Wechsel der Zahnzusatzversicherung: Wann lohnt er sich und was gilt es zu beachten?

Für wen sich der Wechsel der Zahnzusatzversicherung lohnt ist eine Frage, die sich nicht ohne Weiteres beantworten lässt. Ein Wechsel ist nur unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll. Wichtig ist, vorab die Leistungsfähigkeit der bereits vorhandenen Versicherung mit einem Zahnzusatzversicherung-Vergleich zu prüfen und eine Versicherung zu suchen, die die gewünschten Leistungen bietet. Aus welchen Gründen und zu welchem Zeitpunkt ein Zahnversicherung-Wechsel sinnvoll ist und was es zu beachten gilt - mehr dazu hier.

Gründe für einen Wechsel der Zahnzusatzversicherung

Bei Zahnzusatzversicherungen werden permanent neue Tarife entwickelt und angeboten, sodass es sich für Versicherte lohnt, einen bereits abgeschlossenen Vertrag immer mal wieder in Bezug auf seine Leistungen und seine Wirtschaftlichkeit zu prüfen. An die Prüfung des alten Vertrags schließt sich die Suche nach einem neuen Vertrag an. Diesbezüglich kommt es auf die persönlichen Vorstellungen an, auf das, was durch den Tarifwechsel verbessert werden soll, und auf das Preis-Leistungs-Verhältnis des neuen Tarifs. 

Es gibt verschiedene Gründe für einen Wechsel der Zahnversicherung. Manche Anbieter haben in den vergangenen Jahren ihre Beitragszahlungen erhöht. Mancher Versicherte ist mit den Serviceleistungen und der Abwicklung der Zahlvorgänge unzufrieden. Hinzu kommt, dass einige neue Tarife höherwertige Leistungen bieten, von denen Versicherte profitieren möchten. Mancher Versicherte stellt auch fest, dass er schlichtweg unterversichert ist, was insbesondere für den Zahnersatz gilt. Ein Zahnzusatzversicherung-Wechsel ist dann sinnvoll, wenn der aktuelle Tarif weniger als 50 Prozent der Kosten, vor allem für den Zahnersatz, übernimmt, oder einzelne, kostenintensive Erstattungsbereiche der Höhe nach begrenzt sind. Gleiches gilt, wenn die alte Versicherung nur im Zusammenspiel mit der gesetzlichen Krankenversicherung leistet, weshalb der Neuvertrag von den Leistungen der GKV abgekoppelt sein sollte.

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Wechsel der Zahnzusatzversicherung

Erst prüfen, dann wechseln 

Damit ein Wechsel der Zahnzusatzversicherung nicht mit Nachteilen verbunden ist und Fehler vermieden werden, müssen zuvor einige Aspekte beachtet werden. Entscheidende Voraussetzung für einen Wechsel ist, dass die Zähne aktuell gesund sind und sich das Gebiss insgesamt in einem guten Zustand befindet. Bei einigen Zahnzusatztarifen müssen in den ersten Monaten Wartezeiten in Kauf genommen werden, die sich auf einen Bereich beziehen oder für alle versicherten Bereiche Gültigkeit haben. Außerdem werden häufig, abhängig vom Tarif, in den ersten vier bis sechs Jahren gestaffelte Leistungen angeboten, sodass in dieser Zeit nur begrenzt Leistungen zur Verfügung werden. Sind Zähne in einem schlechten Zustand, werden diese Leistungen wohl nicht ausreichen, um die "Sanierungsarbeiten" zu finanzieren. Vorsicht ist außerdem geboten, wenn der Zahnarzt bereits einen Behandlungsbedarf festgestellt hat und danach ein Wechsel der Zahnzusatzversicherung erfolgt. Regelmäßig sind laufende Behandlungen nach einem Wechsel vom Versicherungsschutz ausgenommen, denn die meisten Zahnzusatzversicherungen leisten nur für Versicherungsfälle, die nach einem Wechsel eingetreten sind. Vor der Kündigung des Altvertrags sollte der neue Vertrag unterzeichnet sein, um zu vermeiden, dass die neue Versicherung die Aufnahme möglicherweise verweigert. 

So läuft der Wechsel der Zahnzusatzversicherung ab

Die meisten Verträge haben eine Mindestvertragsdauer von zwei Jahren, sodass in der Anfangsphase eine Kündigung des Vertrags nicht möglich ist. Nach Ablauf der Sperrfrist müssen Kündigungsfristen beachtet werden. Regelmäßig kann ein Vertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten bis zum Ablauf des Versicherungsjahres ordentlich gekündigt werden. Maßgeblich für das Versicherungsjahr ist der Vertragsschluss und nicht das Kalenderjahr. Um die Kündigung der Zahnzusatzversicherung nachweisen zu können, sind eine Entsendung per Einschreiben mit Rückschein oder eine Kündigung per Fax mit einem Faxbericht sinnvoll. 

Neben einer ordentlichen Kündigung haben Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den Altvertrag über die Zahnzusatzversicherung auch außerordentlich zu kündigen. Erhöht der Versicherer die monatlichen Beitragszahlungen, steht Versicherten ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Das bedeutet, dass der Altvertrag innerhalb von zwei Monaten außerordentlich gekündigt werden kann. Die Frist beginnt zu laufen, wenn dem Versicherten die Mitteilung über die Änderung der Beitragszahlungen für die Zahnzusatzversicherung zugegangen ist.

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