Kompositfüllung im Frontzahnbereich werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Im Seitenzahnbereich erstattet die gesetzliche Krankenkasse lediglich Amalgamfüllungen. Die Mehrkosten für eine Kompositfüllung müssten Sie selbst tragen.
100 % 100 %
Parodontalbehandlung (inkl. GKV)
Die Kosten für die Parodontalbehandlung unterteilen sich in Vorbehandlung, Hauptbehandlung, Nachbehandlung und Prophylaxe, wobei die gesetzliche Krankenkasse lediglich die Kosten für die Hauptbehandlung und die Nachbehandlung trägt. Parodontalbehandlung inkl. GKV bedeutet, dass die private Zahnzusatzversicherung die Kosten in der vertraglich festgelegten Höhe trägt abzüglich der Kosten der gesetzlichen Krankenkasse.
0 % 0 %
Wurzelbehandlung (inkl. GKV)
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur unter der Voraussetzung, dass ein Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Da nicht immer alle Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, übernimmt die private Zahnzusatzversicherung die restlichen Kosten zu dem im Tarif hinterlegten Prozentsatz.
0 % 0 %
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Diese Behandlung wird bei den Aufbissbehelfen und Aufbissschienen angewendet.
0 % 0 %
Wartezeit Zahnbehandlung
Im Bereich der Zahnbehandlung hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Professionelle Zahnreinigung
Für eine umfangreiche Prophylaxe ist die professionelle Zahnreinigung Pflicht. Bei der großen Auswahl an Zahnzusatztarifen sollten sie darauf achten, dass mindestens einmal im Jahr die Kosten für die professionelle Zahnreinigung von ihrer Zahnzusatzversicherung übernommen werden.
Die Versicherungen bieten unterschiedliche Abrechnungsalternativen an. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Behandlung eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung erhalten. In den meisten Fällen behalten Sie das Duplikat und der Versicherer erhält das Original, damit Sie Ihre Erstattungsleistung erhalten.
100 %, Mindestalter für Prophylaxemaßnahmen von 0 Jahren 100 %, max. 360,00 € je 2 Jahre, Mindestalter für Prophylaxemaßnahmen von 0 Jahren
Weitere prophylaktische Leistungen
Zur Prophylaxe zählen alle vorbeugenden Maßnahmen oder Behandlungen, die zum Beispiel das Entstehen einer Krankheit wie Karies oder Zahnfleischbluten verhindern sollen.
Fissurenversiegelung
Um Karies an den Fissuren (Erhebungen und Vertiefungen an den Backenzahnoberflächen) zu vermeiden, kann man diese mithilfe von Kunststofflacken versiegeln. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet diese Leistung nur noch für die hinteren Kinder-Backenzähne.
Fluoridierung
Überempfindlichen Zähnen oder freiliegende Zahnhälse werden nach einer professionellen Zahnreinigung (PZR) häufig mit einem speziellen Florid-Gel oder –Lack behandelt. Dies verhilft Zähnen und Zahnhälsen gegenüber Karies-Erreger widerstandsfähiger zu sein. In bestimmten Fällen ist die Fluoridierung eine Privatleistung und kann über den Tarif mit der genannten Leistungshöhe abgerechnet werden.
Kariesrisikodiagnostik
Die Kariesrisikodiagnostik ist eine prophylaktische Methode zur Früherkennung von Karies. Eine Diagnose in der Entstehungsphase ist deshalb wichtig, um sie minimalinvasiv - ohne einen möglichst geringen Zahnhartsubstanzverlust - therapieren zu können.
Mundhygienestatus
Die Bestimmung des Mundhygienestatus beinhaltet verschiedene Untersuchungen, die angewendet werden, um den aktuellen Zustand der Mundhygiene eines Patienten festzustellen. Das ist wahlweise möglich durch die Beurteilung der Mundhygiene, das Einfärben der Zähne, das Erstellen eines Zahnsteinindex, eines Belagindex oder eines Papillen-Blutungs-Index.
Weitere prophylaktische Leistungen: Kariesrisikodiagnostik, Mundhygienestatus, Fissurenversiegelung, Fluoridierung Weitere prophylaktische Leistungen: Kariesrisikodiagnostik, Mundhygienestatus, Fissurenversiegelung, Fluoridierung
Kieferorthopädie für Erwachsene
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bei Patienten über 18 Jahren nur bei schwereren Kieferanomalien kieferorthopädische Behandlungen. Dabei ist neben dem kieferorthopädischen Eingriff auch eine kieferchirurgische Korrektur erforderlich. Kieferanomalien werden bei besonderen Kiefer- und Gesichtschirurgen durchgeführt. Die meisten anderen Fälle kieferorthopädischer Eingriffe sind bei Erwachsenen nicht für eine Kostenübernahme durch die GKV vorgesehen.
100 %, max. 1.000,00 €, nur in Folge eines Unfalls, nur bei medizinischer Notwendigkeit 100 %, max. 1.000,00 €, nur in Folge eines Unfalls, nur bei medizinischer Notwendigkeit
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 2
Bei der Einordnung von Kindern und Jugendlichen in die kieferorthopädische Indikationsgruppe 2 (KIG 2) handelt es sich um eine Zahnfehlstellung mit geringer Ausprägung, die allerdings im Sinne des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkasse nicht behandlungsbedürftig ist.
Beispiel: Zum Schweregrad zwei zählen distale Bisslagen oder ein offener Biss. In beiden Fällen leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht für Korrekturmaßnahmen. Die Kosten betragen zwischen 2.500 Euro und 7.000 Euro je nach Material und Methode.
100 %, max. 1.000,00 € 100 %, max. 1.000,00 €, der späteste Beginn der Behandlung ist mit 17 Jahre
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 3 - 5
Bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 (KIG 3-5) handelt es sich um eine deutliche bis extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet bis zum Ende des 17. Lebensjahres sämtliche Kosten für die Behandlung. Diese spiegelt aber leider oftmals nicht den heutigen Stand der Technik im Bereich Kieferorthopädie wieder. Somit kann es zu sogenannten Mehrkosten kommen.
Beispiel: Entstehen bei der kieferorthopädischen Behandlung jedoch Mehrkosten, weil man eine höherwertige Versorgung durch Kunststoff- oder Mini-Brackets gewählt hat, werden diese nicht übernommen. Dafür tritt dann die Zahnzusatzversicherung ein. Die Mehrkosten betragen zwischen 500 Euro und 7.000 Euro je nach Wahl des Materials und Behandlungsmethode.
100 %, max. 1.000,00 € 100 %, max. 1.000,00 €, der späteste Beginn der Behandlung ist mit 17 Jahre
Bei der Regelversorgung handelt es sich um eine von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegte medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung, für die Festkostenzuschüsse definiert sind. Ausschlaggebend für die Höhe ist die Anzahl der Jahre des lückenlos gepflegten Bonusheftes. Möchte man eine höherwertige Versorgung, erhält der Patient von der gesetzlichen Krankenkasse trotzdem nur den Festkostenzuschuss für die Standardversorgung.
Beispiel: Festzuschuss ohne Bonusheft 60 %, mit 5 Jahre Bonusheft 70 % und mit 10 Jahren Bonusheft 75 % von den Kosten einer Regel-/ Standardversorgung.
100 % 100 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 100 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 100 %
Implantate
Implantate sind deutlich kostenintensiver als Brücken, jedoch müssen bei der Brücke gesunde Zähne als Brückenpfeiler angeschliffen werden und damit ist eine Implantatlösung schonender für die Zahnsubstanz. Das Implantat wird in den Kieferknochen eingesetzt und ist eine künstliche Zahnwurzel.
Beispiel: Die Kosten für ein Implantat mit Keramikkrone liegen durchschnittlich bei ca. 2.300 Euro. Dabei bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse lediglich ca. 255 Euro. Demnach entsteht ein durchschnittlicher Eigenanteil von 2.045 Euro. Mit der richtigen Tarifwahl können Sie Ihren Eigenanteil auf ein Minimum reduzieren.
70 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 70 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 70 %. 70 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 70 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 70 %.
Knochenaufbau
Besonders ist bei einem Abschluss eines Zahnzusatztarifs darauf zu achten, dass neben dem Implantat auch ein etwaiger Knochenaufbau mitversichert ist. Der Knochenaufbau dient als Vorbereitung eines Implantats, wenn der eigene Kieferknochen zu schwach ist.
Beispiel: Die Gesamtkosten eines Implantats mit vorangehendem Knochenaufbau kann schnell zwischen 3.000 Euro bis 3.500 Euro liegen.
70 % 70 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 70 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 70 %.
Kronen, Brücken und Prothesen
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen Festzuschuss. Die meisten Zahnzusatztarife übernehmen als Aufstockung zum Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse meist einen Prozentsatz der Kosten. Die Kosten für eine Brücke oder Krone können je nach Material und Ausführung zwischen 600 Euro und 2.500 Euro betragen.
Beispiel: Die Kosten für eine dreigliedrige Keramikbrücke (Zahnersatz für einen fehlenden Zahn) betragen etwa 1.000 Euro. Die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt ca. 471 Euro. Dadurch entsteht eine Zahlungslücke von 529 Euro, die Sie durch eine Zahnzusatzversicherung reduzieren können.
70 % 70 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 70 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 70 %.
Einlagefüllungen wie Inlays und Onlays
Inlays sind Einlagefüllungen, die in einem Dentallabor angefertigt werden. Sie werden in den präparierten Zahn eingeklebt oder einzementiert. Inlays bestehen aus Kunststoff, Gold, Titan oder Keramik und weisen aufgrund ihrer präzisen Anpassung eine gute Haltbarkeit auf. Aus ästhetischen Gründen werden Kunststoff- und Keramik-Inlays bevorzugt, da sie an die Zahnfarbe angepasst werden können.
Beispiel: Ein Inlay aus Keramik kostet durchschnittlich 550 Euro. Für ein Inlay erhält man lediglich einen Zuschuss in Höhe einer normalen Zahnfüllung. Dieser beträgt ca. 40 Euro. 510 Euro beträgt Ihr Eigenanteil.
70 % 70 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 70 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 70 %.
Keramikverblendung
Keramikverblendungen sind hauchdünne Schalen aus Keramik, die als Blenden auf die Vorderzähne kommen. Alternativ dienen Keramikverblendungen, wenn dich die Zähne oder alte Füllungen stark verfärbt haben oder abgestorben sind und dunkler werden. Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen, die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für eine entsprechende Versorgung.
Beispiel: Die Kosten für eine Verblendschale aus Keramik betragen pro Zahn ca. 500 Euro – 800 Euro, je nach Vorarbeit und Aufwand.
70 % 70 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 70 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 70 %.
Labortechnische Kosten
Zahnersatz ist teuer, zu dem zahnärztlichen Honorar, entstehen hohe Material und Laborkosten. Für Material und Labor gibt es keinen allgemeinen oder verbindlichen Preis. Gesetzlich und privat versicherte Patienten erhalten nicht selten unterschiedlich hohe Rechnungen für die gleichen Versorgungen. Manche Zahnzusatzversicherungen haben Preisverzeichnisse an der die Erstattungen festgelegt werden, andere haben Angemessenheitsklauseln.
70 % 70 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 70 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 70 %.
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Die Funktionsanalyse hat sich außerdem bei der Planung von Brücken, Kronen, Inlays und von umfangreichen Rehabilitationen bewährt.
70 % 70 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 70 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 70 %.
Wartezeit Zahnersatz
Im Bereich Zahnersatz hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Hochwertige Kunststofffüllungen (inkl. GKV)
Hochwertige Kunststofffüllungen bestehen aus Füllmittel in Ihrer individuellen Zahnfarbe und für eine schönere Zahnästhetik. Zahnärzte nennen diese auch Kompositfüllungen, welches ein Verbundwerkstoff ist aus fein zerriebenem Glas oder Keramik mit einem Kunststoffanteil.
Beispiel: Hochwertige Füllungen aus Keramik kosten rund 180 Euro, von dem die gesetzliche Krankenkasse nur 40 Euro übernimmt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt lediglich 40 Euro, für die hochwertige Füllung aus Keramik, bei der die Kosten um 180 Euro liegen. Die Behandlungskosten für eine einfache Kompositfüllung im Frontzahnbereich werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Im Seitenzahnbereich erstattet die gesetzliche Krankenkasse lediglich Amalgamfüllungen. Die Mehrkosten für eine Kompositfüllung müssten Sie selbst tragen.
100 % 100 %
Parodontalbehandlung (inkl. GKV)
Die Kosten für die Parodontalbehandlung unterteilen sich in Vorbehandlung, Hauptbehandlung, Nachbehandlung und Prophylaxe, wobei die gesetzliche Krankenkasse lediglich die Kosten für die Hauptbehandlung und die Nachbehandlung trägt. Parodontalbehandlung inkl. GKV bedeutet, dass die private Zahnzusatzversicherung die Kosten in der vertraglich festgelegten Höhe trägt abzüglich der Kosten der gesetzlichen Krankenkasse.
