Das sollte bei einer Zahnzusatzversicherung auf jeden Fall dabei sein

Prophylaxe, Wurzelbehandlung,hochwertige Kunststofffüllungen, Kronen, Brücken, Implantate und Inlays sind in jeder guten Zahnzusatzversicherung zu finden. Seit 2005 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen für Zähne nur noch eine Basisversorgung. Es entstanden zwar teils private Zusatzangebote in Kooperation mit verschieden Versicherungen, jedoch waren diese nur geringe Verbesserungen, wie der sogenannte „doppelte Kassenzuschuss“ oder „25 % Erstattung für Kronen und Brücken“. Aber einen Großteil der Kosten muss immer noch der Patient selbst tragen. Bis 2007 waren in den meisten Policen beispielsweise keine Leistungen für den Zahnerhalt gelistet [1].  Das Ergebnis: Von 14,05 Millionen Versicherten sind viele falsch versichert [2].  Wir zeigen Ihnen, was eine zeitgemäße Zahnzusatzversicherung erstatten sollte und welche „Spezialleistungen“ Sie getrost links liegen lassen können.

Zunächst erklären wir Ihnen einige Hintergründe zu Zahnzusatzversicherungen. Direkt zu den wichtigsten Leistungen gelangen Sie hier.

So sind Zahnzusatzversicherungen aufgebaut

Es gibt zwei verschiedene Modelle, wie sich Zahnzusatzversicherungen finanzieren:

Modell mit Altersrückstellung:

Hier fallen von Anfang an höhere Beiträge an, die als Rücklagen für spätere Behandlungen einbehalten werden. Die Beiträge bleiben gleich, auch im Alter. Das bedeutet, dieses Modell lohnt sich auch für ältere Patienten.

Modell ohne Altersrückstellung:

Die Beiträge sind günstiger, der Tarif wird aber im Laufe der Jahre teurer. Das Model ist empfehlenswert für Jüngere und Patienten mittleren Alters.

Masse statt Klasse

Die meisten Zahnzusatzversicherungen führen drei verschiedene Tarife: Einen Basis-Tarif, einen Tarif im mittleren Preissegment und einen Premium-Tarif. 

Was auf Sie zukommen kann, wenn Sie keine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, sehen Sie in diesem Rechenbeispiel:

Implantat mit Keramikkrone - Behandlungskosten 2.850 €

Beispielberechnung ohne Bonusheft [3]

Gesellschaft / Tarif
GesamtkostenKassenleistungEigenanteil ohne ZZVErstattung ZZVEigenanteil mit ZZV
Württembergische / ZGU70 + BZGU20 + ZBU2.850 €360 €1.590 €2.490 €0 €
AXA / DENT Premium-U2.850 €360 €1.590 €
2.062€428 €
Continentale / CEZP-U2.850 €360 €1.590 €1.920 €570 €
GKV / (doppelter Kassenzuschuss) Zahnzusatzversicherung2.850 €360 €1.590 €360 €2.130 €

Höchste Erstattung der GKV mit max. 30 % Bonusheft (10 Jahre) [4]

Gesellschaft / Tarif
GesamtkostenKassenleistungEigenanteil ohne ZZVErstattung ZZVEigenanteil mit ZZV
Württembergische / ZGU70 + BZGU20 + ZBU2.850 €468 €1.590 €2.382 €0 €
AXA / DENT Premium-U2.850 €468 €1.590 €
2.097 €285 €
Continentale / CEZP-U2.850 €468 €1.590 €2.097 €285 €
GKV / (doppelter Kassenzuschuss) Zahnzusatzversicherung2.850 €468 €1.590 €468 €1.914 €

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Achten Sie auf „inklusive“ und „exklusive“ Formulierungen

Richtig unübersichtlich wird es allerdings, wenn unterschiedliche Tarife eines Anbieters mit Tarifbausteinen gekoppelt und kombinieren werden können. Bei der Württembergischen oder Deutschen Familienversicherung (DFV) können Sie beispielsweise bis zu acht verschiedene Tarifsteine zusammenstellen.

Das bedeutet einerseits viel Spielraum bei der Auswahl des richtigen Tarifs, schließlich braucht ein Teenager eine andere Versicherung als ein rüstiger Rentner. Andererseits steigt bei so viel Auswahl das Risiko, den falschen Tarif zu wählen oder bei Vertragsabschluss doch etwas Entscheidendes zu übersehen.

