Den hohen Eigenanteil für Zahnersatz und Implantate durch eine Zahnzusatzversicherung reduzieren

Die Kostenerstattung für Zähne ist in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) reduziert worden, mit der Konsequenz, dass Versicherte einen hohen Eigenanteil stemmen müssen. Schöne Zähne sollten nicht von den finanziellen Möglichkeiten eines Versicherten abhängen, insbesondere wenn es um das Schließen von Zahnlücken durch Zahnersatz oder ein Implantat geht.

Mit einer Zahnzusatzversicherung kann der Eigenanteil deutlich reduziert werden, wobei sich ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis durch einen Vergleich ermitteln lässt.

Zahnersatz: Brücke oder Implantat?

Ist ein Zahn erst einmal verloren, muss die Kaufunktion, die Ästhetik und möglicherweise auch die Sprachbildung wieder hergestellt werden. Dies geschieht entweder mit einem auf den eigenen Zähnen abgestützten Zahnersatz oder durch ein Implantat. Auf die Frage, welche Lösung die bessere ist, gibt es keine pauschale Antwort. Stattdessen müssen im Einzelfall die Vor- und Nachteile von Zahnersatz und Implantat gegeneinander abgewogen werden. Auch wenn das Implantat als die bestmögliche Form des Zahnersatzes angesehen wird, gibt es Situationen, in denen der herkömmliche Zahnersatz eine gute oder sogar die bessere Alternative ist.

Zahnersatz kann bezahlbar sein

Ist Ihre Zahngesundheit nicht perfekt, können Sie eine Zahnzusatzversicherung mit fehlenden Zähnen abschließen. Bei der Auswahl eines Tarifs kann der Zahnzusatzversicherung Stiftung Warentest Finanztest 2016 behilflich sein.

1. Die Vor- und Nachteile von Brücken als festsitzendem Zahnersatz

Voraussetzung für eine Brücke sind die Lücke umrahmende eigene Zähne. Diese sogenannten Pfeilerzähne werden beschliffen, sodass ausreichend Platz und Halt für die Kronen vorhanden sind, die fest eingeklebt werden. Die Brücke eignet sich für bis zu drei fehlende Zähne. Beim Einsetzen von Brücken handelt es sich um eine Routinebehandlung, wobei der Vorteil von Brücken darin besteht, dass sie festsitzend sind und ein geringerer Aufwand als beim Implantat erforderlich ist. Der Nachteil besteht darin, dass für die Verankerung gesunde Zahnsubstanz abgetragen werden muss und insoweit das Risiko besteht, dass die abgeschliffenen Zähne absterben. Außerdem sind eine Überlastung der Pfeilerzähne und ein frühzeitiger Zahnverlust möglich, und es kann zu einer Entwicklung von Karies am Kronenrand kommen.

2. Das Implantat - sein Aufbau und die verwendeten Materialien

Ein Implantat ist eine künstliche Zahnwurzel, die meist in den Kieferknochen geschraubt wird, wofür ein kleiner operativer Eingriff erforderlich ist. Der Knochen verbindet sich mit dem Implantat, sodass dieses Konstrukt sehr stabil ist. Dieses sogenannte zweiteilige Implantat besteht aus einem Implantatkörper, der in den Knochen verbracht wird, und den Aufbauteilen, mit deren Hilfe die Zahnkronen befestigt werden. Daneben gibt es auch Implantate, bei denen der Implantatkörper und der Aufbau aus einem Stück gefertigt sind, weshalb sie auch einteilige Implantate genannt werden.

Das Implantat wird seit über 50 Jahren in der Zahnheilkunde eingesetzt. Was sich geändert hat, sind die verwendeten Materialien. Insbesondere Reintitan hat sich als Basismaterial für Implantate durchgesetzt. Titan ist besonders gewebefreundlich und bildet mit dem Knochen einen sicheren Verbund. Immer häufiger werden Implantatsysteme verwendet, die aus Zirkonoxidkeramik gefertigt sind, die extrem bruchstabil ist. Sie hat gegenüber Titan den Vorteil, dass Keramik der natürlichen Zahnfarbe deutlich näherkommt. Das ist insbesondere bei ästhetischer Zahnversorgung von Vorteil und wenn das bedeckende Zahnfleisch sehr dünn ist.

Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung für Implantat und Zahnersatz?

Ein Implantat ist nicht im Leistungskatalog der GKV nicht enthalten, sodass der Versicherungsnehmer die Kosten aus eigener Tasche bestreiten muss, es sei denn, er hatte eine Zahnzusatzversicherung. Erst seit 2005 gibt es für gesetzlich Versicherte ein neues Zuschusssystem, bei dem auch die Versorgung mit Implantaten berücksichtigt wird. Für eine Zahnlücke (fehlende Zähne) wird ein fester Zuschuss gewährt, wobei es keine Rolle spielt, ob die Lücke mit einer Brücke oder einem Implantat geschlossen wird. Sowohl bei der Brücke als auch beim Implantat bleibt es bei einem befundorientierten Festzuschuss. Die Höhe des Festzuschusses wird um 20 beziehungsweise 30 Prozent erhöht, wenn der Versicherungsnehmer für 5 beziehungsweise für 10 Jahre ein lückenlos geführtes Bonusheft vorweisen kann.

Anderes gilt für Härtefälle, bei denen der doppelte Festzuschuss gewährt wird. Die Höhe der Festzuschüsse orientiert sich an den durchschnittlichen Kosten für eine einfache Ausführung. Um den Festzuschuss zu erhalten, ist ein Heil- und Kostenplan Voraussetzung, der vom behandelnden Zahnarzt erstellt und bei der GKV des Versicherten zur Genehmigung eingereicht wird.

Hohen Eigenanteil durch eine Zahnzusatzversicherung reduzieren

Insgesamt reicht die Kostenübernahme bei der GKV längst nicht aus, um die tatsächlichen Kosten für hochwertigen Zahnersatz wie Brücken und Kronen oder für Implantate aufzufangen. Da kann es schnell passieren, dass die Zähne zurückstehen müssen, weil es finanziell gerade mal nicht passt. Um solche Situationen zu vermeiden, ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sinnvoll. Mit dem Vergleichsrechner ermitteln Sie die Zahnzusatzversicherung, die zu Ihren Anforderungen und zu Ihrem Budget passt.

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