Allgemeine Leistungsaspekte der ARAG Zahnzusatzversicherung
ARAG Zahnzusatzversicherung
Die ARAG Versicherung ist Deutschlands größter in Familienbesitz befindlicher Versicherungskonzern und legt daher besonderen Fokus auf die Familienversicherung und Krankenzusatzversicherung
Die Tarife der ARAG Zahnzusatzversicherung bieten umfassenden Schutz in allen Bereichen der Zahnbehandlung, des Zahnersatzes und der Zahnprophylaxe. Es gibt jedoch auch spezifische Tarife, die je nach Bedarf des Versicherten einen Basisschutz oder umfassenderen Schutz bieten.
Mehrere Tarife bietet die ARAG Versicherung bereits an, darunter der ARAG DentalPro Z70, der ARAG DentalPro Z100, der ARAG DentalPro Z90Bonus und der ARAG DentalPro Z50/90.
Neu hinzugekommen sind die Tarife ARAG Dent100, ARAG Dent90+ und ARAG Dent90, die einen sehr umfangreichen Schutz bieten und insbesondere im Bereich Kieferorthopädie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene punkten.
Der ARAG Dent100 bietet den besten Schutz und deckt alle Bereiche zu 100 % ab. Der ARAG DentalPro Z100 bietet mit 80 % für Zahnersatz und kieferorthopädische Maßnahmen sowie 100 % für die Zahnprophylaxe den besten Schutz unter den bereits bestehenden Tarifen.
Ein Basistarif ist der ARAG DentalPro Z50/90, der Versicherte belohnt, die ein lückenlos geführtes Bonusheft haben.
Bei der Regelversorgung handelt es sich um eine von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegte medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung, für die Festkostenzuschüsse definiert sind. Ausschlaggebend für die Höhe ist die Anzahl der Jahre des lückenlos gepflegten Bonusheftes. Möchte man eine höherwertige Versorgung, erhält der Patient von der gesetzlichen Krankenkasse trotzdem nur den Festkostenzuschuss für die Standardversorgung.
Beispiel: Festzuschuss ohne Bonusheft 60 %, mit 5 Jahre Bonusheft 70 % und mit 10 Jahren Bonusheft 75 % von den Kosten einer Regel-/ Standardversorgung.
100 % 100 %
Implantate
Implantate sind deutlich kostenintensiver als Brücken, jedoch müssen bei der Brücke gesunde Zähne als Brückenpfeiler angeschliffen werden und damit ist eine Implantatlösung schonender für die Zahnsubstanz. Das Implantat wird in den Kieferknochen eingesetzt und ist eine künstliche Zahnwurzel.
Beispiel: Die Kosten für ein Implantat mit Keramikkrone liegen durchschnittlich bei ca. 2.300 Euro. Dabei bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse lediglich ca. 255 Euro. Demnach entsteht ein durchschnittlicher Eigenanteil von 2.045 Euro. Mit der richtigen Tarifwahl können Sie Ihren Eigenanteil auf ein Minimum reduzieren.
Besonders ist bei einem Abschluss eines Zahnzusatztarifs darauf zu achten, dass neben dem Implantat auch ein etwaiger Knochenaufbau mitversichert ist. Der Knochenaufbau dient als Vorbereitung eines Implantats, wenn der eigene Kieferknochen zu schwach ist.
Beispiel: Die Gesamtkosten eines Implantats mit vorangehendem Knochenaufbau kann schnell zwischen 3.000 Euro bis 3.500 Euro liegen.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen Festzuschuss. Die meisten Zahnzusatztarife übernehmen als Aufstockung zum Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse meist einen Prozentsatz der Kosten. Die Kosten für eine Brücke oder Krone können je nach Material und Ausführung zwischen 600 Euro und 2.500 Euro betragen.
Beispiel: Die Kosten für eine dreigliedrige Keramikbrücke (Zahnersatz für einen fehlenden Zahn) betragen etwa 1.000 Euro. Die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt ca. 471 Euro. Dadurch entsteht eine Zahlungslücke von 529 Euro, die Sie durch eine Zahnzusatzversicherung reduzieren können.
Inlays sind Einlagefüllungen, die in einem Dentallabor angefertigt werden. Sie werden in den präparierten Zahn eingeklebt oder einzementiert. Inlays bestehen aus Kunststoff, Gold, Titan oder Keramik und weisen aufgrund ihrer präzisen Anpassung eine gute Haltbarkeit auf. Aus ästhetischen Gründen werden Kunststoff- und Keramik-Inlays bevorzugt, da sie an die Zahnfarbe angepasst werden können.
Beispiel: Ein Inlay aus Keramik kostet durchschnittlich 550 Euro. Für ein Inlay erhält man lediglich einen Zuschuss in Höhe einer normalen Zahnfüllung. Dieser beträgt ca. 40 Euro. 510 Euro beträgt Ihr Eigenanteil.
Keramikverblendungen sind hauchdünne Schalen aus Keramik, die als Blenden auf die Vorderzähne kommen. Alternativ dienen Keramikverblendungen, wenn dich die Zähne oder alte Füllungen stark verfärbt haben oder abgestorben sind und dunkler werden. Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen, die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für eine entsprechende Versorgung.
Beispiel: Die Kosten für eine Verblendschale aus Keramik betragen pro Zahn ca. 500 Euro – 800 Euro, je nach Vorarbeit und Aufwand.
90 % - 100 %, bis 7er Zahn 90 % - 100 %, Leistungssteigerung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 100 %, bis 7er Zahn
Labortechnische Kosten
Zahnersatz ist teuer, zu dem zahnärztlichen Honorar, entstehen hohe Material und Laborkosten. Für Material und Labor gibt es keinen allgemeinen oder verbindlichen Preis. Gesetzlich und privat versicherte Patienten erhalten nicht selten unterschiedlich hohe Rechnungen für die gleichen Versorgungen. Manche Zahnzusatzversicherungen haben Preisverzeichnisse an der die Erstattungen festgelegt werden, andere haben Angemessenheitsklauseln.
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Die Funktionsanalyse hat sich außerdem bei der Planung von Brücken, Kronen, Inlays und von umfangreichen Rehabilitationen bewährt.
Im Bereich Zahnersatz hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Hochwertige Kunststofffüllungen (inkl. GKV)
Hochwertige Kunststofffüllungen bestehen aus Füllmittel in Ihrer individuellen Zahnfarbe und für eine schönere Zahnästhetik. Zahnärzte nennen diese auch Kompositfüllungen, welches ein Verbundwerkstoff ist aus fein zerriebenem Glas oder Keramik mit einem Kunststoffanteil.
Beispiel: Hochwertige Füllungen aus Keramik kosten rund 180 Euro, von dem die gesetzliche Krankenkasse nur 40 Euro übernimmt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt lediglich 40 Euro, für die hochwertige Füllung aus Keramik, bei der die Kosten um 180 Euro liegen. Die Behandlungskosten für eine einfache Kompositfüllung im Frontzahnbereich werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Im Seitenzahnbereich erstattet die gesetzliche Krankenkasse lediglich Amalgamfüllungen. Die Mehrkosten für eine Kompositfüllung müssten Sie selbst tragen.
100 % 100 %
Parodontalbehandlung (inkl. GKV)
Die Kosten für die Parodontalbehandlung unterteilen sich in Vorbehandlung, Hauptbehandlung, Nachbehandlung und Prophylaxe, wobei die gesetzliche Krankenkasse lediglich die Kosten für die Hauptbehandlung und die Nachbehandlung trägt. Parodontalbehandlung inkl. GKV bedeutet, dass die private Zahnzusatzversicherung die Kosten in der vertraglich festgelegten Höhe trägt abzüglich der Kosten der gesetzlichen Krankenkasse.
100 % 100 %
Wurzelbehandlung (inkl. GKV)
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur unter der Voraussetzung, dass ein Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Da nicht immer alle Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, übernimmt die private Zahnzusatzversicherung die restlichen Kosten zu dem im Tarif hinterlegten Prozentsatz.
100 % 100 %
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Diese Behandlung wird bei den Aufbissbehelfen und Aufbissschienen angewendet.
nicht versichert nicht versichert
Wartezeit Zahnbehandlung
Im Bereich der Zahnbehandlung hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Professionelle Zahnreinigung
Für eine umfangreiche Prophylaxe ist die professionelle Zahnreinigung Pflicht. Bei der großen Auswahl an Zahnzusatztarifen sollten sie darauf achten, dass mindestens einmal im Jahr die Kosten für die professionelle Zahnreinigung von ihrer Zahnzusatzversicherung übernommen werden.
Die Versicherungen bieten unterschiedliche Abrechnungsalternativen an. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Behandlung eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung erhalten. In den meisten Fällen behalten Sie das Duplikat und der Versicherer erhält das Original, damit Sie Ihre Erstattungsleistung erhalten.
100 %, 2 x bis zu 100 € je Behandlung, max. 200 € je Jahr 100 %, 2 x bis zu 100 € je Behandlung, max. 200 € je Jahr, Mindestalter ab 18 Jahren
Weitere prophylaktische Leistungen
Zur Prophylaxe zählen alle vorbeugenden Maßnahmen oder Behandlungen, die zum Beispiel das Entstehen einer Krankheit wie Karies oder Zahnfleischbluten verhindern sollen.
Fissurenversiegelung
Um Karies an den Fissuren (Erhebungen und Vertiefungen an den Backenzahnoberflächen) zu vermeiden, kann man diese mithilfe von Kunststofflacken versiegeln. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet diese Leistung nur noch für die hinteren Kinder-Backenzähne.
Fluoridierung
Überempfindlichen Zähnen oder freiliegende Zahnhälse werden nach einer professionellen Zahnreinigung (PZR) häufig mit einem speziellen Florid-Gel oder –Lack behandelt. Dies verhilft Zähnen und Zahnhälsen gegenüber Karies-Erreger widerstandsfähiger zu sein. In bestimmten Fällen ist die Fluoridierung eine Privatleistung und kann über den Tarif mit der genannten Leistungshöhe abgerechnet werden.
Kariesrisikodiagnostik
Die Kariesrisikodiagnostik ist eine prophylaktische Methode zur Früherkennung von Karies. Eine Diagnose in der Entstehungsphase ist deshalb wichtig, um sie minimalinvasiv - ohne einen möglichst geringen Zahnhartsubstanzverlust - therapieren zu können.
Mundhygienestatus
Die Bestimmung des Mundhygienestatus beinhaltet verschiedene Untersuchungen, die angewendet werden, um den aktuellen Zustand der Mundhygiene eines Patienten festzustellen. Das ist wahlweise möglich durch die Beurteilung der Mundhygiene, das Einfärben der Zähne, das Erstellen eines Zahnsteinindex, eines Belagindex oder eines Papillen-Blutungs-Index.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bei Patienten über 18 Jahren nur bei schwereren Kieferanomalien kieferorthopädische Behandlungen. Dabei ist neben dem kieferorthopädischen Eingriff auch eine kieferchirurgische Korrektur erforderlich. Kieferanomalien werden bei besonderen Kiefer- und Gesichtschirurgen durchgeführt. Die meisten anderen Fälle kieferorthopädischer Eingriffe sind bei Erwachsenen nicht für eine Kostenübernahme durch die GKV vorgesehen.
90 %, nur bei medizinischer Notwendigkeit 190 %, nur bei medizinischer Notwendigkeit 1
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 2
Bei der Einordnung von Kindern und Jugendlichen in die kieferorthopädische Indikationsgruppe 2 (KIG 2) handelt es sich um eine Zahnfehlstellung mit geringer Ausprägung, die allerdings im Sinne des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkasse nicht behandlungsbedürftig ist.
Beispiel: Zum Schweregrad zwei zählen distale Bisslagen oder ein offener Biss. In beiden Fällen leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht für Korrekturmaßnahmen. Die Kosten betragen zwischen 2.500 Euro und 7.000 Euro je nach Material und Methode.
90 % 90 %, der späteste Beginn der Behandlung ist mit 17 Jahre
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 3 - 5
Bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 (KIG 3-5) handelt es sich um eine deutliche bis extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet bis zum Ende des 17. Lebensjahres sämtliche Kosten für die Behandlung. Diese spiegelt aber leider oftmals nicht den heutigen Stand der Technik im Bereich Kieferorthopädie wieder. Somit kann es zu sogenannten Mehrkosten kommen.
Beispiel: Entstehen bei der kieferorthopädischen Behandlung jedoch Mehrkosten, weil man eine höherwertige Versorgung durch Kunststoff- oder Mini-Brackets gewählt hat, werden diese nicht übernommen. Dafür tritt dann die Zahnzusatzversicherung ein. Die Mehrkosten betragen zwischen 500 Euro und 7.000 Euro je nach Wahl des Materials und Behandlungsmethode.