100 % 100 %
Wurzelbehandlung (inkl. GKV)
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur unter der Voraussetzung, dass ein Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Da nicht immer alle Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, übernimmt die private Zahnzusatzversicherung die restlichen Kosten zu dem im Tarif hinterlegten Prozentsatz.
100 % 100 %
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Diese Behandlung wird bei den Aufbissbehelfen und Aufbissschienen angewendet.
100 % 100 %
Wartezeit Zahnbehandlung
Im Bereich der Zahnbehandlung hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Professionelle Zahnreinigung
Für eine umfangreiche Prophylaxe ist die professionelle Zahnreinigung Pflicht. Bei der großen Auswahl an Zahnzusatztarifen sollten sie darauf achten, dass mindestens einmal im Jahr die Kosten für die professionelle Zahnreinigung von ihrer Zahnzusatzversicherung übernommen werden.
Die Versicherungen bieten unterschiedliche Abrechnungsalternativen an. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Behandlung eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung erhalten. In den meisten Fällen behalten Sie das Duplikat und der Versicherer erhält das Original, damit Sie Ihre Erstattungsleistung erhalten.
100 %, Mindestalter für Prophylaxemaßnahmen von 0 Jahren 100 %, max. 460,00 € je 2 Jahre, Mindestalter für Prophylaxemaßnahmen von 0 Jahren
Weitere prophylaktische Leistungen
Zur Prophylaxe zählen alle vorbeugenden Maßnahmen oder Behandlungen, die zum Beispiel das Entstehen einer Krankheit wie Karies oder Zahnfleischbluten verhindern sollen.
Fissurenversiegelung
Um Karies an den Fissuren (Erhebungen und Vertiefungen an den Backenzahnoberflächen) zu vermeiden, kann man diese mithilfe von Kunststofflacken versiegeln. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet diese Leistung nur noch für die hinteren Kinder-Backenzähne.
Fluoridierung
Überempfindlichen Zähnen oder freiliegende Zahnhälse werden nach einer professionellen Zahnreinigung (PZR) häufig mit einem speziellen Florid-Gel oder –Lack behandelt. Dies verhilft Zähnen und Zahnhälsen gegenüber Karies-Erreger widerstandsfähiger zu sein. In bestimmten Fällen ist die Fluoridierung eine Privatleistung und kann über den Tarif mit der genannten Leistungshöhe abgerechnet werden.
Kariesrisikodiagnostik
Die Kariesrisikodiagnostik ist eine prophylaktische Methode zur Früherkennung von Karies. Eine Diagnose in der Entstehungsphase ist deshalb wichtig, um sie minimalinvasiv - ohne einen möglichst geringen Zahnhartsubstanzverlust - therapieren zu können.
Mundhygienestatus
Die Bestimmung des Mundhygienestatus beinhaltet verschiedene Untersuchungen, die angewendet werden, um den aktuellen Zustand der Mundhygiene eines Patienten festzustellen. Das ist wahlweise möglich durch die Beurteilung der Mundhygiene, das Einfärben der Zähne, das Erstellen eines Zahnsteinindex, eines Belagindex oder eines Papillen-Blutungs-Index.
Weitere prophylaktische Leistungen: Kariesrisikodiagnostik, Mundhygienestatus, Fissurenversiegelung, Fluoridierung Weitere prophylaktische Leistungen: Kariesrisikodiagnostik, Mundhygienestatus, Fissurenversiegelung, Fluoridierung
Kieferorthopädie für Erwachsene
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bei Patienten über 18 Jahren nur bei schwereren Kieferanomalien kieferorthopädische Behandlungen. Dabei ist neben dem kieferorthopädischen Eingriff auch eine kieferchirurgische Korrektur erforderlich. Kieferanomalien werden bei besonderen Kiefer- und Gesichtschirurgen durchgeführt. Die meisten anderen Fälle kieferorthopädischer Eingriffe sind bei Erwachsenen nicht für eine Kostenübernahme durch die GKV vorgesehen.
0 % 0 %
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 2
Bei der Einordnung von Kindern und Jugendlichen in die kieferorthopädische Indikationsgruppe 2 (KIG 2) handelt es sich um eine Zahnfehlstellung mit geringer Ausprägung, die allerdings im Sinne des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkasse nicht behandlungsbedürftig ist.
Beispiel: Zum Schweregrad zwei zählen distale Bisslagen oder ein offener Biss. In beiden Fällen leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht für Korrekturmaßnahmen. Die Kosten betragen zwischen 2.500 Euro und 7.000 Euro je nach Material und Methode.
0 % 0 %
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 3 - 5
Bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 (KIG 3-5) handelt es sich um eine deutliche bis extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet bis zum Ende des 17. Lebensjahres sämtliche Kosten für die Behandlung. Diese spiegelt aber leider oftmals nicht den heutigen Stand der Technik im Bereich Kieferorthopädie wieder. Somit kann es zu sogenannten Mehrkosten kommen.
Beispiel: Entstehen bei der kieferorthopädischen Behandlung jedoch Mehrkosten, weil man eine höherwertige Versorgung durch Kunststoff- oder Mini-Brackets gewählt hat, werden diese nicht übernommen. Dafür tritt dann die Zahnzusatzversicherung ein. Die Mehrkosten betragen zwischen 500 Euro und 7.000 Euro je nach Wahl des Materials und Behandlungsmethode.
Bei der Regelversorgung handelt es sich um eine von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegte medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung, für die Festkostenzuschüsse definiert sind. Ausschlaggebend für die Höhe ist die Anzahl der Jahre des lückenlos gepflegten Bonusheftes. Möchte man eine höherwertige Versorgung, erhält der Patient von der gesetzlichen Krankenkasse trotzdem nur den Festkostenzuschuss für die Standardversorgung.
Beispiel: Festzuschuss ohne Bonusheft 60 %, mit 5 Jahre Bonusheft 70 % und mit 10 Jahren Bonusheft 75 % von den Kosten einer Regel-/ Standardversorgung.
100 % 100 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 100 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 100 %
Implantate
Implantate sind deutlich kostenintensiver als Brücken, jedoch müssen bei der Brücke gesunde Zähne als Brückenpfeiler angeschliffen werden und damit ist eine Implantatlösung schonender für die Zahnsubstanz. Das Implantat wird in den Kieferknochen eingesetzt und ist eine künstliche Zahnwurzel.
Beispiel: Die Kosten für ein Implantat mit Keramikkrone liegen durchschnittlich bei ca. 2.300 Euro. Dabei bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse lediglich ca. 255 Euro. Demnach entsteht ein durchschnittlicher Eigenanteil von 2.045 Euro. Mit der richtigen Tarifwahl können Sie Ihren Eigenanteil auf ein Minimum reduzieren.
50 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 50 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 50 %. 50 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 50 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 50 %.
Knochenaufbau
Besonders ist bei einem Abschluss eines Zahnzusatztarifs darauf zu achten, dass neben dem Implantat auch ein etwaiger Knochenaufbau mitversichert ist. Der Knochenaufbau dient als Vorbereitung eines Implantats, wenn der eigene Kieferknochen zu schwach ist.
Beispiel: Die Gesamtkosten eines Implantats mit vorangehendem Knochenaufbau kann schnell zwischen 3.000 Euro bis 3.500 Euro liegen.
50 % 50 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 50 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 50 %.
Kronen, Brücken und Prothesen
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen Festzuschuss. Die meisten Zahnzusatztarife übernehmen als Aufstockung zum Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse meist einen Prozentsatz der Kosten. Die Kosten für eine Brücke oder Krone können je nach Material und Ausführung zwischen 600 Euro und 2.500 Euro betragen.
Beispiel: Die Kosten für eine dreigliedrige Keramikbrücke (Zahnersatz für einen fehlenden Zahn) betragen etwa 1.000 Euro. Die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt ca. 471 Euro. Dadurch entsteht eine Zahlungslücke von 529 Euro, die Sie durch eine Zahnzusatzversicherung reduzieren können.
50 % 50 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 50 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 50 %.
Einlagefüllungen wie Inlays und Onlays
Inlays sind Einlagefüllungen, die in einem Dentallabor angefertigt werden. Sie werden in den präparierten Zahn eingeklebt oder einzementiert. Inlays bestehen aus Kunststoff, Gold, Titan oder Keramik und weisen aufgrund ihrer präzisen Anpassung eine gute Haltbarkeit auf. Aus ästhetischen Gründen werden Kunststoff- und Keramik-Inlays bevorzugt, da sie an die Zahnfarbe angepasst werden können.
Beispiel: Ein Inlay aus Keramik kostet durchschnittlich 550 Euro. Für ein Inlay erhält man lediglich einen Zuschuss in Höhe einer normalen Zahnfüllung. Dieser beträgt ca. 40 Euro. 510 Euro beträgt Ihr Eigenanteil.
50 % 50 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 50 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 50 %.
Keramikverblendung
Keramikverblendungen sind hauchdünne Schalen aus Keramik, die als Blenden auf die Vorderzähne kommen. Alternativ dienen Keramikverblendungen, wenn dich die Zähne oder alte Füllungen stark verfärbt haben oder abgestorben sind und dunkler werden. Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen, die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für eine entsprechende Versorgung.
Beispiel: Die Kosten für eine Verblendschale aus Keramik betragen pro Zahn ca. 500 Euro – 800 Euro, je nach Vorarbeit und Aufwand.
50 % 50 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 50 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 50 %.
Labortechnische Kosten
Zahnersatz ist teuer, zu dem zahnärztlichen Honorar, entstehen hohe Material und Laborkosten. Für Material und Labor gibt es keinen allgemeinen oder verbindlichen Preis. Gesetzlich und privat versicherte Patienten erhalten nicht selten unterschiedlich hohe Rechnungen für die gleichen Versorgungen. Manche Zahnzusatzversicherungen haben Preisverzeichnisse an der die Erstattungen festgelegt werden, andere haben Angemessenheitsklauseln.
50 % 50 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 50 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 50 %.
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Die Funktionsanalyse hat sich außerdem bei der Planung von Brücken, Kronen, Inlays und von umfangreichen Rehabilitationen bewährt.
50 % 50 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 50 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 50 %.
Wartezeit Zahnersatz
Im Bereich Zahnersatz hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Hochwertige Kunststofffüllungen (inkl. GKV)
Hochwertige Kunststofffüllungen bestehen aus Füllmittel in Ihrer individuellen Zahnfarbe und für eine schönere Zahnästhetik. Zahnärzte nennen diese auch Kompositfüllungen, welches ein Verbundwerkstoff ist aus fein zerriebenem Glas oder Keramik mit einem Kunststoffanteil.
Beispiel: Hochwertige Füllungen aus Keramik kosten rund 180 Euro, von dem die gesetzliche Krankenkasse nur 40 Euro übernimmt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt lediglich 40 Euro, für die hochwertige Füllung aus Keramik, bei der die Kosten um 180 Euro liegen. Die Behandlungskosten für eine einfache Kompositfüllung im Frontzahnbereich werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Im Seitenzahnbereich erstattet die gesetzliche Krankenkasse lediglich Amalgamfüllungen. Die Mehrkosten für eine Kompositfüllung müssten Sie selbst tragen.
100 % 100 %
Parodontalbehandlung (inkl. GKV)
Die Kosten für die Parodontalbehandlung unterteilen sich in Vorbehandlung, Hauptbehandlung, Nachbehandlung und Prophylaxe, wobei die gesetzliche Krankenkasse lediglich die Kosten für die Hauptbehandlung und die Nachbehandlung trägt. Parodontalbehandlung inkl. GKV bedeutet, dass die private Zahnzusatzversicherung die Kosten in der vertraglich festgelegten Höhe trägt abzüglich der Kosten der gesetzlichen Krankenkasse.
100 % 100 %
Wurzelbehandlung (inkl. GKV)
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur unter der Voraussetzung, dass ein Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Da nicht immer alle Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, übernimmt die private Zahnzusatzversicherung die restlichen Kosten zu dem im Tarif hinterlegten Prozentsatz.
100 % 100 %
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Diese Behandlung wird bei den Aufbissbehelfen und Aufbissschienen angewendet.
100 % 100 %
Wartezeit Zahnbehandlung
Im Bereich der Zahnbehandlung hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Professionelle Zahnreinigung
Für eine umfangreiche Prophylaxe ist die professionelle Zahnreinigung Pflicht. Bei der großen Auswahl an Zahnzusatztarifen sollten sie darauf achten, dass mindestens einmal im Jahr die Kosten für die professionelle Zahnreinigung von ihrer Zahnzusatzversicherung übernommen werden.
