Die Allianz Zahnzusatzversicherung DentalPlus (DP02) bietet einen vernünftigen Versicherungsschutz für alle Bereiche der Zahngesundheit. Wie beim Allianz DentalBest sind in diesem kleineren Tarif der Allianz Zahnversicherung alle Bereiche abgedeckt, nur mit einem etwas höheren Eigenanteil des Versicherten.
Unmittelbar nach Abschluss der Allianz DentalPlus Zahnersatzversicherung stehen dem Patient 100 € pro Jahr für zahnprophylaktische Maßnahmen zur Verfügung. Zugleich bietet die Allianz Zahnzusatzversicherung DentalPlus 75 % Erstattung für Mehrkosten im Bereich der Zahnbehandlung.
Sollte einmal Zahnersatz erforderlich werden, leistet der Allianz DentalPlus 75 % der Gesamtkosten inklusive GKV-Vorleistung bei privat ärztlicher, höherwertiger Versorgung. Welche Art von Versorgung gewünscht wird, ist dem Patient überlassen. Auch für Implantate gibt es keine Begrenzung und neuere Behandlungsmethoden sind hier ebenfalls versichert.
Wer für seine Zähne einen guten Rundumschutz zu einem fairen Preis haben möchte, ist mit dem DentalPlus Zahntarif der Allianz Zahnzusatzversicherung gut versorgt.
Zahnersatz (auch im Ausland) inkl. der Kassenleistung
Regelversorgung
Bei der Regelversorgung handelt es sich um eine von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegte medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung, für die Festkostenzuschüsse definiert sind. Ausschlaggebend für die Höhe ist die Anzahl der Jahre des lückenlos gepflegten Bonusheftes. Möchte man eine höherwertige Versorgung, erhält der Patient von der gesetzlichen Krankenkasse trotzdem nur den Festkostenzuschuss für die Standardversorgung.
Beispiel: Festzuschuss ohne Bonusheft 60 %, mit 5 Jahre Bonusheft 70 % und mit 10 Jahren Bonusheft 75 % von den Kosten einer Regel-/ Standardversorgung.
100 % 100 %
Implantate
Implantate sind deutlich kostenintensiver als Brücken, jedoch müssen bei der Brücke gesunde Zähne als Brückenpfeiler angeschliffen werden und damit ist eine Implantatlösung schonender für die Zahnsubstanz. Das Implantat wird in den Kieferknochen eingesetzt und ist eine künstliche Zahnwurzel.
Beispiel: Die Kosten für ein Implantat mit Keramikkrone liegen durchschnittlich bei ca. 2.300 Euro. Dabei bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse lediglich ca. 255 Euro. Demnach entsteht ein durchschnittlicher Eigenanteil von 2.045 Euro. Mit der richtigen Tarifwahl können Sie Ihren Eigenanteil auf ein Minimum reduzieren.
75 % 75 %
Knochenaufbau
Besonders ist bei einem Abschluss eines Zahnzusatztarifs darauf zu achten, dass neben dem Implantat auch ein etwaiger Knochenaufbau mitversichert ist. Der Knochenaufbau dient als Vorbereitung eines Implantats, wenn der eigene Kieferknochen zu schwach ist.
Beispiel: Die Gesamtkosten eines Implantats mit vorangehendem Knochenaufbau kann schnell zwischen 3.000 Euro bis 3.500 Euro liegen.
75 % 75 %
Kronen, Brücken und Prothesen
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen Festzuschuss. Die meisten Zahnzusatztarife übernehmen als Aufstockung zum Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse meist einen Prozentsatz der Kosten. Die Kosten für eine Brücke oder Krone können je nach Material und Ausführung zwischen 600 Euro und 2.500 Euro betragen.
Beispiel: Die Kosten für eine dreigliedrige Keramikbrücke (Zahnersatz für einen fehlenden Zahn) betragen etwa 1.000 Euro. Die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt ca. 471 Euro. Dadurch entsteht eine Zahlungslücke von 529 Euro, die Sie durch eine Zahnzusatzversicherung reduzieren können.
75 % 75 %
Einlagefüllungen wie Inlays und Onlays
Inlays sind Einlagefüllungen, die in einem Dentallabor angefertigt werden. Sie werden in den präparierten Zahn eingeklebt oder einzementiert. Inlays bestehen aus Kunststoff, Gold, Titan oder Keramik und weisen aufgrund ihrer präzisen Anpassung eine gute Haltbarkeit auf. Aus ästhetischen Gründen werden Kunststoff- und Keramik-Inlays bevorzugt, da sie an die Zahnfarbe angepasst werden können.