90 %, max. 2.000 € 90 %, max. 2.000 €, der späteste Beginn der Behandlung ist mit 17 Jahre
Bei der Regelversorgung handelt es sich um eine von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegte medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung, für die Festkostenzuschüsse definiert sind. Ausschlaggebend für die Höhe ist die Anzahl der Jahre des lückenlos gepflegten Bonusheftes. Möchte man eine höherwertige Versorgung, erhält der Patient von der gesetzlichen Krankenkasse trotzdem nur den Festkostenzuschuss für die Standardversorgung.
Beispiel: Festzuschuss ohne Bonusheft 60 %, mit 5 Jahre Bonusheft 70 % und mit 10 Jahren Bonusheft 75 % von den Kosten einer Regel-/ Standardversorgung.
100 % 100 %
Implantate
Implantate sind deutlich kostenintensiver als Brücken, jedoch müssen bei der Brücke gesunde Zähne als Brückenpfeiler angeschliffen werden und damit ist eine Implantatlösung schonender für die Zahnsubstanz. Das Implantat wird in den Kieferknochen eingesetzt und ist eine künstliche Zahnwurzel.
Beispiel: Die Kosten für ein Implantat mit Keramikkrone liegen durchschnittlich bei ca. 2.300 Euro. Dabei bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse lediglich ca. 255 Euro. Demnach entsteht ein durchschnittlicher Eigenanteil von 2.045 Euro. Mit der richtigen Tarifwahl können Sie Ihren Eigenanteil auf ein Minimum reduzieren.
90 % 90 %
Knochenaufbau
Besonders ist bei einem Abschluss eines Zahnzusatztarifs darauf zu achten, dass neben dem Implantat auch ein etwaiger Knochenaufbau mitversichert ist. Der Knochenaufbau dient als Vorbereitung eines Implantats, wenn der eigene Kieferknochen zu schwach ist.
Beispiel: Die Gesamtkosten eines Implantats mit vorangehendem Knochenaufbau kann schnell zwischen 3.000 Euro bis 3.500 Euro liegen.
90 % 90 %
Kronen, Brücken und Prothesen
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen Festzuschuss. Die meisten Zahnzusatztarife übernehmen als Aufstockung zum Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse meist einen Prozentsatz der Kosten. Die Kosten für eine Brücke oder Krone können je nach Material und Ausführung zwischen 600 Euro und 2.500 Euro betragen.
Beispiel: Die Kosten für eine dreigliedrige Keramikbrücke (Zahnersatz für einen fehlenden Zahn) betragen etwa 1.000 Euro. Die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt ca. 471 Euro. Dadurch entsteht eine Zahlungslücke von 529 Euro, die Sie durch eine Zahnzusatzversicherung reduzieren können.
90 % 90 %
Einlagefüllungen wie Inlays und Onlays
Inlays sind Einlagefüllungen, die in einem Dentallabor angefertigt werden. Sie werden in den präparierten Zahn eingeklebt oder einzementiert. Inlays bestehen aus Kunststoff, Gold, Titan oder Keramik und weisen aufgrund ihrer präzisen Anpassung eine gute Haltbarkeit auf. Aus ästhetischen Gründen werden Kunststoff- und Keramik-Inlays bevorzugt, da sie an die Zahnfarbe angepasst werden können.
Beispiel: Ein Inlay aus Keramik kostet durchschnittlich 550 Euro. Für ein Inlay erhält man lediglich einen Zuschuss in Höhe einer normalen Zahnfüllung. Dieser beträgt ca. 40 Euro. 510 Euro beträgt Ihr Eigenanteil.
90 % 90 %
Keramikverblendung
Keramikverblendungen sind hauchdünne Schalen aus Keramik, die als Blenden auf die Vorderzähne kommen. Alternativ dienen Keramikverblendungen, wenn dich die Zähne oder alte Füllungen stark verfärbt haben oder abgestorben sind und dunkler werden. Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen, die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für eine entsprechende Versorgung.
Beispiel: Die Kosten für eine Verblendschale aus Keramik betragen pro Zahn ca. 500 Euro – 800 Euro, je nach Vorarbeit und Aufwand.
90 %, bis 6er Zahn 90 %, bis 6er Zahn
Labortechnische Kosten
Zahnersatz ist teuer, zu dem zahnärztlichen Honorar, entstehen hohe Material und Laborkosten. Für Material und Labor gibt es keinen allgemeinen oder verbindlichen Preis. Gesetzlich und privat versicherte Patienten erhalten nicht selten unterschiedlich hohe Rechnungen für die gleichen Versorgungen. Manche Zahnzusatzversicherungen haben Preisverzeichnisse an der die Erstattungen festgelegt werden, andere haben Angemessenheitsklauseln.
90 % 90 %
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Die Funktionsanalyse hat sich außerdem bei der Planung von Brücken, Kronen, Inlays und von umfangreichen Rehabilitationen bewährt.
90 % 90 %
Wartezeit Zahnersatz
Im Bereich Zahnersatz hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Hochwertige Kunststofffüllungen (inkl. GKV)
Hochwertige Kunststofffüllungen bestehen aus Füllmittel in Ihrer individuellen Zahnfarbe und für eine schönere Zahnästhetik. Zahnärzte nennen diese auch Kompositfüllungen, welches ein Verbundwerkstoff ist aus fein zerriebenem Glas oder Keramik mit einem Kunststoffanteil.
Beispiel: Hochwertige Füllungen aus Keramik kosten rund 180 Euro, von dem die gesetzliche Krankenkasse nur 40 Euro übernimmt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt lediglich 40 Euro, für die hochwertige Füllung aus Keramik, bei der die Kosten um 180 Euro liegen. Die Behandlungskosten für eine einfache Kompositfüllung im Frontzahnbereich werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Im Seitenzahnbereich erstattet die gesetzliche Krankenkasse lediglich Amalgamfüllungen. Die Mehrkosten für eine Kompositfüllung müssten Sie selbst tragen.
100 % 100 %
Parodontalbehandlung (inkl. GKV)
Die Kosten für die Parodontalbehandlung unterteilen sich in Vorbehandlung, Hauptbehandlung, Nachbehandlung und Prophylaxe, wobei die gesetzliche Krankenkasse lediglich die Kosten für die Hauptbehandlung und die Nachbehandlung trägt. Parodontalbehandlung inkl. GKV bedeutet, dass die private Zahnzusatzversicherung die Kosten in der vertraglich festgelegten Höhe trägt abzüglich der Kosten der gesetzlichen Krankenkasse.
100 % 100 %
Wurzelbehandlung (inkl. GKV)
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur unter der Voraussetzung, dass ein Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Da nicht immer alle Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, übernimmt die private Zahnzusatzversicherung die restlichen Kosten zu dem im Tarif hinterlegten Prozentsatz.
100 % 100 %
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Diese Behandlung wird bei den Aufbissbehelfen und Aufbissschienen angewendet.
nicht versichert nicht versichert
Wartezeit Zahnbehandlung
Im Bereich der Zahnbehandlung hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Professionelle Zahnreinigung
Für eine umfangreiche Prophylaxe ist die professionelle Zahnreinigung Pflicht. Bei der großen Auswahl an Zahnzusatztarifen sollten sie darauf achten, dass mindestens einmal im Jahr die Kosten für die professionelle Zahnreinigung von ihrer Zahnzusatzversicherung übernommen werden.
Die Versicherungen bieten unterschiedliche Abrechnungsalternativen an. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Behandlung eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung erhalten. In den meisten Fällen behalten Sie das Duplikat und der Versicherer erhält das Original, damit Sie Ihre Erstattungsleistung erhalten.
100 %, 2 x bis zu 80 € je Behandlung, max. 160 € je Jahr 100 %, 2 x bis zu 80 € je Behandlung, max. 160 € je Jahr, Mindestalter ab 18 Jahren
Weitere prophylaktische Leistungen
Zur Prophylaxe zählen alle vorbeugenden Maßnahmen oder Behandlungen, die zum Beispiel das Entstehen einer Krankheit wie Karies oder Zahnfleischbluten verhindern sollen.
Fissurenversiegelung
Um Karies an den Fissuren (Erhebungen und Vertiefungen an den Backenzahnoberflächen) zu vermeiden, kann man diese mithilfe von Kunststofflacken versiegeln. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet diese Leistung nur noch für die hinteren Kinder-Backenzähne.
Fluoridierung
Überempfindlichen Zähnen oder freiliegende Zahnhälse werden nach einer professionellen Zahnreinigung (PZR) häufig mit einem speziellen Florid-Gel oder –Lack behandelt. Dies verhilft Zähnen und Zahnhälsen gegenüber Karies-Erreger widerstandsfähiger zu sein. In bestimmten Fällen ist die Fluoridierung eine Privatleistung und kann über den Tarif mit der genannten Leistungshöhe abgerechnet werden.
Kariesrisikodiagnostik
Die Kariesrisikodiagnostik ist eine prophylaktische Methode zur Früherkennung von Karies. Eine Diagnose in der Entstehungsphase ist deshalb wichtig, um sie minimalinvasiv - ohne einen möglichst geringen Zahnhartsubstanzverlust - therapieren zu können.
Mundhygienestatus
Die Bestimmung des Mundhygienestatus beinhaltet verschiedene Untersuchungen, die angewendet werden, um den aktuellen Zustand der Mundhygiene eines Patienten festzustellen. Das ist wahlweise möglich durch die Beurteilung der Mundhygiene, das Einfärben der Zähne, das Erstellen eines Zahnsteinindex, eines Belagindex oder eines Papillen-Blutungs-Index.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bei Patienten über 18 Jahren nur bei schwereren Kieferanomalien kieferorthopädische Behandlungen. Dabei ist neben dem kieferorthopädischen Eingriff auch eine kieferchirurgische Korrektur erforderlich. Kieferanomalien werden bei besonderen Kiefer- und Gesichtschirurgen durchgeführt. Die meisten anderen Fälle kieferorthopädischer Eingriffe sind bei Erwachsenen nicht für eine Kostenübernahme durch die GKV vorgesehen.
90 %, nur in Folge eines Unfalls 90 %, nur in Folge eines Unfalls
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 2
Bei der Einordnung von Kindern und Jugendlichen in die kieferorthopädische Indikationsgruppe 2 (KIG 2) handelt es sich um eine Zahnfehlstellung mit geringer Ausprägung, die allerdings im Sinne des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkasse nicht behandlungsbedürftig ist.
Beispiel: Zum Schweregrad zwei zählen distale Bisslagen oder ein offener Biss. In beiden Fällen leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht für Korrekturmaßnahmen. Die Kosten betragen zwischen 2.500 Euro und 7.000 Euro je nach Material und Methode.
90 % 90 %, der späteste Beginn der Behandlung ist mit 17 Jahre
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 3 - 5
Bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 (KIG 3-5) handelt es sich um eine deutliche bis extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet bis zum Ende des 17. Lebensjahres sämtliche Kosten für die Behandlung. Diese spiegelt aber leider oftmals nicht den heutigen Stand der Technik im Bereich Kieferorthopädie wieder. Somit kann es zu sogenannten Mehrkosten kommen.
Beispiel: Entstehen bei der kieferorthopädischen Behandlung jedoch Mehrkosten, weil man eine höherwertige Versorgung durch Kunststoff- oder Mini-Brackets gewählt hat, werden diese nicht übernommen. Dafür tritt dann die Zahnzusatzversicherung ein. Die Mehrkosten betragen zwischen 500 Euro und 7.000 Euro je nach Wahl des Materials und Behandlungsmethode.
90 %, max. 1.500 € 90 %, max. 1.500 €, der späteste Beginn der Behandlung ist mit 17 Jahre
Bei der Regelversorgung handelt es sich um eine von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegte medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung, für die Festkostenzuschüsse definiert sind. Ausschlaggebend für die Höhe ist die Anzahl der Jahre des lückenlos gepflegten Bonusheftes. Möchte man eine höherwertige Versorgung, erhält der Patient von der gesetzlichen Krankenkasse trotzdem nur den Festkostenzuschuss für die Standardversorgung.
Beispiel: Festzuschuss ohne Bonusheft 60 %, mit 5 Jahre Bonusheft 70 % und mit 10 Jahren Bonusheft 75 % von den Kosten einer Regel-/ Standardversorgung.
100 % 100 %
Implantate
Implantate sind deutlich kostenintensiver als Brücken, jedoch müssen bei der Brücke gesunde Zähne als Brückenpfeiler angeschliffen werden und damit ist eine Implantatlösung schonender für die Zahnsubstanz. Das Implantat wird in den Kieferknochen eingesetzt und ist eine künstliche Zahnwurzel.
Beispiel: Die Kosten für ein Implantat mit Keramikkrone liegen durchschnittlich bei ca. 2.300 Euro. Dabei bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse lediglich ca. 255 Euro. Demnach entsteht ein durchschnittlicher Eigenanteil von 2.045 Euro. Mit der richtigen Tarifwahl können Sie Ihren Eigenanteil auf ein Minimum reduzieren.