Die Versicherungen bieten unterschiedliche Abrechnungsalternativen an. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Behandlung eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung erhalten. In den meisten Fällen behalten Sie das Duplikat und der Versicherer erhält das Original, damit Sie Ihre Erstattungsleistung erhalten.
100 %, Mindestalter für Prophylaxemaßnahmen von 0 Jahren 100 %, max. 300,00 € je 2 Jahre, Mindestalter für Prophylaxemaßnahmen von 0 Jahren
Weitere prophylaktische Leistungen
Zur Prophylaxe zählen alle vorbeugenden Maßnahmen oder Behandlungen, die zum Beispiel das Entstehen einer Krankheit wie Karies oder Zahnfleischbluten verhindern sollen.
Fissurenversiegelung
Um Karies an den Fissuren (Erhebungen und Vertiefungen an den Backenzahnoberflächen) zu vermeiden, kann man diese mithilfe von Kunststofflacken versiegeln. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet diese Leistung nur noch für die hinteren Kinder-Backenzähne.
Fluoridierung
Überempfindlichen Zähnen oder freiliegende Zahnhälse werden nach einer professionellen Zahnreinigung (PZR) häufig mit einem speziellen Florid-Gel oder –Lack behandelt. Dies verhilft Zähnen und Zahnhälsen gegenüber Karies-Erreger widerstandsfähiger zu sein. In bestimmten Fällen ist die Fluoridierung eine Privatleistung und kann über den Tarif mit der genannten Leistungshöhe abgerechnet werden.
Kariesrisikodiagnostik
Die Kariesrisikodiagnostik ist eine prophylaktische Methode zur Früherkennung von Karies. Eine Diagnose in der Entstehungsphase ist deshalb wichtig, um sie minimalinvasiv - ohne einen möglichst geringen Zahnhartsubstanzverlust - therapieren zu können.
Mundhygienestatus
Die Bestimmung des Mundhygienestatus beinhaltet verschiedene Untersuchungen, die angewendet werden, um den aktuellen Zustand der Mundhygiene eines Patienten festzustellen. Das ist wahlweise möglich durch die Beurteilung der Mundhygiene, das Einfärben der Zähne, das Erstellen eines Zahnsteinindex, eines Belagindex oder eines Papillen-Blutungs-Index.
Weitere prophylaktische Leistungen: Kariesrisikodiagnostik, Mundhygienestatus, Fissurenversiegelung, Fluoridierung Weitere prophylaktische Leistungen: Kariesrisikodiagnostik, Mundhygienestatus, Fissurenversiegelung, Fluoridierung
Kieferorthopädie für Erwachsene
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bei Patienten über 18 Jahren nur bei schwereren Kieferanomalien kieferorthopädische Behandlungen. Dabei ist neben dem kieferorthopädischen Eingriff auch eine kieferchirurgische Korrektur erforderlich. Kieferanomalien werden bei besonderen Kiefer- und Gesichtschirurgen durchgeführt. Die meisten anderen Fälle kieferorthopädischer Eingriffe sind bei Erwachsenen nicht für eine Kostenübernahme durch die GKV vorgesehen.
0 % 0 %
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 2
Bei der Einordnung von Kindern und Jugendlichen in die kieferorthopädische Indikationsgruppe 2 (KIG 2) handelt es sich um eine Zahnfehlstellung mit geringer Ausprägung, die allerdings im Sinne des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkasse nicht behandlungsbedürftig ist.
Beispiel: Zum Schweregrad zwei zählen distale Bisslagen oder ein offener Biss. In beiden Fällen leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht für Korrekturmaßnahmen. Die Kosten betragen zwischen 2.500 Euro und 7.000 Euro je nach Material und Methode.
0 % 0 %
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 3 - 5
Bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 (KIG 3-5) handelt es sich um eine deutliche bis extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet bis zum Ende des 17. Lebensjahres sämtliche Kosten für die Behandlung. Diese spiegelt aber leider oftmals nicht den heutigen Stand der Technik im Bereich Kieferorthopädie wieder. Somit kann es zu sogenannten Mehrkosten kommen.
Beispiel: Entstehen bei der kieferorthopädischen Behandlung jedoch Mehrkosten, weil man eine höherwertige Versorgung durch Kunststoff- oder Mini-Brackets gewählt hat, werden diese nicht übernommen. Dafür tritt dann die Zahnzusatzversicherung ein. Die Mehrkosten betragen zwischen 500 Euro und 7.000 Euro je nach Wahl des Materials und Behandlungsmethode.
Bei der Regelversorgung handelt es sich um eine von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegte medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung, für die Festkostenzuschüsse definiert sind. Ausschlaggebend für die Höhe ist die Anzahl der Jahre des lückenlos gepflegten Bonusheftes. Möchte man eine höherwertige Versorgung, erhält der Patient von der gesetzlichen Krankenkasse trotzdem nur den Festkostenzuschuss für die Standardversorgung.
Beispiel: Festzuschuss ohne Bonusheft 60 %, mit 5 Jahre Bonusheft 70 % und mit 10 Jahren Bonusheft 75 % von den Kosten einer Regel-/ Standardversorgung.
100 % 100 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 100 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 100 %
Implantate
Implantate sind deutlich kostenintensiver als Brücken, jedoch müssen bei der Brücke gesunde Zähne als Brückenpfeiler angeschliffen werden und damit ist eine Implantatlösung schonender für die Zahnsubstanz. Das Implantat wird in den Kieferknochen eingesetzt und ist eine künstliche Zahnwurzel.
Beispiel: Die Kosten für ein Implantat mit Keramikkrone liegen durchschnittlich bei ca. 2.300 Euro. Dabei bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse lediglich ca. 255 Euro. Demnach entsteht ein durchschnittlicher Eigenanteil von 2.045 Euro. Mit der richtigen Tarifwahl können Sie Ihren Eigenanteil auf ein Minimum reduzieren.
70 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 70 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 70 %. 70 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 70 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 70 %.
Knochenaufbau
Besonders ist bei einem Abschluss eines Zahnzusatztarifs darauf zu achten, dass neben dem Implantat auch ein etwaiger Knochenaufbau mitversichert ist. Der Knochenaufbau dient als Vorbereitung eines Implantats, wenn der eigene Kieferknochen zu schwach ist.
Beispiel: Die Gesamtkosten eines Implantats mit vorangehendem Knochenaufbau kann schnell zwischen 3.000 Euro bis 3.500 Euro liegen.
70 % 70 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 70 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 70 %.
Kronen, Brücken und Prothesen
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen Festzuschuss. Die meisten Zahnzusatztarife übernehmen als Aufstockung zum Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse meist einen Prozentsatz der Kosten. Die Kosten für eine Brücke oder Krone können je nach Material und Ausführung zwischen 600 Euro und 2.500 Euro betragen.
Beispiel: Die Kosten für eine dreigliedrige Keramikbrücke (Zahnersatz für einen fehlenden Zahn) betragen etwa 1.000 Euro. Die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt ca. 471 Euro. Dadurch entsteht eine Zahlungslücke von 529 Euro, die Sie durch eine Zahnzusatzversicherung reduzieren können.
70 % 70 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 70 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 70 %.
Einlagefüllungen wie Inlays und Onlays
Inlays sind Einlagefüllungen, die in einem Dentallabor angefertigt werden. Sie werden in den präparierten Zahn eingeklebt oder einzementiert. Inlays bestehen aus Kunststoff, Gold, Titan oder Keramik und weisen aufgrund ihrer präzisen Anpassung eine gute Haltbarkeit auf. Aus ästhetischen Gründen werden Kunststoff- und Keramik-Inlays bevorzugt, da sie an die Zahnfarbe angepasst werden können.
Beispiel: Ein Inlay aus Keramik kostet durchschnittlich 550 Euro. Für ein Inlay erhält man lediglich einen Zuschuss in Höhe einer normalen Zahnfüllung. Dieser beträgt ca. 40 Euro. 510 Euro beträgt Ihr Eigenanteil.
70 % 70 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 70 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 70 %.
Keramikverblendung
Keramikverblendungen sind hauchdünne Schalen aus Keramik, die als Blenden auf die Vorderzähne kommen. Alternativ dienen Keramikverblendungen, wenn dich die Zähne oder alte Füllungen stark verfärbt haben oder abgestorben sind und dunkler werden. Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen, die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für eine entsprechende Versorgung.
Beispiel: Die Kosten für eine Verblendschale aus Keramik betragen pro Zahn ca. 500 Euro – 800 Euro, je nach Vorarbeit und Aufwand.
70 % 70 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 70 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 70 %.
Labortechnische Kosten
Zahnersatz ist teuer, zu dem zahnärztlichen Honorar, entstehen hohe Material und Laborkosten. Für Material und Labor gibt es keinen allgemeinen oder verbindlichen Preis. Gesetzlich und privat versicherte Patienten erhalten nicht selten unterschiedlich hohe Rechnungen für die gleichen Versorgungen. Manche Zahnzusatzversicherungen haben Preisverzeichnisse an der die Erstattungen festgelegt werden, andere haben Angemessenheitsklauseln.
70 % 70 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 70 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 70 %.
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Die Funktionsanalyse hat sich außerdem bei der Planung von Brücken, Kronen, Inlays und von umfangreichen Rehabilitationen bewährt.
70 % 70 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 70 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 70 %.
Wartezeit Zahnersatz
Im Bereich Zahnersatz hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Hochwertige Kunststofffüllungen (inkl. GKV)
Hochwertige Kunststofffüllungen bestehen aus Füllmittel in Ihrer individuellen Zahnfarbe und für eine schönere Zahnästhetik. Zahnärzte nennen diese auch Kompositfüllungen, welches ein Verbundwerkstoff ist aus fein zerriebenem Glas oder Keramik mit einem Kunststoffanteil.
Beispiel: Hochwertige Füllungen aus Keramik kosten rund 180 Euro, von dem die gesetzliche Krankenkasse nur 40 Euro übernimmt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt lediglich 40 Euro, für die hochwertige Füllung aus Keramik, bei der die Kosten um 180 Euro liegen. Die Behandlungskosten für eine einfache Kompositfüllung im Frontzahnbereich werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Im Seitenzahnbereich erstattet die gesetzliche Krankenkasse lediglich Amalgamfüllungen. Die Mehrkosten für eine Kompositfüllung müssten Sie selbst tragen.
100 % 100 %
Parodontalbehandlung (inkl. GKV)
Die Kosten für die Parodontalbehandlung unterteilen sich in Vorbehandlung, Hauptbehandlung, Nachbehandlung und Prophylaxe, wobei die gesetzliche Krankenkasse lediglich die Kosten für die Hauptbehandlung und die Nachbehandlung trägt. Parodontalbehandlung inkl. GKV bedeutet, dass die private Zahnzusatzversicherung die Kosten in der vertraglich festgelegten Höhe trägt abzüglich der Kosten der gesetzlichen Krankenkasse.
0 % 0 %
Wurzelbehandlung (inkl. GKV)
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur unter der Voraussetzung, dass ein Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Da nicht immer alle Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, übernimmt die private Zahnzusatzversicherung die restlichen Kosten zu dem im Tarif hinterlegten Prozentsatz.
0 % 0 %
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Diese Behandlung wird bei den Aufbissbehelfen und Aufbissschienen angewendet.
0 % 0 %
Wartezeit Zahnbehandlung
Im Bereich der Zahnbehandlung hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Professionelle Zahnreinigung
Für eine umfangreiche Prophylaxe ist die professionelle Zahnreinigung Pflicht. Bei der großen Auswahl an Zahnzusatztarifen sollten sie darauf achten, dass mindestens einmal im Jahr die Kosten für die professionelle Zahnreinigung von ihrer Zahnzusatzversicherung übernommen werden.
Die Versicherungen bieten unterschiedliche Abrechnungsalternativen an. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Behandlung eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung erhalten. In den meisten Fällen behalten Sie das Duplikat und der Versicherer erhält das Original, damit Sie Ihre Erstattungsleistung erhalten.
100 %, Mindestalter für Prophylaxemaßnahmen von 0 Jahren 100 %, max. 360,00 € je 2 Jahre, Mindestalter für Prophylaxemaßnahmen von 0 Jahren
Weitere prophylaktische Leistungen
Zur Prophylaxe zählen alle vorbeugenden Maßnahmen oder Behandlungen, die zum Beispiel das Entstehen einer Krankheit wie Karies oder Zahnfleischbluten verhindern sollen.
Fissurenversiegelung
Um Karies an den Fissuren (Erhebungen und Vertiefungen an den Backenzahnoberflächen) zu vermeiden, kann man diese mithilfe von Kunststofflacken versiegeln. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet diese Leistung nur noch für die hinteren Kinder-Backenzähne.
