Zahlt die gesetzliche Krankenkasse die Vollnarkose beim Entfernen der Weisheitszähne?

Zwei Möglichkeiten gibt es die Weisheitszähne loszuwerden. In der Regel erfolgt die Entfernung der Weisheitszähne schrittweise in mehreren Sitzungen. Je Sitzung wird dann ein Weisheitszahn mit örtlicher Betäubung entfernt. Die Kosten für die Betäubung übernimmt die Gesetzliche Krankenkasse (GKV).

Die zweite Möglichkeit ist, dass alle vier Weisheitszähne in einer Behandlung entfernt werden. Dies ist nur unter Vollnarkose sinnvoll und erforderlich. Solch eine „Wunschnarkose“ wird von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet.

Weitere nützliche Informationen:
Dentlist Premium Vertragsschutz
Dentlist Premium VertragsschutzGehen Sie mit Vertragsschutz und Klartext auf Nummer sicher bei Ihrer Zahnzusatzversicherung.
Die besten Zahnzusatztarife
Die besten ZahnzusatztarifeDie beste Zahnzusatzversicherungen mit den höchsten Leistungen auf einen Blick dargestellt. 
Entscheidungshilfen
Entscheidung leicht gemachtDie Wahl einer optimalen Zahnzusatzversicherung ist nicht leicht. Unsere Entscheidungshilfen unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidung.
Versicherung wechseln
Zahnzusatzversicherung wechselnJetzt zu den Testsiegern wechseln. Ein Versicherungswechsel lohnt sich in vielen Fällen.