Wann sollten Sie die Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind abschließen?

Da sind sich die Experten nicht ganz einig. Manche raten dazu, das Kind so früh wie möglich zu versichern, da der Beitrag dann gering ist. Andere raten dazu, das Kind erst wenn die Milchzähne ausfallen und die beliebenden Zähne so nach und nach wachsen mit der Suche nach einem geeigneten Tarif anzufangen. Je nachdem welche Leistungen von Ihnen in Anspruch genommen werden und welche Details Ihnen persönlich wichtig sind, empfehlen wir unterschiedliche Eintrittszeitpunkte. Bei der Entscheidung für eine Zusatzversicherung sollten die Zahnzusatzversicherung Tests berücksichtigt werden.

Erstattung der kieferorthopädischen Behandlung

Wenn Sie z. B. hauptsächlich Wert auf die Erstattung der kieferorthopädischen Behandlung legen, reicht ein Abschluss eigentlich, wenn die bleibenden Zähne wachsen. Auf jeden Fall sollten Sie die 8 monatige Wartezeit beachten, die die meisten Tarife für diesen Bereich vorsieht. Zudem darf vor dem Abschluss noch keine Diagnose bzw. Fehlstellung vom Zahnarzt oder Kieferorthopäden festgestellt worden sein, da sonst die Zahnzusatzversicherung für diese Behandlung keine Kosten erstattet.

Prophylaxe-Leistungen 

Wenn Sie zusätzlich Leistungen im Bereich Prophylaxe von der Zusatzversicherung in Anspruch nehmen, dann sollten Sie Ihr Kind am besten schon früher versichern. Manche Zahnzusatztarife leisten auch für die Versiegelung und Prophylaxe der Zähne. Bei manchen Kindern ist wegen einem erhöhten Kariesrisiko eine gründliche und richtige Reinigung der Zähne und Zahnzwischenräume, eine sogenannte professionelle Zahnreinigung, nötig. Ohne Zahnzusatzversicherung müssen diese Behandlungskosten von den Eltern privat bezahlt werden. Es gibt allerdings Zusatzversicherungen, die für genau diese Kosten aufkommen. Ähnlich ist dies bei der Fissurenversiegelung. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten lediglich für die hinteren, die bleibenden Backenzähne (6er- und 7er- Zähne). Die Kosten für die Versiegelung der vorderen Backenzähne müssen die Eltern privat bezahlen. Auch hier gibt es Tarife, die die Kosten für die Fissurenversiegelung erstatten.

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