Fluoridierung
Überempfindlichen Zähnen oder freiliegende Zahnhälse werden nach einer professionellen Zahnreinigung (PZR) häufig mit einem speziellen Florid-Gel oder –Lack behandelt. Dies verhilft Zähnen und Zahnhälsen gegenüber Karies-Erreger widerstandsfähiger zu sein. In bestimmten Fällen ist die Fluoridierung eine Privatleistung und kann über den Tarif mit der genannten Leistungshöhe abgerechnet werden.
Kariesrisikodiagnostik
Die Kariesrisikodiagnostik ist eine prophylaktische Methode zur Früherkennung von Karies. Eine Diagnose in der Entstehungsphase ist deshalb wichtig, um sie minimalinvasiv - ohne einen möglichst geringen Zahnhartsubstanzverlust - therapieren zu können.
Mundhygienestatus
Die Bestimmung des Mundhygienestatus beinhaltet verschiedene Untersuchungen, die angewendet werden, um den aktuellen Zustand der Mundhygiene eines Patienten festzustellen. Das ist wahlweise möglich durch die Beurteilung der Mundhygiene, das Einfärben der Zähne, das Erstellen eines Zahnsteinindex, eines Belagindex oder eines Papillen-Blutungs-Index.
Weitere prophylaktische Leistungen: Kariesrisikodiagnostik, Mundhygienestatus, Fissurenversiegelung, Fluoridierung Weitere prophylaktische Leistungen: Kariesrisikodiagnostik, Mundhygienestatus, Fissurenversiegelung, Fluoridierung
Kieferorthopädie für Erwachsene
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bei Patienten über 18 Jahren nur bei schwereren Kieferanomalien kieferorthopädische Behandlungen. Dabei ist neben dem kieferorthopädischen Eingriff auch eine kieferchirurgische Korrektur erforderlich. Kieferanomalien werden bei besonderen Kiefer- und Gesichtschirurgen durchgeführt. Die meisten anderen Fälle kieferorthopädischer Eingriffe sind bei Erwachsenen nicht für eine Kostenübernahme durch die GKV vorgesehen.
0 % 0 %
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 2
Bei der Einordnung von Kindern und Jugendlichen in die kieferorthopädische Indikationsgruppe 2 (KIG 2) handelt es sich um eine Zahnfehlstellung mit geringer Ausprägung, die allerdings im Sinne des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkasse nicht behandlungsbedürftig ist.
Beispiel: Zum Schweregrad zwei zählen distale Bisslagen oder ein offener Biss. In beiden Fällen leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht für Korrekturmaßnahmen. Die Kosten betragen zwischen 2.500 Euro und 7.000 Euro je nach Material und Methode.
0 % 0 %
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 3 - 5
Bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 (KIG 3-5) handelt es sich um eine deutliche bis extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet bis zum Ende des 17. Lebensjahres sämtliche Kosten für die Behandlung. Diese spiegelt aber leider oftmals nicht den heutigen Stand der Technik im Bereich Kieferorthopädie wieder. Somit kann es zu sogenannten Mehrkosten kommen.
Beispiel: Entstehen bei der kieferorthopädischen Behandlung jedoch Mehrkosten, weil man eine höherwertige Versorgung durch Kunststoff- oder Mini-Brackets gewählt hat, werden diese nicht übernommen. Dafür tritt dann die Zahnzusatzversicherung ein. Die Mehrkosten betragen zwischen 500 Euro und 7.000 Euro je nach Wahl des Materials und Behandlungsmethode.
Bei der Regelversorgung handelt es sich um eine von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegte medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung, für die Festkostenzuschüsse definiert sind. Ausschlaggebend für die Höhe ist die Anzahl der Jahre des lückenlos gepflegten Bonusheftes. Möchte man eine höherwertige Versorgung, erhält der Patient von der gesetzlichen Krankenkasse trotzdem nur den Festkostenzuschuss für die Standardversorgung.
Beispiel: Festzuschuss ohne Bonusheft 60 %, mit 5 Jahre Bonusheft 70 % und mit 10 Jahren Bonusheft 75 % von den Kosten einer Regel-/ Standardversorgung.
100 % 100 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 100 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 100 %
Implantate
Implantate sind deutlich kostenintensiver als Brücken, jedoch müssen bei der Brücke gesunde Zähne als Brückenpfeiler angeschliffen werden und damit ist eine Implantatlösung schonender für die Zahnsubstanz. Das Implantat wird in den Kieferknochen eingesetzt und ist eine künstliche Zahnwurzel.
Beispiel: Die Kosten für ein Implantat mit Keramikkrone liegen durchschnittlich bei ca. 2.300 Euro. Dabei bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse lediglich ca. 255 Euro. Demnach entsteht ein durchschnittlicher Eigenanteil von 2.045 Euro. Mit der richtigen Tarifwahl können Sie Ihren Eigenanteil auf ein Minimum reduzieren.
90 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 90 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 90 %. 90 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 90 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 90 %.
Knochenaufbau
Besonders ist bei einem Abschluss eines Zahnzusatztarifs darauf zu achten, dass neben dem Implantat auch ein etwaiger Knochenaufbau mitversichert ist. Der Knochenaufbau dient als Vorbereitung eines Implantats, wenn der eigene Kieferknochen zu schwach ist.
Beispiel: Die Gesamtkosten eines Implantats mit vorangehendem Knochenaufbau kann schnell zwischen 3.000 Euro bis 3.500 Euro liegen.
90 % 90 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 90 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 90 %.
Kronen, Brücken und Prothesen
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen Festzuschuss. Die meisten Zahnzusatztarife übernehmen als Aufstockung zum Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse meist einen Prozentsatz der Kosten. Die Kosten für eine Brücke oder Krone können je nach Material und Ausführung zwischen 600 Euro und 2.500 Euro betragen.
Beispiel: Die Kosten für eine dreigliedrige Keramikbrücke (Zahnersatz für einen fehlenden Zahn) betragen etwa 1.000 Euro. Die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt ca. 471 Euro. Dadurch entsteht eine Zahlungslücke von 529 Euro, die Sie durch eine Zahnzusatzversicherung reduzieren können.
90 % 90 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 90 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 90 %.
Einlagefüllungen wie Inlays und Onlays
Inlays sind Einlagefüllungen, die in einem Dentallabor angefertigt werden. Sie werden in den präparierten Zahn eingeklebt oder einzementiert. Inlays bestehen aus Kunststoff, Gold, Titan oder Keramik und weisen aufgrund ihrer präzisen Anpassung eine gute Haltbarkeit auf. Aus ästhetischen Gründen werden Kunststoff- und Keramik-Inlays bevorzugt, da sie an die Zahnfarbe angepasst werden können.
Beispiel: Ein Inlay aus Keramik kostet durchschnittlich 550 Euro. Für ein Inlay erhält man lediglich einen Zuschuss in Höhe einer normalen Zahnfüllung. Dieser beträgt ca. 40 Euro. 510 Euro beträgt Ihr Eigenanteil.
90 % 90 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 90 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 90 %.
Keramikverblendung
Keramikverblendungen sind hauchdünne Schalen aus Keramik, die als Blenden auf die Vorderzähne kommen. Alternativ dienen Keramikverblendungen, wenn dich die Zähne oder alte Füllungen stark verfärbt haben oder abgestorben sind und dunkler werden. Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen, die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für eine entsprechende Versorgung.
Beispiel: Die Kosten für eine Verblendschale aus Keramik betragen pro Zahn ca. 500 Euro – 800 Euro, je nach Vorarbeit und Aufwand.
90 % 90 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 90 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 90 %.
Labortechnische Kosten
Zahnersatz ist teuer, zu dem zahnärztlichen Honorar, entstehen hohe Material und Laborkosten. Für Material und Labor gibt es keinen allgemeinen oder verbindlichen Preis. Gesetzlich und privat versicherte Patienten erhalten nicht selten unterschiedlich hohe Rechnungen für die gleichen Versorgungen. Manche Zahnzusatzversicherungen haben Preisverzeichnisse an der die Erstattungen festgelegt werden, andere haben Angemessenheitsklauseln.
90 % 90 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 90 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 90 %.
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Die Funktionsanalyse hat sich außerdem bei der Planung von Brücken, Kronen, Inlays und von umfangreichen Rehabilitationen bewährt.
90 % 90 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 90 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 90 %.
Wartezeit Zahnersatz
Im Bereich Zahnersatz hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Hochwertige Kunststofffüllungen (inkl. GKV)
Hochwertige Kunststofffüllungen bestehen aus Füllmittel in Ihrer individuellen Zahnfarbe und für eine schönere Zahnästhetik. Zahnärzte nennen diese auch Kompositfüllungen, welches ein Verbundwerkstoff ist aus fein zerriebenem Glas oder Keramik mit einem Kunststoffanteil.
Beispiel: Hochwertige Füllungen aus Keramik kosten rund 180 Euro, von dem die gesetzliche Krankenkasse nur 40 Euro übernimmt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt lediglich 40 Euro, für die hochwertige Füllung aus Keramik, bei der die Kosten um 180 Euro liegen. Die Behandlungskosten für eine einfache Kompositfüllung im Frontzahnbereich werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Im Seitenzahnbereich erstattet die gesetzliche Krankenkasse lediglich Amalgamfüllungen. Die Mehrkosten für eine Kompositfüllung müssten Sie selbst tragen.
100 % 100 %
Parodontalbehandlung (inkl. GKV)
Die Kosten für die Parodontalbehandlung unterteilen sich in Vorbehandlung, Hauptbehandlung, Nachbehandlung und Prophylaxe, wobei die gesetzliche Krankenkasse lediglich die Kosten für die Hauptbehandlung und die Nachbehandlung trägt. Parodontalbehandlung inkl. GKV bedeutet, dass die private Zahnzusatzversicherung die Kosten in der vertraglich festgelegten Höhe trägt abzüglich der Kosten der gesetzlichen Krankenkasse.
0 % 0 %
Wurzelbehandlung (inkl. GKV)
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur unter der Voraussetzung, dass ein Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Da nicht immer alle Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, übernimmt die private Zahnzusatzversicherung die restlichen Kosten zu dem im Tarif hinterlegten Prozentsatz.
0 % 0 %
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Diese Behandlung wird bei den Aufbissbehelfen und Aufbissschienen angewendet.
0 % 0 %
Wartezeit Zahnbehandlung
Im Bereich der Zahnbehandlung hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
0 Monate 0 Monate
Professionelle Zahnreinigung
Für eine umfangreiche Prophylaxe ist die professionelle Zahnreinigung Pflicht. Bei der großen Auswahl an Zahnzusatztarifen sollten sie darauf achten, dass mindestens einmal im Jahr die Kosten für die professionelle Zahnreinigung von ihrer Zahnzusatzversicherung übernommen werden.
Die Versicherungen bieten unterschiedliche Abrechnungsalternativen an. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Behandlung eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung erhalten. In den meisten Fällen behalten Sie das Duplikat und der Versicherer erhält das Original, damit Sie Ihre Erstattungsleistung erhalten.
100 %, Mindestalter für Prophylaxemaßnahmen von 0 Jahren 100 %, max. 200,00 € je 2 Jahre, Mindestalter für Prophylaxemaßnahmen von 0 Jahren
Weitere prophylaktische Leistungen
Zur Prophylaxe zählen alle vorbeugenden Maßnahmen oder Behandlungen, die zum Beispiel das Entstehen einer Krankheit wie Karies oder Zahnfleischbluten verhindern sollen.
Fissurenversiegelung
Um Karies an den Fissuren (Erhebungen und Vertiefungen an den Backenzahnoberflächen) zu vermeiden, kann man diese mithilfe von Kunststofflacken versiegeln. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet diese Leistung nur noch für die hinteren Kinder-Backenzähne.
Fluoridierung
Überempfindlichen Zähnen oder freiliegende Zahnhälse werden nach einer professionellen Zahnreinigung (PZR) häufig mit einem speziellen Florid-Gel oder –Lack behandelt. Dies verhilft Zähnen und Zahnhälsen gegenüber Karies-Erreger widerstandsfähiger zu sein. In bestimmten Fällen ist die Fluoridierung eine Privatleistung und kann über den Tarif mit der genannten Leistungshöhe abgerechnet werden.
Kariesrisikodiagnostik
Die Kariesrisikodiagnostik ist eine prophylaktische Methode zur Früherkennung von Karies. Eine Diagnose in der Entstehungsphase ist deshalb wichtig, um sie minimalinvasiv - ohne einen möglichst geringen Zahnhartsubstanzverlust - therapieren zu können.
Mundhygienestatus
Die Bestimmung des Mundhygienestatus beinhaltet verschiedene Untersuchungen, die angewendet werden, um den aktuellen Zustand der Mundhygiene eines Patienten festzustellen. Das ist wahlweise möglich durch die Beurteilung der Mundhygiene, das Einfärben der Zähne, das Erstellen eines Zahnsteinindex, eines Belagindex oder eines Papillen-Blutungs-Index.