Beispiel: Ein Inlay aus Keramik kostet durchschnittlich 550 Euro. Für ein Inlay erhält man lediglich einen Zuschuss in Höhe einer normalen Zahnfüllung. Dieser beträgt ca. 40 Euro. 510 Euro beträgt Ihr Eigenanteil.
75 % 75 %
Keramikverblendung
Keramikverblendungen sind hauchdünne Schalen aus Keramik, die als Blenden auf die Vorderzähne kommen. Alternativ dienen Keramikverblendungen, wenn dich die Zähne oder alte Füllungen stark verfärbt haben oder abgestorben sind und dunkler werden. Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen, die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für eine entsprechende Versorgung.
Beispiel: Die Kosten für eine Verblendschale aus Keramik betragen pro Zahn ca. 500 Euro – 800 Euro, je nach Vorarbeit und Aufwand.
75 %, bis 8er Zahn 75 %, bis 8er Zahn
Veneers
Veneer ist eine hauchdünne, lichtdurchlässige Keramikschale für die Zähne, die mit einem Spezialkleber auf die Zahnoberfläche in der Regel an Frontzähnen angebracht werden. Veneers werden von der gesetzlichen Krankenkasse meist nicht übernommen, die private Zahnzusatzversicherung übernimmt in den meisten Fällen die Kosten bei medizinischer Notwendigkeit.
Beispiel: Die Kosten für ein Veneer betragen pro Zahn ca. 500 Euro – 800 Euro, je nach Vorarbeit und Aufwand.
75 %, bis 8er Zahn 75 %, bis 8er Zahn
Cerec-Behandlung
CEREC (CERamic REConstruction = keramische Rekonstruktion) steht für das Hightech CAD/CAM-Technik zur Herstellung von vollkeramischen Veneers, Inlays, Teilkronen und Kronen. Mit diesem System können hoch präzise Restaurationen perfekt in Form und Farbe nach einem natürlichen Zahn direkt am Patienten angefertigt werden. Mit CEREC wird eine unauffällige, hochwertige Restauration ohne Metall in passender Zahnfarbe angefertigt.
Beispiel: Eine Krone, die mit dem Cerec-Verfahren hergestellt wurde, kostet ca. 550 Euro. Die gesetzliche Krankenkasse geht mit maximal 255 Euro in Vorleistung. Sie haben dadurch ein Eigenanteil von 295 Euro, der durch eine Zahnversicherung verringert werden kann.
75 % 75 %
Labortechnische Kosten
Zahnersatz ist teuer, zu dem zahnärztlichen Honorar, entstehen hohe Material und Laborkosten. Für Material und Labor gibt es keinen allgemeinen oder verbindlichen Preis. Gesetzlich und privat versicherte Patienten erhalten nicht selten unterschiedlich hohe Rechnungen für die gleichen Versorgungen. Manche Zahnzusatzversicherungen haben Preisverzeichnisse an der die Erstattungen festgelegt werden, andere haben Angemessenheitsklauseln.
75 % 75 %
Schleimhauttransplantation
Die Kosten einer Schleimhauttransplantation übernimmt die gesetzliche Krankenkasse anteilig nur bei begründeter medizinischer Notwendigkeit. Mehrkosten übernimmt der Tarif in genannter Höhe, berechnet inkl. dem Kassenanteil.
0 % 0 %
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Die Funktionsanalyse hat sich außerdem bei der Planung von Brücken, Kronen, Inlays und von umfangreichen Rehabilitationen bewährt.
75 % 75 %
Wartezeit Zahnersatz
Im Bereich Zahnersatz hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Zahnbehandlung
Hochwertige Kunststofffüllungen (inkl. GKV)
Hochwertige Kunststofffüllungen bestehen aus Füllmittel in Ihrer individuellen Zahnfarbe und für eine schönere Zahnästhetik. Zahnärzte nennen diese auch Kompositfüllungen, welches ein Verbundwerkstoff ist aus fein zerriebenem Glas oder Keramik mit einem Kunststoffanteil.
Beispiel: Hochwertige Füllungen aus Keramik kosten rund 180 Euro, von dem die gesetzliche Krankenkasse nur 40 Euro übernimmt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt lediglich 40 Euro, für die hochwertige Füllung aus Keramik, bei der die Kosten um 180 Euro liegen. Die Behandlungskosten für eine einfache Kompositfüllung im Frontzahnbereich werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Im Seitenzahnbereich erstattet die gesetzliche Krankenkasse lediglich Amalgamfüllungen. Die Mehrkosten für eine Kompositfüllung müssten Sie selbst tragen.
