Bundesrechnungshof kritisiert Kosten für kieferorthopädische Behandlung - Zahnzusatzversicherung sichert Rückerstattung

In einem aktuellen Bericht übt der Bundesrechnungshof scharfe Kritik an dem Geschäftsmodell der Kieferorthopädie. Insbesondere stellen die Richter für die kieferorthopädische Behandlung die Zweckmäßigkeit sowie die mit ihr einhergehende Kostenhöhe infrage. Auf der finanziell sicheren Seite sind Eltern nur mit einer Zahnzusatzversicherung. So übernimmt eine Zahnzusatzversicherung bis zu 100 Prozent der Ausgaben für eine kieferorthopädische Behandlung.

Krankenkassen beklagen hohe Ausgaben für kieferorthopädische Behandlung

Insgesamt 1,1 Milliarden Euro haben die Krankenkassen der Gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2016 für Leistungen im Zusammenhang mit Kieferorthopädie ausgegeben. Statistiken zufolge, hat sich der Kostenaufwand pro Behandlungsfall in der Zeit zwischen 2008 und 2016 in etwa verdoppelt. Im Jahr 2011 waren es beispielsweise sogar lediglich 970 Millionen Euro. In den meisten Fällen handelt es sich bei den Patienten um Kinder und Jugendliche. So befindet sich jeder Zweite von ihnen bei einem Kieferorthopäden in Behandlung. Zahnspangen sind demnach für Heranwachsende keine Ausnahme mehr, sondern schon quasi Standard geworden.

Erfolg von Kieferorthopädie unzureichend erforscht

Die Missstände, auf die der Bundesrechnungshof aufmerksam macht, sind vielfältig und alarmierend zugleich. Bereits vor Jahren hatten das Deutsche Institut für Dokumentation und Information sowie der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen auf die mangelnde Transparenz in der Kieferorthopädie hingewiesen. Das Bundesministerium für Gesundheit hielt es allerdings nicht für erforderlich, den geäußerten Bedenken nachzugehen. Nun richtet sich der Bundesrechnungshof mit dem Appell an die Bundesregierung, es möge für die kieferorthopädische Behandlung der Nutzen nun endlich erforscht werden. Derzeit haben weder das Bundesgesundheitsministerium noch die Krankenkassen kaum Einblick darauf, mit welchen kieferorthopädischen Leistungen die Patienten konkret versorgt wurden. Bundesweit fehlen Daten über Erfolg, Dauer und Art der Behandlung, Behandlungsabbrüche, Zahl der abgeschlossenen Fälle, zugrunde liegende Diagnosen und behandelte Altersgruppen. Ferner gebe es keine Studien, welche die kieferorthopädische Behandlung und ihre langfristigen Wirkungen untersucht haben.

Versicherte mit hohen Eigenleistungen

Dass der Nutzen einer kieferorthopädischen Maßnahme umstritten bleibt, ist nicht das einzige Problem. Schließlich müssen auch die Eltern der kleinen Patienten immer tiefer in die Tasche greifen. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn die Leistungen des Kieferorthopäden über das medizinisch notwendige Maß hinausgehen. Einigen Schätzungen zufolge, ist eine Zahnspange bei Kindern lediglich in jedem zehnten Fall medizinisch angezeigt, während es in 90 Prozent der Fälle ausschließlich um Ästhetik gehe - und somit um das Einkommen des Arztes. Immer wieder raten Kieferorthopäden ferner vom Kassenmodell ab oder verweigern sogar eine Behandlung ohne Zuzahlung. Die gängige Höhe der privaten Zuzahlung beläuft sich dabei monatlich zwischen 20 und 50 Euro, bei einer durchschnittlichen Behandlungsdauer von etwa 3 bis 4 Jahren. Nicht zuletzt tragen Kinder in Deutschland ihre Zahnspange im Vergleich zu anderen Ländern früher und länger. Dies sei laut Experten nicht allein mit medizinischen Gründen zu rechtfertigen. Den Krankenkassen selbst sind an dieser Stelle jedoch die Hände gebunden.

Was es mit den KIG-Stufen auf sich hat

Inwiefern die Gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern übernehmen muss, richtet sich nach den fünf Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Weil die KIG 1 und 2 zumeist lediglich als leichte Anomalien gelten, gibt es erst ab KIG 3 Geld von der Krankenkasse. Die volle Kostenerstattung ist allerdings erst mit abgeschlossener Behandlung vorgesehen. Bis dahin müssen die Eltern 20 Prozent der Kosten selbst tragen.

Zahnspangen sind teuer

Mit welchen Kosten eine Zahnspange letztlich einhergeht, hängt von mehreren Faktoren ab. Etwa davon, ob es sich um ein festes oder herausnehmbares Modell handelt. Lose Spangen aus Kunststoff sind günstiger und bei leichten Fehlstellungen oder als Vorbereitung für eine feste Spange vorgesehen. Bei festen Zahnspangen werden kleine Plättchen aus Kunststoff, Keramik oder Metall (Brackets) auf die Zähne geklebt und mit einem Drahtseil verbunden. Ferner hängen die Ausgaben von der Behandlungsdauer ab, die sich oft auf vier Jahre erstreckt. In der Regel belaufen sich die Gesamtkosten jedoch zwischen 2.500 Euro und 3.000 Euro. 

Zahnzusatzversicherung schützt vor hohen Eigenleistungen

In vielen Fällen lehnt die Gesetzliche Krankenkasse eine Kostenbeteiligung für die kieferorthopädische Behandlung mit Verweis auf das Wirtschaftlichkeitsgebot ab. Doch auch wenn das Kind durch eine Zahnfehlstellung nicht beim Atmen, Sprechen oder Kauen behindert wird, kann eine Zahnspange bei KIG 1 und 2 durchaus angeraten sein. Etwa dann, wenn das Kind die Zahnfehlstellung als störend oder unästhetisch empfindet. In diesem Fall müssen die Eltern jedoch allein für die Kosten aufkommen. Nicht jedoch beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung: Denn diese erstattet auch bei KIG 1 und 2 die Behandlungskosten bis zu 100 Prozent. Zum vergleichsweise kleinen Beitrag deckt die Zahnzusatzversicherung Kosten von mehreren hundert Euro ab. Beim Vergleich einer Zahnzusatzversicherung sollten folgende Auswahlkriterien im Vordergrund stehen:

  • Kieferorthopädische Behandlung (Leistung ohne Vorleistung durch die GKV)
  • Altersbegrenzung (kieferorthopädische Leistungen ohne Altersbeschränkung)
  • Leistung für Zahnbehandlung (z. B. Wurzelbehandlung und professionelle Zahnreinigung
  • Leistung für Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Implantat)

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Fazit

Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern haben neue Rekordwerte erreicht. Dies liegt einerseits an den gestiegenen Gesundheitskosten und zum anderen an der überdurchschnittlichen Behandlungsdauer. Zudem müssen die Eltern die Kosten für die Zahnspange nicht selten zum größten Teil oder gar ganz übernehmen. Eine Zahnzusatzversicherung bietet Schutz vor hohen Eigenleistungen auch dann, wenn die Behandlung medizinisch nicht erforderlich ist. Damit schließt die Zahnzusatzversicherung etwaige Versorgungslücken zuverlässig.

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