Wie sehen die GKV-Erstattungen für den Bereich Kieferorthopädie aus?

Rund die Hälfte der deutschen Kinder trägt Zahnspange. Hier stellt sich schnell die Frage, was leistet die gesetzliche Krankenkasse für diese kieferorthopädischen Leistungen? Und kann mit Leistungserstattungen bei kieferorthopädischen Behandlungen bei Erwachsenen gerechnet werden?

Im Leistungsbereich Kieferorthopädie entstehen schnell hohe Kosten, die zum Teil auch vom Patienten getragen werden muss. Fehlstellungen der Zähne und auch Kieferfehllagen sind immer häufiger ein Problem und müssen behandelt werden. Nicht jede Fehlstellung ist evaluationsbedingt, sehr häufig sind diese Fehlstellungen hausgemacht. Hierfür sind lang andauerndes Daumen- und Schnullerlutschen, Zungen- und Lippenpressen, Wangenbeißen, Nägelkauen oder Zähneknirschen die Auslöser für das Verformen der Kiefer. Fallen Milchzähne zu früh aus, fehlen dem Kiefer wichtige Platzhalter und es kommt ebenfalls zu Fehlstellungen der Zähne. Zahnfehlstellungen und Kieferfehllagen können mit kieferorthopädischen Behandlungen korrigiert werden. Doch zahlt die gesetzliche Kasse nicht in jedem Fall.

Kieferorthopädische Behandlung aus ästhetischen Gründen

Korrekturen von Fehlstellungen, die nur aus ästhetischen Gründen durchgeführt werden und keine medizinische Notwendigkeit vorweisen, können bei der GKV nicht geltend gemacht werden. Doch führen Zahnfehlstellungen und Kieferfehllagen auch zu gesundheitlichen Problemen beim Kauen, Schlucken, Atmen oder Sprechen. Aus diesem Grund übernimmt die GKV in vielen Fällen, bei den eine bestimmte medizinische Notwendigkeit vorliegt, einen größeren Anteil der Kosten für Gegenmaßnahmen. Die medizinische Notwendigkeit wird in verschiedenen Schweregraden, den sogenannten Indikationen, unterteilt. Es gibt fünf kieferorthopädische Indikationsgruppen, die mit KIG abgekürzt werden. Die GKV übernimmt erst ab der dritten Indikationsgruppe, also KIG 3, die Behandlungskosten. Bei KIG 1-2 muss der Patient die Kosten selbst tragen. Anders ist es, wenn der Patient privat zahnzusatzversichert ist. Doch auch bei dieen Zahnzusatzversicherungen sollten wichtigePunkte beachtet werden.

Ab der Indikationsgruppe 3 (KIG 3) muss der Patient ohne einer Zusatzversicherung für die Mehrkosten selbst aufkommen, wenn statt einer Standardbehandlung eine hochwertigere Behandlung angewendet wird. Kieferorthopädische Behandlungen sind langwierig, meist laufen diese Behandlungen über mehrere Jahre und sind entsprechend mit hohen Kosten verbunden. Welche Behandlungsmethode für einen guten Genesungserfolg sich eignet, entscheidet der Kieferorthopäde anhand des Befunds.

Für eine Kostenabdeckung im Bereich Kieferorthopädie lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung ebenfalls, da in diesem Bereich schnell hohe Kosten entstehen. Bei der Wahl einer Zusatzversicherung sollte beachtet werden, für welche KIG-Stufen Leistungen enthalten sind. Gute Zahnzusatzversicherungen leisten auch bei kieferorthopädischen Behandlungen für Erwachsene.

Grundsätzliches zu Zahnzusatzversicherungen

Bei Zahnzusatzversicherungen sollte immer beachtet werden, dass diese nur Leistungen für noch nicht eingetroffene oder bestehende Schäden zahlen (siehe Artikel „Gerichtsurteil – Für 25.000 € Implantatkosten muss die Zahnzusatzversicherung nicht aufkommen„), sowie für bereits angeratene oder notierte Maßnahmen, die auf den Patienten zu kommen. Alle notwendigen Maßnahmen, egal aus welchem Behandlungsbereich, die vor Versicherungsabschluss bekannt waren, sind im Versicherungsschutz nicht enthalten. Versicherungen prüfen dies nicht beim Versicherungsabschluss nach, sondern erst beim Einreichen von Heil- und Kostenplänen oder Rechnungen.

Weitere nützliche Informationen.

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