Weitere prophylaktische Leistungen: Kariesrisikodiagnostik, Mundhygienestatus, Fissurenversiegelung, Fluoridierung Weitere prophylaktische Leistungen: Kariesrisikodiagnostik, Mundhygienestatus, Fissurenversiegelung, Fluoridierung
Kieferorthopädie für Erwachsene
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bei Patienten über 18 Jahren nur bei schwereren Kieferanomalien kieferorthopädische Behandlungen. Dabei ist neben dem kieferorthopädischen Eingriff auch eine kieferchirurgische Korrektur erforderlich. Kieferanomalien werden bei besonderen Kiefer- und Gesichtschirurgen durchgeführt. Die meisten anderen Fälle kieferorthopädischer Eingriffe sind bei Erwachsenen nicht für eine Kostenübernahme durch die GKV vorgesehen.
100 %, max. 2.000 €, nur in Folge eines Unfalls, nur bei medizinischer Notwendigkeit 100 %, max. 2.000 €, nur in Folge eines Unfalls, nur bei medizinischer Notwendigkeit
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 2
Bei der Einordnung von Kindern und Jugendlichen in die kieferorthopädische Indikationsgruppe 2 (KIG 2) handelt es sich um eine Zahnfehlstellung mit geringer Ausprägung, die allerdings im Sinne des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkasse nicht behandlungsbedürftig ist.
Beispiel: Zum Schweregrad zwei zählen distale Bisslagen oder ein offener Biss. In beiden Fällen leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht für Korrekturmaßnahmen. Die Kosten betragen zwischen 2.500 Euro und 7.000 Euro je nach Material und Methode.
100 %, max. 2.000 € 100 %, max. 2.000 €, der späteste Beginn der Behandlung ist mit 17 Jahre
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 3 - 5
Bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 (KIG 3-5) handelt es sich um eine deutliche bis extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet bis zum Ende des 17. Lebensjahres sämtliche Kosten für die Behandlung. Diese spiegelt aber leider oftmals nicht den heutigen Stand der Technik im Bereich Kieferorthopädie wieder. Somit kann es zu sogenannten Mehrkosten kommen.
Beispiel: Entstehen bei der kieferorthopädischen Behandlung jedoch Mehrkosten, weil man eine höherwertige Versorgung durch Kunststoff- oder Mini-Brackets gewählt hat, werden diese nicht übernommen. Dafür tritt dann die Zahnzusatzversicherung ein. Die Mehrkosten betragen zwischen 500 Euro und 7.000 Euro je nach Wahl des Materials und Behandlungsmethode.
100 %, max. 2.000 € 100 %, max. 2.000 €, der späteste Beginn der Behandlung ist mit 17 Jahre
Bei der Regelversorgung handelt es sich um eine von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegte medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung, für die Festkostenzuschüsse definiert sind. Ausschlaggebend für die Höhe ist die Anzahl der Jahre des lückenlos gepflegten Bonusheftes. Möchte man eine höherwertige Versorgung, erhält der Patient von der gesetzlichen Krankenkasse trotzdem nur den Festkostenzuschuss für die Standardversorgung.
Beispiel: Festzuschuss ohne Bonusheft 60 %, mit 5 Jahre Bonusheft 70 % und mit 10 Jahren Bonusheft 75 % von den Kosten einer Regel-/ Standardversorgung.
100 % 100 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 100 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 100 %
Implantate
Implantate sind deutlich kostenintensiver als Brücken, jedoch müssen bei der Brücke gesunde Zähne als Brückenpfeiler angeschliffen werden und damit ist eine Implantatlösung schonender für die Zahnsubstanz. Das Implantat wird in den Kieferknochen eingesetzt und ist eine künstliche Zahnwurzel.
Beispiel: Die Kosten für ein Implantat mit Keramikkrone liegen durchschnittlich bei ca. 2.300 Euro. Dabei bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse lediglich ca. 255 Euro. Demnach entsteht ein durchschnittlicher Eigenanteil von 2.045 Euro. Mit der richtigen Tarifwahl können Sie Ihren Eigenanteil auf ein Minimum reduzieren.
70 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 70 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 70 %. 70 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 70 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 70 %.
Knochenaufbau
Besonders ist bei einem Abschluss eines Zahnzusatztarifs darauf zu achten, dass neben dem Implantat auch ein etwaiger Knochenaufbau mitversichert ist. Der Knochenaufbau dient als Vorbereitung eines Implantats, wenn der eigene Kieferknochen zu schwach ist.
Beispiel: Die Gesamtkosten eines Implantats mit vorangehendem Knochenaufbau kann schnell zwischen 3.000 Euro bis 3.500 Euro liegen.
70 % 70 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 70 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 70 %.
Kronen, Brücken und Prothesen
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen Festzuschuss. Die meisten Zahnzusatztarife übernehmen als Aufstockung zum Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse meist einen Prozentsatz der Kosten. Die Kosten für eine Brücke oder Krone können je nach Material und Ausführung zwischen 600 Euro und 2.500 Euro betragen.
Beispiel: Die Kosten für eine dreigliedrige Keramikbrücke (Zahnersatz für einen fehlenden Zahn) betragen etwa 1.000 Euro. Die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt ca. 471 Euro. Dadurch entsteht eine Zahlungslücke von 529 Euro, die Sie durch eine Zahnzusatzversicherung reduzieren können.
70 % 70 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 70 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 70 %.
Einlagefüllungen wie Inlays und Onlays
Inlays sind Einlagefüllungen, die in einem Dentallabor angefertigt werden. Sie werden in den präparierten Zahn eingeklebt oder einzementiert. Inlays bestehen aus Kunststoff, Gold, Titan oder Keramik und weisen aufgrund ihrer präzisen Anpassung eine gute Haltbarkeit auf. Aus ästhetischen Gründen werden Kunststoff- und Keramik-Inlays bevorzugt, da sie an die Zahnfarbe angepasst werden können.
Beispiel: Ein Inlay aus Keramik kostet durchschnittlich 550 Euro. Für ein Inlay erhält man lediglich einen Zuschuss in Höhe einer normalen Zahnfüllung. Dieser beträgt ca. 40 Euro. 510 Euro beträgt Ihr Eigenanteil.
70 % 70 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 70 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 70 %.
Keramikverblendung
Keramikverblendungen sind hauchdünne Schalen aus Keramik, die als Blenden auf die Vorderzähne kommen. Alternativ dienen Keramikverblendungen, wenn dich die Zähne oder alte Füllungen stark verfärbt haben oder abgestorben sind und dunkler werden. Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen, die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für eine entsprechende Versorgung.
Beispiel: Die Kosten für eine Verblendschale aus Keramik betragen pro Zahn ca. 500 Euro – 800 Euro, je nach Vorarbeit und Aufwand.
70 % 70 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 70 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 70 %.
Labortechnische Kosten
Zahnersatz ist teuer, zu dem zahnärztlichen Honorar, entstehen hohe Material und Laborkosten. Für Material und Labor gibt es keinen allgemeinen oder verbindlichen Preis. Gesetzlich und privat versicherte Patienten erhalten nicht selten unterschiedlich hohe Rechnungen für die gleichen Versorgungen. Manche Zahnzusatzversicherungen haben Preisverzeichnisse an der die Erstattungen festgelegt werden, andere haben Angemessenheitsklauseln.
70 % 70 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 70 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 70 %.
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Die Funktionsanalyse hat sich außerdem bei der Planung von Brücken, Kronen, Inlays und von umfangreichen Rehabilitationen bewährt.
70 % 70 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 70 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 70 %.
Wartezeit Zahnersatz
Im Bereich Zahnersatz hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Hochwertige Kunststofffüllungen (inkl. GKV)
Hochwertige Kunststofffüllungen bestehen aus Füllmittel in Ihrer individuellen Zahnfarbe und für eine schönere Zahnästhetik. Zahnärzte nennen diese auch Kompositfüllungen, welches ein Verbundwerkstoff ist aus fein zerriebenem Glas oder Keramik mit einem Kunststoffanteil.
Beispiel: Hochwertige Füllungen aus Keramik kosten rund 180 Euro, von dem die gesetzliche Krankenkasse nur 40 Euro übernimmt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt lediglich 40 Euro, für die hochwertige Füllung aus Keramik, bei der die Kosten um 180 Euro liegen. Die Behandlungskosten für eine einfache Kompositfüllung im Frontzahnbereich werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Im Seitenzahnbereich erstattet die gesetzliche Krankenkasse lediglich Amalgamfüllungen. Die Mehrkosten für eine Kompositfüllung müssten Sie selbst tragen.
100 % 100 %
Parodontalbehandlung (inkl. GKV)
Die Kosten für die Parodontalbehandlung unterteilen sich in Vorbehandlung, Hauptbehandlung, Nachbehandlung und Prophylaxe, wobei die gesetzliche Krankenkasse lediglich die Kosten für die Hauptbehandlung und die Nachbehandlung trägt. Parodontalbehandlung inkl. GKV bedeutet, dass die private Zahnzusatzversicherung die Kosten in der vertraglich festgelegten Höhe trägt abzüglich der Kosten der gesetzlichen Krankenkasse.
0 % 0 %
Wurzelbehandlung (inkl. GKV)
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur unter der Voraussetzung, dass ein Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Da nicht immer alle Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, übernimmt die private Zahnzusatzversicherung die restlichen Kosten zu dem im Tarif hinterlegten Prozentsatz.
0 % 0 %
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Diese Behandlung wird bei den Aufbissbehelfen und Aufbissschienen angewendet.
0 % 0 %
Wartezeit Zahnbehandlung
Im Bereich der Zahnbehandlung hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Professionelle Zahnreinigung
Für eine umfangreiche Prophylaxe ist die professionelle Zahnreinigung Pflicht. Bei der großen Auswahl an Zahnzusatztarifen sollten sie darauf achten, dass mindestens einmal im Jahr die Kosten für die professionelle Zahnreinigung von ihrer Zahnzusatzversicherung übernommen werden.
Die Versicherungen bieten unterschiedliche Abrechnungsalternativen an. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Behandlung eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung erhalten. In den meisten Fällen behalten Sie das Duplikat und der Versicherer erhält das Original, damit Sie Ihre Erstattungsleistung erhalten.
100 %, Mindestalter für Prophylaxemaßnahmen von 0 Jahren 100 %, max. 200,00 € je 2 Jahre, Mindestalter für Prophylaxemaßnahmen von 0 Jahren
Weitere prophylaktische Leistungen
Zur Prophylaxe zählen alle vorbeugenden Maßnahmen oder Behandlungen, die zum Beispiel das Entstehen einer Krankheit wie Karies oder Zahnfleischbluten verhindern sollen.
Fissurenversiegelung
Um Karies an den Fissuren (Erhebungen und Vertiefungen an den Backenzahnoberflächen) zu vermeiden, kann man diese mithilfe von Kunststofflacken versiegeln. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet diese Leistung nur noch für die hinteren Kinder-Backenzähne.
Fluoridierung
Überempfindlichen Zähnen oder freiliegende Zahnhälse werden nach einer professionellen Zahnreinigung (PZR) häufig mit einem speziellen Florid-Gel oder –Lack behandelt. Dies verhilft Zähnen und Zahnhälsen gegenüber Karies-Erreger widerstandsfähiger zu sein. In bestimmten Fällen ist die Fluoridierung eine Privatleistung und kann über den Tarif mit der genannten Leistungshöhe abgerechnet werden.
Kariesrisikodiagnostik
Die Kariesrisikodiagnostik ist eine prophylaktische Methode zur Früherkennung von Karies. Eine Diagnose in der Entstehungsphase ist deshalb wichtig, um sie minimalinvasiv - ohne einen möglichst geringen Zahnhartsubstanzverlust - therapieren zu können.
Mundhygienestatus
Die Bestimmung des Mundhygienestatus beinhaltet verschiedene Untersuchungen, die angewendet werden, um den aktuellen Zustand der Mundhygiene eines Patienten festzustellen. Das ist wahlweise möglich durch die Beurteilung der Mundhygiene, das Einfärben der Zähne, das Erstellen eines Zahnsteinindex, eines Belagindex oder eines Papillen-Blutungs-Index.
Weitere prophylaktische Leistungen: Kariesrisikodiagnostik, Mundhygienestatus, Fissurenversiegelung, Fluoridierung Weitere prophylaktische Leistungen: Kariesrisikodiagnostik, Mundhygienestatus, Fissurenversiegelung, Fluoridierung
Kieferorthopädie für Erwachsene
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bei Patienten über 18 Jahren nur bei schwereren Kieferanomalien kieferorthopädische Behandlungen. Dabei ist neben dem kieferorthopädischen Eingriff auch eine kieferchirurgische Korrektur erforderlich. Kieferanomalien werden bei besonderen Kiefer- und Gesichtschirurgen durchgeführt. Die meisten anderen Fälle kieferorthopädischer Eingriffe sind bei Erwachsenen nicht für eine Kostenübernahme durch die GKV vorgesehen.
