Zahnarztkosten: Finanzieller Ruin - nicht mit einer guten Zahnzusatzversicherung

"Es wird schon gutgehen" ist ein Motto, das bezüglich der Zähne irgendwann seine Gültigkeit verliert. Viele Faktoren wirken über die Jahre auf Zähne ein, sodass Füllungen, Kronen, Implantate, Inlays, Brücken oder Prothesen notwendig werden. Dann hängt die Qualität der Zahnersatzleistungen davon ab, ob Sie eine private Zahnversicherung haben oder den Eigenanteil der Zahnarztkosten abzüglich der Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) selbst tragen müssen. Auf welchen Zahnarztkosten Sie ohne Zahnzusatzversicherung sitzen bleiben - lesen Sie selbst! 

Das zahlen gesetzlich Versicherte mit und ohne Zahnzusatzversicherung

Grundsätzlich werden die Leistungen in drei verschiedene Bereiche unterteilt, nämlich Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe und Zahnersatz. Wer sich als Versicherter ausschließlich auf die Leistungen der GKV verlässt, muss gewaltige Abstriche bezüglich der Qualität der Zahnversorgung machen und obendrein noch einen hohen Eigenanteil in Kauf nehmen, und zwar in allen drei Bereichen. 

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Stark begrenzte Leistungen bei Zahnbehandlung

Zur Zahnbehandlung gehört unter anderem die Behandlung eines kariösen Zahnes, der mit einer Füllung versehen werden muss. Dafür sieht die GKV gesundheitlich umstrittene Amalgam-Füllungen vor. Wer sich für eine Kunststofffüllung oder Goldfüllung entscheidet, muss die darüber hinausgehenden Kosten als Eigenanteil selbst tragen. Abhängig vom Umfang des Zahnschadens liegt der Eigenanteil für den Patienten zwischen 30 und 120 Euro pro Füllung. Sofern Sie eine länger haltbare Zahnfüllung, wird Ihr Zahnarzt ein Inlay empfehlen. Auch das Inlay befindet sich außerhalb der Regelversorgung, sodass Sie bei einem Keramik-Inlay mit einem Eigenanteil von 350 bis 550 Euro und bei einem Gold-Inlay mit 450 bis 700 Euro rechnen müssen.

Anderes gilt, wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung haben, die die Zahnarztkosten im Bereich der Zahnbehandlung regelmäßig in voller Höhe trägt. Das gilt übrigens auch für Wurzel- und Parodontalbehandlungen, die dem Zahnerhalt dienen und die von der GKV nur getragen werden, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. 

Finanzielle Einschnitte bei Zahnprophylaxe

Noch gravierender sind die Einschnitte der GKV im Bereich der Zahnprophylaxe. Sie hat die wertvolle Aufgabe, Zahnschäden vorzubeugen, sodass ihr eine bedeutende Rolle in Bezug auf die Zahngesundheit zukommt. Zur Zahnprophylaxe gehört unter anderem die professionelle Zahnreinigung, deren Kosten der Versicherte in voller Höhe zahlen muss. Es handelt sich um eine sogenannte kassenindividuelle Zusatzleistung, auf die Kassenmitglieder nach dem SGV V (Sozialgesetzbuch fünftes Buch) keinen Anspruch haben.

Die professionelle Zahnreinigung sowie weitere prophylaktische Maßnahmen können ebenfalls über eine private Zahnversicherung versichert werden. Abhängig vom gewählten Tarif variiert die Kostenübernahme in der Zahnzusatzversicherung. Während preisgünstige Tarife einen Teil der Kosten übernehmen, sehen die meisten Zahnzusatztarife eine vollständige Kostenübernahme für bis zu zwei Zahnreinigungen pro Jahr vor.

Leistungsbegrenzungen bei Zahnersatz

Besonders drastisch sind die Einschränkungen der GKV im Bereich des Zahnersatzes. Sie sind so gravierend, dass der Gesamteindruck eines Gebisses erkennen lässt, wer eine Zahnzusatzversicherung hat und wer nicht. Deswegen kommt es bei der Wahl der Zahnversicherung entscheidend auf die prozentuale Kostenübernahme beim Zahnersatz an, da er der größte Kostenfaktor in der Zahngesundheit ist. Denn die GKV beteiligt sich nicht an den tatsächlichen Zahnarztkosten für Zahnersatz. Stattdessen zahlt sie für jeden zahnmedizinischen Befund einen festgelegten Zuschuss, der sich nicht an den tatsächlichen Kosten orientiert. Dieser Zuschuss beträgt lediglich 50 Prozent des Betrags für die Regelversorgung. Regelversorgungbedeutet allerdings Zahnersatz in einfacher Ausführung, der aus medizinischer Sicht ausreichend ist. Nicht vorgesehen in der Kostenerstattung der GKV sind Implantate oder die Verblendung von Seitenzähnen.

  • Bei einer Kassenkrone handelt es sich um eine Vollgusskrone aus edelmetallfreier Legierung. Von den Gesamtkosten in Höhe von 260 Euro muss der Versicherte einen Eigenanteil von 79 Euro tragen, während die GKV 181 Euro übernimmt. Eine Zahnzusatzversicherung deckt den Eigenanteil in Höhe von 1 bis 79 Euro ab, abhängig vom gewählten Tarif.
  • Handelt es sich um eine voll verblendete Metall-Keramik-Krone im nicht sichtbaren Bereich, betragen die Gesamtkosten 560 Euro. Daran beteiligt sich die GKV mit 181 Euro, sodass ein Eigenanteil von 379 Euro verbleibt, der zwischen 71 und 379 Euro, abhängig vom Zahnzusatztarif, von einer privaten Zahnzusatzversicherung übernommen wird.
  • Noch deutlicher wird der Kostenfaktor bei einem Implantat mit vollständig verblendeter Metall-Keramik-Krone. Hier belaufen sich die Gesamtkosten auf 3.580 Euro, von denen die GKV 429 Euro als Festzuschuss übernimmt. Es verbleibt ein Eigenanteil von sagenhaften 3.151 Euro, der von Zahnzusatzversicherungen zwischen 201 bis 3.151 Euro gedeckt ist. (Quelle für Zahlenmaterial: 2016-11 Stiftung Warentest - Saniert schön und Teuer, S. 61).

Bevor Sie sich für eine Zahnzusatzversicherung entscheiden, sollten Sie die angebotenen Tarife auf www.zahnzusatzversicherung-direkt.de miteinander vergleichen. Die meisten Anbieter bieten Tarifbausteine an, die vom Versicherten frei wählbar sind. Auf diese Weise können Sie die Zahnversicherung auf Ihre Zahngesundheit und Ihre Bedürfnisse anpassen. Auf dem Vergleichsportal www.zahnzusatzversicherung-direkt.de können Sie außerdem unabhängige Berater kontaktieren, die Sie kostenlos und unverbindlich bei der Wahl der richtigen Zahnzusatzversicherung unterstützen.

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