Vorsicht bei Leistungsbegrenzungen

Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließt, möchte seine Eigenanteilkosten für Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie oder Vorsorgemaßnahmen so gering wie möglich halten. Ansonsten machen Zahnzusatzversicherungen für den Versicherungsnehmer nur wenig Sinn. Damit Ihre Zusatzversicherungen viel Ihrer Eigenkosten erstattet, müssen Sie bei der Versicherungswahl ein paar Dinge beachten. In diesem Artikel wollen wir die Leistungsbegrenzungen von Tarifen uns näher anschauen.

Welche Leistungen sind begrenzt?

Die Versicherungstarife unterscheiden sich in den Leistungsbegrenzungen sehr stark. Die einen haben eine allgemeine Leistungsbegrenzung über mehrere Jahre, andere begrenzen allgemein Leistungen in Betragshöhen und teils sogar in Anzahl der Maßnahmen. Im Bereich Kieferorthopädie werden Leistungen z. B. auch pro Kiefer begrenzt.

Leistungen für eine Zahnersatzmaßnahme im Vergleich

Eine gängige Begrenzungsmethode bei Zahnzusatztarifen ist die nach Versicherungsjahren. Hier sind in der Regel die ersten 3 bis 5 Jahre auf feste Beträge die Leistungen begrenzt. Um die Unterschiede der Tarifleistungen darzustellen, werden anhand den beiden Tarifen ZAB + ZAE + ZBB + ZBE (Ergo Versicherung) und Smile! ZahnPremium (Stuttgarter Versicherung) eine Zahnersatzmaßnahme berechnet.

Im Ergo-Tarif ZAB + ZAE + ZBB + ZBE sind für den Zahnersatz die Bausteine ZAB und ZAE enthalten. Ein Versicherter erhält für die Zahnersatzmaßnahme aus diesem Kombitarif max. 75 % Leistung aus dem ZAB-Baustein und max. 15 % Leistung vom ZAE-Baustein. Diese Leistungen sind jedoch in den ersten vier Jahren wie folgt begrenzt:

1. Versicherungsjahr 250 €
1. – 2. Versicherungsjahr 500 €
1. – 3. Versicherungsjahr 750 €
1. – 4. Versicherungsjahr 1.000 €

Auf den ersten Blick fallen einem diese Begrenzungen schon als sehr niedrig auf. Denn andere Versicherungstarife fangen bei den Begrenzungsbeträgen erst an, bei dem dieser Tarif aufhört.

Schauen wir uns im Vergleich den zweiten Tarif an. Der Smile! ZahnPremium von der Stuttgarter-Versicherung ist ein leistungsstarker Gegner, was sich auch in den Leistungsbegrenzungen widerspiegelt:

Erste 12 Versicherungsmonate 1.000 €
Erste 24 Versicherungsmonate 2.000 €
Erste 36 Versicherungsmonate 3.000 €
Erste 48 Versicherungsmonate 4.000 €

Im Vergleich zum erst genannten Tarif sind hier die Begrenzungssummen hier um einiges höher. Doch wie sieht es bei einer Zahnersatzmaßnahme dann wirklich aus?

Beispielrechnung für einen Zahnersatz-Maßnahme

Schauen wir uns diese beiden Tarife mit einer Beispeilrechnung für einen Zahnersatz genauer an: Die Kosten für ein Implantat liegt durchschnittlich bei rund 1.200 €, dazu kommt die Keramikkrone mit rund 700 €. Die meisten Patienten benötigen dann noch einen Knochenaufbau, der nochmals etwa 800 € kostet. Die Gesamtrechnungssumme beträgt dann 2.700 €. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt von diesem Betrag rund 300 €. Damit haben Sie einen Eigenanteil von 2.400 €, wenn Sie keine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben.

In der Beispielrechnung wird eine Zahnersatzmaßnahme im dritten Versicherungsjahr benötigt.

Berechnet werden die Erstattungen aus Zahnzusatzversicherungen immer vom Gesamtrechnungswert. Im Anschluss wird dann der Anteil der GKV abgezogen.

Ergo ZAB + ZAE + ZBB + ZBE

Gesamtrechnungssumme 2.700 €
75 % vom Gesamtrechnungsbetrag aus ZAB macht 2.025 €. -750 €
15 % vom Gesamtrechnungsbetrag aus ZAE macht 405 €.
Jedoch sind diese beiden Summen im dritten Jahr auf je maximal 750 € begrenzt.
-405 €
Von diesem Betrag wird noch der GKV-Anteil von 300 € abgezogen. -300 €
Eigenanteil 1.245 €

Stuttgarter Smile! ZahnPremium

Gesamtrechnungssumme 2.700 €
90 % vom Gesamtbetrag macht 2.430 €.Die Summe ist die ersten 36 Versicherungsjahre auf maximal 3.000 € begrenzt.Vom Betrag wird noch der GKV-Anteil von 300 € abgezogen. -2.130 €
Von diesem Betrag wird noch der GKV-Anteil von 300 € abgezogen. -300 €
Eigenanteil 270 €

Wie das Berechnungsbeispiel zeigt, ist der Eigenanteil beim Smile! ZahnPremium mit 270 € sehr niedrig und der Versicherte muss nicht so tief in die Tasche greifen. Der hohe Leistungssatz vom Ergo ZAB-Baustein ist sehr verlockend, doch mit den Leistungsbegrenzungen hat ein Versicherter mit diesem Tarif in den ersten vier Jahren gegenüber anderen Versicherungstarifen sehr geringe Erstattungen.

Gibt es Tarife ohne Leistungsbegrenzung?

Ja, es gibt tatsächlich Zahnzusatzversicherungstarife, die keine Leistungsbegrenzungen enthalten.

Wer keine Leistungsbegrenzung in seinem Zahnzusatztarif haben möchte, dem empfehlen wir einen Tarif der CSS Versicherung. Diese Versicherung hat in ihren Tarifen statt Leistungsbegrenzungen den Schadensfreiheitsrabatt enthalten. Diesen kennen wir aus dem Bereich KFZ-Versicherung. Der Versicherte wird für gesunde Zähne und für jedes Jahr, in dem er keine Leistungen in Anspruch nimmt, belohnt. Leistungen für Vorsorgemaßnahmen wie Prophylaxe und Zahnreinigungen werden im Schadenfreiheitsrabatt nicht berücksichtigt, da diese Maßnahme für den Erhalt gesunder Zähne dienst.

Ein genauer Blick in die Leistungen lohnt sich immer

Versicherungsleistungen sind nicht immer einfach zu verstehen. Doch es ist sehr wichtig, dass man sich die Leistungen vor einem Versicherungsabschluss genaustens anschaut. Manch ein Versicherungstarif hat Fallen eingebaut, die nicht sofort ersichtlich sind. Hier hilft eine Beratung von Versicherungsmaklern, die versicherungsunabhängig beraten.

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