Wie sind die Leistungshöhen der gesetzlichen Kasse bei Zahnfüllung?

Werden Füllungen immer noch voll bezahlt?

Auf diese Frage kann mit Ja und Nein geantwortet werden. Je nach Materialwahl übernimmt die gesetzliche Kasse die Kosten komplett oder nur zum Teil. Amalgamfüllungen werden komplett von den gesetzlichen Kassen bezahlt, da diese zu der Regelversorgung zählen.

Bei Kompositfüllungen, die eine passende Zahnfarbe zu den umliegenden Zähnen vorweisen sollen, werden nur für Frontzähne bezahlt. Zu den Frontzähnen zählen die Schneidezähne und Eckzähne im Unter- und Oberkiefer. Für den Seitenzahlbereich erhalten Versicherte nur dann Kostenerstattung für Kompositfüllungen, wenn eine medizinische Unverträglichkeit von Amalgamfüllungen vorliegt.

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