
Berlin Direkt DZL ab 26,90 €
- 100 % für Zahnbehandlungen
- 100 % für hochwertigen Zahnersatz
- 100 %, 2 x 65 € je Behandlung, 130 € je Jahr für Zahnreinigung
- kein Risiko - 14-Tage-Widerrufsrecht
- OHNE Wartezeit - Sofortschutz

Die Berlin Direkt Versicherung wurde 2012 gegründet und ist seit 2013 als eigenständige BD24 Berlin Direkt Versicherung AG tätig. Das Berliner Unternehmen versteht sich als digitale Versicherungsmanufaktur und verbindet moderne, flexible Versicherungslösungen mit der Erfahrung und Stabilität des Mutterkonzerns HanseMerkur, der auf eine mehr als 150-jährige Geschichte zurückblickt.
Die Zahnzusatzversicherung der Berlin Direkt bietet mit den Tarifen DZM und DZL zwei Leistungsstufen für gesetzlich Versicherte. Beide Tarife ergänzen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in den Bereichen Zahnerhalt, Zahnersatz und Zahnprophylaxe.
Der Tarif DZM bietet eine solide Absicherung mit 75 % Gesamterstattung für zahnerhaltende und zahnersetzende Maßnahmen außerhalb der Regelversorgung. Bei einer Regelversorgung werden 100 % der Kosten übernommen. Für Zahnprophylaxe stehen bis zu 80 € pro Versicherungsjahr zur Verfügung.
Der leistungsstärkere Tarif DZL übernimmt zusammen mit der GKV-Vorleistung bis zu 100 % der Kosten für zahnerhaltende und zahnersetzende Maßnahmen. Für Zahnprophylaxe werden 100 % bis maximal 130 € pro Versicherungsjahr erstattet. Damit bietet die Berlin Direkt mit DZM und DZL eine Auswahl vom soliden Grundschutz bis zu einer umfangreichen Zahnabsicherung mit bis zu 100 % Kostenerstattung.
| Leistung | Leistungsumfang |
|---|---|
RegelversorgungBei der Regelversorgung handelt es sich um eine von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegte medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung, für die Festkostenzuschüsse definiert sind. Ausschlaggebend für die Höhe ist die Anzahl der Jahre des lückenlos gepflegten Bonusheftes. Möchte man eine höherwertige Versorgung, erhält der Patient von der gesetzlichen Krankenkasse trotzdem nur den Festkostenzuschuss für die Standardversorgung. Beispiel: Festzuschuss ohne Bonusheft 60 %, mit 5 Jahre Bonusheft 70 % und mit 10 Jahren Bonusheft 75 % von den Kosten einer Regel-/ Standardversorgung. | 100 % |
ImplantateImplantate sind deutlich kostenintensiver als Brücken, jedoch müssen bei der Brücke gesunde Zähne als Brückenpfeiler angeschliffen werden und damit ist eine Implantatlösung schonender für die Zahnsubstanz. Das Implantat wird in den Kieferknochen eingesetzt und ist eine künstliche Zahnwurzel. Beispiel: Die Kosten für ein Implantat mit Keramikkrone liegen durchschnittlich bei ca. 2.300 Euro. Dabei bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse lediglich ca. 255 Euro. Demnach entsteht ein durchschnittlicher Eigenanteil von 2.045 Euro. Mit der richtigen Tarifwahl können Sie Ihren Eigenanteil auf ein Minimum reduzieren. | 100 %, max. Anzahl Oberkiefer: 6 Implantate, max. Anzahl Unterkiefer: 4 Implantate |
KnochenaufbauBesonders ist bei einem Abschluss eines Zahnzusatztarifs darauf zu achten, dass neben dem Implantat auch ein etwaiger Knochenaufbau mitversichert ist. Der Knochenaufbau dient als Vorbereitung eines Implantats, wenn der eigene Kieferknochen zu schwach ist. Beispiel: Die Gesamtkosten eines Implantats mit vorangehendem Knochenaufbau kann schnell zwischen 3.000 Euro bis 3.500 Euro liegen. | 100 % |
Kronen, Brücken und ProthesenDie gesetzliche Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen Festzuschuss. Die meisten Zahnzusatztarife übernehmen als Aufstockung zum Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse meist einen Prozentsatz der Kosten. Die Kosten für eine Brücke oder Krone können je nach Material und Ausführung zwischen 600 Euro und 2.500 Euro betragen. Beispiel: Die Kosten für eine dreigliedrige Keramikbrücke (Zahnersatz für einen fehlenden Zahn) betragen etwa 1.000 Euro. Die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt ca. 471 Euro. Dadurch entsteht eine Zahlungslücke von 529 Euro, die Sie durch eine Zahnzusatzversicherung reduzieren können. | 100 % |
