Die Sofortleistungen bei Zahnzusatzversicherung sind ein sehr wichtiger Aspekt

Ob Sie die Leistungen einer Zahnzusatzversicherung sofort in Anspruch nehmen können oder nicht, hängt von den Versicherungsbedingungen ab, die für den jeweiligen Zahnzusatztarif Gültigkeit haben. Darin werden auch die Wartezeiten festgelegt, die darüber entscheiden, ob die Leistungen in den einzelnen Bereichen - Zahnersatz, Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe - jeweils als Sofortleistung zur Verfügung stehen oder ob Sie Wartezeiten berücksichtigen müssen.

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Warum die Sofortleistungen bei einem Abschluss von Zahnzusatzversicherungen bedeutsam sind

Die Sofortleistung kann ein entscheidendes Kriterium für die Wahl und den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sein. Das gilt insbesondere dann, wenn die Versicherung abgeschlossen werden soll, weil sie Sie baldmöglichst in Anspruch nehmen möchten. Eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung unterscheidet sich von einer Zahnzusatzversicherung mit Wartezeiten insbesondere dadurch, dass die vertraglich vereinbarte Kostenübernahme ohne Wartezeit in Anspruch genommen werden kann. Müssen hingegen Wartezeiten eingehalten werden, zahlt die Versicherung erst nach Ablauf der vereinbarten Wartezeit.

Wann eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung empfehlenswert ist

Sofern Sie eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung abschließen möchten, weil demnächst eine teure Zahnbehandlung ansteht, sollten Sie auf Feinheiten in den Tarifbedingungen achten. Eine anstehende Behandlung kann nur dann ohne Wartezeit versichert werden, wenn Sie Ihr Zahnarzt diesbezüglich noch nicht beraten hat. Die anstehende Zahnbehandlung sollte noch nicht in Planung sein oder und noch nicht als notwendige Behandlung in der Patientenakte vermerkt sein. In diesen Fällen kann es passieren, dass der Versicherer eine Kostenübernahme trotz eines Tarifs mit Sofortleistung verweigert, weil die Erforderlichkeit der zahnmedizinischen Maßnahme bereits vor Vertragsschluss feststand. Es gibt allerdings Versicherer, die die Kosten zu den genannten Konditionen dennoch übernehmen. Das ist jedoch von den Versicherungsbedingungen abhängig. 

Anderes gilt im Falle eines Unfalls. Sofern infolge eines Unfalls eine Zahnbehandlung erforderlich wird, wird diese von allen Zahnzusatzversicherungen in der Regel sofort übernommen. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Tarif mit oder ohne Wartezeit handelt. 

Zahnzusatzversicherungen mit Sofortleistungen können an Bedingungen geknüpft sein

Bei den meisten Zahnzusatztarifen müssen Wartezeiten berücksichtigt werden. Keine Wartezeiten gibt es bei Zahnzusatzversicherungen mit Sofortleistung, sodass Zahnbehandlungen sofort in Anspruch genommen werden können, sofern sie nicht bereits in Planung sind. Die sofortige Verfügbarkeit hat jedoch auch ihren Preis. Oftmals sind solche Tarife etwas teurer, meistens sind sie an Bedingungen geknüpft. Zu diesen möglichen Bedingungen gehören unter anderem gestaffelte Leistungen, die eine Steigerung der Versicherungsleistungen gestaffelt nach Jahren vorsehen. Das bedeutet, dass die Behandlungskosten in den ersten Vertragsjahren auf bestimmte Höchstsummen begrenzt sind, die sich von Jahr zu Jahr in der Gesamtsumme erhöhen. Die Begrenzung gilt meist für die ersten vier Jahre, während nach dem fünften, spätestens nach dem sechsten Beitragsjahr die Leistungsstaffeln aufgehoben werden und die Versicherungsleistungen unbegrenzt zur Verfügung stehen. Die Erstattungsgrenzen können sich auch auf einzelne Tarifbausteine beziehen und Unterschiede aufweisen.

Darunter gibt es Versicherungsanbieter, die die Zahnstaffeln nach dem Kalenderjahr und nicht nach dem Versicherungsjahr berechnen. Sofern Sie Ihren Vertrag am Ende eines Kalenderjahrs abschließen, profitieren Sie bereits von der maximalen Erstattung des zweiten Versicherungsjahres. Ist bereits Zahnersatz vorhanden oder fehlen Zähne, kann es bei manchen Versicherern passieren, dass die Leistungsbegrenzungen verlängert werden.

Diese Ausführungen verdeutlichen, dass sich ein Online-Vergleich der verschiedenen Anbieter lohnt. Das gilt für eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung ebenso wie für Leistungsstaffeln. Vergleichen Sie die Qualitätskriterien der unterschiedlichen Anbieter mit unserem Online-Rechner.

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