Besonders ist bei einem Abschluss eines Zahnzusatztarifs darauf zu achten, dass neben dem Implantat auch ein etwaiger Knochenaufbau mitversichert ist. Der Knochenaufbau dient als Vorbereitung eines Implantats, wenn der eigene Kieferknochen zu schwach ist.
Beispiel: Die Gesamtkosten eines Implantats mit vorangehendem Knochenaufbau kann schnell zwischen 3.000 Euro bis 3.500 Euro liegen.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen Festzuschuss. Die meisten Zahnzusatztarife übernehmen als Aufstockung zum Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse meist einen Prozentsatz der Kosten. Die Kosten für eine Brücke oder Krone können je nach Material und Ausführung zwischen 600 Euro und 2.500 Euro betragen.
Beispiel: Die Kosten für eine dreigliedrige Keramikbrücke (Zahnersatz für einen fehlenden Zahn) betragen etwa 1.000 Euro. Die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt ca. 471 Euro. Dadurch entsteht eine Zahlungslücke von 529 Euro, die Sie durch eine Zahnzusatzversicherung reduzieren können.
Inlays sind Einlagefüllungen, die in einem Dentallabor angefertigt werden. Sie werden in den präparierten Zahn eingeklebt oder einzementiert. Inlays bestehen aus Kunststoff, Gold, Titan oder Keramik und weisen aufgrund ihrer präzisen Anpassung eine gute Haltbarkeit auf. Aus ästhetischen Gründen werden Kunststoff- und Keramik-Inlays bevorzugt, da sie an die Zahnfarbe angepasst werden können.
Beispiel: Ein Inlay aus Keramik kostet durchschnittlich 550 Euro. Für ein Inlay erhält man lediglich einen Zuschuss in Höhe einer normalen Zahnfüllung. Dieser beträgt ca. 40 Euro. 510 Euro beträgt Ihr Eigenanteil.
Keramikverblendungen sind hauchdünne Schalen aus Keramik, die als Blenden auf die Vorderzähne kommen. Alternativ dienen Keramikverblendungen, wenn dich die Zähne oder alte Füllungen stark verfärbt haben oder abgestorben sind und dunkler werden. Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen, die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für eine entsprechende Versorgung.
Beispiel: Die Kosten für eine Verblendschale aus Keramik betragen pro Zahn ca. 500 Euro – 800 Euro, je nach Vorarbeit und Aufwand.
80 % - 90 %, bis 6er Zahn 80 % - 90 %, Leistungssteigerung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 90 %, bis 6er Zahn
Labortechnische Kosten
Zahnersatz ist teuer, zu dem zahnärztlichen Honorar, entstehen hohe Material und Laborkosten. Für Material und Labor gibt es keinen allgemeinen oder verbindlichen Preis. Gesetzlich und privat versicherte Patienten erhalten nicht selten unterschiedlich hohe Rechnungen für die gleichen Versorgungen. Manche Zahnzusatzversicherungen haben Preisverzeichnisse an der die Erstattungen festgelegt werden, andere haben Angemessenheitsklauseln.
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Die Funktionsanalyse hat sich außerdem bei der Planung von Brücken, Kronen, Inlays und von umfangreichen Rehabilitationen bewährt.
Im Bereich Zahnersatz hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Hochwertige Kunststofffüllungen (inkl. GKV)
Hochwertige Kunststofffüllungen bestehen aus Füllmittel in Ihrer individuellen Zahnfarbe und für eine schönere Zahnästhetik. Zahnärzte nennen diese auch Kompositfüllungen, welches ein Verbundwerkstoff ist aus fein zerriebenem Glas oder Keramik mit einem Kunststoffanteil.
Beispiel: Hochwertige Füllungen aus Keramik kosten rund 180 Euro, von dem die gesetzliche Krankenkasse nur 40 Euro übernimmt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt lediglich 40 Euro, für die hochwertige Füllung aus Keramik, bei der die Kosten um 180 Euro liegen. Die Behandlungskosten für eine einfache Kompositfüllung im Frontzahnbereich werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Im Seitenzahnbereich erstattet die gesetzliche Krankenkasse lediglich Amalgamfüllungen. Die Mehrkosten für eine Kompositfüllung müssten Sie selbst tragen.
100 % 100 %
Parodontalbehandlung (inkl. GKV)
Die Kosten für die Parodontalbehandlung unterteilen sich in Vorbehandlung, Hauptbehandlung, Nachbehandlung und Prophylaxe, wobei die gesetzliche Krankenkasse lediglich die Kosten für die Hauptbehandlung und die Nachbehandlung trägt. Parodontalbehandlung inkl. GKV bedeutet, dass die private Zahnzusatzversicherung die Kosten in der vertraglich festgelegten Höhe trägt abzüglich der Kosten der gesetzlichen Krankenkasse.
100 % 100 %
Wurzelbehandlung (inkl. GKV)
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur unter der Voraussetzung, dass ein Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Da nicht immer alle Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, übernimmt die private Zahnzusatzversicherung die restlichen Kosten zu dem im Tarif hinterlegten Prozentsatz.
100 % 100 %
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Diese Behandlung wird bei den Aufbissbehelfen und Aufbissschienen angewendet.
nicht versichert nicht versichert
Wartezeit Zahnbehandlung
Im Bereich der Zahnbehandlung hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Professionelle Zahnreinigung
Für eine umfangreiche Prophylaxe ist die professionelle Zahnreinigung Pflicht. Bei der großen Auswahl an Zahnzusatztarifen sollten sie darauf achten, dass mindestens einmal im Jahr die Kosten für die professionelle Zahnreinigung von ihrer Zahnzusatzversicherung übernommen werden.
Die Versicherungen bieten unterschiedliche Abrechnungsalternativen an. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Behandlung eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung erhalten. In den meisten Fällen behalten Sie das Duplikat und der Versicherer erhält das Original, damit Sie Ihre Erstattungsleistung erhalten.
100 %, 2 x bis zu 80 € je Behandlung, max. 160 € je Jahr 100 %, 2 x bis zu 80 € je Behandlung, max. 160 € je Jahr, Mindestalter ab 18 Jahren
Weitere prophylaktische Leistungen
Zur Prophylaxe zählen alle vorbeugenden Maßnahmen oder Behandlungen, die zum Beispiel das Entstehen einer Krankheit wie Karies oder Zahnfleischbluten verhindern sollen.
Fissurenversiegelung
Um Karies an den Fissuren (Erhebungen und Vertiefungen an den Backenzahnoberflächen) zu vermeiden, kann man diese mithilfe von Kunststofflacken versiegeln. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet diese Leistung nur noch für die hinteren Kinder-Backenzähne.
Fluoridierung
Überempfindlichen Zähnen oder freiliegende Zahnhälse werden nach einer professionellen Zahnreinigung (PZR) häufig mit einem speziellen Florid-Gel oder –Lack behandelt. Dies verhilft Zähnen und Zahnhälsen gegenüber Karies-Erreger widerstandsfähiger zu sein. In bestimmten Fällen ist die Fluoridierung eine Privatleistung und kann über den Tarif mit der genannten Leistungshöhe abgerechnet werden.
Kariesrisikodiagnostik
Die Kariesrisikodiagnostik ist eine prophylaktische Methode zur Früherkennung von Karies. Eine Diagnose in der Entstehungsphase ist deshalb wichtig, um sie minimalinvasiv - ohne einen möglichst geringen Zahnhartsubstanzverlust - therapieren zu können.
Mundhygienestatus
Die Bestimmung des Mundhygienestatus beinhaltet verschiedene Untersuchungen, die angewendet werden, um den aktuellen Zustand der Mundhygiene eines Patienten festzustellen. Das ist wahlweise möglich durch die Beurteilung der Mundhygiene, das Einfärben der Zähne, das Erstellen eines Zahnsteinindex, eines Belagindex oder eines Papillen-Blutungs-Index.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bei Patienten über 18 Jahren nur bei schwereren Kieferanomalien kieferorthopädische Behandlungen. Dabei ist neben dem kieferorthopädischen Eingriff auch eine kieferchirurgische Korrektur erforderlich. Kieferanomalien werden bei besonderen Kiefer- und Gesichtschirurgen durchgeführt. Die meisten anderen Fälle kieferorthopädischer Eingriffe sind bei Erwachsenen nicht für eine Kostenübernahme durch die GKV vorgesehen.
90 %, nur in Folge eines Unfalls 90 %, nur in Folge eines Unfalls
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 2
Bei der Einordnung von Kindern und Jugendlichen in die kieferorthopädische Indikationsgruppe 2 (KIG 2) handelt es sich um eine Zahnfehlstellung mit geringer Ausprägung, die allerdings im Sinne des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkasse nicht behandlungsbedürftig ist.
Beispiel: Zum Schweregrad zwei zählen distale Bisslagen oder ein offener Biss. In beiden Fällen leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht für Korrekturmaßnahmen. Die Kosten betragen zwischen 2.500 Euro und 7.000 Euro je nach Material und Methode.
80 % 80 %, der späteste Beginn der Behandlung ist mit 17 Jahre
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 3 - 5
Bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 (KIG 3-5) handelt es sich um eine deutliche bis extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet bis zum Ende des 17. Lebensjahres sämtliche Kosten für die Behandlung. Diese spiegelt aber leider oftmals nicht den heutigen Stand der Technik im Bereich Kieferorthopädie wieder. Somit kann es zu sogenannten Mehrkosten kommen.
Beispiel: Entstehen bei der kieferorthopädischen Behandlung jedoch Mehrkosten, weil man eine höherwertige Versorgung durch Kunststoff- oder Mini-Brackets gewählt hat, werden diese nicht übernommen. Dafür tritt dann die Zahnzusatzversicherung ein. Die Mehrkosten betragen zwischen 500 Euro und 7.000 Euro je nach Wahl des Materials und Behandlungsmethode.
80 %, max. 1.000 € 80 %, max. 1.000 €, der späteste Beginn der Behandlung ist mit 17 Jahre
Bei der Regelversorgung handelt es sich um eine von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegte medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung, für die Festkostenzuschüsse definiert sind. Ausschlaggebend für die Höhe ist die Anzahl der Jahre des lückenlos gepflegten Bonusheftes. Möchte man eine höherwertige Versorgung, erhält der Patient von der gesetzlichen Krankenkasse trotzdem nur den Festkostenzuschuss für die Standardversorgung.
Beispiel: Festzuschuss ohne Bonusheft 60 %, mit 5 Jahre Bonusheft 70 % und mit 10 Jahren Bonusheft 75 % von den Kosten einer Regel-/ Standardversorgung.
100 % 100 %
Implantate
Implantate sind deutlich kostenintensiver als Brücken, jedoch müssen bei der Brücke gesunde Zähne als Brückenpfeiler angeschliffen werden und damit ist eine Implantatlösung schonender für die Zahnsubstanz. Das Implantat wird in den Kieferknochen eingesetzt und ist eine künstliche Zahnwurzel.
Beispiel: Die Kosten für ein Implantat mit Keramikkrone liegen durchschnittlich bei ca. 2.300 Euro. Dabei bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse lediglich ca. 255 Euro. Demnach entsteht ein durchschnittlicher Eigenanteil von 2.045 Euro. Mit der richtigen Tarifwahl können Sie Ihren Eigenanteil auf ein Minimum reduzieren.
70 % 70 %
Knochenaufbau
Besonders ist bei einem Abschluss eines Zahnzusatztarifs darauf zu achten, dass neben dem Implantat auch ein etwaiger Knochenaufbau mitversichert ist. Der Knochenaufbau dient als Vorbereitung eines Implantats, wenn der eigene Kieferknochen zu schwach ist.
Beispiel: Die Gesamtkosten eines Implantats mit vorangehendem Knochenaufbau kann schnell zwischen 3.000 Euro bis 3.500 Euro liegen.
70 % 70 %
Kronen, Brücken und Prothesen
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen Festzuschuss. Die meisten Zahnzusatztarife übernehmen als Aufstockung zum Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse meist einen Prozentsatz der Kosten. Die Kosten für eine Brücke oder Krone können je nach Material und Ausführung zwischen 600 Euro und 2.500 Euro betragen.
Beispiel: Die Kosten für eine dreigliedrige Keramikbrücke (Zahnersatz für einen fehlenden Zahn) betragen etwa 1.000 Euro. Die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt ca. 471 Euro. Dadurch entsteht eine Zahlungslücke von 529 Euro, die Sie durch eine Zahnzusatzversicherung reduzieren können.
70 % 70 %
Einlagefüllungen wie Inlays und Onlays
Inlays sind Einlagefüllungen, die in einem Dentallabor angefertigt werden. Sie werden in den präparierten Zahn eingeklebt oder einzementiert. Inlays bestehen aus Kunststoff, Gold, Titan oder Keramik und weisen aufgrund ihrer präzisen Anpassung eine gute Haltbarkeit auf. Aus ästhetischen Gründen werden Kunststoff- und Keramik-Inlays bevorzugt, da sie an die Zahnfarbe angepasst werden können.