75 % 75 %
Parodontalbehandlung (inkl. GKV)
Die Kosten für die Parodontalbehandlung unterteilen sich in Vorbehandlung, Hauptbehandlung, Nachbehandlung und Prophylaxe, wobei die gesetzliche Krankenkasse lediglich die Kosten für die Hauptbehandlung und die Nachbehandlung trägt. Parodontalbehandlung inkl. GKV bedeutet, dass die private Zahnzusatzversicherung die Kosten in der vertraglich festgelegten Höhe trägt abzüglich der Kosten der gesetzlichen Krankenkasse.
75 % 75 %
Parodontalbehandlung (ohne GKV)
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei einer Parodontalbehandlung lediglich die Kosten für die Hauptbehandlung und die Nachbehandlung. Parodontalbehandlung ohne GKV bezeichnet die Kostenübernahme der privaten Zahnzusatzversicherung ohne die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse.
35 % 35 %
Wurzelbehandlung (inkl. GKV)
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur unter der Voraussetzung, dass ein Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Da nicht immer alle Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, übernimmt die private Zahnzusatzversicherung die restlichen Kosten zu dem im Tarif hinterlegten Prozentsatz.
75 % 75 %
Wurzelbehandlung (ohne GKV)
Die Wurzelbehandlung ist eine Therapie zur dauerhaften Zahnerhaltung, deren Inneres (Zahnmark) beschädigt wurde. Bei moderner Behandlungsmethoden der Wurzelbehandlung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten nicht. In diesem Fall übernimmt der Tarif die Erstattung entsprechend dem Leistungssatz, wenn die Gesetzliche Krankenversicherung keine Leistung dafür erbringt.
Beispiel: Entzündung der Zahnwurzel, bakterielle Erkrankung der Pulpa/Zahnnerv – Gesamtkosten 750 Euro (Eigenanteil, der von dem Tarif entsprechend dem Leistungssatz erstattet wird).
35 % 35 %
Wurzelspitzenresektion
Ist eine vorangegangene Wurzelbehandlung nicht erfolgreich gewesen, kann eine Wurzelspitzenresektion notwendig sein, um den Zahn zu retten. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Wurzelspitzenresektion für die Front- und Eckzähne sowie die kleinen Backenzähne. Voraussetzung ist, dass der Zahnarzt den Zahn nach einer vorangegangenen Wurzelkanalbehandlung als erhaltenswert einstuft.
75 % 75 %
Wurzellängenmessung
Moderne Methoden der Wurzellängenmessung sind privatärztliche Leistungen. Diese Kosten je Wurzelkanal zwischen 20 und 100 € und werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Viele Tarife enthalten die Kostenübernahme für die Wurzellängenmessung, wenn Sie diese Leistung wünschen, sollten Sie darauf achten, dass der Tarif diese Leistung enthält.
35 % 35 %
Schleimhauttransplantation
Die Kosten einer Schleimhauttransplantation übernimmt die gesetzliche Krankenkasse anteilig nur bei begründeter medizinischer Notwendigkeit. Mehrkosten übernimmt der Tarif in genannter Höhe, berechnet inkl. dem Kassenanteil. Diese Behandlung wird oftmals im Zusammenhang mit einer Parodontose-Behandlung durchgeführt.
0 % 0 %
Laserbehandlungen Zahnbehandlung
Die Laserbehandlung ist eine moderne Alternative für z. B. Kariesbehandlungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen. Im Vergleich zu anderen Behandlungsmethoden bietet die Laserbehandlung den Vorteil, dass schmerzfrei Keime aus dem Wurzelkanal entfernt werden können, schonend Karies erkannt und beseitigt werden kann, dass ein schnellerer Heilungsprozess durch bessere Wundheilung und ohne Bohrgeräusche durchgeführt werden kann. Die Kosten einer Laserbehandlung werden von fast keiner gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
35 % - 75 %, Unterstützte Maßnahmen mit Dentallaser: Laserbehandlung der Parodontitis, Ergänzende Maßnahme bei Wurzelkanalbehandlungen 35 % - 75 %, Unterstützte Maßnahmen mit Dentallaser: Laserbehandlung der Parodontitis, Ergänzende Maßnahme bei Wurzelkanalbehandlungen
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
Mithilfe einer Funktionsanalyse werden Funktionsstörungen aufgespürt. Sie treten auf, wenn die Balance von Zähnen, Muskeln und Gelenken aus dem Gleichgewicht geraten ist. Diese Behandlung wird bei den Aufbissbehelfen und Aufbissschienen angewendet.
35 % - 75 % 35 % - 75 %
Wartezeit Zahnbehandlung
Im Bereich der Zahnbehandlung hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Behandlungen ohne Kassenleistung (Ausland, Privatklinik)
Zahnersatz (Privatklinik - ohne GKV)
Zum Zahnersatz zählt festsitzender und herausnehmbarer Zahnersatz. Festsitzender Zahnersatz sind beispielsweise Kronen, Brücken, Veneers, Inlays, Onlays und Implantate. Die Voll- und Teilprothesen zählen als herausnehmbarer Zahnersatz.
