Was kann einen Abschluss einer Zahnzusatzversicherung verhindern?

Mit dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung leisten Sie einen wertvollen Schritt, nicht auf horrenden Kosten für hochwertigen Zahnersatz und komplexe Zahnbehandlungen im Laufe des Lebens sitzen zu bleiben. Leider besteht keine Verpflichtung seitens der Versicherungen, einen gestellten Antrag auf eine Zahnzusatzversicherung anzunehmen. Im Gegenteil: Immer wieder kommt es zu Ablehnungen, sodass der gewünschte Versicherungsschutz nicht entsteht. Im Folgenden erfahren Sie, aus welchen Gründen die Ablehnung erfolgt und wie Sie trotzdem zu einem Zusatzschutz für Ihre Zähne gelangen.

Warum überhaupt eine Antragsablehnung drohen kann?

Wie bei allen Schadensversicherungen rechnet der Versicherer bei der Antragstellung das versicherungstechnische Risiko durch und lässt dieses in Ihre Beitragshöhe einfließen. Einfach gesagt: Verfügen Sie bei der Antragstellung über eine schlechte Zahngesundheit und hatten Sie viele Zahnbehandlungen in jüngerer Vergangenheit, drohen für den Versicherer auch zukünftig teure Kosten und der Versicherungsbeitrag ist höher.

Im Extremfall erkennt die Versicherung so viele Risiken, dass eine Absicherung zu einem vertretbaren Beitrag überhaupt möglich ist. Auch aus formalen Gründen kann es zu einer Ablehnung Ihres Antrags kommen. Würden Sie trotzdem auf einen Vertragsabschluss bestehen, wären die Beitragskosten so hoch, dass Sie dieses Geld besser für die eigene Bezahlung des Zahnersatzes in Zukunft sparen sollten. Von einem wirklich hochwertigen Versicherungsschutz mit Kostenvorteil kann hier nicht mehr gesprochen werden.

Typische Gründe für die Ablehnung der Zahnzusatzversicherung

1) Schlechter Zustand des natürlichen Gebisses

Die häufigste Ablehnung der gewünschten Zahnzusatzversicherung hat rein sachliche Gründe. Bei der Antragstellung ist der Gebisszustand so schlecht, dass die Versicherung sofort mit hohen Erstattungskosten rechnen muss. Dies gilt beispielsweise, wenn mehrere Zähne aus der natürlichen Zahnreihe fehlen und hierfür ein vollwertiger Zahnersatz finanziert werden muss. Auch eine Vielzahl von Zahnbehandlungen in den letzten Monaten und Jahren ohne direkten Zahnverlust kann für die Ablehnung sorgen.

2) Ablehnung durch andere Versicherungen

Diese Begründung ist unangenehm, da sie nicht auf den Gesundheitszustand des Gebisses und das persönliche Versicherungsrisiko eingeht. Stattdessen reicht es manchen Versicherungen bereits aus, dass eine andere Gesellschaft den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung abgelehnt hat. Die Versicherungen in Deutschland sind untereinander entsprechend vernetzt und erfahren über Ablehnungen durch andere Versicherer. Diese kann auch erfolgt sein, weil Sie über Monate oder Jahre hinweg keine Beiträge mehr zahlten und Ihnen seitens des Versicherers gekündigt wurde.

3) Auswahl zu starker Leistungselemente

In dieser Situation lehnt Sie die Versicherung nicht grundsätzlich ab, bezieht Ihre Ablehnung jedoch auf den explizit gestellten Vertrag mit dessen zugesagten Leistungen. Vielleicht haben Sie sich für einen Premiumschutz mit sehr starken Leistungen entschieden, der bei einem schlechten Zustand Ihres Gebisses erhebliche Kosten für die Versicherung bedeuten würde. Die Umstellung auf einen anderen Tarif dieser Zahnzusatzversicherung mit einer erneuten Antragstellung kann das Problem lösen.

Ablehnung - und nun?

Wird Ihr gestellter Antrag auf eine Zahnzusatzversicherung abgelehnt, sollten Sie im ersten Schritt nach den genauen Gründen fragen. Jede Versicherung wird Ihnen persönlich oder schriftlich mitteilen, warum es konkret zur Ablehnung gekommen ist. In einem klärenden Gespräch lässt sich ermitteln, ob durch Anpassung des Antrags eine Absicherung möglich wird, beispielsweise durch die Reduktion der Leistungen auf einen Basistarif.

Ist dies nicht der Fall und die Versicherung lehnt Sie grundsätzlich ab, muss dies nicht das Ende Ihrer Hoffnungen auf einen guten Versicherungsschutz bedeuten. Auch wenn anderen Versicherungen wie oben beschrieben die Information der Ablehnung bekannt ist, müssen dies nicht alle Gesellschaften zur eigenen Ablehnung nutzen.

Im Regelfall gibt es eine Relation zu den angebotenen Tarifen: Lehnt beispielsweise Versicherung A Ihren Antrag auf eine Premium-Zahnzusatzversicherung ab, werden Sie sehr wahrscheinlich auch bei Versicherung B keine Premiumleistungen erhalten. Stellen Sie hingegen bei Versicherung B nur einen Antrag auf einen Basistarif, wird dieser unter Umständen den Antrag unabhängig von der Entscheidung der Versicherung A gewähren.

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Die Tariflandschaft im Bereich Zahnzusatzversicherung in Deutschland ist groß und komplex. Über die Jahre kommen neue Tarife hinzu, bei denen beispielsweise zwei oder drei fehlende Zähne im Moment der Antragstellung keinen Grund für eine Ablehnung darstellen. Sollten Sie tatsächlich von einer Versicherung abgelehnt werden, bleiben Sie deshalb weiterhin interessiert und holen Sie sich sachliche Informationen ein. Ein Versicherungsvergleich lohnt auch in dieser Situation, selbst wenn Ihnen nach einer Ablehnung nur ein begrenztes Spektrum an Tarifen der Zahnzusatzversicherung offensteht. Nutzen Sie also unseren Onlinerechner oder nehmen Sie bei weiteren Fragen zur Zahnzusatzversicherung Kontakt auf, damit eine drohende Ablehnung Ihren Schrecken verliert!