Beispiel: Ein Inlay aus Keramik kostet durchschnittlich 550 Euro. Für ein Inlay erhält man lediglich einen Zuschuss in Höhe einer normalen Zahnfüllung. Dieser beträgt ca. 40 Euro. 510 Euro beträgt Ihr Eigenanteil.
70 % 70 %
Keramikverblendung
Keramikverblendungen sind hauchdünne Schalen aus Keramik, die als Blenden auf die Vorderzähne kommen. Alternativ dienen Keramikverblendungen, wenn dich die Zähne oder alte Füllungen stark verfärbt haben oder abgestorben sind und dunkler werden. Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen, die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für eine entsprechende Versorgung.
Beispiel: Die Kosten für eine Verblendschale aus Keramik betragen pro Zahn ca. 500 Euro – 800 Euro, je nach Vorarbeit und Aufwand.
70 %, bis 5er Zahn 70 %, bis 5er Zahn
Labortechnische Kosten
Zahnersatz ist teuer, zu dem zahnärztlichen Honorar, entstehen hohe Material und Laborkosten. Für Material und Labor gibt es keinen allgemeinen oder verbindlichen Preis. Gesetzlich und privat versicherte Patienten erhalten nicht selten unterschiedlich hohe Rechnungen für die gleichen Versorgungen. Manche Zahnzusatzversicherungen haben Preisverzeichnisse an der die Erstattungen festgelegt werden, andere haben Angemessenheitsklauseln.
70 % 70 %
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Die Funktionsanalyse hat sich außerdem bei der Planung von Brücken, Kronen, Inlays und von umfangreichen Rehabilitationen bewährt.
70 % 70 %
Wartezeit Zahnersatz
Im Bereich Zahnersatz hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Hochwertige Kunststofffüllungen (inkl. GKV)
Hochwertige Kunststofffüllungen bestehen aus Füllmittel in Ihrer individuellen Zahnfarbe und für eine schönere Zahnästhetik. Zahnärzte nennen diese auch Kompositfüllungen, welches ein Verbundwerkstoff ist aus fein zerriebenem Glas oder Keramik mit einem Kunststoffanteil.
Beispiel: Hochwertige Füllungen aus Keramik kosten rund 180 Euro, von dem die gesetzliche Krankenkasse nur 40 Euro übernimmt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt lediglich 40 Euro, für die hochwertige Füllung aus Keramik, bei der die Kosten um 180 Euro liegen. Die Behandlungskosten für eine einfache Kompositfüllung im Frontzahnbereich werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Im Seitenzahnbereich erstattet die gesetzliche Krankenkasse lediglich Amalgamfüllungen. Die Mehrkosten für eine Kompositfüllung müssten Sie selbst tragen.
75 % 75 %
Parodontalbehandlung (inkl. GKV)
Die Kosten für die Parodontalbehandlung unterteilen sich in Vorbehandlung, Hauptbehandlung, Nachbehandlung und Prophylaxe, wobei die gesetzliche Krankenkasse lediglich die Kosten für die Hauptbehandlung und die Nachbehandlung trägt. Parodontalbehandlung inkl. GKV bedeutet, dass die private Zahnzusatzversicherung die Kosten in der vertraglich festgelegten Höhe trägt abzüglich der Kosten der gesetzlichen Krankenkasse.
75 % 175 % 1
Wurzelbehandlung (inkl. GKV)
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur unter der Voraussetzung, dass ein Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Da nicht immer alle Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, übernimmt die private Zahnzusatzversicherung die restlichen Kosten zu dem im Tarif hinterlegten Prozentsatz.
75 % 75 %
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Diese Behandlung wird bei den Aufbissbehelfen und Aufbissschienen angewendet.
nicht versichert nicht versichert
Wartezeit Zahnbehandlung
Im Bereich der Zahnbehandlung hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Professionelle Zahnreinigung
Für eine umfangreiche Prophylaxe ist die professionelle Zahnreinigung Pflicht. Bei der großen Auswahl an Zahnzusatztarifen sollten sie darauf achten, dass mindestens einmal im Jahr die Kosten für die professionelle Zahnreinigung von ihrer Zahnzusatzversicherung übernommen werden.
Die Versicherungen bieten unterschiedliche Abrechnungsalternativen an. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Behandlung eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung erhalten. In den meisten Fällen behalten Sie das Duplikat und der Versicherer erhält das Original, damit Sie Ihre Erstattungsleistung erhalten.
100 %, max. 70 € je Jahr 100 %, max. 70 € je Jahr, Mindestalter ab 18 Jahren
Weitere prophylaktische Leistungen
Zur Prophylaxe zählen alle vorbeugenden Maßnahmen oder Behandlungen, die zum Beispiel das Entstehen einer Krankheit wie Karies oder Zahnfleischbluten verhindern sollen.
Fissurenversiegelung
Um Karies an den Fissuren (Erhebungen und Vertiefungen an den Backenzahnoberflächen) zu vermeiden, kann man diese mithilfe von Kunststofflacken versiegeln. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet diese Leistung nur noch für die hinteren Kinder-Backenzähne.
Fluoridierung
Überempfindlichen Zähnen oder freiliegende Zahnhälse werden nach einer professionellen Zahnreinigung (PZR) häufig mit einem speziellen Florid-Gel oder –Lack behandelt. Dies verhilft Zähnen und Zahnhälsen gegenüber Karies-Erreger widerstandsfähiger zu sein. In bestimmten Fällen ist die Fluoridierung eine Privatleistung und kann über den Tarif mit der genannten Leistungshöhe abgerechnet werden.
Kariesrisikodiagnostik
Die Kariesrisikodiagnostik ist eine prophylaktische Methode zur Früherkennung von Karies. Eine Diagnose in der Entstehungsphase ist deshalb wichtig, um sie minimalinvasiv - ohne einen möglichst geringen Zahnhartsubstanzverlust - therapieren zu können.
Mundhygienestatus
Die Bestimmung des Mundhygienestatus beinhaltet verschiedene Untersuchungen, die angewendet werden, um den aktuellen Zustand der Mundhygiene eines Patienten festzustellen. Das ist wahlweise möglich durch die Beurteilung der Mundhygiene, das Einfärben der Zähne, das Erstellen eines Zahnsteinindex, eines Belagindex oder eines Papillen-Blutungs-Index.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bei Patienten über 18 Jahren nur bei schwereren Kieferanomalien kieferorthopädische Behandlungen. Dabei ist neben dem kieferorthopädischen Eingriff auch eine kieferchirurgische Korrektur erforderlich. Kieferanomalien werden bei besonderen Kiefer- und Gesichtschirurgen durchgeführt. Die meisten anderen Fälle kieferorthopädischer Eingriffe sind bei Erwachsenen nicht für eine Kostenübernahme durch die GKV vorgesehen.
nicht versichert nicht versichert
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 2
Bei der Einordnung von Kindern und Jugendlichen in die kieferorthopädische Indikationsgruppe 2 (KIG 2) handelt es sich um eine Zahnfehlstellung mit geringer Ausprägung, die allerdings im Sinne des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkasse nicht behandlungsbedürftig ist.
Beispiel: Zum Schweregrad zwei zählen distale Bisslagen oder ein offener Biss. In beiden Fällen leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht für Korrekturmaßnahmen. Die Kosten betragen zwischen 2.500 Euro und 7.000 Euro je nach Material und Methode.
70 % 70 %, der späteste Beginn der Behandlung ist mit 17 Jahre
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 3 - 5
Bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 (KIG 3-5) handelt es sich um eine deutliche bis extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet bis zum Ende des 17. Lebensjahres sämtliche Kosten für die Behandlung. Diese spiegelt aber leider oftmals nicht den heutigen Stand der Technik im Bereich Kieferorthopädie wieder. Somit kann es zu sogenannten Mehrkosten kommen.
Beispiel: Entstehen bei der kieferorthopädischen Behandlung jedoch Mehrkosten, weil man eine höherwertige Versorgung durch Kunststoff- oder Mini-Brackets gewählt hat, werden diese nicht übernommen. Dafür tritt dann die Zahnzusatzversicherung ein. Die Mehrkosten betragen zwischen 500 Euro und 7.000 Euro je nach Wahl des Materials und Behandlungsmethode.
70 %, max. 1.000 € 70 %, max. 1.000 €, der späteste Beginn der Behandlung ist mit 17 Jahre
Bei der Regelversorgung handelt es sich um eine von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegte medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung, für die Festkostenzuschüsse definiert sind. Ausschlaggebend für die Höhe ist die Anzahl der Jahre des lückenlos gepflegten Bonusheftes. Möchte man eine höherwertige Versorgung, erhält der Patient von der gesetzlichen Krankenkasse trotzdem nur den Festkostenzuschuss für die Standardversorgung.
Beispiel: Festzuschuss ohne Bonusheft 60 %, mit 5 Jahre Bonusheft 70 % und mit 10 Jahren Bonusheft 75 % von den Kosten einer Regel-/ Standardversorgung.
70 % 70 %
Implantate
Implantate sind deutlich kostenintensiver als Brücken, jedoch müssen bei der Brücke gesunde Zähne als Brückenpfeiler angeschliffen werden und damit ist eine Implantatlösung schonender für die Zahnsubstanz. Das Implantat wird in den Kieferknochen eingesetzt und ist eine künstliche Zahnwurzel.
Beispiel: Die Kosten für ein Implantat mit Keramikkrone liegen durchschnittlich bei ca. 2.300 Euro. Dabei bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse lediglich ca. 255 Euro. Demnach entsteht ein durchschnittlicher Eigenanteil von 2.045 Euro. Mit der richtigen Tarifwahl können Sie Ihren Eigenanteil auf ein Minimum reduzieren.
70 % 70 %
Knochenaufbau
Besonders ist bei einem Abschluss eines Zahnzusatztarifs darauf zu achten, dass neben dem Implantat auch ein etwaiger Knochenaufbau mitversichert ist. Der Knochenaufbau dient als Vorbereitung eines Implantats, wenn der eigene Kieferknochen zu schwach ist.
Beispiel: Die Gesamtkosten eines Implantats mit vorangehendem Knochenaufbau kann schnell zwischen 3.000 Euro bis 3.500 Euro liegen.
70 % 170 % 1
Kronen, Brücken und Prothesen
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen Festzuschuss. Die meisten Zahnzusatztarife übernehmen als Aufstockung zum Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse meist einen Prozentsatz der Kosten. Die Kosten für eine Brücke oder Krone können je nach Material und Ausführung zwischen 600 Euro und 2.500 Euro betragen.
Beispiel: Die Kosten für eine dreigliedrige Keramikbrücke (Zahnersatz für einen fehlenden Zahn) betragen etwa 1.000 Euro. Die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt ca. 471 Euro. Dadurch entsteht eine Zahlungslücke von 529 Euro, die Sie durch eine Zahnzusatzversicherung reduzieren können.
70 % 70 %
Einlagefüllungen wie Inlays und Onlays
Inlays sind Einlagefüllungen, die in einem Dentallabor angefertigt werden. Sie werden in den präparierten Zahn eingeklebt oder einzementiert. Inlays bestehen aus Kunststoff, Gold, Titan oder Keramik und weisen aufgrund ihrer präzisen Anpassung eine gute Haltbarkeit auf. Aus ästhetischen Gründen werden Kunststoff- und Keramik-Inlays bevorzugt, da sie an die Zahnfarbe angepasst werden können.
Beispiel: Ein Inlay aus Keramik kostet durchschnittlich 550 Euro. Für ein Inlay erhält man lediglich einen Zuschuss in Höhe einer normalen Zahnfüllung. Dieser beträgt ca. 40 Euro. 510 Euro beträgt Ihr Eigenanteil.
70 % 70 %
Keramikverblendung
Keramikverblendungen sind hauchdünne Schalen aus Keramik, die als Blenden auf die Vorderzähne kommen. Alternativ dienen Keramikverblendungen, wenn dich die Zähne oder alte Füllungen stark verfärbt haben oder abgestorben sind und dunkler werden. Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen, die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für eine entsprechende Versorgung.
Beispiel: Die Kosten für eine Verblendschale aus Keramik betragen pro Zahn ca. 500 Euro – 800 Euro, je nach Vorarbeit und Aufwand.
70 %, bis 5er Zahn 70 %, bis 5er Zahn
Labortechnische Kosten
Zahnersatz ist teuer, zu dem zahnärztlichen Honorar, entstehen hohe Material und Laborkosten. Für Material und Labor gibt es keinen allgemeinen oder verbindlichen Preis. Gesetzlich und privat versicherte Patienten erhalten nicht selten unterschiedlich hohe Rechnungen für die gleichen Versorgungen. Manche Zahnzusatzversicherungen haben Preisverzeichnisse an der die Erstattungen festgelegt werden, andere haben Angemessenheitsklauseln.