Bei Behandlungen im Ausland werden nur die Kosten übernommen, die auch in Deutschland erstattungsfähig sind. Auch sollte beachtet, werden dass im Ausland die selben Erstattungshöhen wie in Deutschland gelten.
35 % 35 %
Zahnbehandlung ohne Kassenzuschuss (Privatklinik - ohne GKV)
Ambulante (zahn-)ärztliche Behandlungen im europäischen Ausland sind jederzeit ohne vorherige Genehmigung durch die eigene Krankenkasse möglich. Der gesetzlich versicherte Patient wird nach dem Kostenerstattungsprinzip als Selbstzahler behandelt. Dies bedeutet, dass die Zahnarztkosten vor Ort im Ausland vom Versicherten beglichen werden und im Anschluss nach Vorlage der Rechnung der erstattungsfähige Anteil von der Krankenkasse getragen wird. Bitte beachten Sie, dass stationäre Behandlungen und Versorgungen mit Zahnersatz vorab von der gesetzlichen Krankenkasse zu genehmigen sind.
35 % 35 %
Prophylaxe
Professionelle Zahnreinigung
Für eine umfangreiche Prophylaxe ist die professionelle Zahnreinigung Pflicht. Bei der großen Auswahl an Zahnzusatztarifen sollten sie darauf achten, dass mindestens einmal im Jahr die Kosten für die professionelle Zahnreinigung von ihrer Zahnzusatzversicherung übernommen werden.
Die Versicherungen bieten unterschiedliche Abrechnungsalternativen an. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Behandlung eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung erhalten. In den meisten Fällen behalten Sie das Duplikat und der Versicherer erhält das Original, damit Sie Ihre Erstattungsleistung erhalten.
100 %, max. 100,00 € 100 %, max. 100,00 € je Jahr
Weitere prophylaktische Leistungen
Zur Prophylaxe zählen alle vorbeugenden Maßnahmen oder Behandlungen, die zum Beispiel das Entstehen einer Krankheit wie Karies oder Zahnfleischbluten verhindern sollen.
Fissurenversiegelung
Um Karies an den Fissuren (Erhebungen und Vertiefungen an den Backenzahnoberflächen) zu vermeiden, kann man diese mithilfe von Kunststofflacken versiegeln. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet diese Leistung nur noch für die hinteren Kinder-Backenzähne.
Fluoridierung
Überempfindlichen Zähnen oder freiliegende Zahnhälse werden nach einer professionellen Zahnreinigung (PZR) häufig mit einem speziellen Florid-Gel oder –Lack behandelt. Dies verhilft Zähnen und Zahnhälsen gegenüber Karies-Erreger widerstandsfähiger zu sein. In bestimmten Fällen ist die Fluoridierung eine Privatleistung und kann über den Tarif mit der genannten Leistungshöhe abgerechnet werden.
Kariesrisikodiagnostik
Die Kariesrisikodiagnostik ist eine prophylaktische Methode zur Früherkennung von Karies. Eine Diagnose in der Entstehungsphase ist deshalb wichtig, um sie minimalinvasiv - ohne einen möglichst geringen Zahnhartsubstanzverlust - therapieren zu können.
Mundhygienestatus
Die Bestimmung des Mundhygienestatus beinhaltet verschiedene Untersuchungen, die angewendet werden, um den aktuellen Zustand der Mundhygiene eines Patienten festzustellen. Das ist wahlweise möglich durch die Beurteilung der Mundhygiene, das Einfärben der Zähne, das Erstellen eines Zahnsteinindex, eines Belagindex oder eines Papillen-Blutungs-Index.
Weitere prophylaktische Leistungen: Kariesrisikodiagnostik, Mundhygienestatus, Fissurenversiegelung, Fluoridierung. Weitere prophylaktische Leistungen: Kariesrisikodiagnostik, Mundhygienestatus, Fissurenversiegelung, Fluoridierung.
Bleaching (zahnaufhellende Maßnahme)
Erstattung für Bleaching (zahnaufhelllende Maßnahme)
Die Kosten für ein Bleaching werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bzw. Großteils auch nicht von den privaten Zahnzusatztarifen übernommen, da keine medizinische Notwendigkeit vorgesehen ist. Jedoch gibt Versicherer, die diese Leistung ohne Wartezeit übernehmen.
