Rechnung bei der Zahnzusatzversicherung einreichen.

Das Einreichen von Rechnungen bei einer privaten Zahnzusatzversicherung unterscheidet sich gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse. Sie müssen bei privaten Zahnzusatzversicherungen selbst tätig werden. Um Verzögerungen bei der Erstattung zu vermeiden, beachten Sie folgende Punkte:

1. Heil- und Kostenplan

Bei größeren Maßnahmen empfiehlt es sich immer einen Heil- und Kostenplan erstellen zu lassen. Auch dann, wenn keiner von der Versicherungsgesellschaft angefordert wurde oder benötigt wird. 

Die Versicherungsgesellschaft prüft bereits im Vorfeld die Kostenerstattung der einzelnen Maßnahmen und kann Ihnen eine genaue Leistungszusage erteilen. Wenn Sie daraufhin eine passende Rechnung einreichen, erhalten Sie Ihre Erstattung in der Regel innerhalb von wenigen Tagen.

2. Bonusheft (bei Zahnersatzmaßnahmen)

Bei manchen Versicherungsgesellschaften wird das Bonusheft benötigt. Dies ist meistens der Fall, wenn Ihre Zahnzusatzversicherung Erstattungsleistungen für Zahnersatz mit ‚von-bis-Werten‘ (z. B. 80 - 90 %) enthält. Wenn Sie sich nicht sicher sind, senden Sie eine Kopie Ihres Bonusheftes mit der originalen Rechnung mit.

Wichtiger Hinweis:

Nur eine Kopie ihres Bonusheftes zusenden, das Original behalten Sie bei sich.

3. Die Rechnung

Die originale Rechnung wird bei nahezu allen Versicherungen verlangt. Dies hat rechtliche Gründe in Bezug auf das Bereicherungsgesetz, damit nicht ein und dieselbe Rechnung bei verschiedenen Versicherungen eingereicht wird und somit der Versicherungsnehmer mehr Entschädigung erhält, als dieser in Anspruch genommen hat.

Pauschale Quittungen reichen nicht aus. In den Rechnungen müssen die jeweiligen Gebührenkennziffern enthalten sein, sodass die Versicherungsgesellschaft nachvollziehen kann, welche Behandlung bei Ihnen vorgenommen wurde.

Wichtiger Hinweis:

Vermerken Sie immer Ihre persönliche Versicherungsnummer auf allen Rechnungen, die Sie zur Versicherung senden. Ihre persönliche Versicherungsnummer finden Sie auf dem Versicherungsschein Ihrer Zahnzusatzversicherung.

4. Wo sende ich meine Rechnung hin?

Die originale Rechnung senden Sie direkt zur Versicherungsgesellschaft. Die Adresse entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein.

Vermerken Sie bei der Postanschrift immer in der zweiten Zeile nach dem Namen der Versicherungsgesellschaft „- Leistungsabteilung -“, somit wird dieser Brief schneller an die gewünschte Fachabteilung weitergeleitet. 

5. Prüfung bei der ersten Erstattung

Wenn Sie das erste Mal bei der Zahnzusatzversicherung eine Rechnung einreichen, prüft der Versicherer bei Ihrem Zahnarzt bzw. Zahnärzten die letzten 5 bis 10 Jahre, welche Behandlungen getätigt wurden und/oder welche Behandlungen festgestellt oder angeraten waren.

Hierfür erhält Ihr Zahnarzt einen Fragebogen vom Versicherer, der normalerweise für diesen Vorgang ausreicht. In wenigen Fällen verlangt der Versicherer jedoch die komplette Patientenkartei und prüft diese selbst nach.

Angesichts dessen ist es wichtig, die Gesundheitsfragen bei der Antragsstellung richtig zu beantworten. Ansonsten kann die Versicherung wegen falscher Auskunft oder falschen Angaben sofort vom Versicherungsvertrag zurücktreten.

6. Sie haben die originale Rechnung verloren?

Wenn Sie einmal Ihre originale Rechnung verloren haben, ist das kein großes Problem. Fragen Sie bei Ihrem Zahnarzt an, dieser stellt Ihnen nochmals eine Rechnung (Duplikat) aus.