Achten Sie beispielsweise darauf, ob die Zahnzusatzversicherung bei den Erstattungen inklusive oder exklusive den GKV-Beträgen rechnet. Bei „inkl.-Erstattungen“ von zum Beispiel 70 % wird der Anteil, den die gesetzliche Krankenkasse leistet, bereits mit eingerechnet.

Heißt es dagegen „exkl. GKV-Beitrag“, wird der Anteil der GKV vom Gesamtbetrag abgezogen. Damit ist der Erstattungssatz der ZZV bei diesem Berechnungsmodell höher und der Versicherte muss weniger selbst zahlen.

Beispiel 70 % Erstattung von der ZZV inkl. GKV

Rechnungsbetrag2.850 €
GKV-Anteil468 €
ZZV-Anteil1.527 €(a)
Eigentanteil Patient855 €

(a) Berechnung: 70 % vom Rechnungsbetrag (2.850 €), von dem dann noch 468 € GKV-Anteil abgezogen werden.

Beispiel 70 % Erstattung von der ZZV exkl. GKV

Rechnungsbetrag2.850 €
GKV-Anteil468 €
ZZV-Anteil1.995 €(b)
Eigentanteil Patient387 €

(b) Berechnung: 70 % vom Rechnungsbetrag 2.850 €.

Hinweis

Zahlt eine ZZV beispielsweise 90 % „exkl. GKV-Anteil“, wird vom Rechnungsbetrag in jedem Fall der GKV-Anteil abgezogen (2850 € - 468 €). Die ZZV übernimmt den kompletten Restbetrag, da die eigentlichen 90 % den zu erstattenden Betrag übersteigen. Hingegen müsste der Versicherte bei gleichem Erstattungssatz von 90 % „inkl. GKV-Anteil“ noch 285 € selbst bezahlen.

Ab wann sollte man sich versichern?

Ungefähr ab dem 28. Lebensjahr sollte man die passende Zahnzusatzversicherung für sich gefunden haben. Bei Frauen ist es bereits ab einer Schwangerschaft sinnvoll, eine Zahnversicherung abzuschließen. Wegen eines fehlenden Enzyms können nämlich Säfte und säurehaltige Nahrung starke Zahnschäden anrichten.  

Wenn es in Ihrer Familie schlecht um die Zahngesundheit bestellt ist, lohnt es sich also frühzeitig das Thema Zusatzversicherung anzugehen. Vor allem, wenn Sie auf hochwertigen Zahnersatz Wert legen. Dazu gehören zum Beispiel Keramik- und hochwertige Kunststoff-Füllungen. Entscheiden Sie sich außerdem nicht erst für eine Zahnzusatzversicherung, wenn bereits größere Reparaturen anstehen. Viele Versicherer haben nämlich eine Wartezeit von bis zu acht Monaten, die nur in wenigen Fällen nicht gilt. 

Die Must-haves einer soliden Zahnzusatzversicherung

Egal für welchen Tarif und welchen Anbieter Sie sich entscheiden, Folgendes sollte bei Ihrer neuen Zahnzusatzversicherung auf jeden Fall dabei sein:

