GOZ Erhöhung 2012 - Zahnärzte erhöhen ihre Honorare

Was ist die GOZ?

Die GOZ ist die Gebührenordnung der Zahnärzte. Nach ihr rechnen deutsche Zahnärzte die Leistungen ab, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet werden. D. h., der Zahnarzt stellt dem Patienten diese Leistungen in Rechnung.

Erhöhung der GOZ zum Januar 2012

Die GOZ besteht in dieser Form bereits seit 23 Jahren. Immer wieder sollten verschiedene Dinge angepasst werden, aber jedes Mal machten die privaten Krankenversicherer den Zahnärzten einen Strich durch die Rechnung. Die nun geplante Anpassung ist unumgänglich. Die Bundesregierung hat dem Neuentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) bereits zugestimmt und der Bundesrat muss diesem lediglich noch genehmigen. Die Anpassung bzw. Erhöhung der GOZ tritt dann ab dem 1. Januar 2012 in Kraft.

Die Anpassung der GOZ bringt so manche Erneuerung mit sich. So werden z. B. neue Behandlungsmethoden neu mit aufgenommen. Dies sorgt für eine klare Abrechnungsgrundlage für die Zahnärzte. Ebenso wird festgehalten, dass den Patienten bei Behandlungen, die einen Rechnungsbetrag von 500 Euro übersteigen, ein Heil- und Kostenplan ausgehändigt werden muss. Somit sehen die Patienten ganz genau, was für Behandlungen durchgeführt werden, wie viel die verwendeten Materialien kosten und welche Gesamtkosten auf sie zukommen.

Neben den Anpassungen der GOZ soll auch der Punktwert erhöht werden. Dies bedeutet, dass manche Behandlungen ab Januar wohl zwischen 6 % und 25 % teurer werden. Die Angaben schwanken deutlich, je nachdem, wer die Aussage trifft. Die Zahnärzte sprechen von 6 %, die privaten Krankenkassen erwarten sogar eine Anpassung von mehr als 20 %.

Einfache Rechenbeispiele zeigen aber, dass die Erhöhungen zum Teil noch höher sind. Unter diese erhöhten Behandlungen fallen u. a. die zweiflächigen Einlagefüllungen. Diese Kosten im Moment ca. 400 Euro und sollen nach der Erhöhung der GOZ bis zu 100 Euro mehr kosten. Für Vollkronen müssen die Patienten in Zukunft bis zu 74 Euro (Kosten derzeit je nach Material ab 500 Euro) und für Teleskopkronen (Kosten je nach Material zwischen 400 Euro – 2500 Euro) sogar bis zu 237 Euro mehr bezahlen.

Neu ist nach der Zustimmung zu den Änderungen der GOZ dann auch, dass Zahnärzte bei langwierigen Behandlungen, die 2500 Euro und mehr kosten, eine Vorauszahlung bis zu 50 % des Rechnungsbetrages vom Patienten verlangen können.

Wie kann ich mich schützen?

Nicht jeder Patient kann die Kosten einer teuren zahnärztlichen Behandlung bezahlen. In solchen Fällen ist es von Vorteil, wenn man schon frühzeitig eine private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat. Diese erstatten auch die privatärztlichen Leistungen, also genau die, die vom Zahnarzt nach der GOZ abgerechnet werden.

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