70 % 170 % 1
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Die Funktionsanalyse hat sich außerdem bei der Planung von Brücken, Kronen, Inlays und von umfangreichen Rehabilitationen bewährt.
70 % 70 %
Wartezeit Zahnersatz
Im Bereich Zahnersatz hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
8 Monate 8 Monate
Hochwertige Kunststofffüllungen (inkl. GKV)
Hochwertige Kunststofffüllungen bestehen aus Füllmittel in Ihrer individuellen Zahnfarbe und für eine schönere Zahnästhetik. Zahnärzte nennen diese auch Kompositfüllungen, welches ein Verbundwerkstoff ist aus fein zerriebenem Glas oder Keramik mit einem Kunststoffanteil.
Beispiel: Hochwertige Füllungen aus Keramik kosten rund 180 Euro, von dem die gesetzliche Krankenkasse nur 40 Euro übernimmt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt lediglich 40 Euro, für die hochwertige Füllung aus Keramik, bei der die Kosten um 180 Euro liegen. Die Behandlungskosten für eine einfache Kompositfüllung im Frontzahnbereich werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Im Seitenzahnbereich erstattet die gesetzliche Krankenkasse lediglich Amalgamfüllungen. Die Mehrkosten für eine Kompositfüllung müssten Sie selbst tragen.
nicht versichert nicht versichert
Parodontalbehandlung (inkl. GKV)
Die Kosten für die Parodontalbehandlung unterteilen sich in Vorbehandlung, Hauptbehandlung, Nachbehandlung und Prophylaxe, wobei die gesetzliche Krankenkasse lediglich die Kosten für die Hauptbehandlung und die Nachbehandlung trägt. Parodontalbehandlung inkl. GKV bedeutet, dass die private Zahnzusatzversicherung die Kosten in der vertraglich festgelegten Höhe trägt abzüglich der Kosten der gesetzlichen Krankenkasse.
nicht versichert nicht versichert
Wurzelbehandlung (inkl. GKV)
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur unter der Voraussetzung, dass ein Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Da nicht immer alle Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, übernimmt die private Zahnzusatzversicherung die restlichen Kosten zu dem im Tarif hinterlegten Prozentsatz.
nicht versichert nicht versichert
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Diese Behandlung wird bei den Aufbissbehelfen und Aufbissschienen angewendet.
nicht versichert nicht versichert
Wartezeit Zahnbehandlung
Im Bereich der Zahnbehandlung hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
nicht versichert nicht versichert
Professionelle Zahnreinigung
Für eine umfangreiche Prophylaxe ist die professionelle Zahnreinigung Pflicht. Bei der großen Auswahl an Zahnzusatztarifen sollten sie darauf achten, dass mindestens einmal im Jahr die Kosten für die professionelle Zahnreinigung von ihrer Zahnzusatzversicherung übernommen werden.
Die Versicherungen bieten unterschiedliche Abrechnungsalternativen an. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Behandlung eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung erhalten. In den meisten Fällen behalten Sie das Duplikat und der Versicherer erhält das Original, damit Sie Ihre Erstattungsleistung erhalten.
nicht versichert nicht versichert
Weitere prophylaktische Leistungen
Zur Prophylaxe zählen alle vorbeugenden Maßnahmen oder Behandlungen, die zum Beispiel das Entstehen einer Krankheit wie Karies oder Zahnfleischbluten verhindern sollen.
Fissurenversiegelung
Um Karies an den Fissuren (Erhebungen und Vertiefungen an den Backenzahnoberflächen) zu vermeiden, kann man diese mithilfe von Kunststofflacken versiegeln. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet diese Leistung nur noch für die hinteren Kinder-Backenzähne.
Fluoridierung
Überempfindlichen Zähnen oder freiliegende Zahnhälse werden nach einer professionellen Zahnreinigung (PZR) häufig mit einem speziellen Florid-Gel oder –Lack behandelt. Dies verhilft Zähnen und Zahnhälsen gegenüber Karies-Erreger widerstandsfähiger zu sein. In bestimmten Fällen ist die Fluoridierung eine Privatleistung und kann über den Tarif mit der genannten Leistungshöhe abgerechnet werden.
Kariesrisikodiagnostik
Die Kariesrisikodiagnostik ist eine prophylaktische Methode zur Früherkennung von Karies. Eine Diagnose in der Entstehungsphase ist deshalb wichtig, um sie minimalinvasiv - ohne einen möglichst geringen Zahnhartsubstanzverlust - therapieren zu können.
Mundhygienestatus
Die Bestimmung des Mundhygienestatus beinhaltet verschiedene Untersuchungen, die angewendet werden, um den aktuellen Zustand der Mundhygiene eines Patienten festzustellen. Das ist wahlweise möglich durch die Beurteilung der Mundhygiene, das Einfärben der Zähne, das Erstellen eines Zahnsteinindex, eines Belagindex oder eines Papillen-Blutungs-Index.
nicht versichert nicht versichert
Kieferorthopädie für Erwachsene
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bei Patienten über 18 Jahren nur bei schwereren Kieferanomalien kieferorthopädische Behandlungen. Dabei ist neben dem kieferorthopädischen Eingriff auch eine kieferchirurgische Korrektur erforderlich. Kieferanomalien werden bei besonderen Kiefer- und Gesichtschirurgen durchgeführt. Die meisten anderen Fälle kieferorthopädischer Eingriffe sind bei Erwachsenen nicht für eine Kostenübernahme durch die GKV vorgesehen.
70 %, nur bei medizinischer Notwendigkeit 70 %, nur bei medizinischer Notwendigkeit
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 2
Bei der Einordnung von Kindern und Jugendlichen in die kieferorthopädische Indikationsgruppe 2 (KIG 2) handelt es sich um eine Zahnfehlstellung mit geringer Ausprägung, die allerdings im Sinne des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkasse nicht behandlungsbedürftig ist.
Beispiel: Zum Schweregrad zwei zählen distale Bisslagen oder ein offener Biss. In beiden Fällen leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht für Korrekturmaßnahmen. Die Kosten betragen zwischen 2.500 Euro und 7.000 Euro je nach Material und Methode.
70 % 70 %, der späteste Beginn der Behandlung ist mit 17 Jahre
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 3 - 5
Bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 (KIG 3-5) handelt es sich um eine deutliche bis extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet bis zum Ende des 17. Lebensjahres sämtliche Kosten für die Behandlung. Diese spiegelt aber leider oftmals nicht den heutigen Stand der Technik im Bereich Kieferorthopädie wieder. Somit kann es zu sogenannten Mehrkosten kommen.
Beispiel: Entstehen bei der kieferorthopädischen Behandlung jedoch Mehrkosten, weil man eine höherwertige Versorgung durch Kunststoff- oder Mini-Brackets gewählt hat, werden diese nicht übernommen. Dafür tritt dann die Zahnzusatzversicherung ein. Die Mehrkosten betragen zwischen 500 Euro und 7.000 Euro je nach Wahl des Materials und Behandlungsmethode.
Bei der Regelversorgung handelt es sich um eine von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegte medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung, für die Festkostenzuschüsse definiert sind. Ausschlaggebend für die Höhe ist die Anzahl der Jahre des lückenlos gepflegten Bonusheftes. Möchte man eine höherwertige Versorgung, erhält der Patient von der gesetzlichen Krankenkasse trotzdem nur den Festkostenzuschuss für die Standardversorgung.
Beispiel: Festzuschuss ohne Bonusheft 60 %, mit 5 Jahre Bonusheft 70 % und mit 10 Jahren Bonusheft 75 % von den Kosten einer Regel-/ Standardversorgung.
100 % 100 %
Implantate
Implantate sind deutlich kostenintensiver als Brücken, jedoch müssen bei der Brücke gesunde Zähne als Brückenpfeiler angeschliffen werden und damit ist eine Implantatlösung schonender für die Zahnsubstanz. Das Implantat wird in den Kieferknochen eingesetzt und ist eine künstliche Zahnwurzel.
Beispiel: Die Kosten für ein Implantat mit Keramikkrone liegen durchschnittlich bei ca. 2.300 Euro. Dabei bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse lediglich ca. 255 Euro. Demnach entsteht ein durchschnittlicher Eigenanteil von 2.045 Euro. Mit der richtigen Tarifwahl können Sie Ihren Eigenanteil auf ein Minimum reduzieren.
80 % 80 %
Knochenaufbau
Besonders ist bei einem Abschluss eines Zahnzusatztarifs darauf zu achten, dass neben dem Implantat auch ein etwaiger Knochenaufbau mitversichert ist. Der Knochenaufbau dient als Vorbereitung eines Implantats, wenn der eigene Kieferknochen zu schwach ist.
Beispiel: Die Gesamtkosten eines Implantats mit vorangehendem Knochenaufbau kann schnell zwischen 3.000 Euro bis 3.500 Euro liegen.
80 % 80 %
Kronen, Brücken und Prothesen
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen Festzuschuss. Die meisten Zahnzusatztarife übernehmen als Aufstockung zum Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse meist einen Prozentsatz der Kosten. Die Kosten für eine Brücke oder Krone können je nach Material und Ausführung zwischen 600 Euro und 2.500 Euro betragen.
Beispiel: Die Kosten für eine dreigliedrige Keramikbrücke (Zahnersatz für einen fehlenden Zahn) betragen etwa 1.000 Euro. Die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt ca. 471 Euro. Dadurch entsteht eine Zahlungslücke von 529 Euro, die Sie durch eine Zahnzusatzversicherung reduzieren können.
80 % 80 %
Einlagefüllungen wie Inlays und Onlays
Inlays sind Einlagefüllungen, die in einem Dentallabor angefertigt werden. Sie werden in den präparierten Zahn eingeklebt oder einzementiert. Inlays bestehen aus Kunststoff, Gold, Titan oder Keramik und weisen aufgrund ihrer präzisen Anpassung eine gute Haltbarkeit auf. Aus ästhetischen Gründen werden Kunststoff- und Keramik-Inlays bevorzugt, da sie an die Zahnfarbe angepasst werden können.
Beispiel: Ein Inlay aus Keramik kostet durchschnittlich 550 Euro. Für ein Inlay erhält man lediglich einen Zuschuss in Höhe einer normalen Zahnfüllung. Dieser beträgt ca. 40 Euro. 510 Euro beträgt Ihr Eigenanteil.
80 % 80 %
Keramikverblendung
Keramikverblendungen sind hauchdünne Schalen aus Keramik, die als Blenden auf die Vorderzähne kommen. Alternativ dienen Keramikverblendungen, wenn dich die Zähne oder alte Füllungen stark verfärbt haben oder abgestorben sind und dunkler werden. Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen, die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für eine entsprechende Versorgung.
Beispiel: Die Kosten für eine Verblendschale aus Keramik betragen pro Zahn ca. 500 Euro – 800 Euro, je nach Vorarbeit und Aufwand.
80 %, bis 5er Zahn 80 %, bis 5er Zahn
Labortechnische Kosten
Zahnersatz ist teuer, zu dem zahnärztlichen Honorar, entstehen hohe Material und Laborkosten. Für Material und Labor gibt es keinen allgemeinen oder verbindlichen Preis. Gesetzlich und privat versicherte Patienten erhalten nicht selten unterschiedlich hohe Rechnungen für die gleichen Versorgungen. Manche Zahnzusatzversicherungen haben Preisverzeichnisse an der die Erstattungen festgelegt werden, andere haben Angemessenheitsklauseln.
80 % 180 % 1
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Die Funktionsanalyse hat sich außerdem bei der Planung von Brücken, Kronen, Inlays und von umfangreichen Rehabilitationen bewährt.
80 % 80 %
Wartezeit Zahnersatz
Im Bereich Zahnersatz hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
8 Monate 8 Monate
Hochwertige Kunststofffüllungen (inkl. GKV)
Hochwertige Kunststofffüllungen bestehen aus Füllmittel in Ihrer individuellen Zahnfarbe und für eine schönere Zahnästhetik. Zahnärzte nennen diese auch Kompositfüllungen, welches ein Verbundwerkstoff ist aus fein zerriebenem Glas oder Keramik mit einem Kunststoffanteil.
Beispiel: Hochwertige Füllungen aus Keramik kosten rund 180 Euro, von dem die gesetzliche Krankenkasse nur 40 Euro übernimmt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt lediglich 40 Euro, für die hochwertige Füllung aus Keramik, bei der die Kosten um 180 Euro liegen. Die Behandlungskosten für eine einfache Kompositfüllung im Frontzahnbereich werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Im Seitenzahnbereich erstattet die gesetzliche Krankenkasse lediglich Amalgamfüllungen. Die Mehrkosten für eine Kompositfüllung müssten Sie selbst tragen.
