Ist guter Rat teuer? - Zweitmeinung und Zahnzusatzversicherung für den Zahnersatz

Eine Zahnersatzbehandlung ist ein Vorgang, bei dem es auf Präzision und Qualität ankommt. Patienten obliegt es zudem, zwischen den verfügbaren Methoden beziehungsweise der Auswahl des Materials zu entscheiden. Ein komplexer Vorgang, bei dem viele verständlicherweise gerne eine Zweitmeinung einholen möchten. Da stellt sich die Frage, wer finanziell für diese zusätzliche Absicherung aufkommt. 

Warum eine zweite zahnärztliche Diagnose? 

Eine zweite zahnärztliche Meinung stellt sicher, dass Patienten die bestmögliche Behandlung wählen können. Diagnosen weisen natürlich nicht immer grundlegende Unterschiede auf. Kommt es jedoch dazu, können sich durchaus deutliche Differenzen bei dem von Patienten zu zahlenden Beitrag ergeben. Verständlich, dass diese einen hohen Eigenanteil für Zahnersatz und Implantate vermeiden möchten. Eine Zweitmeinung lohnt sich auch im Hinblick auf die Schwere des Eingriffs. Bei Operationen fühlen sich viele mit einer zweiten Meinung sicherer.

Eine Möglichkeit für eine Zweitmeinung ergibt sich durch unabhängige Berater zahnärztlicher Beratungsstellen. Dies bedeutet, Patienten führen ein umfassendes Gespräch mit ausgewählten Zahnärzten. Diese erstellen einen konkreten Plan für die Behandlung und die damit verbundenen Kosten. Im Unterschied zu einer "normalen" Zweitmeinung fungieren diese Zahnärzte lediglich als beratende Instanz. Sie nehmen die anschließende Behandlung nicht selbst vor. So verbleibt für Patienten noch der Schritt, einen Zahnarzt zu wählen, der die zahnmedizinische Versorgung nach den festgelegten Vorgaben umsetzt. Voraussetzung für die unabhängige Beratung ist, dass die Patienten Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind. Zudem muss bereits ein erster Behandlungsplan des behandelnden Zahnarztes vorliegen. 

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Kostenfalle Zahnersatz - Was die GKV leistet und die Zahnzusatzversicherung bringt 

Wer auf eine zweite zahnärztliche Meinung Wert legt, sollte die Kosten im Auge behalten. Bislang fällt Zahnersatz nicht unter das reguläre Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung. Ob und in welchem Umfang der Versicherungsgeber die Kosten trägt, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. Patienten sollten daher die diesbezüglichen Leistungen ihrer Krankenkasse genau überprüfen. Hier lohnt sich ein persönliches Beratungsgespräch. Ergibt sich durch die Zweitmeinung die Chance zur Kosteneinsparung, liegt dies auch im Sinne des Versicherungsanbieters. Die unabhängigen Beratungsangebote der kassenärztlichen Vereinigungen sind hingegen grundsätzlich kostenfrei. Eine zweite Meinung bietet demnach neben mehr Sicherheit unter bestimmten Umständen auch einen Kostenvorteil.

Was zahlen die gesetzlichen Kassen für Zahnersatz? Wer sich aus akuten Gründen diese Frage stellt, erlebt mitunter eine unangenehme Überraschung. Da die GKV-Leistungserstattung im Bereich Zahnersatz meist gering ausfällt, tragen Patienten ohne zusätzliche Absicherung einen hohen Eigenanteil. Während kleinere Eingriffe noch im dreistelligen Bereich liegen, schlagen komplexere Versorgungen mit bis zu fünfstelligen Summen zu Buche. Um dies zu umgehen, lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung. Diese fängt die anfallenden Behandlungskosten auf. Dabei ist es wichtig, diese nicht in akuten Fällen, sondern als Vorsorgemaßnahme abzuschließen. Die Zahnzusatzversicherung kommt lediglich für Behandlungen auf, die nach Versicherungsabschluss erfolgen. Auch die der Behandlung zugrunde liegende Diagnose darf erst nach Beginn des Leistungszeitraums erfolgen. Patienten sollten zudem bedenken, dass zwischen Vertragsabschluss und diesem eine Wartezeit liegen kann. Der Entscheidung eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen liegt der zahnmedizinische Gesundheitszustand zugrunde. Wer bereits über Kronen, Brücken oder Implantate verfügt, ist mit einer solchen gut beraten. 

Rundum-Absicherung statt reinem Zahnersatz-Tarif 

Bei der Wahl des richtigen Tarifs einer Zahnzusatzversicherung lohnt es, auch Premiumangebote in Betracht zu ziehen. Es empfiehlt sich, sinnvolle Ergänzungen zu den Bereichen Zahnbehandlung, Kieferorthopädie und Prophylaxe zu berücksichtigen. Diese sind, je nach dem individuellen zahnmedizinischen Gesundheitszustand, von der gleichen Relevanz wie Zahnersatz.

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