Wer kann eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

Grundsätzlich alle Patienten, die eine Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse vorweisen können. Patienten mit Altverträgen einer Zahnzusatzversicherung können zu einer leistungsstärkeren Zahnzusatzversicherung wechseln.

Für Privatversicherte gibt es keine Möglichkeit eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, da dieser Versicherungsschutz bereits bei der privaten Krankenversicherung enthalten ist bzw. dazu gebucht werden kann.

Wichtiger Hinweis:

Bereits erkrankte Patienten erhälten keine Kostenübernahme der Behandlungen, wenn diese vor dem Versicherungsbeginn bereits angeraten, geplant oder begonnen wurden. Versicherer dürfen Patientenakten einsehen und erhalten so Informationen über die bisherigen Patientendaten und den zeitlichen Ablauf aller Behandlungen und angeratenen Maßnahmen bzw. beobachteten Behandlungen.