100 %, max. 1.000,00 €, nur in Folge eines Unfalls, nur bei medizinischer Notwendigkeit 100 %, max. 1.000,00 €, nur in Folge eines Unfalls, nur bei medizinischer Notwendigkeit
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 2
Bei der Einordnung von Kindern und Jugendlichen in die kieferorthopädische Indikationsgruppe 2 (KIG 2) handelt es sich um eine Zahnfehlstellung mit geringer Ausprägung, die allerdings im Sinne des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkasse nicht behandlungsbedürftig ist.
Beispiel: Zum Schweregrad zwei zählen distale Bisslagen oder ein offener Biss. In beiden Fällen leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht für Korrekturmaßnahmen. Die Kosten betragen zwischen 2.500 Euro und 7.000 Euro je nach Material und Methode.
100 %, max. 1.000,00 € 100 %, max. 1.000,00 €, der späteste Beginn der Behandlung ist mit 17 Jahre
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 3 - 5
Bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 (KIG 3-5) handelt es sich um eine deutliche bis extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet bis zum Ende des 17. Lebensjahres sämtliche Kosten für die Behandlung. Diese spiegelt aber leider oftmals nicht den heutigen Stand der Technik im Bereich Kieferorthopädie wieder. Somit kann es zu sogenannten Mehrkosten kommen.
Beispiel: Entstehen bei der kieferorthopädischen Behandlung jedoch Mehrkosten, weil man eine höherwertige Versorgung durch Kunststoff- oder Mini-Brackets gewählt hat, werden diese nicht übernommen. Dafür tritt dann die Zahnzusatzversicherung ein. Die Mehrkosten betragen zwischen 500 Euro und 7.000 Euro je nach Wahl des Materials und Behandlungsmethode.
100 %, max. 1.000,00 € 100 %, max. 1.000,00 €, der späteste Beginn der Behandlung ist mit 17 Jahre
Bei der Regelversorgung handelt es sich um eine von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegte medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung, für die Festkostenzuschüsse definiert sind. Ausschlaggebend für die Höhe ist die Anzahl der Jahre des lückenlos gepflegten Bonusheftes. Möchte man eine höherwertige Versorgung, erhält der Patient von der gesetzlichen Krankenkasse trotzdem nur den Festkostenzuschuss für die Standardversorgung.
Beispiel: Festzuschuss ohne Bonusheft 60 %, mit 5 Jahre Bonusheft 70 % und mit 10 Jahren Bonusheft 75 % von den Kosten einer Regel-/ Standardversorgung.
100 % 100 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 100 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 100 %
Implantate
Implantate sind deutlich kostenintensiver als Brücken, jedoch müssen bei der Brücke gesunde Zähne als Brückenpfeiler angeschliffen werden und damit ist eine Implantatlösung schonender für die Zahnsubstanz. Das Implantat wird in den Kieferknochen eingesetzt und ist eine künstliche Zahnwurzel.
Beispiel: Die Kosten für ein Implantat mit Keramikkrone liegen durchschnittlich bei ca. 2.300 Euro. Dabei bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse lediglich ca. 255 Euro. Demnach entsteht ein durchschnittlicher Eigenanteil von 2.045 Euro. Mit der richtigen Tarifwahl können Sie Ihren Eigenanteil auf ein Minimum reduzieren.
50 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 50 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 50 %. 50 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 50 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 50 %.
Knochenaufbau
Besonders ist bei einem Abschluss eines Zahnzusatztarifs darauf zu achten, dass neben dem Implantat auch ein etwaiger Knochenaufbau mitversichert ist. Der Knochenaufbau dient als Vorbereitung eines Implantats, wenn der eigene Kieferknochen zu schwach ist.
Beispiel: Die Gesamtkosten eines Implantats mit vorangehendem Knochenaufbau kann schnell zwischen 3.000 Euro bis 3.500 Euro liegen.
50 % 50 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 50 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 50 %.
Kronen, Brücken und Prothesen
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen Festzuschuss. Die meisten Zahnzusatztarife übernehmen als Aufstockung zum Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse meist einen Prozentsatz der Kosten. Die Kosten für eine Brücke oder Krone können je nach Material und Ausführung zwischen 600 Euro und 2.500 Euro betragen.
Beispiel: Die Kosten für eine dreigliedrige Keramikbrücke (Zahnersatz für einen fehlenden Zahn) betragen etwa 1.000 Euro. Die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt ca. 471 Euro. Dadurch entsteht eine Zahlungslücke von 529 Euro, die Sie durch eine Zahnzusatzversicherung reduzieren können.
50 % 50 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 50 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 50 %.
Einlagefüllungen wie Inlays und Onlays
Inlays sind Einlagefüllungen, die in einem Dentallabor angefertigt werden. Sie werden in den präparierten Zahn eingeklebt oder einzementiert. Inlays bestehen aus Kunststoff, Gold, Titan oder Keramik und weisen aufgrund ihrer präzisen Anpassung eine gute Haltbarkeit auf. Aus ästhetischen Gründen werden Kunststoff- und Keramik-Inlays bevorzugt, da sie an die Zahnfarbe angepasst werden können.
Beispiel: Ein Inlay aus Keramik kostet durchschnittlich 550 Euro. Für ein Inlay erhält man lediglich einen Zuschuss in Höhe einer normalen Zahnfüllung. Dieser beträgt ca. 40 Euro. 510 Euro beträgt Ihr Eigenanteil.
50 % 50 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 50 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 50 %.
Keramikverblendung
Keramikverblendungen sind hauchdünne Schalen aus Keramik, die als Blenden auf die Vorderzähne kommen. Alternativ dienen Keramikverblendungen, wenn dich die Zähne oder alte Füllungen stark verfärbt haben oder abgestorben sind und dunkler werden. Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen, die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für eine entsprechende Versorgung.
Beispiel: Die Kosten für eine Verblendschale aus Keramik betragen pro Zahn ca. 500 Euro – 800 Euro, je nach Vorarbeit und Aufwand.
50 % 50 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 50 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 50 %.
Labortechnische Kosten
Zahnersatz ist teuer, zu dem zahnärztlichen Honorar, entstehen hohe Material und Laborkosten. Für Material und Labor gibt es keinen allgemeinen oder verbindlichen Preis. Gesetzlich und privat versicherte Patienten erhalten nicht selten unterschiedlich hohe Rechnungen für die gleichen Versorgungen. Manche Zahnzusatzversicherungen haben Preisverzeichnisse an der die Erstattungen festgelegt werden, andere haben Angemessenheitsklauseln.
50 % 50 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 50 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 50 %.
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Die Funktionsanalyse hat sich außerdem bei der Planung von Brücken, Kronen, Inlays und von umfangreichen Rehabilitationen bewährt.
50 % 50 %, Leistung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 50 %. Leistung mit lückenfreien Bonusheft 10 Jahre: 50 %.
Wartezeit Zahnersatz
Im Bereich Zahnersatz hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Hochwertige Kunststofffüllungen (inkl. GKV)
Hochwertige Kunststofffüllungen bestehen aus Füllmittel in Ihrer individuellen Zahnfarbe und für eine schönere Zahnästhetik. Zahnärzte nennen diese auch Kompositfüllungen, welches ein Verbundwerkstoff ist aus fein zerriebenem Glas oder Keramik mit einem Kunststoffanteil.
Beispiel: Hochwertige Füllungen aus Keramik kosten rund 180 Euro, von dem die gesetzliche Krankenkasse nur 40 Euro übernimmt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt lediglich 40 Euro, für die hochwertige Füllung aus Keramik, bei der die Kosten um 180 Euro liegen. Die Behandlungskosten für eine einfache Kompositfüllung im Frontzahnbereich werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Im Seitenzahnbereich erstattet die gesetzliche Krankenkasse lediglich Amalgamfüllungen. Die Mehrkosten für eine Kompositfüllung müssten Sie selbst tragen.
100 % 100 %
Parodontalbehandlung (inkl. GKV)
Die Kosten für die Parodontalbehandlung unterteilen sich in Vorbehandlung, Hauptbehandlung, Nachbehandlung und Prophylaxe, wobei die gesetzliche Krankenkasse lediglich die Kosten für die Hauptbehandlung und die Nachbehandlung trägt. Parodontalbehandlung inkl. GKV bedeutet, dass die private Zahnzusatzversicherung die Kosten in der vertraglich festgelegten Höhe trägt abzüglich der Kosten der gesetzlichen Krankenkasse.
0 % 0 %
Wurzelbehandlung (inkl. GKV)
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur unter der Voraussetzung, dass ein Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Da nicht immer alle Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, übernimmt die private Zahnzusatzversicherung die restlichen Kosten zu dem im Tarif hinterlegten Prozentsatz.
0 % 0 %
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Diese Behandlung wird bei den Aufbissbehelfen und Aufbissschienen angewendet.
0 % 0 %
Wartezeit Zahnbehandlung
Im Bereich der Zahnbehandlung hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Professionelle Zahnreinigung
Für eine umfangreiche Prophylaxe ist die professionelle Zahnreinigung Pflicht. Bei der großen Auswahl an Zahnzusatztarifen sollten sie darauf achten, dass mindestens einmal im Jahr die Kosten für die professionelle Zahnreinigung von ihrer Zahnzusatzversicherung übernommen werden.
Die Versicherungen bieten unterschiedliche Abrechnungsalternativen an. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Behandlung eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung erhalten. In den meisten Fällen behalten Sie das Duplikat und der Versicherer erhält das Original, damit Sie Ihre Erstattungsleistung erhalten.
100 %, Mindestalter für Prophylaxemaßnahmen von 0 Jahren 100 %, max. 200,00 € je 2 Jahre, Mindestalter für Prophylaxemaßnahmen von 0 Jahren
Weitere prophylaktische Leistungen
Zur Prophylaxe zählen alle vorbeugenden Maßnahmen oder Behandlungen, die zum Beispiel das Entstehen einer Krankheit wie Karies oder Zahnfleischbluten verhindern sollen.
Fissurenversiegelung
Um Karies an den Fissuren (Erhebungen und Vertiefungen an den Backenzahnoberflächen) zu vermeiden, kann man diese mithilfe von Kunststofflacken versiegeln. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet diese Leistung nur noch für die hinteren Kinder-Backenzähne.
Fluoridierung
Überempfindlichen Zähnen oder freiliegende Zahnhälse werden nach einer professionellen Zahnreinigung (PZR) häufig mit einem speziellen Florid-Gel oder –Lack behandelt. Dies verhilft Zähnen und Zahnhälsen gegenüber Karies-Erreger widerstandsfähiger zu sein. In bestimmten Fällen ist die Fluoridierung eine Privatleistung und kann über den Tarif mit der genannten Leistungshöhe abgerechnet werden.
Kariesrisikodiagnostik
Die Kariesrisikodiagnostik ist eine prophylaktische Methode zur Früherkennung von Karies. Eine Diagnose in der Entstehungsphase ist deshalb wichtig, um sie minimalinvasiv - ohne einen möglichst geringen Zahnhartsubstanzverlust - therapieren zu können.
Mundhygienestatus
Die Bestimmung des Mundhygienestatus beinhaltet verschiedene Untersuchungen, die angewendet werden, um den aktuellen Zustand der Mundhygiene eines Patienten festzustellen. Das ist wahlweise möglich durch die Beurteilung der Mundhygiene, das Einfärben der Zähne, das Erstellen eines Zahnsteinindex, eines Belagindex oder eines Papillen-Blutungs-Index.
Weitere prophylaktische Leistungen: Kariesrisikodiagnostik, Mundhygienestatus, Fissurenversiegelung, Fluoridierung Weitere prophylaktische Leistungen: Kariesrisikodiagnostik, Mundhygienestatus, Fissurenversiegelung, Fluoridierung
Kieferorthopädie für Erwachsene
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bei Patienten über 18 Jahren nur bei schwereren Kieferanomalien kieferorthopädische Behandlungen. Dabei ist neben dem kieferorthopädischen Eingriff auch eine kieferchirurgische Korrektur erforderlich. Kieferanomalien werden bei besonderen Kiefer- und Gesichtschirurgen durchgeführt. Die meisten anderen Fälle kieferorthopädischer Eingriffe sind bei Erwachsenen nicht für eine Kostenübernahme durch die GKV vorgesehen.
0 % 0 %
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 2
Bei der Einordnung von Kindern und Jugendlichen in die kieferorthopädische Indikationsgruppe 2 (KIG 2) handelt es sich um eine Zahnfehlstellung mit geringer Ausprägung, die allerdings im Sinne des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkasse nicht behandlungsbedürftig ist.
Beispiel: Zum Schweregrad zwei zählen distale Bisslagen oder ein offener Biss. In beiden Fällen leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht für Korrekturmaßnahmen. Die Kosten betragen zwischen 2.500 Euro und 7.000 Euro je nach Material und Methode.