Einlagefüllungen wie Inlays und OnlaysInlays sind Einlagefüllungen, die in einem Dentallabor angefertigt werden. Sie werden in den präparierten Zahn eingeklebt oder einzementiert. Inlays bestehen aus Kunststoff, Gold, Titan oder Keramik und weisen aufgrund ihrer präzisen Anpassung eine gute Haltbarkeit auf. Aus ästhetischen Gründen werden Kunststoff- und Keramik-Inlays bevorzugt, da sie an die Zahnfarbe angepasst werden können. Beispiel: Ein Inlay aus Keramik kostet durchschnittlich 550 Euro. Für ein Inlay erhält man lediglich einen Zuschuss in Höhe einer normalen Zahnfüllung. Dieser beträgt ca. 40 Euro. 510 Euro beträgt Ihr Eigenanteil. | 100 % |
KeramikverblendungKeramikverblendungen sind hauchdünne Schalen aus Keramik, die als Blenden auf die Vorderzähne kommen. Alternativ dienen Keramikverblendungen, wenn dich die Zähne oder alte Füllungen stark verfärbt haben oder abgestorben sind und dunkler werden. Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen, die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für eine entsprechende Versorgung. Beispiel: Die Kosten für eine Verblendschale aus Keramik betragen pro Zahn ca. 500 Euro – 800 Euro, je nach Vorarbeit und Aufwand. | 100 %, bis 8er Zahn |
Labortechnische KostenZahnersatz ist teuer, zu dem zahnärztlichen Honorar, entstehen hohe Material und Laborkosten. Für Material und Labor gibt es keinen allgemeinen oder verbindlichen Preis. Gesetzlich und privat versicherte Patienten erhalten nicht selten unterschiedlich hohe Rechnungen für die gleichen Versorgungen. Manche Zahnzusatzversicherungen haben Preisverzeichnisse an der die Erstattungen festgelegt werden, andere haben Angemessenheitsklauseln. | 100 % |
Funktionsanalytische und -therapeutische MaßnahmenMithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Die Funktionsanalyse hat sich außerdem bei der Planung von Brücken, Kronen, Inlays und von umfangreichen Rehabilitationen bewährt. | 100 % |
Wartezeit ZahnersatzIm Bereich Zahnersatz hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden. | keine Wartezeit |
| Leistung | Leistungsumfang |
|---|---|
Hochwertige Kunststofffüllungen (inkl. GKV)Hochwertige Kunststofffüllungen bestehen aus Füllmittel in Ihrer individuellen Zahnfarbe und für eine schönere Zahnästhetik. Zahnärzte nennen diese auch Kompositfüllungen, welches ein Verbundwerkstoff ist aus fein zerriebenem Glas oder Keramik mit einem Kunststoffanteil. Beispiel: Hochwertige Füllungen aus Keramik kosten rund 180 Euro, von dem die gesetzliche Krankenkasse nur 40 Euro übernimmt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt lediglich 40 Euro, für die hochwertige Füllung aus Keramik, bei der die Kosten um 180 Euro liegen. Die Behandlungskosten für eine einfache Kompositfüllung im Frontzahnbereich werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Im Seitenzahnbereich erstattet die gesetzliche Krankenkasse lediglich Amalgamfüllungen. Die Mehrkosten für eine Kompositfüllung müssten Sie selbst tragen. | 100 % |
Parodontalbehandlung (inkl. GKV)Die Kosten für die Parodontalbehandlung unterteilen sich in Vorbehandlung, Hauptbehandlung, Nachbehandlung und Prophylaxe, wobei die gesetzliche Krankenkasse lediglich die Kosten für die Hauptbehandlung und die Nachbehandlung trägt. Parodontalbehandlung inkl. GKV bedeutet, dass die private Zahnzusatzversicherung die Kosten in der vertraglich festgelegten Höhe trägt abzüglich der Kosten der gesetzlichen Krankenkasse. | 100 % |
Wurzelbehandlung (inkl. GKV)Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur unter der Voraussetzung, dass ein Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Da nicht immer alle Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, übernimmt die private Zahnzusatzversicherung die restlichen Kosten zu dem im Tarif hinterlegten Prozentsatz. | 100 % |
Funktionsanalytische und -therapeutische MaßnahmenMithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Diese Behandlung wird bei den Aufbissbehelfen und Aufbissschienen angewendet. | 100 % |