100 % 100 %
Parodontalbehandlung (inkl. GKV)
Die Kosten für die Parodontalbehandlung unterteilen sich in Vorbehandlung, Hauptbehandlung, Nachbehandlung und Prophylaxe, wobei die gesetzliche Krankenkasse lediglich die Kosten für die Hauptbehandlung und die Nachbehandlung trägt. Parodontalbehandlung inkl. GKV bedeutet, dass die private Zahnzusatzversicherung die Kosten in der vertraglich festgelegten Höhe trägt abzüglich der Kosten der gesetzlichen Krankenkasse.
nicht versichert nicht versichert
Wurzelbehandlung (inkl. GKV)
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur unter der Voraussetzung, dass ein Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Da nicht immer alle Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, übernimmt die private Zahnzusatzversicherung die restlichen Kosten zu dem im Tarif hinterlegten Prozentsatz.
nicht versichert nicht versichert
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Diese Behandlung wird bei den Aufbissbehelfen und Aufbissschienen angewendet.
100 % 100 %
Wartezeit Zahnbehandlung
Im Bereich der Zahnbehandlung hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
3 Monate 3 Monate
Professionelle Zahnreinigung
Für eine umfangreiche Prophylaxe ist die professionelle Zahnreinigung Pflicht. Bei der großen Auswahl an Zahnzusatztarifen sollten sie darauf achten, dass mindestens einmal im Jahr die Kosten für die professionelle Zahnreinigung von ihrer Zahnzusatzversicherung übernommen werden.
Die Versicherungen bieten unterschiedliche Abrechnungsalternativen an. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Behandlung eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung erhalten. In den meisten Fällen behalten Sie das Duplikat und der Versicherer erhält das Original, damit Sie Ihre Erstattungsleistung erhalten.
100 % 100 %, Mindestalter ab 18 Jahren
Weitere prophylaktische Leistungen
Zur Prophylaxe zählen alle vorbeugenden Maßnahmen oder Behandlungen, die zum Beispiel das Entstehen einer Krankheit wie Karies oder Zahnfleischbluten verhindern sollen.
Fissurenversiegelung
Um Karies an den Fissuren (Erhebungen und Vertiefungen an den Backenzahnoberflächen) zu vermeiden, kann man diese mithilfe von Kunststofflacken versiegeln. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet diese Leistung nur noch für die hinteren Kinder-Backenzähne.
Fluoridierung
Überempfindlichen Zähnen oder freiliegende Zahnhälse werden nach einer professionellen Zahnreinigung (PZR) häufig mit einem speziellen Florid-Gel oder –Lack behandelt. Dies verhilft Zähnen und Zahnhälsen gegenüber Karies-Erreger widerstandsfähiger zu sein. In bestimmten Fällen ist die Fluoridierung eine Privatleistung und kann über den Tarif mit der genannten Leistungshöhe abgerechnet werden.
Kariesrisikodiagnostik
Die Kariesrisikodiagnostik ist eine prophylaktische Methode zur Früherkennung von Karies. Eine Diagnose in der Entstehungsphase ist deshalb wichtig, um sie minimalinvasiv - ohne einen möglichst geringen Zahnhartsubstanzverlust - therapieren zu können.
Mundhygienestatus
Die Bestimmung des Mundhygienestatus beinhaltet verschiedene Untersuchungen, die angewendet werden, um den aktuellen Zustand der Mundhygiene eines Patienten festzustellen. Das ist wahlweise möglich durch die Beurteilung der Mundhygiene, das Einfärben der Zähne, das Erstellen eines Zahnsteinindex, eines Belagindex oder eines Papillen-Blutungs-Index.
Fissurenversiegelung Fissurenversiegelung
Kieferorthopädie für Erwachsene
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bei Patienten über 18 Jahren nur bei schwereren Kieferanomalien kieferorthopädische Behandlungen. Dabei ist neben dem kieferorthopädischen Eingriff auch eine kieferchirurgische Korrektur erforderlich. Kieferanomalien werden bei besonderen Kiefer- und Gesichtschirurgen durchgeführt. Die meisten anderen Fälle kieferorthopädischer Eingriffe sind bei Erwachsenen nicht für eine Kostenübernahme durch die GKV vorgesehen.
80 %, nur bei medizinischer Notwendigkeit 80 %, nur bei medizinischer Notwendigkeit
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 2
Bei der Einordnung von Kindern und Jugendlichen in die kieferorthopädische Indikationsgruppe 2 (KIG 2) handelt es sich um eine Zahnfehlstellung mit geringer Ausprägung, die allerdings im Sinne des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkasse nicht behandlungsbedürftig ist.
Beispiel: Zum Schweregrad zwei zählen distale Bisslagen oder ein offener Biss. In beiden Fällen leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht für Korrekturmaßnahmen. Die Kosten betragen zwischen 2.500 Euro und 7.000 Euro je nach Material und Methode.
80 % 80 %, der späteste Beginn der Behandlung ist mit 17 Jahre
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 3 - 5
Bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 (KIG 3-5) handelt es sich um eine deutliche bis extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet bis zum Ende des 17. Lebensjahres sämtliche Kosten für die Behandlung. Diese spiegelt aber leider oftmals nicht den heutigen Stand der Technik im Bereich Kieferorthopädie wieder. Somit kann es zu sogenannten Mehrkosten kommen.
Beispiel: Entstehen bei der kieferorthopädischen Behandlung jedoch Mehrkosten, weil man eine höherwertige Versorgung durch Kunststoff- oder Mini-Brackets gewählt hat, werden diese nicht übernommen. Dafür tritt dann die Zahnzusatzversicherung ein. Die Mehrkosten betragen zwischen 500 Euro und 7.000 Euro je nach Wahl des Materials und Behandlungsmethode.
Bei der Regelversorgung handelt es sich um eine von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegte medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung, für die Festkostenzuschüsse definiert sind. Ausschlaggebend für die Höhe ist die Anzahl der Jahre des lückenlos gepflegten Bonusheftes. Möchte man eine höherwertige Versorgung, erhält der Patient von der gesetzlichen Krankenkasse trotzdem nur den Festkostenzuschuss für die Standardversorgung.
Beispiel: Festzuschuss ohne Bonusheft 60 %, mit 5 Jahre Bonusheft 70 % und mit 10 Jahren Bonusheft 75 % von den Kosten einer Regel-/ Standardversorgung.
90 % 90 %
Implantate
Implantate sind deutlich kostenintensiver als Brücken, jedoch müssen bei der Brücke gesunde Zähne als Brückenpfeiler angeschliffen werden und damit ist eine Implantatlösung schonender für die Zahnsubstanz. Das Implantat wird in den Kieferknochen eingesetzt und ist eine künstliche Zahnwurzel.
Beispiel: Die Kosten für ein Implantat mit Keramikkrone liegen durchschnittlich bei ca. 2.300 Euro. Dabei bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse lediglich ca. 255 Euro. Demnach entsteht ein durchschnittlicher Eigenanteil von 2.045 Euro. Mit der richtigen Tarifwahl können Sie Ihren Eigenanteil auf ein Minimum reduzieren.
Besonders ist bei einem Abschluss eines Zahnzusatztarifs darauf zu achten, dass neben dem Implantat auch ein etwaiger Knochenaufbau mitversichert ist. Der Knochenaufbau dient als Vorbereitung eines Implantats, wenn der eigene Kieferknochen zu schwach ist.
Beispiel: Die Gesamtkosten eines Implantats mit vorangehendem Knochenaufbau kann schnell zwischen 3.000 Euro bis 3.500 Euro liegen.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen Festzuschuss. Die meisten Zahnzusatztarife übernehmen als Aufstockung zum Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse meist einen Prozentsatz der Kosten. Die Kosten für eine Brücke oder Krone können je nach Material und Ausführung zwischen 600 Euro und 2.500 Euro betragen.
Beispiel: Die Kosten für eine dreigliedrige Keramikbrücke (Zahnersatz für einen fehlenden Zahn) betragen etwa 1.000 Euro. Die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt ca. 471 Euro. Dadurch entsteht eine Zahlungslücke von 529 Euro, die Sie durch eine Zahnzusatzversicherung reduzieren können.
Inlays sind Einlagefüllungen, die in einem Dentallabor angefertigt werden. Sie werden in den präparierten Zahn eingeklebt oder einzementiert. Inlays bestehen aus Kunststoff, Gold, Titan oder Keramik und weisen aufgrund ihrer präzisen Anpassung eine gute Haltbarkeit auf. Aus ästhetischen Gründen werden Kunststoff- und Keramik-Inlays bevorzugt, da sie an die Zahnfarbe angepasst werden können.
Beispiel: Ein Inlay aus Keramik kostet durchschnittlich 550 Euro. Für ein Inlay erhält man lediglich einen Zuschuss in Höhe einer normalen Zahnfüllung. Dieser beträgt ca. 40 Euro. 510 Euro beträgt Ihr Eigenanteil.
Keramikverblendungen sind hauchdünne Schalen aus Keramik, die als Blenden auf die Vorderzähne kommen. Alternativ dienen Keramikverblendungen, wenn dich die Zähne oder alte Füllungen stark verfärbt haben oder abgestorben sind und dunkler werden. Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen, die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für eine entsprechende Versorgung.
Beispiel: Die Kosten für eine Verblendschale aus Keramik betragen pro Zahn ca. 500 Euro – 800 Euro, je nach Vorarbeit und Aufwand.
80 % - 90 %, bis 5er Zahn 80 % - 90 %, Leistungssteigerung mit lückenfreien Bonusheft 5 Jahre: 90 %, bis 5er Zahn
Labortechnische Kosten
Zahnersatz ist teuer, zu dem zahnärztlichen Honorar, entstehen hohe Material und Laborkosten. Für Material und Labor gibt es keinen allgemeinen oder verbindlichen Preis. Gesetzlich und privat versicherte Patienten erhalten nicht selten unterschiedlich hohe Rechnungen für die gleichen Versorgungen. Manche Zahnzusatzversicherungen haben Preisverzeichnisse an der die Erstattungen festgelegt werden, andere haben Angemessenheitsklauseln.
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Die Funktionsanalyse hat sich außerdem bei der Planung von Brücken, Kronen, Inlays und von umfangreichen Rehabilitationen bewährt.
Im Bereich Zahnersatz hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
8 Monate 8 Monate
Hochwertige Kunststofffüllungen (inkl. GKV)
Hochwertige Kunststofffüllungen bestehen aus Füllmittel in Ihrer individuellen Zahnfarbe und für eine schönere Zahnästhetik. Zahnärzte nennen diese auch Kompositfüllungen, welches ein Verbundwerkstoff ist aus fein zerriebenem Glas oder Keramik mit einem Kunststoffanteil.
Beispiel: Hochwertige Füllungen aus Keramik kosten rund 180 Euro, von dem die gesetzliche Krankenkasse nur 40 Euro übernimmt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt lediglich 40 Euro, für die hochwertige Füllung aus Keramik, bei der die Kosten um 180 Euro liegen. Die Behandlungskosten für eine einfache Kompositfüllung im Frontzahnbereich werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Im Seitenzahnbereich erstattet die gesetzliche Krankenkasse lediglich Amalgamfüllungen. Die Mehrkosten für eine Kompositfüllung müssten Sie selbst tragen.
100 % 100 %
Parodontalbehandlung (inkl. GKV)
Die Kosten für die Parodontalbehandlung unterteilen sich in Vorbehandlung, Hauptbehandlung, Nachbehandlung und Prophylaxe, wobei die gesetzliche Krankenkasse lediglich die Kosten für die Hauptbehandlung und die Nachbehandlung trägt. Parodontalbehandlung inkl. GKV bedeutet, dass die private Zahnzusatzversicherung die Kosten in der vertraglich festgelegten Höhe trägt abzüglich der Kosten der gesetzlichen Krankenkasse.
nicht versichert nicht versichert
Wurzelbehandlung (inkl. GKV)
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur unter der Voraussetzung, dass ein Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Da nicht immer alle Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, übernimmt die private Zahnzusatzversicherung die restlichen Kosten zu dem im Tarif hinterlegten Prozentsatz.
90 % 90 %
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Diese Behandlung wird bei den Aufbissbehelfen und Aufbissschienen angewendet.
90 % 90 %
Wartezeit Zahnbehandlung
Im Bereich der Zahnbehandlung hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
3 Monate 3 Monate
Professionelle Zahnreinigung
Für eine umfangreiche Prophylaxe ist die professionelle Zahnreinigung Pflicht. Bei der großen Auswahl an Zahnzusatztarifen sollten sie darauf achten, dass mindestens einmal im Jahr die Kosten für die professionelle Zahnreinigung von ihrer Zahnzusatzversicherung übernommen werden.
