Was zahlen die gesetzlichen Kassen für Zahnersatz?

Früher war alles besser und die gesetzlichen Kassen haben damals mehr bezahlt.

Den Spruch „Früher war alles besser“ kennen jeder zu gut. Doch trifft dieser Spruch auch bei Kassenleistungen von gesetzlichen Krankenkassen zu?

Leistungen für Zahnersatz

Mit einem regelmäßig geführten Bonusheft, dass über fünf Jahre lückenlos geführt wurde, kann einen Zuschuss-Bonus von 20 Prozent erreicht werden. 30 Prozent Zuschuss kann mit einem lückenlosen Bonusheft von zehn Jahren erreicht werden.

Härtefallregelung & Nulltarif

Liegt die Einkommensgrenze sehr niedrig, fällt unter die Härtefallregelung, die den doppelten Basis-Festzuschuss enthält und mindestens die Kosten der Regelversorgung übernimmt. Manche gesetzliche Krankenkassen haben auch für Normalverdiener Regelversorgung zum Nulltarif. Zu diesen zählten meist Versicherte, die über einen sehr langen Zeitraum lückenlose Vorsorge nachweisen können oder die Regelversorgung bei sogenannten Kooperationszahnärzten durchgeführt werden.

Ausgeschlossene Leistungen

Grundsätzlich sind von Leistungen der gesetzlichen Kassen auf rein kosmetischen Maßnahmen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Hierzu zählen zum Beispiel Korrekturen von Zahnfehlstellungen bei Erwachsenen oder Zahnaufhellungen.

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