Wartezeit ZahnbehandlungIm Bereich der Zahnbehandlung hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden. | keine Wartezeit |
| Leistung | Leistungsumfang |
|---|---|
Professionelle ZahnreinigungFür eine umfangreiche Prophylaxe ist die professionelle Zahnreinigung Pflicht. Bei der großen Auswahl an Zahnzusatztarifen sollten sie darauf achten, dass mindestens einmal im Jahr die Kosten für die professionelle Zahnreinigung von ihrer Zahnzusatzversicherung übernommen werden. | 100 %, 2 x 65 € je Behandlung, 130 € je Jahr |
Weitere prophylaktische LeistungenZur Prophylaxe zählen alle vorbeugenden Maßnahmen oder Behandlungen, die zum Beispiel das Entstehen einer Krankheit wie Karies oder Zahnfleischbluten verhindern sollen. FissurenversiegelungUm Karies an den Fissuren (Erhebungen und Vertiefungen an den Backenzahnoberflächen) zu vermeiden, kann man diese mithilfe von Kunststofflacken versiegeln. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet diese Leistung nur noch für die hinteren Kinder-Backenzähne. FluoridierungÜberempfindlichen Zähnen oder freiliegende Zahnhälse werden nach einer professionellen Zahnreinigung (PZR) häufig mit einem speziellen Florid-Gel oder –Lack behandelt. Dies verhilft Zähnen und Zahnhälsen gegenüber Karies-Erreger widerstandsfähiger zu sein. In bestimmten Fällen ist die Fluoridierung eine Privatleistung und kann über den Tarif mit der genannten Leistungshöhe abgerechnet werden. KariesrisikodiagnostikDie Kariesrisikodiagnostik ist eine prophylaktische Methode zur Früherkennung von Karies. Eine Diagnose in der Entstehungsphase ist deshalb wichtig, um sie minimalinvasiv - ohne einen möglichst geringen Zahnhartsubstanzverlust - therapieren zu können. MundhygienestatusDie Bestimmung des Mundhygienestatus beinhaltet verschiedene Untersuchungen, die angewendet werden, um den aktuellen Zustand der Mundhygiene eines Patienten festzustellen. Das ist wahlweise möglich durch die Beurteilung der Mundhygiene, das Einfärben der Zähne, das Erstellen eines Zahnsteinindex, eines Belagindex oder eines Papillen-Blutungs-Index. | Kariesrisikodiagnostik, Mundhygienestatus, Fissurenversiegelung, Fluoridierung |
| Leistung | Leistungsumfang |
|---|---|
Kieferorthopädie für ErwachseneDie gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bei Patienten über 18 Jahren nur bei schwereren Kieferanomalien kieferorthopädische Behandlungen. Dabei ist neben dem kieferorthopädischen Eingriff auch eine kieferchirurgische Korrektur erforderlich. Kieferanomalien werden bei besonderen Kiefer- und Gesichtschirurgen durchgeführt. Die meisten anderen Fälle kieferorthopädischer Eingriffe sind bei Erwachsenen nicht für eine Kostenübernahme durch die GKV vorgesehen. | nicht versichert |
| Leistung | Leistungsumfang |
|---|---|
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 2Bei der Einordnung von Kindern und Jugendlichen in die kieferorthopädische Indikationsgruppe 2 (KIG 2) handelt es sich um eine Zahnfehlstellung mit geringer Ausprägung, die allerdings im Sinne des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkasse nicht behandlungsbedürftig ist. Beispiel: Zum Schweregrad zwei zählen distale Bisslagen oder ein offener Biss. In beiden Fällen leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht für Korrekturmaßnahmen. Die Kosten betragen zwischen 2.500 Euro und 7.000 Euro je nach Material und Methode. | nicht versichert |
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 3 - 5Bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 (KIG 3-5) handelt es sich um eine deutliche bis extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet bis zum Ende des 17. Lebensjahres sämtliche Kosten für die Behandlung. Diese spiegelt aber leider oftmals nicht den heutigen Stand der Technik im Bereich Kieferorthopädie wieder. Somit kann es zu sogenannten Mehrkosten kommen. Beispiel: Entstehen bei der kieferorthopädischen Behandlung jedoch Mehrkosten, weil man eine höherwertige Versorgung durch Kunststoff- oder Mini-Brackets gewählt hat, werden diese nicht übernommen. Dafür tritt dann die Zahnzusatzversicherung ein. Die Mehrkosten betragen zwischen 500 Euro und 7.000 Euro je nach Wahl des Materials und Behandlungsmethode. | nicht versichert |