Die Versicherungen bieten unterschiedliche Abrechnungsalternativen an. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Behandlung eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung erhalten. In den meisten Fällen behalten Sie das Duplikat und der Versicherer erhält das Original, damit Sie Ihre Erstattungsleistung erhalten.
100 %, 2 x bis zu 60 € je Behandlung, max. 120 € je Jahr 1100 %, 2 x bis zu 60 € je Behandlung, max. 120 € je Jahr, Mindestalter ab 18 Jahren 1
Weitere prophylaktische Leistungen
Zur Prophylaxe zählen alle vorbeugenden Maßnahmen oder Behandlungen, die zum Beispiel das Entstehen einer Krankheit wie Karies oder Zahnfleischbluten verhindern sollen.
Fissurenversiegelung
Um Karies an den Fissuren (Erhebungen und Vertiefungen an den Backenzahnoberflächen) zu vermeiden, kann man diese mithilfe von Kunststofflacken versiegeln. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet diese Leistung nur noch für die hinteren Kinder-Backenzähne.
Fluoridierung
Überempfindlichen Zähnen oder freiliegende Zahnhälse werden nach einer professionellen Zahnreinigung (PZR) häufig mit einem speziellen Florid-Gel oder –Lack behandelt. Dies verhilft Zähnen und Zahnhälsen gegenüber Karies-Erreger widerstandsfähiger zu sein. In bestimmten Fällen ist die Fluoridierung eine Privatleistung und kann über den Tarif mit der genannten Leistungshöhe abgerechnet werden.
Kariesrisikodiagnostik
Die Kariesrisikodiagnostik ist eine prophylaktische Methode zur Früherkennung von Karies. Eine Diagnose in der Entstehungsphase ist deshalb wichtig, um sie minimalinvasiv - ohne einen möglichst geringen Zahnhartsubstanzverlust - therapieren zu können.
Mundhygienestatus
Die Bestimmung des Mundhygienestatus beinhaltet verschiedene Untersuchungen, die angewendet werden, um den aktuellen Zustand der Mundhygiene eines Patienten festzustellen. Das ist wahlweise möglich durch die Beurteilung der Mundhygiene, das Einfärben der Zähne, das Erstellen eines Zahnsteinindex, eines Belagindex oder eines Papillen-Blutungs-Index.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bei Patienten über 18 Jahren nur bei schwereren Kieferanomalien kieferorthopädische Behandlungen. Dabei ist neben dem kieferorthopädischen Eingriff auch eine kieferchirurgische Korrektur erforderlich. Kieferanomalien werden bei besonderen Kiefer- und Gesichtschirurgen durchgeführt. Die meisten anderen Fälle kieferorthopädischer Eingriffe sind bei Erwachsenen nicht für eine Kostenübernahme durch die GKV vorgesehen.
80 %, nur bei medizinischer Notwendigkeit 80 %, nur bei medizinischer Notwendigkeit
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 2
Bei der Einordnung von Kindern und Jugendlichen in die kieferorthopädische Indikationsgruppe 2 (KIG 2) handelt es sich um eine Zahnfehlstellung mit geringer Ausprägung, die allerdings im Sinne des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkasse nicht behandlungsbedürftig ist.
Beispiel: Zum Schweregrad zwei zählen distale Bisslagen oder ein offener Biss. In beiden Fällen leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht für Korrekturmaßnahmen. Die Kosten betragen zwischen 2.500 Euro und 7.000 Euro je nach Material und Methode.
80 % 80 %, der späteste Beginn der Behandlung ist mit 17 Jahre
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 3 - 5
Bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 (KIG 3-5) handelt es sich um eine deutliche bis extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet bis zum Ende des 17. Lebensjahres sämtliche Kosten für die Behandlung. Diese spiegelt aber leider oftmals nicht den heutigen Stand der Technik im Bereich Kieferorthopädie wieder. Somit kann es zu sogenannten Mehrkosten kommen.
Beispiel: Entstehen bei der kieferorthopädischen Behandlung jedoch Mehrkosten, weil man eine höherwertige Versorgung durch Kunststoff- oder Mini-Brackets gewählt hat, werden diese nicht übernommen. Dafür tritt dann die Zahnzusatzversicherung ein. Die Mehrkosten betragen zwischen 500 Euro und 7.000 Euro je nach Wahl des Materials und Behandlungsmethode.
80 %, max. 1.000 € 80 %, max. 1.000 €, der späteste Beginn der Behandlung ist mit 17 Jahre
Bei der Regelversorgung handelt es sich um eine von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegte medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung, für die Festkostenzuschüsse definiert sind. Ausschlaggebend für die Höhe ist die Anzahl der Jahre des lückenlos gepflegten Bonusheftes. Möchte man eine höherwertige Versorgung, erhält der Patient von der gesetzlichen Krankenkasse trotzdem nur den Festkostenzuschuss für die Standardversorgung.
Beispiel: Festzuschuss ohne Bonusheft 60 %, mit 5 Jahre Bonusheft 70 % und mit 10 Jahren Bonusheft 75 % von den Kosten einer Regel-/ Standardversorgung.
100 % 100 %
Implantate
Implantate sind deutlich kostenintensiver als Brücken, jedoch müssen bei der Brücke gesunde Zähne als Brückenpfeiler angeschliffen werden und damit ist eine Implantatlösung schonender für die Zahnsubstanz. Das Implantat wird in den Kieferknochen eingesetzt und ist eine künstliche Zahnwurzel.
Beispiel: Die Kosten für ein Implantat mit Keramikkrone liegen durchschnittlich bei ca. 2.300 Euro. Dabei bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse lediglich ca. 255 Euro. Demnach entsteht ein durchschnittlicher Eigenanteil von 2.045 Euro. Mit der richtigen Tarifwahl können Sie Ihren Eigenanteil auf ein Minimum reduzieren.
50 % 50 %
Knochenaufbau
Besonders ist bei einem Abschluss eines Zahnzusatztarifs darauf zu achten, dass neben dem Implantat auch ein etwaiger Knochenaufbau mitversichert ist. Der Knochenaufbau dient als Vorbereitung eines Implantats, wenn der eigene Kieferknochen zu schwach ist.
Beispiel: Die Gesamtkosten eines Implantats mit vorangehendem Knochenaufbau kann schnell zwischen 3.000 Euro bis 3.500 Euro liegen.
50 % 50 %
Kronen, Brücken und Prothesen
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen Festzuschuss. Die meisten Zahnzusatztarife übernehmen als Aufstockung zum Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse meist einen Prozentsatz der Kosten. Die Kosten für eine Brücke oder Krone können je nach Material und Ausführung zwischen 600 Euro und 2.500 Euro betragen.
Beispiel: Die Kosten für eine dreigliedrige Keramikbrücke (Zahnersatz für einen fehlenden Zahn) betragen etwa 1.000 Euro. Die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt ca. 471 Euro. Dadurch entsteht eine Zahlungslücke von 529 Euro, die Sie durch eine Zahnzusatzversicherung reduzieren können.
50 % 50 %
Einlagefüllungen wie Inlays und Onlays
Inlays sind Einlagefüllungen, die in einem Dentallabor angefertigt werden. Sie werden in den präparierten Zahn eingeklebt oder einzementiert. Inlays bestehen aus Kunststoff, Gold, Titan oder Keramik und weisen aufgrund ihrer präzisen Anpassung eine gute Haltbarkeit auf. Aus ästhetischen Gründen werden Kunststoff- und Keramik-Inlays bevorzugt, da sie an die Zahnfarbe angepasst werden können.
Beispiel: Ein Inlay aus Keramik kostet durchschnittlich 550 Euro. Für ein Inlay erhält man lediglich einen Zuschuss in Höhe einer normalen Zahnfüllung. Dieser beträgt ca. 40 Euro. 510 Euro beträgt Ihr Eigenanteil.
50 % 50 %
Keramikverblendung
Keramikverblendungen sind hauchdünne Schalen aus Keramik, die als Blenden auf die Vorderzähne kommen. Alternativ dienen Keramikverblendungen, wenn dich die Zähne oder alte Füllungen stark verfärbt haben oder abgestorben sind und dunkler werden. Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen, die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für eine entsprechende Versorgung.
Beispiel: Die Kosten für eine Verblendschale aus Keramik betragen pro Zahn ca. 500 Euro – 800 Euro, je nach Vorarbeit und Aufwand.
50 %, bis 5er Zahn 50 %, bis 5er Zahn
Labortechnische Kosten
Zahnersatz ist teuer, zu dem zahnärztlichen Honorar, entstehen hohe Material und Laborkosten. Für Material und Labor gibt es keinen allgemeinen oder verbindlichen Preis. Gesetzlich und privat versicherte Patienten erhalten nicht selten unterschiedlich hohe Rechnungen für die gleichen Versorgungen. Manche Zahnzusatzversicherungen haben Preisverzeichnisse an der die Erstattungen festgelegt werden, andere haben Angemessenheitsklauseln.
50 % 50 %
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Die Funktionsanalyse hat sich außerdem bei der Planung von Brücken, Kronen, Inlays und von umfangreichen Rehabilitationen bewährt.
50 % 150 % 1
Wartezeit Zahnersatz
Im Bereich Zahnersatz hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
8 Monate 8 Monate
Hochwertige Kunststofffüllungen (inkl. GKV)
Hochwertige Kunststofffüllungen bestehen aus Füllmittel in Ihrer individuellen Zahnfarbe und für eine schönere Zahnästhetik. Zahnärzte nennen diese auch Kompositfüllungen, welches ein Verbundwerkstoff ist aus fein zerriebenem Glas oder Keramik mit einem Kunststoffanteil.
Beispiel: Hochwertige Füllungen aus Keramik kosten rund 180 Euro, von dem die gesetzliche Krankenkasse nur 40 Euro übernimmt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt lediglich 40 Euro, für die hochwertige Füllung aus Keramik, bei der die Kosten um 180 Euro liegen. Die Behandlungskosten für eine einfache Kompositfüllung im Frontzahnbereich werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Im Seitenzahnbereich erstattet die gesetzliche Krankenkasse lediglich Amalgamfüllungen. Die Mehrkosten für eine Kompositfüllung müssten Sie selbst tragen.
50 % 150 % 1
Parodontalbehandlung (inkl. GKV)
Die Kosten für die Parodontalbehandlung unterteilen sich in Vorbehandlung, Hauptbehandlung, Nachbehandlung und Prophylaxe, wobei die gesetzliche Krankenkasse lediglich die Kosten für die Hauptbehandlung und die Nachbehandlung trägt. Parodontalbehandlung inkl. GKV bedeutet, dass die private Zahnzusatzversicherung die Kosten in der vertraglich festgelegten Höhe trägt abzüglich der Kosten der gesetzlichen Krankenkasse.
nicht versichert nicht versichert
Wurzelbehandlung (inkl. GKV)
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur unter der Voraussetzung, dass ein Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Da nicht immer alle Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, übernimmt die private Zahnzusatzversicherung die restlichen Kosten zu dem im Tarif hinterlegten Prozentsatz.
nicht versichert nicht versichert
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Diese Behandlung wird bei den Aufbissbehelfen und Aufbissschienen angewendet.
50 % 250 % 2
Wartezeit Zahnbehandlung
Im Bereich der Zahnbehandlung hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
3 Monate 3 Monate
Professionelle Zahnreinigung
Für eine umfangreiche Prophylaxe ist die professionelle Zahnreinigung Pflicht. Bei der großen Auswahl an Zahnzusatztarifen sollten sie darauf achten, dass mindestens einmal im Jahr die Kosten für die professionelle Zahnreinigung von ihrer Zahnzusatzversicherung übernommen werden.
Die Versicherungen bieten unterschiedliche Abrechnungsalternativen an. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Behandlung eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung erhalten. In den meisten Fällen behalten Sie das Duplikat und der Versicherer erhält das Original, damit Sie Ihre Erstattungsleistung erhalten.
50 % 50 %, Mindestalter ab 18 Jahren
Weitere prophylaktische Leistungen
Zur Prophylaxe zählen alle vorbeugenden Maßnahmen oder Behandlungen, die zum Beispiel das Entstehen einer Krankheit wie Karies oder Zahnfleischbluten verhindern sollen.
Fissurenversiegelung
Um Karies an den Fissuren (Erhebungen und Vertiefungen an den Backenzahnoberflächen) zu vermeiden, kann man diese mithilfe von Kunststofflacken versiegeln. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet diese Leistung nur noch für die hinteren Kinder-Backenzähne.
Fluoridierung
Überempfindlichen Zähnen oder freiliegende Zahnhälse werden nach einer professionellen Zahnreinigung (PZR) häufig mit einem speziellen Florid-Gel oder –Lack behandelt. Dies verhilft Zähnen und Zahnhälsen gegenüber Karies-Erreger widerstandsfähiger zu sein. In bestimmten Fällen ist die Fluoridierung eine Privatleistung und kann über den Tarif mit der genannten Leistungshöhe abgerechnet werden.