  • Prophylaxe: Die Professionelle Zahnreinigung (PZR) ist die beste Vorsorge gegen teuren Zahnersatz. Mindesten zweimal im Jahr sollte die Prophylaxe also von Ihrer neuen Zusatzversicherung zumindest teilweise erstattet werden. Zudem kann mit der jährlichen PZR gleich ein Teil des gezahlten Versicherungsbeitrags zurückgewonnen werden.
  • Der Leistungssatz: Eine gute Zahnversicherung sollte mindestens 80 % der Kosten übernehmen. Achten Sie darauf, ob Tarife mit Leistungs- und Laborkostenkatalogen arbeiten. Diese begrenzen viele Leistungen zu sehr, auch wenn die Prozent-Sätze auf den ersten Blick hoch erscheinen mögen.
  • Auf die Formulierung achten: Vorsicht bei Angaben wie „doppelter Kassenzuschuss“, hier werden hochwertige Zahnersatzmaßnahmen wie Inlays oder Implantate nicht mit den versprochenen Sätzen erstattet. Die GKV zahlt lediglich einen Festzuschuss für eine Regelversorgung (ca. 50 bis 65 Prozent Kostenerstattung). Dieser Festzuschuss wird von der Zusatzversicherung verdoppelt. Egal, ob der Versicherte eine Regelversorgung oder eine hochwertigen Zahnersatz haben möchte. Am Ende muss der Versicherte einen höheren Eigenanteil leisten. Eine billige Versicherung lohnt sich eben nicht immer.
  • Inlays und Implantate: Die höchsten Zahnarztkosten entfallen auf Inlays und Implantate. Deshalb sind die Kosten meist erst bei Premium-Tarifen mit einem sinnvollen Erstattungssatz enthalten. Zur Info: Die GKV zahlt nicht für Implantate und bei Inlays nur für Amalgamfüllung. Lediglich die Leistung des Zahnarztes wird bezahlt.
  • Kronen und Brücken: Die Erstattung dieser Reparaturen ist oft schon im Basis-Vertrag gedeckt, bei den meisten Versicherungen jedoch nur mit einem geringen prozentualen Satz, der nicht empfehlenswert ist. Die Erstattung sollte also mindestens bei 70 bis 90 Prozent liegen
  • Wurzel- und Parodontose-Behandlungen: Diese beiden Maßnahmen sind teilweise auch schon in den Basis und Aufbautarifen enthalten. Es lohnt sich jedoch, extra nachzufragen, ob auch moderne Behandlungsmethoden erstattet werden, wie etwa die mikroskopische oder elektrometrische Variante bei Wurzelbehandlungen
  • Kieferorthopädie: Diese Leistung ist nicht zwangsläufig für Erwachsene in den Tarifen der Zahnzusatzversicherung enthalten. Das Kleingedruckte macht hier viel aus: Sind Korrekturen medizinisch notwendig, werden sie übernommen. Wenn sie jedoch nur ästhetisch wünschenswert sind, werden Ihnen die hohen Kosten nicht erstattet.
  • Zahnarzt ohne Kassenzulassung: Einige Tarife erstatten Leistungen von Zahnärzten ohne Kassenzulassung (Privatärzte) nur bedingt oder gar nicht
  • Neue Behandlungsmethoden: Viele Zahnärzte arbeiten bereits mit neuen, fortschrittlichen Behandlungsmethoden. Jedoch werden diese besseren Leistungen von der GKV nur in sehr wenigen Fällen erstattet.  

Was braucht es wirklich und was ist überflüssig?

Weitere Zusatzleistungen sind oft im Bereich alternative Behandlungsmethoden angesiedelt. Leiden Sie unter Angst beim Zahnarzt, könnte Hypnose helfen. Allerdings ist es schwer, tatsächlich Zahnärzte mit dieser speziellen Zusatzqualifikation zu finden. Recherchieren Sie also erst in Ihrer Nähe, bevor Sie die teure Zusatzleistung buchen. Übrigens: Auch Vollnarkosen werden nicht mehr von der Gesetzlichen Krankenkasse übernommen und deshalb von manchen Zusatzversicherungen angeboten. 

Versicherung für Sehhilfen oder Fernreisen – praktisch oder überflüssig?

Einige Versicherer, wie zum Beispiel die BKK mit Zahn / Ausland TopTeam, bieten außerdem Kompakttarife mit Leistungen für Sehhilfen und Auslandsaufenthalte von bis zu sechs Wochen an. Wobei letzteres leider nicht die zahnärztliche Versicherung im Ausland meint, sondern eine handelsübliche Reiseversicherung ist. Überlegen Sie vorab, ob Sie vielleicht nicht schon anderweitig in diesen Bereichen abgesichert sind.

Beste Zahnzusatzversicherung finden

Um die richtige und beste Zahnzusatzversicherung zu finden, nutzen Sie einfach unseren Vergleichsrechner. In zwei Minuten finden wir für Sie die passende Zahnzusatzversicherung.

Wenn sie Fragen haben, können Sie uns gerne jederzeit anrufen. Ansonsten stehen Ihnen ebenso die Verbraucherzentralen, Unabhängige Patientenberatung oder der Bund der Versicherten zur Verfügung. 

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[1] Guter Rat 8/9 2012, S. 3
[2] PKV PUBLIK 6 2015
[3] Als Regelversorgung für eine Krone wurden 720 € angesetzt. Ohne Bonusheft übernimmt die Kasse davon 50 %. Für das Implantat selbst gibt es von der Kasse keine Leistung mehr. 
[4] Als Regelleistung für eine Krone wurden 720 € angesetzt. Mit einem über zehn Jahre vorbildlich geführten Bonusheft übernimmt die Kasse für die Krone 65 %. Für das Implantat selbst zahlt sie nichts mehr.