| Leistung | Leistungsumfang |
|---|---|
RegelversorgungBei der Regelversorgung handelt es sich um eine von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegte medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung, für die Festkostenzuschüsse definiert sind. Ausschlaggebend für die Höhe ist die Anzahl der Jahre des lückenlos gepflegten Bonusheftes. Möchte man eine höherwertige Versorgung, erhält der Patient von der gesetzlichen Krankenkasse trotzdem nur den Festkostenzuschuss für die Standardversorgung. Beispiel: Festzuschuss ohne Bonusheft 60 %, mit 5 Jahre Bonusheft 70 % und mit 10 Jahren Bonusheft 75 % von den Kosten einer Regel-/ Standardversorgung. | 100 % |
ImplantateImplantate sind deutlich kostenintensiver als Brücken, jedoch müssen bei der Brücke gesunde Zähne als Brückenpfeiler angeschliffen werden und damit ist eine Implantatlösung schonender für die Zahnsubstanz. Das Implantat wird in den Kieferknochen eingesetzt und ist eine künstliche Zahnwurzel. Beispiel: Die Kosten für ein Implantat mit Keramikkrone liegen durchschnittlich bei ca. 2.300 Euro. Dabei bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse lediglich ca. 255 Euro. Demnach entsteht ein durchschnittlicher Eigenanteil von 2.045 Euro. Mit der richtigen Tarifwahl können Sie Ihren Eigenanteil auf ein Minimum reduzieren. | 75 %, max. Anzahl Oberkiefer: 6 Implantate, max. Anzahl Unterkiefer: 4 Implantate |
KnochenaufbauBesonders ist bei einem Abschluss eines Zahnzusatztarifs darauf zu achten, dass neben dem Implantat auch ein etwaiger Knochenaufbau mitversichert ist. Der Knochenaufbau dient als Vorbereitung eines Implantats, wenn der eigene Kieferknochen zu schwach ist. Beispiel: Die Gesamtkosten eines Implantats mit vorangehendem Knochenaufbau kann schnell zwischen 3.000 Euro bis 3.500 Euro liegen. | 75 % |
Kronen, Brücken und ProthesenDie gesetzliche Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen Festzuschuss. Die meisten Zahnzusatztarife übernehmen als Aufstockung zum Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse meist einen Prozentsatz der Kosten. Die Kosten für eine Brücke oder Krone können je nach Material und Ausführung zwischen 600 Euro und 2.500 Euro betragen. Beispiel: Die Kosten für eine dreigliedrige Keramikbrücke (Zahnersatz für einen fehlenden Zahn) betragen etwa 1.000 Euro. Die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt ca. 471 Euro. Dadurch entsteht eine Zahlungslücke von 529 Euro, die Sie durch eine Zahnzusatzversicherung reduzieren können. | 75 % |
Einlagefüllungen wie Inlays und OnlaysInlays sind Einlagefüllungen, die in einem Dentallabor angefertigt werden. Sie werden in den präparierten Zahn eingeklebt oder einzementiert. Inlays bestehen aus Kunststoff, Gold, Titan oder Keramik und weisen aufgrund ihrer präzisen Anpassung eine gute Haltbarkeit auf. Aus ästhetischen Gründen werden Kunststoff- und Keramik-Inlays bevorzugt, da sie an die Zahnfarbe angepasst werden können. Beispiel: Ein Inlay aus Keramik kostet durchschnittlich 550 Euro. Für ein Inlay erhält man lediglich einen Zuschuss in Höhe einer normalen Zahnfüllung. Dieser beträgt ca. 40 Euro. 510 Euro beträgt Ihr Eigenanteil. | 75 % |
KeramikverblendungKeramikverblendungen sind hauchdünne Schalen aus Keramik, die als Blenden auf die Vorderzähne kommen. Alternativ dienen Keramikverblendungen, wenn dich die Zähne oder alte Füllungen stark verfärbt haben oder abgestorben sind und dunkler werden. Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen, die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für eine entsprechende Versorgung. Beispiel: Die Kosten für eine Verblendschale aus Keramik betragen pro Zahn ca. 500 Euro – 800 Euro, je nach Vorarbeit und Aufwand. | 75 %, bis 8er Zahn |