0 % 0 %
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 3 - 5
Bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 (KIG 3-5) handelt es sich um eine deutliche bis extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet bis zum Ende des 17. Lebensjahres sämtliche Kosten für die Behandlung. Diese spiegelt aber leider oftmals nicht den heutigen Stand der Technik im Bereich Kieferorthopädie wieder. Somit kann es zu sogenannten Mehrkosten kommen.
Beispiel: Entstehen bei der kieferorthopädischen Behandlung jedoch Mehrkosten, weil man eine höherwertige Versorgung durch Kunststoff- oder Mini-Brackets gewählt hat, werden diese nicht übernommen. Dafür tritt dann die Zahnzusatzversicherung ein. Die Mehrkosten betragen zwischen 500 Euro und 7.000 Euro je nach Wahl des Materials und Behandlungsmethode.
Jetzt zu jedem Abschluss eine unserer Prämien als Dankeschön* sichern. Wählen Sie Ihre Wunschprämie einfach und bequem direkt bei der Dateneingabe im Online-Tarif-Rechner aus. Wir wünschen Ihnen viel Freude mit der kostenfreien Prämie und bedanken uns für das uns entgegengebrachte Vertrauen. Nicht mit anderen Aktionen kombinierbar.
*Sie erhalten einen Gutschein in Höhe von 15 €, wenn der Monatsbeitrag des von Ihnen gewählten Tarifs mindestens 10 € beträgt. Sie erhalten Ihre gewünschte Prämie nach ca. 8 – 12 Wochen per Post.
100 % für prophylaktische Maßnahmen (max. 150 € pro Jahr).
100 % für hochwertigen Zahnersatz.
100 % Prozent Leistung für Kieferorthopädie bei Kindern (max. 3.000 €).
Die Württembergische Zahnzusatzversicherung ZahnSchutz Premium bietet ein Rundum-sorglos-Paket für die Sparte Zahn. Implantate, Brücken und Kronen werden jeweils zu 100 % erstattet. Kinder und Jugendliche erhalten eine Leistung im Bereich der Kieferorthopädie von 100 %, wobei die Summenbegrenzung auf max. 3.000 € festgelegt wird. Die Leistungen für prophylaktische Maßnahmen sind bei der Württembergischen Zahnversicherung mit 150 € pro Kalenderjahr hoch.
90 % für Zahnersatzmaßnahmen (Kronen, Brücken, Implantate).
100 % für Zahnbehandlungen und hochwertige Kunststofffüllungen.
Keine Wartezeit für alle Bereiche.
Der Zahnzusatztarif ZahnSchutz KomfortPlus sieht eine hohe Abdeckung für alle Bereiche vor. Implantate, Brücken, Kronen und die hochwertige Versorgung werden zu 90 % erstattet. Im Bereich Zahnbehandlungen wie Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen sind sogar 100 % der Kosten abgedeckt. Für die professionelle Zahnreinigung werden pro Jahr 150 € erstattet. Auch in diesem Tarif sind Kinder und Jugendliche im kieferorthopädischen Bereich mit 100 % max. 3000 € versichert. Da es in diesem Zahnzusatztarif keine Wartezeiten gibt, kann man die Top-Leistungen sofort in Anspruch nehmen.
100 % für prophylaktische Maßnahmen (max. 80 € pro Jahr).
90 % für Zahnersatz.
90 % Erstattung für Zahnbehandlung und Inlays.
Die Württembergische Zahnzusatzversicherung ZahnSchutz Komfort erstattet 90 % der Kosten für hochwertigen Zahnersatz. Prophylaktische Behandlungen werden mit max. 80 € pro Jahr erstattet. Die Erstattung im Bereich Zahnbehandlungen liegt bei 100 %, somit ohne Eigenanteil. Die Württembergische Zahnversicherung bietet hier eine hervorragende Absicherung zu einem Top-Preis-Leistungs-Verhältnis an. Natürlich gibt es auch hier keinerlei Wartezeiten, sodass man die Leistungen ab Versicherungsbeginn direkt nutzen kann.
75 % für Zahnersatz wie Kronen, Brücken und Implantate.
100 % für Zahnbehandlungen.
Bis zu 80 € pro Jahr für die Prophylaxe.
Der Grundschutz von der Württembergischen ZahnSchutz Kompakt leistet inkl. der gesetzlichen Krankenkasse für hochwertigen Zahnersatz 75 %. Auch für prophylaktische Maßnahmen, wie die professionelle Zahnreinigung, leistet die Zahnzusatzversicherung solide 80 € pro Jahr. Wer eine kleinere Absicherung zu einem günstigen Preis sucht, für den ist der neue Württembergische Zahnzusatztarif bestens geeignet. Natürlich gibt es auch in diesem Tarif keine Wartezeiten und die Leistungsstaffel ist mit 800 € pro Jahr einwandfrei.
100 % Kostenübernahme für Regel- und Privatversorgungen im Bereich Zahnbehandlung incl. Zahnreinigungen.
90 - 100 % für privaten Zahnersatz (Kronenersatz, Implantate, Brückeneinsätze und Verblendungen).
125 € für Brillenersatz, diese Zusatzleistung wird alle zwei Versicherungsjahre von der Württembergische Versicherung übernommen.
Die Württembergische Zahnversicherung ZGU 70 + BZGU 20 + ZB „Zahnarzt-Privat-Plus“ ist der Leistungsstärkste Zahnversicherungsschutz, den es aktuell auf dem deutschen Markt gibt. Er leistet in allen Zahnarztbereichen beinahe zu 100 % der Behandlungskosten und ist zugleich noch einer der wenigen, die mit Altersrückstellung kalkuliert wurden. Zusätzlich übernimmt der Württembergische ZGU70 + ZB +BZGU20 zusätzlich 200 € Leistungen für Narkose, Akupunkturbehandlungen und Hypnose als schmerzlindernde Therapien. Eine Brille ist ebenfalls alle zwei Jahre für 125 €, über den Tarif ZGU 70 + ZB + BZGU 20 der Württembergischen Zahnversicherung eingeschlossen. Die Zahnreinigung ist nach medizinischer Einstufung, auch öfter über den Tarif ZB + BZGU20 durchzuführen. Somit ist der Württembergische Zahntarif ein Alleskönner, unter den Zahnzusatzversicherungen.
80 € für die professionelle Zahnreinigung pro Versicherungsjahr frei zur Verfügung.
90–100 % für private Zahnersatzmaßnahmen, einschließlich Labor und Knochenaufbau.
200 € für Narkosebehandlungen zur Schmerzlinderung und 125 € für Brillen-Leistung.
Die Württembergische ZGU70 + BZGU20 Zahnzusatzversicherung ist ein grandioser Zahnersatz Tarif. Der Württembergische Zahnversicherung-Schutz ist mit Altersrückstellung, daher ist dieser vom Beitrag stabil. Die Tarifvariante ZGU70 + BZGU20 der Württembergische Versicherung ist eine komfortable Zahnzusatzversicherung mit hohen Ansprüchen im Bereich des Zahnersatzes. Der einzige Teil bei der Württembergische-Zahnzusatzversicherung-Variante ist der Ausschluss der Zahnbehandlung, die Wurzel- und Parodontose-Behandlungen beinhaltet. Sonstige Leistungen wie Kunststofffüllungen, Implantate, Kronen, Prothesen, Inlays und Brücken sind bis zu 100 % eingeschlossen. Die dazugehörigen Zusatzsatzleistungen, wie Laborkosten und Knochenaufbau sind ebenfalls im Versicherungsumfang der Württembergische ZGU70 + BZGU20 enthalten.
Die professionelle Zahnreinigung wird zweimal jährlich zu 100 % erstattet.
Parodontose- und Wurzelbehandlungen werden ebenfalls in vollem Umfang erstattet.
Hochwertiger Zahnersatz wird durch den Tarif bei privatärztlicher Abrechnung zu 70 – 100 % inkl. GKV erstattet.
Die Württembergische Zahnzusatzversicherung bietet mit dem Tarif ZGU50 + BZGU20 + ZBU eine gute Grundabsicherung. Gerade in den wichtigen Bereich der Zahnbehandlung und des Zahnersatzes. Die professionelle Zahnreinigung wird in jedem Fall zweimal jährlich, bei medizinischer Notwendigkeit öfter, zu 100 % ohne Leistungsbegrenzung erstattet. Auch in den Bereichen des Zahnersatzes leistet die Zahnzusatzversicherung mindestens 70 % inklusive der Anteile der gesetzlichen Krankenversicherung. Ein großer Vorteil besteht darin, dass die Württembergische Zahnzusatzversicherung in keinem Leistungsbaustein eine Wartezeit verankert ist.
Die professionelle Zahnreinigung wird zweimal jährlich zu 100 % erstattet.
Hochwertige Kunststofffüllungen werden zu 70 – 100 % inkl. GKV durch die Versicherung erstattet.
Privatärztlicher Zahnersatz wird durch den Tarif ZGU50 + BZGU20 zu 70 % erstattet.
Der Württembergische Tarif ZGU50 + BZGU20 ist eine reduzierte Version der Zahntarifes ZGU50 + BZGU20 + ZBU. Er eignet sich für Interessenten, die an einer Zahnzusatzversicherung interessiert sind. Die Leistungen in den Bereichen Zahnbehandlung und Zahnersatz erstattet, die die Lücken der gesetzlichen Krankenkassen zuverlässig ausgleicht oder stark reduziert. Personen mit bereits bestehendem Zahnersatz, der bei Antragstellung intakt ist, oder schon fehlenden Zähnen, können diesen Tarif trotzdem abschließen, allerdings mit einer geänderten Leistungsstaffel.
Zweimal jährlich 100 % Erstattung für die professionelle Zahnreinigung.
100 % Leistung für Wurzel- und Parodontosebehandlungen.
50 – 100 % Erstattung für hochwertigen Zahnersatz.
Die Tarifkombination ZGU30 + BZGU20 + ZBU erstattet im Bereich der Zahnbehandlung und Prophylaxe inkl. und exkl. der gesetzlichen Krankenkassen in vollem Umfang, was jenen Personen zugutekommt, die hohen Wert auf eine einwandfreie Vorsorge ihrer Zähne legen. Der Bereich des Zahnersatzes hingegen, ist durch eine Erstattung von 50 bis 100 % geeignet, um die schwerwiegendsten Lücken der GKV zu schließen. Aufgrund dessen empfehlen wir diesen Tarif vor allem jüngeren Personen, die im Allgemeinen gesunde Zähne haben. Oder Personen, die hauptsächlich Wert auf den Baustein der Zahnbehandlung legen.
Bis zu 100 % Leistung für hochwertige Kunststofffüllungen.
50 – 100 % Erstattung für hochwertigen Zahnersatz.
Die Württembergische Zahnversicherung hat mit dem Tarif ZGU30 + BZGU20 eine Grundabsicherung im Bereich des Zahnersatzes geschaffen, die vor hohen finanziellen Aufwendungen schützt. Für die professionelle Zahnreinigung ist pro Kalenderjahr 80 € für eine Erstattung hinterlegt, dieses deckt nicht kompletten Kosten für zwei Zahnreinigungen pro Jahr. Für einen hochwertigeren Schutz empfehlen wir unseren Kunden, entweder diesen Tarif um den Baustein ZBU zu erweitern oder den nächst höherem Tarif zu wählen.
70 – 100 % Erstattung für hochwertige Kunststofffüllungen erhalten Sie durch die Württembergische Zahnzusatzversicherung ZGU 70.
Der Tarif ZGU70 leistet 70 % für Implantate, Inlays, sowie Brücken und Kronen.
Bis zu acht fehlende Zähne können bei diesem Zahnzusatzversicherungstarif mitversichert werden.
Der private Zahnzusatztarif ZGU70 der Württembergischen Zahnzusatzversicherung ist bestens für Personen geeignet, die einen reinen Zahnersatztarif wünschen. Durch die gute Erstattungsleistung von 70 % für hochwertigen Zahnersatz sind die größten Erstattungslücken zwischen GKV-Leistung und Eigenanteil überbrückt. Wer allerdings Wert auf eine zusätzliche Erstattung für Zahnbehandlung und Prophylaxe legt, sollte sich den Tarif ZGU70 + BZGU20 genauer ansehen.
50 – 100 % Erstattung für hochwertigen Zahnersatz.
50 % Leistung für Inlays (Gold, Keramik, Kunststoff) inkl. GKV.
Veneers werden bis zum 8er-Zahn erstattet.