0 % 0 %
Kieferorthopädie für Erwachsene
Kieferorthopädie für Erwachsene
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bei Patienten über 18 Jahren nur bei schwereren Kieferanomalien kieferorthopädische Behandlungen. Dabei ist neben dem kieferorthopädischen Eingriff auch eine kieferchirurgische Korrektur erforderlich. Kieferanomalien werden bei besonderen Kiefer- und Gesichtschirurgen durchgeführt. Die meisten anderen Fälle kieferorthopädischer Eingriffe sind bei Erwachsenen nicht für eine Kostenübernahme durch die GKV vorgesehen.
75 %, nur in Folge eines Unfalls, nur bei medizinischer Notwendigkeit 75 %, nur in Folge eines Unfalls, nur bei medizinischer Notwendigkeit
Weitere kieferorthopädische Leistungen
Kieferorthopädische Funktionsanalyse
Bei der kieferorthopädischen Funktionsanalyse sind Ärzte verpflichtet, auf deren medizinische Notwendigkeit hinzuweisen. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht konform und die Kosten für funktionsanalytische Maßnahmen werden nicht übernommen. Entscheiden sich Patienten für eine funktionsanalytische Maßnahme, die lediglich die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse umfassen, müssen Ärzte diese Behandlung ablehnen.
Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
Die ästhetischere Invisalign-Therapie, die eine unsichtbare Zahnspange vorsieht, gehört nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen. Eine Invisalign-Therapie hängt von den spezifischen Gegebenheiten des Falls und der Komplexität der notwendigen Korrektur ab. Die Behandlungskosten können zwischen 3.500 und 6.500 € liegen.
Lingualtechnik
Die Lingualtechnik ist die Korrektur von Zahnfehlstellungen. Hierbei wird eine Zahnspange auf die Innenseite der Zähne befestigt. Die Spange die auf der Innenseite liegt verhindert gerade bei Sportlern die Verletzungsgefahr und bereitet dem Träger keine ästhetischen Einschränkungen. Im Rahmen der medizinischen Notwendigkeit erstattetn viele Versicherer auch die Leistung für Lingualtechnik.
Mini-Brackets
Mini-Brackets heißen die Halteplättchen für den Behandlungsbogen. Sie sind wesentlich kleiner als die üblichen Brackets und bieten zwei Vorteile. Zum einen sind Mini-Brackets durch ihre geringere Größe unauffälliger, zum anderen bedecken sie einen kleineren Teil der Zahnoberfläche und erleichtern so die Zahnpflege. Mini-Brackets werden mit Gummiligaturen oder mit integriertem Verschluss angeboten.
Kunststoff-Brackets
Es gibt zahnfarbene Kunststoffbrackets oder Keramikbrackets. Einerseits sind diese zahnfarbenen Werkstoffe aufgrund der Farbgestaltung ästhetischer. Das geht allerdings zulasten der Stabilität, sodass sie größer gestaltet sind als Metallbrackets. Dadurch kann der Tragekomfort gemindert werden.
Retainer
Ein Retainer ist ein kieferorthopädisches Gerät, das herausnehmbar oder festsitzend ist und aus dünnem kieferorthopädischem Draht besteht. Der Retainer hat die Aufgabe, eine korrekte Zahnstellung langfristig zu stabilisieren, nachdem eine kieferorthopädische Behandlung mit einer Zahnspange abgeschlossen ist.
Farblose Bögen
Bei der Wahl der Bögen gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot. So sind etwa spannungsfreiere Nitinol-Bögen oder die unauffälligeren farblosen Bögen nicht im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen vorgesehen.
Im Bereich Kieferorthopädie hängen die Wartezeiten von den Versicherungsbestimmungen ab, die je nach Anbieter variieren. Die Wartezeit beschreibt die Zeit, die seit dem Vertragsbeginn einzuhalten ist, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei Tarifen ohne Wartezeiten können ab Versicherungsbeginn die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.
Beispiel: Bei einer Wartezeit von 3 Monaten für die Kieferorthopädie für Erwachsene bekommt der Versicherte erst nach Ablauf dieser Wartezeit seine kieferorthopädische Behandlung erstattet.
keine Wartezeit, die Wartezeit entfällt in Folge eines Unfalls. keine Wartezeit, die Wartezeit entfällt in Folge eines Unfalls.
Kieferorthopädie für Kinder
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 1
Bei der Einordnung von Kindern und Jugendlichen in die kieferorthopädische Indikationsgruppe 1 (KIG 1) handelt es sich um eine leichte Zahnfehlstellung, die eine rein ästhetische Behandlung mit sich zieht.
Beispiel: Die Kosten für Korrekturmaßnahmen von Zahnkanten mit minimalem Abstand zwischen Ober- und Unterkiefer werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen und liegen zwischen 2.500 Euro und 7.000 Euro je nach Material und Methode. Je nach Tarifauswahl wäre zu beachten, ob diese Leistungen inbegriffen sind.
