Zahnzusatzversicherung kündigen

Um Ihre Zahnzusatzversicherung zu kündigen, sollten Sie folgende Punkte beachten:

1. Bevor Sie kündigen 

Wichtiger Hinweis

Achten Sie darauf, dass Sie sich in keiner angeratenen, geplanten oder aktuellen zahnärztlichen Behandlung befinden. Sollte dies zutreffen, raten wir Ihnen von einer Kündigung ab. Schließen Sie zuvor die Behandlungen ab und kündigen Sie anschließend.

2. Wann kann ich kündigen?

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, eine Zahnzusatzversicherung zu kündigen. 

1. In der Regel können Sie mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende kündigen. Eher selten, aber auch möglich, 3 Monate zum Versicherungsjahr (Zeitpunkt des Vertragsbeginns). Dies können Sie der Versicherungspolice entnehmen.

2. Die zweite Möglichkeit bietet sich an, sobald Sie eine Beitragserhöhung erhalten. Hier können Sie ebenfalls eine Kündigung meist innerhalb von 4 Wochen ausstellen.

3. Kündigungsvordruck zum Download

Wir haben Ihnen hier einen Kündigungsvordruck hinterlegt. Einfach herunterladen, die Felder vollständig ergänzen und unterzeichnen. Einen detaillierten Kündigungsgrund müssen Sie nicht angeben.

Wichtiger Hinweis

Die Kündigung muss handschriftlich vom Versicherungsnehmer unterschrieben werden. Das Kündigungsschreiben sollte der Versicherung zugestellt werden.

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