Der einzelne Baustein ZGU50 der Württembergischen Zahnzusatzversicherung leistet lediglich im Bereich des Zahnersatzes, jedoch nicht in dem wichtigen Bereich der Zahnbehandlung. Für Implantate und Inlays erstattet dieser Tarif 50 %. Bei Kronen, Brücken, hochwertigem Zahnersatz und hochwertigen Kunststofffüllungen leistet der Tarif 50 – 100 %. Der private Zahntarif ZGU50 ist ein guter Einsteiger-Tarif. Für Personen, die alleinig nach einem Tarif suchen, der rein für Zahnersatz leistet, sind mit diesem Tarif gut bedient.
Bis zu acht fehlende Zähne können mitversichert werden.
Wenn Sie eine Grundabsicherung wünschen, die im Bereich Zahnersatz leistet, ist dieser Tarif ZGU30 der Württembergischen eine ideale Einsteiger-Absicherung. Um jedoch einen ausreichenden Schutz zu erhalten, sollten Sie sich unter anderem die Tarifkombination ZGU30+BZGU20+ZBU ansehen, da diese auch für den Bereich der Zahnbehandlung leistet und einen höheren Erstattungssatz bei Zahnersatz leistet.
20 % für hochwertigen Zahnersatz wie Implantate, Kronen, Inlays, Füllungen und Brücken.
80 € für die Zahnreinigung pro Versicherungsjahr frei zur Verfügung.
200 € für Narkosebehandlungen zur Schmerzlinderung und 125 € für Brillen-Leistung.
Die Württembergische BZGU20 Zahnzusatzversicherung ist sehr beliebt, da dieser 80 € für die professionelle Zahnreinigung und zugleich für Sehhilfe alle zwei Jahre zu 125 € erstattet. Der Württembergische Zahnversicherung Tarif BZGU20 ist ohne Altersrückstellung, jedoch ist ein Beitrag fest für alle Altersgruppen hinterlegt. Die Württembergische Zusatzversicherung mit einer kleinen Absicherung im Bereich der Zahnzusatzversicherung und zusätzlichen tollen Leistungen für Brille und Zahnreinigung. Die eigentlichen Inhalte wie eine normale Zahnzusatzversicherung der Württembergische Zusatzversicherung wie Zahnbehandlung (Wurzel- und Parodontose-Behandlungen) sind nicht enthalten. Sonstige Leistungen wie hochwertige Kunststofffüllungen, Implantate, Kronen, Inlays und Brücken sind bis zu 20 % im Versicherungsumfang der Württembergische BZGU20 eingeschlossen.
100 % für privat- oder Mehrkosten von Wurzel- und Parodontosebehandlungen.
100 % für weiße hochwertigen Kunststofffüllungen.
Die Württembergische Zahnzusatzversicherung ZBU erstattet für Zahnbehandlung und Prophylaxe inkl. und exkl. der GKV zu 100 % der zahnärztlichen Kosten. Wer auf einwandfreie Vorsorge im Bereich der Zähne wünscht, ist bei der Württembergische ZBU Zahnversicherung bestens aufgehoben. Gerade für jüngere Personen ist die Variante der Württembergische Zusatzversicherung sehr interessant, da der Zahnersatz in der Regel zu einem späteren Zeitpunkt erst zutrifft. So ist die günstige Zahnzusatzversicherung der Württembergische für Personen ausgezeichnet geeignet, die einen großen Wert auf Zahnbehandlung legen.
300 € für professionelle Zahnreinigung alle zwei Jahre ab Versicherungsbeginn.
90 % für hochwertige Zahnersätze wie Implantate, Brücken, Veneers und Kronen.
Neueste Behandlungsmethoden sind eingeschlossen und das auch vom Privatarzt.
Neu, leistungsstark und günstig! Der neue Württembergische Zahnzusatzversicherung ZahnPremium ZE90 + Zahnbehandlung ZBE lässt dem Versicherten keine Wünsche mehr offen. Muss eine Behandlung durchgeführt werden, kann der eigentliche Kassenpatient auf die neueste, beste, private Leistung zurückgreifen, die der Zahnarzt anbietet. Am Ende kann der Versicherte mit einem Lächeln die Zahnarzt-Praxis verlassen. Da die Württembergische Zahnzusatzversicherung ZE 90 + ZBE Premium alle Kosten mindestens zu 90 % erstattet, ist sie aktuell die beste Zahnzusatzversicherung mit einem hervorragenden Preis- und Leistungsverhältnis. Bei Stiftung Warentest/ Finanztest wird erwartet, dass sich der Württembergische Zahn ZE 90 Premium + ZBE mit der Note „sehr gut“ (Komma weg) unter den besten drei Zahnzusatzversicherungen platziert.
100 % für die Zahnbehandlung, zum Beispiel für Parodontal- und Wurzelbehandlungen
100 % für prophylaktische Maßnahmen wie die professionelle Zahnreinigung und die Fissurenversiegelung
90 % für hochwertigen Zahnersatz wie Brücken, Kronen und Prothesen sowie für Implantate und Inlays
100 % für hochwertige Kunststofffüllungen
Im Tarif DUOSchutz D1 ZE90+ZBE der Württembergische Zahnversicherung sind außerdem besondere Maßnahmen zur Schmerzlinderung vorgesehen, unter anderem Akupunktur, Hypnose und Narkose. Versichert sind auch kieferorthopädische Maßnahmen für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Aufgrund der Kooperation der Württembergische Krankenversicherung AG mit der Initiative Gesundversichert e.V. können in Bezug auf Preis und Leistung einzigartige Deckungskonzepte im Bereich der Zahnzusatzversicherungen angeboten werden.
100 % für Zahnprophylaxe, Zahn-, Wurzelbehandlung und Fissurenversiegelung.
90 % für hochwertigen Ersatz der Zähne inklusive der Kassenleistung und Deckung der Zusatzkosten wie Laborkosten und Knochenaufbau.
125 € für Sehhilfen, für Brillengestelle und Sichtgläser werden alle zwei Versicherungsjahre gleißtet.
Für Brille, Zahnersatz und Zahnbehandlung ist gesorgt, der Rundumschutz der Württembergische Versicherung mit dem Tarif ZE70 + ZBE + BZG20 zum kleinen Beitrag. Beginnend mit der Brillenerstattung, die alle zwei Jahre 125 € für Gestelle oder für die Gläser erstattet werden. Im Bereich des Zahnersatzes stehen 90 % für hochwertige Kronen, Implantate, Brücken, Inlays, Veneers oder Stiftzähne von der Württembergischen Versicherung zur Auswahl. Zusätzlich werden 360 € für die professionelle Zahnreinigung innerhalb von zwei Jahre rückerstattet. Die Württembergische Zahnzusatzversicherung ZE70 + ZBE + BZG20 gehört zu den leistungsstärksten Tarifen auf dem deutschen Markt.
Alle 2 Jahre werden bis zu 300 € für prof. Zahnreinigungen erstattet.
70 % für Kronen, Brücken, Implantate inklusive des Knochenaufbaus, sowie Laborkosten.
Keine Wartezeit für alle Behandlungsbereiche und private Zahnarzt-Wahl.
Die günstige Zahnzusatzversicherung der Württembergischen Versicherung ist nicht nur preislich attraktiv, sondern kann sich auch mit 70 % Leistungserstattung sehen lassen. Jeder, der eine Zahnversicherung mit einem guten Preis- und Leistungsverhältnis sucht, kann mit dem Tarif ZahnKomfort ZE70 + Zahnbehandlung ZBE sehr zufrieden sein. In der Zahnbehandlung leistet der kleine Zahntarif Württembergische Komfort ZE 70 + ZBE ebenfalls wie der große. Im Bereich des Zahnersatzes wird die Leistung auf 70 % für Implantate, Kronen, Brücken und Veneers im Tarifumfang der Württembergischen Zahnzusatzversicherung angepasst.
100 % für die Zahnbehandlungen, unter anderem für Wurzel- und Parodontosebehandlungen
100 % für die Zahnprophylaxe, zum Beispiel für die professionelle Zahnreinigung
70 % und 75 % für den Zahnersatz wie Kronen, Brücken und Prothesen, ebenso wie für Inlays und Implantate
100 % für hochwertige Kunststofffüllungen
Im Tarif DUOSchutz D2 ZE70+ZBE sind außerdem besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung ebenso wie kieferorthopädische Maßnahmen für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr versichert. Die Württembergische Krankenversicherung AG kooperiert mit der Initiative Gesundversichert e.V., wodurch in Bezug auf Preis und Leistung einzigartige Deckungskonzepte im Bereich der Zahnzusatzversicherung angeboten werden.
90 % für Kronen, Implantate, Veneers, Brücken und deren Laborkosten.
80 € pro Versicherungsjahr für die prof. Zahnreinigung.
125 € für Sehhilfen wie Brillengestelle und Gläser alle 24 Monate.
Durch die Kombination dieser zwei Tarifbausteine ZahnKomfort (ZE70) + ZahnPlus (BZGU20) der Württembergischen Versicherung werden 90 % bei hochwertigen Zahnersätzen geleistet. Zusätzlich ist in der Württembergische Zahnzusatz Versicherung, die professionelle Zahnprophylaxe zu 80 € pro Jahr + 200 € innerhalb von zwei Jahren, mit abgesichert.
100 % für prof. Zahnreinigung, begrenzt auf 24 Monate auf 360 €.
70 % für hochwertige Verblendschalen, Implantate, Brücken, Kronen.
125 € für Brillengestelle und Gläser nach Ablauf von 24 Monaten.
Guter Zahnersatz ist teuer. Mit der richtigen Absicherung, wie zum Beispiel bei der Württembergische Versicherung ZahnKompakt (ZE50) + Zahnbehandlundlung (ZBE) + ZahnPlus (BZGU20), kann der Versicherte mit einem Lächeln die Praxis verlassen. Die Württembergische Zahnzusatzversicherung erstattet für teureren Ersatz eines Zahnes zu 70 %. Zugleich kann der Versicherte innerhalb von 2 Jahren auf 360 € für die professionelle Zahnreinigung zurückgreifen. Für eine neue Brille ist ebenfalls gesorgt und kann mit 125 € alle zwei Versicherungsjahre mit genutzt werden.
Bis zu 300 € für 2 Jahre bei der prof. Zahnreinigung als Erstattung.
50 % für Zahnersätze und Laborkosten, Knochenaufbau.
Keine Wartezeit, nach Vertragsbeginn anfallenden Kosten.
Die kleinste der neuen Zahnzusatzversicherungen der Württembergische Krankenversicherung ist der Württembergische ZahnKompakt ZE50 + ZBE. Hier kann sich der Interessent eine Grundabsicherung für seine Zähne holen. Insbesondere, wenn die Zahnbehandlung und Zahnreinigung mehr erwünscht sind, ist der kleinste Zahnzusatz-Tarif ideal. Ein Optionsrecht für später ist leider im Zahnersatz Zahn ZE50 nicht eingeschlossen.
100 % für den einfachsten Zahnersatz, die sogenannte Regelversorgung.
70 % für hochwertigen Ersatz der Zähne mit Einschluss der damit verbundenen Behandlungskosten.
20 - 70 % für Kunststofffüllung aus hochwertigen Kunststoff und Keramik angemischt.
Die Württembergische Versicherung bringt mit dem Zahntarif ZE50 und BZGU20 eine feste Rückerstattung ohne Kassenzuschuss von 70 % für Zahnersatz erstattet. Eine Brillenerstattung ist mit 125 € alle zwei Jahre ebenfalls enthalten. Zusätzlich stehen 360 € für professionelle Zahnreinigung innerhalb von zwei Jahre zur Verfügung.
90 % für hochwertige Zahnersätze, Reparaturen und Laborkosten.
90 % für Implantate und Laborkosten sowie Knochenaufbau.
100 % für die einfache Regelversorgung des Zahnes.
Mit 90 % für Zahnersatz ist der Württembergische Zahn Premium ZE90 hervorragend und kann alles abdecken, was ein guter Zahnersatztarif bieten muss. Zusätzlich werden alle Kosten, die rund um den Zahnersatz stehen, ebenfalls von 90 bis 100 % über die Württembergische Versicherung erstattet.
70 % bei Zahnersatz wie Implantate, Knochenaufbau und Laborkosten.
70 % für Kronen, Brücken, Prothesen und Inlays aus Keramik.
200 € für professionelle Zahnreinigung, begrenzt auf 2 Versicherungsjahre.
Hochwertiger Ersatz der Zähne werden immer wichtiger und wird von der Württembergische Versicherung mit dem Tarif ZahnKomfort (ZE70) inklusive der Kassenleistung, zu 70 % übernommen.
50 % Erstattung für hochwertige Zahnersätze wie Implantate, Veneers, Kronen Stiftzähne.
50 % für Implantate und Laborkosten sowie Knochenaufbau.
100 % für die einfache Regelversorgung des Zahnes.
Insgesamt erstattet die Zahnzusatzversicherung ZahnKompakt (ZE50) der Württembergische Krankenversicherung bis zu 50 % für alle hochwertigen Zahnersätze.