75 %, max. 2.000 € 75 %, max. 2.000 €, der späteste Beginn der Behandlung ist mit 20 Jahre
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 2
Bei der Einordnung von Kindern und Jugendlichen in die kieferorthopädische Indikationsgruppe 2 (KIG 2) handelt es sich um eine Zahnfehlstellung mit geringer Ausprägung, die allerdings im Sinne des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkasse nicht behandlungsbedürftig ist.
Beispiel: Zum Schweregrad zwei zählen distale Bisslagen oder ein offener Biss. In beiden Fällen leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht für Korrekturmaßnahmen. Die Kosten betragen zwischen 2.500 Euro und 7.000 Euro je nach Material und Methode.
75 %, max. 2.000 € 75 %, max. 2.000 €, der späteste Beginn der Behandlung ist mit 20 Jahre
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 3 - 5
Bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 (KIG 3-5) handelt es sich um eine deutliche bis extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet bis zum Ende des 17. Lebensjahres sämtliche Kosten für die Behandlung. Diese spiegelt aber leider oftmals nicht den heutigen Stand der Technik im Bereich Kieferorthopädie wieder. Somit kann es zu sogenannten Mehrkosten kommen.
Beispiel: Entstehen bei der kieferorthopädischen Behandlung jedoch Mehrkosten, weil man eine höherwertige Versorgung durch Kunststoff- oder Mini-Brackets gewählt hat, werden diese nicht übernommen. Dafür tritt dann die Zahnzusatzversicherung ein. Die Mehrkosten betragen zwischen 500 Euro und 7.000 Euro je nach Wahl des Materials und Behandlungsmethode.
75 %, max. 2.000 € 75 %, max. 2.000 €, der späteste Beginn der Behandlung ist mit 20 Jahre
Weitere kieferorthopädische Leistungen
Kieferorthopädische Funktionsanalyse
Was die kieferorthopädische Funktionsanalyse betrifft, so sind Ärzte einerseits verpflichtet, auf deren Notwendigkeit hinzuweisen. Andererseits geht der Leistungskatalog der GKV damit nicht konform und die Kosten für funktionsanalytische Maßnahmen werden nicht übernommen. Entscheiden sich Patienten dafür, nur die Leistung der GKV in Anspruch zu nehmen, müssen Ärzte diese Behandlung ablehnen.
Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
Die ästhetischere Invisalign-Therapie, die eine unsichtbare Zahnspange vorsieht, gehört nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen. Eine Invisalign-Therapie hängt von den spezifischen Gegebenheiten des Falls und der Komplexität der notwendigen Korrektur ab. Die Behandlungskosten können zwischen 3.500 und 6.500 € liegen.
Lingualtechnik
Mit der lingualen Zahnspange erfüllt sich der Wunsch nach einer unsichtbaren Behandlungsmethode. Mit ihr wurden die Probleme älterer Zahnspangen gelöst. Es gibt wenig Komforteinschränkungen, kaum noch Sprachprobleme und nur noch wenig abgebrochene Brackets.
Mini-Brackets
Mini-Brackets heißen die Halteplättchen für den Behandlungsbogen. Sie sind wesentlich kleiner als die üblichen Brackets und bieten zwei Vorteile. Mini-Brackets sind einmal durch ihre geringere Größe unauffälliger. Zum anderen bedecken sie einen kleineren Teil der Oberfläche des Zahnes und erleichtern so die Zahnpflege. Mini-Brackets werden mit Gummiligaturen oder mit integriertem Verschluss angeboten.
Kuststoff-Brackets
Es gibt zahnfarbene Kunststoffbrackets oder Keramikbrackets. Einerseits sind diese zahnfarbenen Werkstoffe aufgrund der Farbgestaltung ästhetischer. Das geht allerdings zu Lasten der Stabilität, sodass sie größer gestaltet sind als Metallbrackets. Dadurch kann der Tragekomfort gemindert werden.
Retainer
Ein Retainer ist ein kieferorthopädisches Gerät, das herausnehmbar oder festsitzend ist und aus dünnem kieferorthopädischem Draht besteht. Der Retainer hat die Aufgabe, eine korrekte Zahnstellung langfristig zu stabilisieren, nachdem eine kieferorthopädische Behandlung mit einer Zahnspange abgeschlossen ist.
Farblose Bögen
Bei der Wahl der Bögen gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot. So sind etwa spannungsfreiere Nitinol-Bögen oder die unauffälligeren farblosen Bögen nicht im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen vorgesehen.
Sofortleistung für bereits angeratene Behandlungen
Sofortleistungen für Zahnersatz
Manche Versicherungsgesellschaften bieten einen Sofort-Schutz für Zahnersatz, d.h. ohne Wartezeit an.