Labortechnische KostenZahnersatz ist teuer, zu dem zahnärztlichen Honorar, entstehen hohe Material und Laborkosten. Für Material und Labor gibt es keinen allgemeinen oder verbindlichen Preis. Gesetzlich und privat versicherte Patienten erhalten nicht selten unterschiedlich hohe Rechnungen für die gleichen Versorgungen. Manche Zahnzusatzversicherungen haben Preisverzeichnisse an der die Erstattungen festgelegt werden, andere haben Angemessenheitsklauseln. | 75 % |
Funktionsanalytische und -therapeutische MaßnahmenMithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Die Funktionsanalyse hat sich außerdem bei der Planung von Brücken, Kronen, Inlays und von umfangreichen Rehabilitationen bewährt. | 75 % |
Wartezeit ZahnersatzIm Bereich Zahnersatz hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden. | keine Wartezeit |
| Leistung | Leistungsumfang |
|---|---|
Hochwertige Kunststofffüllungen (inkl. GKV)Hochwertige Kunststofffüllungen bestehen aus Füllmittel in Ihrer individuellen Zahnfarbe und für eine schönere Zahnästhetik. Zahnärzte nennen diese auch Kompositfüllungen, welches ein Verbundwerkstoff ist aus fein zerriebenem Glas oder Keramik mit einem Kunststoffanteil. Beispiel: Hochwertige Füllungen aus Keramik kosten rund 180 Euro, von dem die gesetzliche Krankenkasse nur 40 Euro übernimmt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt lediglich 40 Euro, für die hochwertige Füllung aus Keramik, bei der die Kosten um 180 Euro liegen. Die Behandlungskosten für eine einfache Kompositfüllung im Frontzahnbereich werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Im Seitenzahnbereich erstattet die gesetzliche Krankenkasse lediglich Amalgamfüllungen. Die Mehrkosten für eine Kompositfüllung müssten Sie selbst tragen. | 75 % |
Parodontalbehandlung (inkl. GKV)Die Kosten für die Parodontalbehandlung unterteilen sich in Vorbehandlung, Hauptbehandlung, Nachbehandlung und Prophylaxe, wobei die gesetzliche Krankenkasse lediglich die Kosten für die Hauptbehandlung und die Nachbehandlung trägt. Parodontalbehandlung inkl. GKV bedeutet, dass die private Zahnzusatzversicherung die Kosten in der vertraglich festgelegten Höhe trägt abzüglich der Kosten der gesetzlichen Krankenkasse. | 75 % |
Wurzelbehandlung (inkl. GKV)Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur unter der Voraussetzung, dass ein Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Da nicht immer alle Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, übernimmt die private Zahnzusatzversicherung die restlichen Kosten zu dem im Tarif hinterlegten Prozentsatz. | 75 % |
Funktionsanalytische und -therapeutische MaßnahmenMithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Diese Behandlung wird bei den Aufbissbehelfen und Aufbissschienen angewendet. | nicht versichert |
Wartezeit ZahnbehandlungIm Bereich der Zahnbehandlung hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden. | keine Wartezeit |
| Leistung | Leistungsumfang |
|---|---|
Professionelle ZahnreinigungFür eine umfangreiche Prophylaxe ist die professionelle Zahnreinigung Pflicht. Bei der großen Auswahl an Zahnzusatztarifen sollten sie darauf achten, dass mindestens einmal im Jahr die Kosten für die professionelle Zahnreinigung von ihrer Zahnzusatzversicherung übernommen werden. | 100 %, 1 x 80 € je Jahr |
Weitere prophylaktische LeistungenZur Prophylaxe zählen alle vorbeugenden Maßnahmen oder Behandlungen, die zum Beispiel das Entstehen einer Krankheit wie Karies oder Zahnfleischbluten verhindern sollen. FissurenversiegelungUm Karies an den Fissuren (Erhebungen und Vertiefungen an den Backenzahnoberflächen) zu vermeiden, kann man diese mithilfe von Kunststofflacken versiegeln. