Dokumentation und Abrechnung
Richtig dokumentieren.
Versicherungsunternehmen dürfen die Patientenakte einsehen. In der Regel prüfen die Zahnzusatzversicherungen den Gesundheitszustand und die Dokumentation der Patientenakte, bei der Antragsstellung oder bei der Inanspruchnahme von Leistungen. Häufig sind es die letzten 3 bis 5 Jahre der Patientenkarteikarte, die von der Zusatzversicherung geprüft werden. Die Patientenakte wird nicht nur beim aktuellen Zahnarzt geprüft, sondern bei allen Zahnärzten, bei denen der Kunde innerhalb des geforderten Zeitraums war. Informationen, welchen Zahnarzt ein Patient aufsuchte, können über die GKV von den Zusatzversicherungen angefragt werden.
Antrag abgelehnt - warum?
Ein Antrag oder Leistungserstattungen einer Zahnzusatzversicherung können von den Versicherungsunternehmen aus mehreren Gründen abgelehnt werden, wenn vor Versicherungsbeginn:
- eine Behandlung angeraten wurde
- eine Behandlung bereits begonnen wurde
- eine Behandlung geplant ist
- ein Zahn auf Beobachtung steht
- Röntgenbilder oder Abdrücke bestehen, worauf erkennbar ist, dass eine Behandlung erforderlich ist
- ein Heil- und Kostenplan erstellt wurde
Abrechnung „versicherungskonform“.
Versicherungsunternehmen unterscheiden sich leider oft bei der Auslegung von Erstattungsleistungen bei der Honorarabrechnung. Die eigenwilligen Auslegungen von Erstattungen könnten bei Ihnen zu einer Änderung der Honorarabrechnung führen. Im schlimmsten Fall bekommt Ihr Patient die Behandlungskosten von der Zusatzversicherung nicht erstattet, da die durchgeführte Abrechnungsart mit der Versicherung nicht konform ist. Sicher wollen wir Ihnen nicht vorschreiben, wie Sie Ihre zahnärztlichen Behandlungen abrechnen. Aber beispielsweise bei Pauschalabrechnungen kann es bei der Versicherung zu Problemen führen, deshalb sollte darauf geachtet werden, dass nach den Richtlinien der GOZ abgerechnet wird.