Zahnzusatzversicherung - Ratgeber

Alles rund um Ihre Zahnzusatzversicherung

Wollen Sie Vertragsdaten ändern, Ihre Zahnzusatzversicherung wechseln oder die Kostenerstattung für Behandlungen beantragen? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Zahnzusatzversicherungen.

Wann ist eine Vertragsänderung Ihrer Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Eine Änderung des bestehenden Vertrags ist dann sinnvoll, wenn sich Ihre persönlichen Daten geändert haben, zum Beispiel nach einem Umzug, einer Namensänderung oder bei Änderung der Bankdaten. Sinnvoll ist eine Vertragsänderung zudem, falls Sie eine Änderung der Zahlungsperiode wünschen, etwa von monatlich auf jährlich.

Wie kann ich eine Datenänderung meines Zahnzusatz-Versicherungsvertrages veranlassen?

Haben sich Ihre persönlichen Daten geändert, müssen Sie dies Ihrer Zahnzusatzversicherung in der Regel schriftlich mitteilen. Die Änderungsmitteilung enthält Ihre Versicherungsnummer, die genaue Angabe des Versicherungsproduktes, zu dem Sie die Änderung vornehmen wollen, Ihre alten und neuen Daten sowie die Angabe des Änderungsgrundes. Bei vielen Versicherungen ist die Vertragsänderung zudem online möglich.

Wie kann ich eine Rechnung meines Zahnarztes einreichen?

Die Rechnung Ihres Zahnarztes schicken Sie direkt an Ihre Versicherungsgesellschaft. Die meisten Versicherungen verlangen die Rechnung im Original.

Auf der Rechnung muss die jeweilige Gebührenkennziffer vermerkt sein, zudem sollten Sie auf allen Rechnungen Ihre persönliche Versicherungsnummer vermerken. Manche Zahnzusatzversicherungen verlangen außerdem das Bonusheft in Kopie. Beachten Sie zu diesem Thema auch unseren Servicebereich "Rechnung bei der Zahnzusatzversicherung einreichen".

Was muss ich bei einem Kostenvoranschlag beachten?

Stehen umfangreichere Behandlungen an, ist es sinnvoll, einen Heil- und Kostenplan (HKP) erstellen zu lassen. Der Kostenvoranschlag muss folgende Informationen beinhalten:

  • Art des vorliegenden Zahnschadens
  • Behandlungsvorschlag des Zahnarztes
  • Angaben zur Regelversorgung
  • Behandlungswunsch des Patienten, falls von Regelversorgung abweichend

Weiter Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Artikel "Wie muss man vorgehen, damit die Kosten erstattet werden?"

Wie kann ich den Vertrag wechseln?

Haben Sie eine günstigere Versicherung gefunden oder benötigen einen Tarif mit mehr Leistung? Um Ihre Zahnzusatzversicherung zu wechseln, müssen Sie zunächst den alten Vertrag ordentlich kündigen. Für die meisten Zahnzusatzversicherungen gilt eine Mindestlaufzeit von 12 bis 24 Monaten. Anschließend können Sie mit einer Frist von drei Monaten vor Versicherungsende kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem Versicherer fristgemäß zugehen. Empfehlenswert ist der Versand per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis über die Kündigung in der Hand haben. Zum Zeitpunkt der Kündigung sollten Sie sich nicht in Behandlung befinden, da die neue Versicherung dann die Kostenübernahme verweigern kann.

In unserem Servicebereich finden Sie Kündigungsformulare und weitere wichtige Informationen zum Wechsel der Zahnzusatzversicherung.

Nach einer Beitragserhöhung besteht das Recht auf außerordentliche Kündigung mit einer Frist von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung.

Was muss ich tun, damit die Kosten für den Zahnersatz übernommen werden?

Benötigen Sie Zahnersatz, empfiehlt es sich immer, zunächst den Heil- und Kostenplan (HKP) an die Versicherungsgesellschaft zu senden. Selbst, wenn diese den HKP vor Behandlungsbeginn nicht verlangt, kann die Versicherung auf Grundlage des Kostenvoranschlags eine verbindliche Zusage zur Kostenübernahme machen. Das bewahrt vor bösen Überraschungen nach der Behandlung.

Nach der Behandlung erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt die Rechnung über den Zahnersatz. Diese schicken Sie wie oben beschrieben im Original an Ihre Versicherungsgesellschaft, je nach Tarif zusammen mit einer Kopie des Bonusheftes. Anschließend erhalten Sie die tariflich vereinbarten Leistungen auf Ihr Konto überwiesen.

Was muss ich tun, damit die Kosten für die professionelle Zahnreinigung übernommen werden?

Prüfen Sie zunächst, ob Ihre Versicherung die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung übernimmt. Die meisten Versicherungen erstatten die Kosten für zweimal im Jahr durchgeführte professionelle Zahnreinigung bis zu einer bestimmten Höchstgrenze. Um die Kostenerstattung zu beantragen, senden Sie Ihre Rechnung direkt an Ihre Versicherungsgesellschaft.

Muss ich meinem Zahnarzt sagen, dass ich eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen habe?

Ja, Sie sollten Ihren Zahnarzt über den Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung informieren. Sie profitieren dadurch von viele Vorteile. Ebenso sollten Sie ihm mitteilen, welche Leistungen Ihr Tarif umfasst. So kann der Zahnarzt Ihre Behandlung optimal auf Ihren Versicherungstarif abstimmen.

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