Hinweis: Wenn Sie eine Versicherung mit Sofort-Schutz suchen, müssen Sie prüfen, ob der Tarif bereits angeratene Behandlungen auch wirklich übernimmt. Die Gesamtleistung eines Tarifs ist durch viele Versicherer in den ersten Jahren durch eine Leistungsbegrenzung beschränkt (Zahnstaffel). Diese Beschränkung deckt in den meisten Fällen nicht den Eigenanteil insbesondere bei dem Zahnersatz, die schnell bei mehreren tausend Euro liegen können.
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Sofortleistungen für Zahnbehandlung
Manche Versicherungsgesellschaften bieten einen Sofort-Schutz für Zahnbehandlungen, d.h. ohne Wartezeit an und übernehmen anfallende Behandlungskosten direkt nach Vertragsschluss.
Hinweis: Wenn Sie eine Versicherung mit Sofort-Schutz suchen, müssen Sie prüfen, ob der Tarif bereits angeratene Behandlungen auch wirklich übernimmt. Auch müssen festgelegte Summenbegrenzungen in den ersten Jahren überprüft werden, damit zukünftige Kosten auch umfänglich gedeckt sind.
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Sofortleistungen für Kieferorthopädie für Kinder KIG 1
Manche Versicherungsgesellschaften bieten einen Sofort-Schutz an, wenn bereits vor Versicherungsbeginn eine Behandlung angeraten wurde.
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Sofortleistungen für Kieferorthopädie für Kinder KIG 2
Manche Versicherungsgesellschaften bieten einen Sofort-Schutz an, wenn bereits vor Versicherungsbeginn eine Behandlung angeraten wurde.
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Sofortleistungen für Kieferorthopädie für Kinder KIG 3-5
Manche Versicherungsgesellschaften bieten einen Sofort-Schutz an, wenn bereits vor Versicherungsbeginn eine Behandlung angeraten wurde.
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Sofortleistungen für Kieferorthopädie für Erwachsene
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt kieferorthopädische Behandlungen fast ausschließlich bei Kindern. Manche Zahnzusatzversicherungen übernehmen nicht nur Behandlungen bei Kindern, sondern auch einen Teil der Behandlungen bei Erwachsenen, wenn diese bereits vor Beginn angeraten bzw. bekannt war.
Hinweis: Prüfen Sie vor Vertragsabschluss, ob der Tarif bereits angeratene Behandlungen auch wirklich übernimmt. Zu beachten ist auch die festgelegte Summenbegrenzung in den ersten Jahren.
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Gesonderte Bedingungen für Sofortleistungen
Hier werden die Sonderbedingungen für Sofortleistungen aufgeführt.
Beispiel: Manche Tarife umfassen innerhalb der Mindestvertragslaufzeit keinen Sofort-Schutz.
Mindestvertragslaufzeit: nicht versichert. Mindestvertragslaufzeit: nicht versichert.
Sonderleistungen
Schmerzlindernde Maßnahmen
Bei Patienten, die unter einer Zahnarztphobie leiden oder bei denen Betäubungsmittel oder Schmerzmittel allergische Reaktionen auslösen können, kann beispielsweise je nach Patiententyp der sanfte Dämmerschlaf, Akupunktur oder Hypnose beim Zahnarzt neben der Narkose für Angstpatienten eine echte Alternative darstellen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in den wenigsten Fällen die Kosten für schmerzlindernde Maßnahmen. Aus diesem Grund kann eine Absicherung über einen Zahnzusatztarif sehr interessant sein, der die Kosten bzw. ein Teil der Kosten übernimmt.
75 %, Vollnakose bei Zahnersatz, Akupunktur bei Zahnbehandlung 75 %, Vollnakose bei Zahnersatz, Akupunktur bei Zahnbehandlung
Behandlungen mit OP-Mikroskop
Ein OP-Mikroskop wird für hochpräzise Behandlungen an Zähnen sowie minimalinvasiven, mikrochirurgischen Eingriffen eingesetzt, die ein Höchstmaß an Ästhetik garantieren. Eine Behandlung mit dem OP-Mikroskop gilt als Privatleistung. Sie weist eine höhere Erfolgschance bei schwierigen Behandlungen auf. Die Kosten liegen etwa bei 200 bis 800 Euro und werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen.
35 % - 75 %, nur für Zahnbehandlung 35 % - 75 %, nur für Zahnbehandlung
Digitale Volumentomographie (DVT)
Die digitale Volumentomographie ist ein dreidimensionales Tomografieverfahren, welches auf Röntgenstrahlen basiert. Gegenüber dem klassischen Röntgenverfahren ermöglicht dieses hochauflösende Schnittbild, sowie die drei-dimensionale Ansichten für die Zahnbehandlung. Die Kosten liegen für ein Bild für 3-4 Zähne bei rund 150 - 200 Euro. Derzeit gilt dieses Verfahren nicht zu den Kassenleistungen, somit werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet.
