Generelle Unterschiede der Tarife von Zahnzusatzversicherungen

Auf dem Markt gibt es unzählige Zahnzusatzversicherungen zu fast jedem erdenklichen Preis. Auf den ersten Blick sind die günstigen natürlich sehr interessant. Doch bei einem genauen Blick in die allgemeinen Versicherungsbedingungen werden die Unterschiede zu den höherpreisigen dann schnell sichtbar.

Günstige Zahnzusatzversicherungen leisten meist nur sehr wenig, deshalb sollten bei der Tarifwahl die Zahnzusatzversicherung-Tests (Zahnzusatzversicherung Stiftung Warentest Finanztest 2016)  beachtet werden. Oftmals leisten günstige Tarife auch nur für den Bereich Zahnersatz, nicht aber für die wichtige Prophylaxe und für zahnerhaltenden Zahnbehandlungen.

Die Zahnzusatzversicherungen haben eine sogenannte Wartezeit. Während dieser Zeit bin ich zwar versichert, die Leistungen für Behandlungen werden allerdings nicht erstattet. Die einzelnen Tarife unterscheiden sich hier in der Länge (meist 8 Monate). Weitere Informationen über Wartezeiten, erhaltet ihr in „Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeiten„. Es gibt nur ein paar wenige Versicherungen, die für manche Bereiche (Prophylaxe sowie Zahnbehandlung) eine Ausnahme machen und hier eine verkürzte oder keine Wartezeit anbieten.

Zum finanziellen Schutz der Versicherungsgesellschaften beinhalten die meisten Tarife eine sogenannte Leistungsstaffel bzw. Summenbegrenzung in den ersten Jahren. Diese unterscheiden sich durch die Länge der Begrenzung und die Beträge, die max. während diesem Zeitraum erstattet werden.

Besonders bei der Prophylaxe unterscheiden sich die Tarife deutlich. Es gibt Versicherungen, die bezahlen max. 60 Euro im Jahr für die professionelle Zahnreinigung und andere Anbieter erstatten sogar 2 x im Jahr 100 % für die Prophylaxe. Da die Preise regional schwanken und nicht jeder diese Behandlung wirklich 2 mal im Jahr in Anspruch nimmt, empfehlen wir hier genau abzuwägen. Was

Sollte Ihnen bereits ein Zahn fehlen und es wurde noch keine Behandlung oder ein Zahnersatz vom Zahnarzt angeraten, besteht bei manchen Zahnzusatzversicherungen die Möglichkeit, diesen fehlenden Zahn mitzuversichern. Hier verlangen die Versicherungsgesellschaften dann entweder einen Zuschlag auf den monatlichen Beitrag oder die Leistungsstaffel ändert sich (entweder sie verlängert sich oder Sie haben eine andere Summe während des Zeitraums zur Verfügung).

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