Auch für Zahnzusatzversicherungen Unisex-Tarife geplant

Meine Kollegen vom Servicetelefon erzählen mir oft, dass viele Anrufer fragen, warum die Beiträge der Frauen deutlich höher sind als die der Männer. An dieser Stelle möchte ich kurz diesen Sachverhalt erklären. Generell ist es bei Versicherungen üblich, das das Geschlechterrisiko beim Beitrag beachtet und mitberechnet wird.

Bei Zahnzusatzversicherungen errechnet sich der Beitrag im Moment noch aus dem Alter und dem Geschlecht. Da bei Frauen Zahnersatz und Zahnbehandlungen häufiger vorkommen, müssen diese einen höheren Beitrag bezahlen. Durch die Hormonumstellung (Schwangerschaft, Menopause etc.) im Laufe des Lebens, wird der Zahnschmelz abgebaut, was zu anfälligen Zähnen führt.

Im März 2011 hat der Europäische Gerichtshof nun entschieden, dass die Beiträge, die sich nach dem Geschlecht richten, diskriminierend sind. Ab dem 21.12.2012 dürfen also nur noch sogenannte Unisex-Tarife von den Versicherungsgesellschaften angeboten werden. Das wiederum könnte zur Folge haben, dass die monatlichen Beiträge für die Frauen günstiger werden und die Männer in Zukunft etwas mehr bezahlen müssen.

Die Neuregelung gilt ab dem 21.12.2012 und betrifft alle Neuverträge.

Bestehende Verträge werden nicht geändert.

Die neuen Unisex-Tarife wird es aber nicht nur im Bereich der Zahnzusatzversicherungen geben. Ungleiche Beiträge für Männer und Frauen gibt es zurzeit noch bei privaten Krankenversicherungen, privaten Rentenversicherungen, Risikolebensversicherungen sowie Kfz-Versicherungen. Bei der Kfz-Versicherung bezahlen die Frauen z. B. weniger als die Männer, da sie nicht so häufig in Unfälle verwickelt sind. Bei den privaten Rentenversicherungen bezahlen die Frauen wiederum, aufgrund der höheren Lebenserwartung, mehr Beitrag als die Männer.

Die Versicherungen haben sich lange gegen die Unisex-Tarife gewehrt.

Durch den günstigeren Beitrag werden wohl vermehrt Frauen die neuen Unisex-Tarife abschließen. Die Männer werden zögern und sich eher gegen die Zahnzusatzversicherung entscheiden. Dies führt zu einem Ungleichgewicht, die Kosten bzw. Leistungen können durch die fehlenden männlichen Versicherungsnehmer nicht erstattet werden und eine Beitragsanpassung wird notwendig.

Wie Sie sehen, haben die Unisex-Tarife Vor- und Nachteile. Die Frauen dürfen sich auf einen günstigeren Beitrag freuen, sollten aber immer bedenken, dass dieser unter Umständen nicht von Dauer sein wird. Die Männer dagegen sollten sich überlegen, ob sie nicht noch vor dem 21.12.2012 eine Zahnzusatzversicherung abschließen, denn wie bereits erwähnt bleiben Bestandsverträge von den Unisex-Beiträgen verschont.