75 %, nur für Zahnersatz 75 %, nur für Zahnersatz
VECTOR-Technologie (Ultraschallverfahren)
Die Vector®- Technologie wird zur Parodontitis Behandlung eingesetzt, bei der per Ultraschall harte Ablagerungen, Keime und Endotoxine auf der Zahnwurzeloberfläche nahezu schmerzfrei und oftmals ohne Betäubung entfernt werden. Diese schonende Behandlung kostet ca. 500 bis 600 Euro und ist eine Privatleistung, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen wird.
35 % - 75 % 35 % - 75 %
Photoaktivierte Chemotherapie (PACT)
Die Photoaktivierte Chemotherapie wird vorwiegend bei Kariestherapie, Parodontitis- und Wurzelkanalbehandlungen eingesetzt. Mit ihr werden schädliche Bakterien und Keime beseitigt. Zudem wird PACT bei der Desinfektion von infizierten Wunden eingesetzt. Diese Therapie ist Zuzahlungspflichtig und ist nicht Leistungsbestandteil der gesetzlichen Krankenkasse.
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Bakterienanalysen und DNA-Tests
Die moderne Technologie der Bakterienanalyse mit DNA-Test wird bei einer Parodontitis-Behandlung eingesetzt. Mit der Analyse und dem Test kann die geeignete Therapieform für die Behandlung der Parodontitis gefunden werden.
35 % - 75 % 35 % - 75 %
Knirscher- und Aufbissschienen
Knirscher- und Aufbissschienen sind bei verschiedenen Erkrankungen des Zahnapparates notwendig. Sie müssen individuell für jeden Patienten angefertigt werden. Die Kosten werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Dabei handelt es sich jedoch nur um eine Grundversorgung. Sollen spezielle Diagnoseverfahren eingesetzt werden oder sind aufgrund des individuellen Bedürfnisses für die Anfertigung der Schienen spezifische Arbeitsschritte notwendig, muss eine Zuzahlung geleistet werden. Wird die Leistung im Versicherungsvertrag vereinbart, können die Kosten ganz oder teilweise übernommen werden.
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DROS-Schienen
DROS-Schienen werden bei Funktionsstörungen im Kausystem eingesetzt. Die diagnostische und therapeutische Oberkiefer-Aufbiss-Schiene wird individuell und hochwertig, nur in zertifizierten Laboren hergestellt. Der Preis übersteigt meist den Preis einer herkömmlichen Aufbiss-Schiene und kann bis zu 3500 Euro kosten.
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Vorteile für Versicherungswechsler
Voraussetzung und Vorteile für Versicherungswechsler
Bei einem Versicherungswechsel ermöglichen manche Versicherungsgesellschaften ihren Neukunden einen einfachen Wechsel zu ihren Tarifen, indem Sie die Leitungsstaffel von der Vorversicherung ganz oder zum Teil anrechnen. Fragen Sie hierzu gerne unseren Kundenservice, wir helfen ihnen, einen passenden Schutz zu finden.
nein nein
Besteht eine Leistungsstaffel für Tarifwechsler
Manche Versicherungsgesellschaften ermöglichen einen einfachen Wechsel zu ihren Tarifen, indem Sie beispielsweise die Wartezeit oder die Leitungsstaffel kürzen. Fragen Sie gerne unseren Kundenservice, wir helfen ihnen, einen passenden Schutz zu finden.
nein nein
Allgemeine Tarifinhalte
Heil- und Kostenplan vor Behandlung notwendig?
Für gesetzlich Versicherte ist ein Heil- und Kostenplan zwingend gesetzlich vorgeschrieben, sofern Zahnersatz in Planung ist. Anderes gilt für eine private Zahnzusatzversicherung. Ob hier ein Heil- und Kostenplan erforderlich ist, hängt von den jeweiligen Versicherungsbestimmungen ab.
nein, aber empfohlen nein, aber empfohlen
Antragsstellung bei angeratenen oder geplanten Behandlungen möglich
Es ist notwendig, die Zahnzusatzversicherung vor dem Beginn einer Behandlung abzuschließen. Dabei spielt der Zustand des Gebisses für viele Versicherer in Bezug auf die Annahme des Antrags keine Rolle. Es ist möglich, dass für fehlende Zähne vom Versicherer ein Aufschlag verlangt wird. Grundsätzlich kann die Versicherung aber auch dann noch abgeschlossen werden, wenn eine Behandlung beim Zahnarzt bereits geplant ist oder vom Arzt angeraten wurde.
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