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet diese Leistung nur noch für die hinteren Kinder-Backenzähne. FluoridierungÜberempfindlichen Zähnen oder freiliegende Zahnhälse werden nach einer professionellen Zahnreinigung (PZR) häufig mit einem speziellen Florid-Gel oder –Lack behandelt. Dies verhilft Zähnen und Zahnhälsen gegenüber Karies-Erreger widerstandsfähiger zu sein. In bestimmten Fällen ist die Fluoridierung eine Privatleistung und kann über den Tarif mit der genannten Leistungshöhe abgerechnet werden. KariesrisikodiagnostikDie Kariesrisikodiagnostik ist eine prophylaktische Methode zur Früherkennung von Karies. Eine Diagnose in der Entstehungsphase ist deshalb wichtig, um sie minimalinvasiv - ohne einen möglichst geringen Zahnhartsubstanzverlust - therapieren zu können. MundhygienestatusDie Bestimmung des Mundhygienestatus beinhaltet verschiedene Untersuchungen, die angewendet werden, um den aktuellen Zustand der Mundhygiene eines Patienten festzustellen. Das ist wahlweise möglich durch die Beurteilung der Mundhygiene, das Einfärben der Zähne, das Erstellen eines Zahnsteinindex, eines Belagindex oder eines Papillen-Blutungs-Index. | Kariesrisikodiagnostik, Mundhygienestatus, Fissurenversiegelung, Fluoridierung |
| Leistung | Leistungsumfang |
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Kieferorthopädie für ErwachseneDie gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bei Patienten über 18 Jahren nur bei schwereren Kieferanomalien kieferorthopädische Behandlungen. Dabei ist neben dem kieferorthopädischen Eingriff auch eine kieferchirurgische Korrektur erforderlich. Kieferanomalien werden bei besonderen Kiefer- und Gesichtschirurgen durchgeführt. Die meisten anderen Fälle kieferorthopädischer Eingriffe sind bei Erwachsenen nicht für eine Kostenübernahme durch die GKV vorgesehen. | nicht versichert |
| Leistung | Leistungsumfang |
|---|---|
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 2Bei der Einordnung von Kindern und Jugendlichen in die kieferorthopädische Indikationsgruppe 2 (KIG 2) handelt es sich um eine Zahnfehlstellung mit geringer Ausprägung, die allerdings im Sinne des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkasse nicht behandlungsbedürftig ist. Beispiel: Zum Schweregrad zwei zählen distale Bisslagen oder ein offener Biss. In beiden Fällen leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht für Korrekturmaßnahmen. Die Kosten betragen zwischen 2.500 Euro und 7.000 Euro je nach Material und Methode. | nicht versichert |
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 3 - 5Bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 (KIG 3-5) handelt es sich um eine deutliche bis extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet bis zum Ende des 17. Lebensjahres sämtliche Kosten für die Behandlung. Diese spiegelt aber leider oftmals nicht den heutigen Stand der Technik im Bereich Kieferorthopädie wieder. Somit kann es zu sogenannten Mehrkosten kommen. Beispiel: Entstehen bei der kieferorthopädischen Behandlung jedoch Mehrkosten, weil man eine höherwertige Versorgung durch Kunststoff- oder Mini-Brackets gewählt hat, werden diese nicht übernommen. Dafür tritt dann die Zahnzusatzversicherung ein. Die Mehrkosten betragen zwischen 500 Euro und 7.000 Euro je nach Wahl des Materials und Behandlungsmethode. | nicht versichert |

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Der Tarif DZL der Berlin Direkt bietet einen umfangreichen Zahnschutz für gesetzlich Versicherte. Für zahnerhaltende und zahnersetzende Maßnahmen werden zusammen mit der GKV-Vorleistung bis zu 100 % der Kosten übernommen. Dazu zählen auch hochwertige Versorgungen wie Kronen, Brücken, Inlays und Implantate. Zusätzlich sind Leistungen für die Zahnprophylaxe von bis zu 130 € pro Versicherungsjahr enthalten. In den ersten vier Versicherungsjahren gilt eine Leistungsstaffel, die von 1.000 € im ersten Jahr auf insgesamt 4.000 € innerhalb der ersten vier Jahre ansteigt.
Der Tarif DZM der Berlin Direkt bietet einen soliden Zahnschutz für gesetzlich Versicherte. Für zahnerhaltende und zahnersetzende Maßnahmen werden zusammen mit der GKV-Vorleistung bis zu 75 % der Kosten übernommen. Bei einer Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung sind es 100 %. Zusätzlich sind Leistungen für die Zahnprophylaxe von bis zu 80 € pro Versicherungsjahr enthalten. In den ersten vier Versicherungsjahren gilt eine Leistungsstaffel, die von 600 € im ersten Jahr auf insgesamt 2.400 € innerhalb der ersten vier Jahre ansteigt.