Kariesrisikodiagnostik
Die Kariesrisikodiagnostik ist eine prophylaktische Methode zur Früherkennung von Karies. Eine Diagnose in der Entstehungsphase ist deshalb wichtig, um sie minimalinvasiv - ohne einen möglichst geringen Zahnhartsubstanzverlust - therapieren zu können.
Mundhygienestatus
Die Bestimmung des Mundhygienestatus beinhaltet verschiedene Untersuchungen, die angewendet werden, um den aktuellen Zustand der Mundhygiene eines Patienten festzustellen. Das ist wahlweise möglich durch die Beurteilung der Mundhygiene, das Einfärben der Zähne, das Erstellen eines Zahnsteinindex, eines Belagindex oder eines Papillen-Blutungs-Index.
Fissurenversiegelung Fissurenversiegelung
Kieferorthopädie für Erwachsene
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bei Patienten über 18 Jahren nur bei schwereren Kieferanomalien kieferorthopädische Behandlungen. Dabei ist neben dem kieferorthopädischen Eingriff auch eine kieferchirurgische Korrektur erforderlich. Kieferanomalien werden bei besonderen Kiefer- und Gesichtschirurgen durchgeführt. Die meisten anderen Fälle kieferorthopädischer Eingriffe sind bei Erwachsenen nicht für eine Kostenübernahme durch die GKV vorgesehen.
50 %, nur bei medizinischer Notwendigkeit 50 %, nur bei medizinischer Notwendigkeit
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 2
Bei der Einordnung von Kindern und Jugendlichen in die kieferorthopädische Indikationsgruppe 2 (KIG 2) handelt es sich um eine Zahnfehlstellung mit geringer Ausprägung, die allerdings im Sinne des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkasse nicht behandlungsbedürftig ist.
Beispiel: Zum Schweregrad zwei zählen distale Bisslagen oder ein offener Biss. In beiden Fällen leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht für Korrekturmaßnahmen. Die Kosten betragen zwischen 2.500 Euro und 7.000 Euro je nach Material und Methode.
50 % 50 %, der späteste Beginn der Behandlung ist mit 17 Jahre
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 3 - 5
Bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 (KIG 3-5) handelt es sich um eine deutliche bis extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet bis zum Ende des 17. Lebensjahres sämtliche Kosten für die Behandlung. Diese spiegelt aber leider oftmals nicht den heutigen Stand der Technik im Bereich Kieferorthopädie wieder. Somit kann es zu sogenannten Mehrkosten kommen.
Beispiel: Entstehen bei der kieferorthopädischen Behandlung jedoch Mehrkosten, weil man eine höherwertige Versorgung durch Kunststoff- oder Mini-Brackets gewählt hat, werden diese nicht übernommen. Dafür tritt dann die Zahnzusatzversicherung ein. Die Mehrkosten betragen zwischen 500 Euro und 7.000 Euro je nach Wahl des Materials und Behandlungsmethode.
Jetzt zu jedem Abschluss eine unserer Prämien als Dankeschön* sichern. Wählen Sie Ihre Wunschprämie einfach und bequem direkt bei der Dateneingabe im Online-Tarif-Rechner aus. Wir wünschen Ihnen viel Freude mit der kostenfreien Prämie und bedanken uns für das uns entgegengebrachte Vertrauen. Nicht mit anderen Aktionen kombinierbar.
*Sie erhalten einen Gutschein in Höhe von 15 €, wenn der Monatsbeitrag des von Ihnen gewählten Tarifs mindestens 10 € beträgt. Sie erhalten Ihre gewünschte Prämie nach ca. 8 – 12 Wochen per Post.
Von einfachen Zahnbehandlungen bis zu kosmetischen Leistungen deckt der ARAG Dent100 als Tarif alles ab. Diese Versorgung hat selbstverständlich ihren Preis. Für Kunden mit hohen Ansprüchen und Versorgungsbedarf dürfte sich dies allerdings rentieren. Einen zusätzlichen Pluspunkt gibt es für den Verzicht auf Wartezeit.
100 % Kostenerstattung inklusive der Leistungen der Krankenkasse bei Zahnbehandlungen
90 % Kostenerstattung für Zahnersatz und Inlays
bis zu 250 € pro Kalenderjahr für schmerzstillende Maßnahmen (Beispiel: Vollnarkose, Akupunktur etc.)
Der Tarif Dent90+ der ARAG Zahnzusatzversicherung bietet eine anspruchsvolle Versorgung mit hohen Zuschüssen, beispielsweise im Bereich Zahnersatz. Hinzu kommt die zusätzliche Leistung für schmerzstillende Maßnahmen. Trotz des umfassenden Leistungspakets bewegt sich der Monatsbeitrag für den Tarif im mittleren Preissegment. Damit ergibt sich ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis.
100 % für Zahnbehandlungen, unter anderem Füllungen, inklusive Krankenkassenleistung
80 % für Zahnersatz und Inlays, mit Bonusheft bis zu 90 %
Erstattungen für Verblendungen bis 6er-Zahn eingeschlossen
Der ARAG Dent90 ist ein umfassender Tarif, der Kostenerstattungen von 80 bis 100 % bietet. Zusammen mit einem verhältnismäßig geringen monatlichen Beitrag ergibt sich hier ein vorteilhaftes Preis-Leistungs-Verhältnis. In Verbindung mit dem Bonusheft lässt sich dieser Tarif noch leicht aufwerten. So erreichen Versicherte hohe Zuschüsse im Bereich Zahnersatz.
75 % für Zahnbehandlungen einschließlich der Leistungen der GKV
70 % für Zahnersatz und Inlays einschließlich der Leistungen der GKV
100 % für die professionelle Zahnreinigung bis zu einer Höhe von 70 € pro Kalenderjahr
Mit dem ARAG Dent 70 erhalten Sie eine kostengünstige Zahnzusatzversicherung mit einem hervorragenden Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Zahnzusatzversicherung ARAG Dent 70 schließt großzügig die Lücken in der GKV, sodass insbesondere im kostenintensiven Bereich des Zahnersatzes der Eigenanteil deutlich reduziert wird. Die allgemeine Wartezeit beträgt im ARAG Dent 70 drei Monate. Sie entfällt jedoch, sofern die notwendigen Behandlungen durch einen Unfall verursacht wurden. Anderes gilt für den Zahnersatz und für kieferorthopädische Leistungen, bei denen besondere Wartezeiten von acht Monaten zu berücksichtigen sind. Die Leistungen für Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind außerdem in der Zahnzusatzversicherung ARAG Dent 70 in den ersten fünf Kalenderjahren gestaffelt. Im ersten Jahr sind sie auf 500 € begrenzt und steigen bis zum fünften Kalenderjahr um jeweils 500 € pro Jahr an, bis sie im fünften Jahr einen Betrag von 2.500 € erreichen. Ab dem sechsten Kalenderjahr entfällt in der Zahnzusatzversicherung ARAG Dent 70 die Leistungsstaffel, sodass Versicherte vom vollen Versicherungsschutz profitieren. Anderes gilt für unfallbedingte Behandlungen, die in unbegrenzter Höhe erstattet werden.
70 % Leistungen werden im Bereich Zahnersatz vom Z70 erstattet.
Leistungsstaffel ist nur auf zwei Jahre begrenzt, danach entfallen die Leistungsbegrenzungen.
70 % kieferorthopädische Leistungen für KIG 2 und Erwachsene im Tarif enthalten.
Der Tarif Z70 der ARAG Zahnzusatzversicherung ist für Erwachsene ein sehr empfehlenswerter Tarif, wenn auf Kieferorthopädie und Zahnersatz Wert gelegt wird. Mit den Leistungssätzen von 70 % in beiden Bereichen und den kurzzeitigen Leistungsbegrenzungen in die ersten zwei Versicherungsjahre jeweils mit 400 € betragen. Im Grunde ist der Tarif Z70 eine lohnenswerte Absicherung, die die Erstattungslücken der gesetzlichen Krankenkasse zum größten Teil abdeckt. Der ARAG Z70 ist einer der wenigen Zahnzusatztarife, der im Bereich Kieferorthopädie für Erwachsene und Kinder in der KIG Stufe 2 Leistungen erbringt und die dazu noch mit einer Leistungshöhe von 70 % eine finanzielle Absicherung bietet.
100 % Erstattungsanspruch bei der ARAG Z100 im Behandlungsbereich der Zahnprophylaxe inklusive professioneller Zahnreinigung bei Erwachsenen.
100 % Erstattungsfähigkeit im Bereich Zahnersatz bei einfacher Regelversorgung, womit insbesondere Prothesen, Brücken und Kronen als Kassenversorgung erfasst werden.
100 % Erstattungsleistung bei Zahnbehandlung über den Tarif ARAG Z100, inklusive hochwertige Kunststofffüllungen und Versiegelung der Kauflächen.
Mit der ARAG Zahnzusatzversicherung DentalPro Z100 bietet eine nahezu vollständige Kostenerstattung an - das betrifft vornehmlich Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe und Zahnersatzbehandlungen. Im Bereich der Zahnerhaltung setzt die ARAG Zahnzusatzversicherung sehr viel bei der professionellen Zahnreinigung, diese wird vom ARAG Z100 zu 100 % übernommen und das pro Versicherungsjahr zweimal. Für private Wurzel- und Parodontalbehandlungen werden ebenfalls 100 % von der ARAG Versicherung übernommen. Zahnersatzkosten werden zu 80 % auch dann gewährt, wenn der Leistungsanspruch über die gesetzliche Kassenvorleistung hinaus geht. Ebenfalls mit 80 % Erstattungsanteil werden Inlays (Kunststoff, Gold oder Keramik) und die Kosten für kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen übernommen.
100 % für professionelle Zahnreinigung werden zweimal pro Versicherungsjahr mit je 60 € erstattet.
80 – 90 % für privatärztliche Zahnersatzmaßnahmen sind im Tarif Z90Bonus enthalten.
Mit regelmäßig geführtem Bonusheft können Leistungen erhöht werden.
80 % kieferorthopädische Leistungen werden für KIG 2 und KIG 3-5 vom Z90Bonus gewährleistet.
Der ARAG Zahntarif DentalPro Z90 Bonus bietet ein hervorragendes Preis-/ Leistungsverhältnis und kann daher für alle Versicherungsgruppen empfohlen werden. Die ARAG Zahnzusatzversicherung bietet mit dem Tarif Z90Bonus eine nahezu komplette Kostenabdeckung in allen Behandlungsbereichen. Mit den hohen Erstattungssätzen von 90 bis 100 % im Zahnbehandlungs- und 80 – 90 % im Zahnersatzbereich erhalten Sie eine exzellente Abdeckung der Versicherungslücken der gesetzlichen Krankenkasse. Die Bonusheftführung wird nach 5 Jahren lückenloser Führung belohnt und im Bereich private Zahnersatzleistungen werden 90 % erstattet. Zusätzlich sind im ARAG Zahnversicherung Z90 Bonus Prophylaxe Maßnahmen pro Versicherungsjahr zweimal je 60 € eingeschlossen. Ebenfalls sind vom Tarif hohe Mehrkosten für kieferorthopädische Behandlungen abgedeckt, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden. Mit dem Tarif Z90Bonus der ARAG erhalten Sie einen leistungsstarken Tarif mit gutem Preis-Leistungs-Verhältnis.
50 % für zahnerhaltende Maßnahmen wie private Wurzelbehandlungen, private Parodontalbehandlungen.
50 % für professionelle Zahnreinigung (2x im Versicherungsjahr unbegrenzt)
50 - 90 % für Zahnersatzmaßnahmen, die von Privater bis hin zur Regelversorgung erstattet.
Der Tarif Z50/90 der ARAG Zahnzusatzversicherung bietet mit seinen Leistungen eine Finanzierungsunterstützung in den Bereichen Zahnbehandlung, Vorsorge, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Die Leistungen in den Bereichen Vorsorge und Kieferorthopädie sind für Erwachsene und Kinder in der KIG Stufe 2 ausgelegt. Die ARAG Zahnzusatzversicherung ist eine der wenigen Zahnversicherungen, die kieferorthopädische Leistungen für Erwachsene in ihren Tarifen enthält. Eine Schwäche zeigt sich im Bereich Kieferorthopädie, die KIG-Einstufung 3 – 5 bei Kindern, für die es keine Leistungen gibt. Dafür kann bei Zahnersatz eine Kostenabdeckung mit GKV-Anteil von bis zu 90 % gewährt werden. Somit ist der ARAG DentalPro Z50/90 ein guter Zahntarif, wenn die Zahnersatzmaßnahmen nach den ersten zwei Versicherungsjahren benötigt werden. In den ersten beiden Versicherungsjahren sind die Leistungserstattungen stark begrenzt, doch im Anschluss ist die ARAG Zahnversicherung unbegrenzt.